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nicht binär

Nichtbinär einfach erklärt: Bedeutung, Abgrenzung zu trans, Rechtslage seit dem Selbstbestimmungsgesetz und Zahlen aus Deutschland, Kanada und England.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 31.10.2026
Nichtbinaer-Flagge: vier horizontale Streifen in Gelb, Weiss, Lila und Schwarz
Die Nichtbinär-Flagge (2014). Wikimedia Commons, gemeinfrei.
Auf einen Blick

Bedeutung
Geschlechtsidentität, die nicht ausschließlich „männlich“ oder „weiblich“ ist
Einträge in Deutschland
„männlich“, „weiblich“, „divers“ oder ohne Angabe
Seit
Dezember 2018 für „divers“ und „ohne Angabe“, seit 1. November 2024 per Erklärung beim Standesamt
Nicht dasselbe wie
Intergeschlechtlichkeit (Körper) oder sexuelle Orientierung
Flagge
Vier Streifen in Gelb, Weiß, Lila und Schwarz, entworfen von Kye Rowan (2014)

Einfach erklärt

Nichtbinär bezeichnet Menschen, die sich nicht ausschließlich als Frau oder als Mann verstehen. Manche verorten sich zwischen beiden Polen, manche fühlen sich keinem zugehörig, manche beiden, und manche lehnen die Einteilung in genau zwei Geschlechter insgesamt ab. Der Begriff beschreibt die Geschlechtsidentität, also das innere Wissen über das eigene Geschlecht. Er sagt nichts darüber, wie jemand aussieht, sich kleidet oder wen er, sie oder dey liebt.

Viele nichtbinäre Menschen nutzen andere Pronomen als „er“ oder „sie“. Im Deutschen gibt es zum Beispiel das Pronomen „dey“. Andere lassen sich mit dem Namen ansprechen oder nutzen mehrere Pronomen nebeneinander. Das richtige Pronomen erfährt, wer fragt.

Merke

Nichtbinär beschreibt, wie ein Mensch sein Geschlecht erlebt. Es ist keine Aussage über Körper, Aussehen oder Orientierung.


Ausführlich erklärt

Ein Oberbegriff mit vielen Selbstbezeichnungen

Nichtbinär ist ein Sammelbegriff. Darunter fallen Selbstbezeichnungen wie genderfluid (das Geschlechtserleben verändert sich), agender (kein Geschlecht) oder genderqueer. Welche Bezeichnung passt, entscheidet allein die Person. Die Genderdiversität ist größer, als Formulare abbilden.

Das Verhältnis zu trans ist nicht einheitlich. Manche nichtbinäre Menschen verstehen sich als trans, andere nicht. Umgekehrt sind nicht alle trans Menschen nichtbinär: Ein trans Mann versteht sich als Mann, eine trans Frau als Frau. Manche Menschen nutzen für sich beide Begriffe oder wechseln im Lauf des Lebens die Selbstbezeichnung. Mehr dazu unter Transidentität.

Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck (Kleidung, Auftreten), Körper und sexuelle Orientierung sind vier getrennte Dinge. Nichtbinäre Menschen können jede Orientierung haben. Und nichtbinär ist nicht dasselbe wie intergeschlechtlich: Intergeschlechtlichkeit beschreibt Körper, nichtbinär beschreibt die Identität.

Wie viele Menschen sind nichtbinär?

Für Deutschland gibt es keine Erhebung, die die Geschlechtsidentität der Bevölkerung zählt. Die Standesämter erfassen nur Einträge, keine Identitäten. Aus anderen Ländern liegen Zählungen vor, die sich nicht eins zu eins vergleichen lassen.

In England und Wales fragte die Volkszählung 2021 erstmals nach der Geschlechtsidentität, die Antwort war freiwillig und galt für Personen ab 16 Jahren. Laut Office for National Statistics gaben 30.000 Menschen an, nichtbinär zu sein, das sind 0,06 Prozent. Weitere 48.000 nannten sich trans Mann und 48.000 trans Frau. In Kanada zählte die Volkszählung 2021 unter den 30,5 Millionen Menschen ab 15 Jahren 41.355 nichtbinäre und 59.460 trans Personen. Bei den zwischen 1997 und 2006 Geborenen lag der gemeinsame Anteil von trans und nichtbinären Menschen mit 0,79 Prozent weit über dem älterer Jahrgänge. Statistics Canada nennt als mögliche Erklärung, dass jüngere Menschen sich leichter dazu äußern.

0,06 %der Bevölkerung ab 16 in England und Wales nannte sich 2021 nichtbinär (Office for National Statistics)
41.355nichtbinäre Personen zählte Kanada 2021 (Statistics Canada)
2018Seit diesem Dezember tragen deutsche Standesämter „divers“ und „ohne Angabe“ ein (Statistisches Bundesamt)

Kein neues Phänomen

Mehr als zwei Geschlechtskategorien sind keine Erfindung der Gegenwart, sie lassen sich aber nicht einfach mit „nichtbinär“ gleichsetzen. Der Oberste Gerichtshof Indiens entschied 2014, dass Hijras und Eunuchen neben dem binären Geschlecht als „drittes Geschlecht“ behandelt werden, und bestätigte zugleich das Recht von trans Personen, ihr Geschlecht selbst zu bestimmen. „Two-Spirit“ wiederum ist ein Begriff, den indigene Aktivistinnen und Aktivisten 1990 bei einer Konferenz in Winnipeg prägten. Er verbindet Indigene mit vielfältigen Geschlechtern und Sexualitäten. Beides sind eigenständige Begriffe mit eigener Geschichte, die nicht von außen als nichtbinär etikettiert werden sollten.

Die Rechtslage in Deutschland

Die rechtliche Anerkennung kam in Schritten:

  • 2017: Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16), dass das Personenstandsrecht neben „weiblich“ und „männlich“ eine weitere positive Eintragungsmöglichkeit bieten muss. Das Verfahren betraf eine Person mit Variante der Geschlechtsentwicklung, die sich dauerhaft weder als männlich noch als weiblich versteht.
  • 2018: Seit Dezember 2018 sieht § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz „divers“ oder keine Angabe vor.
  • 2020: Der Bundesgerichtshof entschied am 22. April 2020 (XII ZB 383/19), dass das einfache Verfahren beim Standesamt nur für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung gilt. Nichtbinäre Menschen ohne eine solche Variante verwies er auf eine entsprechende Anwendung des Transsexuellengesetzes, mit zwei Gutachten.
  • 2024: Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gilt seit dem 1. November 2024. Es steht allen offen, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag abweicht, also ausdrücklich auch nichtbinären Menschen. Nach § 2 SBGG wird der Eintrag durch eine andere Angabe aus § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz ersetzt oder gestrichen.

Das Verfahren verlangt eine Anmeldung drei Monate vor der Erklärung (§ 4), danach eine Erklärung beim Standesamt samt Versicherung, dass der Eintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht (§ 2). Für ein Jahr gilt eine Sperrfrist für eine erneute Änderung (§ 5). Für Minderjährige ab 14 Jahren braucht es die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung (§ 3). Was das Gesetz nicht regelt: Hausrecht und Satzungen, etwa bei Räumen und Veranstaltungen, bleiben nach § 6 Absatz 2 unberührt. Wer einmal geändert hat, ist durch das Offenbarungsverbot in § 13 geschützt: Frühere Einträge und Vornamen dürfen ohne Zustimmung grundsätzlich nicht offengelegt werden, mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.

Das Statistische Bundesamt zählte 2025 insgesamt 15.688 Änderungen des Geschlechtseintrags. 42 Prozent betrafen den Wechsel von „weiblich“ zu „männlich“, 27 Prozent von „männlich“ zu „weiblich“, 20 Prozent von „weiblich“ zu „divers“ oder ohne Angabe und 9 Prozent von „männlich“ zu „divers“ oder ohne Angabe.

Was die Zahlen nicht sagen

Die Statistik erfasst Änderungen im Geburtenregister, nicht Identitäten. Ein Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ kann auch bei einem nichtbinären Menschen stehen. Die Zählungen aus Kanada und England beruhen auf freiwilligen Antworten und geben nur Mindestwerte an.

Alltag und Diskriminierung

Die EU-Grundrechteagentur befragte 2019 insgesamt 139.799 LGBTI-Personen. Die Befragten, die sich als trans beschrieben, konnten unter anderem „nichtbinär“, „genderqueer“ oder „agender“ wählen. Der veröffentlichte Bericht wertet sie aber insgesamt als trans aus und nicht getrennt nach nichtbinär. Für diese Gruppe zeigt er: 60 Prozent fühlten sich in den zwölf Monaten vor der Befragung in den abgefragten Lebensbereichen diskriminiert, bei der Vorgängerbefragung 2012 waren es 43 Prozent. 48 Prozent erlebten Belästigung wegen LGBTI-Zugehörigkeit, die höchste Rate aller Gruppen.

Im Alltag zeigt sich das oft unscheinbar: Formulare mit nur zwei Optionen, Anreden wie „Herr“ und „Frau“, falsche Pronomen (Misgendering) und fehlende Toiletten oder Umkleiden. Die zugrunde liegende Struktur nennt der Eintrag zu Cissexismus. Ob jemand zusätzlich unter Genderdysphorie leidet, ist eine eigene Frage und trifft nicht auf alle nichtbinären Menschen zu.

Nichtbinär zu sein ist keine Meinung über Geschlecht, sondern eine Auskunft darüber, wer jemand ist.

Kerngedanke

Die Flagge

Die Nichtbinär-Flagge entstand im Februar 2014. Kye Rowan entwarf sie, nach der Dateibeschreibung auf Wikimedia Commons, als Antwort auf Stimmen, die sich durch die Genderqueer-Flagge nicht ausreichend vertreten fühlten. Die vier Streifen werden laut Wikipedia so gedeutet: Gelb steht für Menschen außerhalb der Geschlechterordnung, Weiß für mehrere Geschlechter, Lila für eine Mischung aus männlich und weiblich und Schwarz für Agender-Identitäten. Mehr zu Symbolen im Eintrag Queere Flaggen.

Was du tun kannst

  1. Frage nach Name und Pronomen, statt zu raten, und gib die eigenen zuerst an.
  2. Wenn dir ein Fehler passiert, korrigiere dich kurz und mache ohne lange Entschuldigung weiter.
  3. Biete in Formularen und Anreden mehr als zwei Optionen an oder verzichte auf die Frage nach dem Geschlecht.
  4. Gib frühere Namen und Einträge anderer nicht weiter. Nach einer Änderung nach dem SBGG ist das ohne Zustimmung grundsätzlich verboten (§ 13).

Quellen: Statistisches Bundesamt: Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags (Stand 9.10.2026) / § 2 SBGG, Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen / § 3 SBGG, Erklärungen von Minderjährigen / § 4 SBGG, Anmeldung beim Standesamt / § 5 SBGG, Sperrfrist / § 6 SBGG, Wirkungen der Änderung / § 13 SBGG, Offenbarungsverbot / § 15 SBGG, Übergangsvorschriften / § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz / BVerfG (2017): 1 BvR 2019/16, Pressemitteilung Nr. 95/2017 / Bundestag, Drucksache 20/9049 (zu BGH XII ZB 383/19) / FRA (2020): A long way to go for LGBTI equality / ONS (2023): Gender identity, England and Wales: Census 2021 / Statistics Canada (2022): Census data on transgender and non-binary people / Supreme Court of India (2014): NALSA v. Union of India, Rn. 129 / CIHR: What is Two-Spirit? / Wikimedia Commons: Nichtbinär-Flagge / Wikipedia: Non-binary flag (Streifenbedeutung, Sekundärquelle)

Wie Sichtbarkeit und Anerkennung queerer Identitäten auch politisch oft zu kurz kommen: Queere Menschen in der Agenda 2030: Der blinde Fleck der Nachhaltigkeit.


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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