- Bedeutung
- Ablehnung, Abwertung, Diskriminierung und Gewalt gegen queere Menschen
- Umfasst
- Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit (ältere Wörter: Homophobie, Biphobie, Transphobie)
- Hellfeld 2025
- 2.377 von der Polizei erfasste Straftaten in Deutschland
- Dunkelfeld
- In Deutschland zeigten nur 13 % der Betroffenen einen Angriff bei der Polizei an
- Recht
- Das AGG verbietet Benachteiligung wegen der sexuellen Identität, Artikel 3 des Grundgesetzes nennt sie nicht
Einfach erklärt
Queerfeindlichkeit bezeichnet die Ablehnung, Abwertung und Diskriminierung von Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität, bis hin zur Gewalt. Der Begriff ist ein Sammelbegriff. Er umfasst Homofeindlichkeit gegen Lesben und Schwule, Bifeindlichkeit gegen bisexuelle Personen, Transfeindlichkeit gegen trans Männer, trans Frauen und nicht-binäre Personen sowie Interfeindlichkeit gegen intergeschlechtliche Personen. Gebräuchlich sind auch die älteren Wörter Homophobie, Biphobie und Transphobie, die eine Angst als Ursache nahelegen. Warum Feindlichkeit genauer ist, erklärt der Abschnitt zur Wortwahl.
Queerfeindlichkeit wirkt auf mehreren Ebenen: als Straftat, als Benachteiligung in Schule, Beruf und Alltag, als Beleidigung und Ausgrenzung sowie als Haltung, die queere Lebensweisen für weniger legitim erklärt.
Wie verbreitet das ist, lässt sich nur teilweise messen. 2025 erfasste die Polizei in Deutschland 2.377 queerfeindliche Straftaten, 12,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Das ist das sogenannte Hellfeld, also das, was angezeigt und als queerfeindlich erfasst wurde. Nach der europäischen Befragung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) von 2019 zeigten in Deutschland nur 13 Prozent der Betroffenen einen körperlichen oder sexuellen Angriff bei der Polizei an. Nicht angezeigte Taten bilden das Dunkelfeld.
Ausführlich erklärt
Begriff und Formen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fasst Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, inter und queere Personen unter der Abkürzung LSBTIQ mit angehängtem Sternchen zusammen. Das Sternchen steht für weitere Identitäten. Im Gleichbehandlungsrecht heißt das Merkmal „sexuelle Identität“. Nach Angaben der ADS umfasst es lesbische, schwule, bisexuelle, heterosexuelle, asexuelle und pansexuelle Personen. Trans und inter Personen schützt das Gesetz nach der europäischen Rechtsprechung dagegen über das Merkmal Geschlecht, weil es bei ihnen um die Geschlechtsidentität geht und nicht um die sexuelle Orientierung. Das schließt trans Männer ein, denn trans ist nach der ADS ein Oberbegriff für verschiedene Geschlechtsidentitäten.
Eng verknüpft ist Queerfeindlichkeit mit Heteronormativität, der Grundannahme, dass Heterosexualität und genau zwei Geschlechter der Normalfall sind. Wer davon abweicht, muss sich häufig erklären. Auch kleinere, oft beiläufige Abwertungen gehören zum Alltag vieler Betroffener, in der Forschung als Mikroaggressionen beschrieben. Die ADS berichtet aus ihrer Beratung von Diskriminierung am Arbeitsplatz, Beleidigungen in der Schule und gewalttätigen Angriffen in der Öffentlichkeit.
Feindlichkeit statt Phobie: Warum der Begriff genauer ist
Das Wort Homophobie führte George Weinberg Ende der 1960er Jahre ein. Nach Gregory M. Herek (2004) lenkte es den Blick auf Vorurteile und Stigmatisierung gegenüber Homosexuellen. Biphobie und Transphobie sind nach demselben Muster gebildet. Drei Gründe sprechen dafür, stattdessen von Feindlichkeit zu sprechen.
- Angst ist nur eine mögliche Ursache. Eine Phobie ist nach dem Wörterbuch eine extreme, krankhafte Angst vor bestimmten Objekten oder Situationen (DWDS mit Duden und Pfeifer). Herek kritisiert, dass Homophobie unterstelle, antischwule Vorurteile beruhten hauptsächlich auf Angst, und dass das Wort nicht erklären könne, wie sich die gesellschaftliche Bewertung von Homo- und Heterosexualität im Lauf der Geschichte gewandelt hat. Feindlichkeit benennt dagegen eine ablehnende Haltung und ihre Folgen.
- Phobie individualisiert und verharmlost. Nach dem Arbeitsblatt von Collien und Nöthen verweist die Endung auf eine psychische Störung statt auf eine menschenfeindliche Haltung und reduziert Diskriminierung auf individuelle Einstellungen und Ängste. Das LSBTIQ-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (Sauer, 2018) nennt das Phobie-Konzept aus demselben Grund verharmlosend. Der Begriff Homofeindlichkeit soll Diskriminierung, Gewalt und Ausgrenzung als feindlich und entsprechend bedrohlich offenlegen.
- Feindlichkeit lenkt den Blick auf Strukturen. Herek unterscheidet drei Ebenen: sexuelles Stigma (das gesellschaftlich geteilte Wissen um die negative Bewertung nichtheterosexueller Verhaltensweisen, Identitäten, Beziehungen und Gemeinschaften), Heterosexismus (die Ideologie, die dieses Stigma aufrechterhält) und sexuelle Vorurteile (negative Einstellungen Einzelner). Nur die dritte Ebene liegt bei Einzelpersonen. Das bpb-Lexikon will mit dem Wort den systemisch-strukturellen Aspekt sichtbar machen.
Auch Feindlichkeit ist nicht frei von Kritik. Laut dem Arbeitsblatt verweist die Endung zwar auf eine gewaltvolle, ablehnende Einstellung, strukturelle Diskriminierung durch Gesetze oder steuerliche Regelungen gerät aber auch dann bisweilen aus dem Blick.
Merke
Feindlichkeit ist der genauere Begriff: Er benennt eine ablehnende Haltung statt einer Angst und richtet den Blick von Einzelnen auf Strukturen. Homophobie, Biphobie und Transphobie bleiben als ältere Wörter gebräuchlich.
Homofeindlichkeit trifft Lesben und Schwule auf unterschiedliche Weise
Homofeindlichkeit richtet sich gegen Menschen, die gleichgeschlechtlich lieben und leben, vor allem gegen Lesben und Schwule. Ihre Erfahrungen sind nicht gleich. In der FRA-Befragung nannten 72 Prozent der schwulen Männer mit Belästigungserfahrung im Jahr vor der Erhebung keinen weiteren Grund außer ihrer Orientierung. Von den lesbischen Befragten mit Belästigungserfahrung sagten 29 Prozent, sie seien auch wegen ihres Geschlechts belästigt worden, von den schwulen 2 Prozent. Bei Lesben überlagern sich Homofeindlichkeit und Sexismus also offenbar oft.
Bifeindlichkeit kommt aus der Mehrheitsgesellschaft und aus der queeren Community
Bifeindlichkeit, auch Biphobie genannt, bezeichnet nach dem Glossar der Selbstorganisation BiBerlin die spezifische Diskriminierung, die nichtmonosexuelle Menschen erleben, also Personen, die sich nicht nur zu einem Geschlecht hingezogen fühlen. Verwandt sind Monosexismus, der Glaube, nichtmonosexuelle Identitäten seien monosexuellen unterlegen, und Bi-Erasure, die Unsichtbarmachung und Delegitimierung von Bisexualität. Sie kommt laut BiBerlin in der Mehrheitsgesellschaft und in der queeren Community vor.
Eine Studie mit 1.342 Befragten in Deutschland (Wurthmann und López Ortega, 2025; Befragung im August 2021) deutet in dieselbe Richtung: Homosexuelle und bisexuelle Befragte zeigten zusammen geringere Homophobie als heterosexuelle, bei Bi-Erasure unterschieden sie sich aber nicht statistisch bedeutsam von Heterosexuellen. Das ging vor allem auf Vorurteile homosexueller Befragter gegenüber Bisexuellen zurück. Mit 72 bisexuellen und 70 homosexuellen Befragten sind die Gruppen klein.
Eine Meta-Analyse von 52 Studien (Ross et al., 2018) fand bei bisexuellen Personen Depression und Angst gleich häufig oder häufiger als bei Lesben und Schwulen, am seltensten bei heterosexuellen Personen. Als mögliche Gründe nennt sie Diskriminierung, die Unsichtbarkeit von Bisexualität und fehlende Unterstützung, die Bisexualität ausdrücklich bejaht.
In der FRA-Erhebung sind bisexuelle Männer die Gruppe, die am häufigsten fast nie offen lebt (56 Prozent). Von den bisexuellen Frauen mit Angriffserfahrung beschrieben 44 Prozent den letzten Vorfall als sexuellen Angriff, allein oder mit körperlicher Gewalt, bei schwulen Männern waren es 18 Prozent. Bisexuelle Frauen mit Belästigungserfahrung gaben zu 46 Prozent an, auch wegen ihres Geschlechts belästigt worden zu sein.
Trans- und Interfeindlichkeit betreffen das Geschlecht, nicht die sexuelle Orientierung
Transfeindlichkeit richtet sich gegen trans Männer, trans Frauen und nicht-binäre Personen, etwa als Misgendering, das Ansprechen mit dem falschen Geschlecht, und als Deadnaming, das Nennen des abgelegten Namens. Formen, Zahlen und die Abgrenzung zu Cissexismus erklärt der Eintrag Transfeindlichkeit. Interfeindlichkeit richtet sich gegen intergeschlechtliche Personen, mehr dazu im Eintrag Intergeschlechtlichkeit / Intersex. Zahlen zu beiden Gruppen stehen im Abschnitt zum Dunkelfeld.
Hellfeld: Was die Polizeistatistik zeigt
Queerfeindliche Taten erfasst die Polizei als Hasskriminalität innerhalb der politisch motivierten Kriminalität. Das Bundeskriminalamt (BKA) versteht darunter Straftaten, bei denen Anhaltspunkte auf Vorurteile der tatbegehenden Person gegenüber der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung hinweisen. Betroffen sein können Personen, Einrichtungen oder Sachen, die der Gruppe tatsächlich oder vermeintlich zugerechnet werden.
Queerfeindliche Taten verteilen sich dabei auf zwei Unterthemenfelder. Zu „sexuelle Orientierung“ zählte das BKA 2025 insgesamt 2.070 Straftaten (2024: 1.765), davon 284 Gewaltdelikte (2024: 253). Unter sexueller Orientierung versteht das BKA das Begehren für bestimmte Geschlechtspartner, zum Beispiel hetero-, homo-, bi- bzw. pansexuell sowie queer. Getrennt nach Lesben, Schwulen und bisexuellen Personen weist das Fact Sheet die Taten nicht aus. Zu „geschlechtsbezogene Diversität“ zählten 1.294 Straftaten (2024: 1.152), davon 112 Gewaltdelikte (2024: 128). Das Feld betrifft laut BKA trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen. Es ist eine behördliche Definition. Getrennt nach trans Männern, trans Frauen und nicht-binären Personen weist das Fact Sheet die Taten nicht aus, sodass daraus nicht ablesbar ist, wie sie sich darauf verteilen.
Warum die Summe nicht stimmt
Beide Unterthemenfelder ergeben zusammen 3.364 Straftaten, die Gesamtzahl liegt aber bei 2.377. Der Grund: Einzelne Fälle wurden mehreren Unterthemenfeldern zugeordnet. Das BKA nennt Mehrfachnennungen bei Themenfeldern ausdrücklich als möglich.
Rund 42 Prozent der Taten im Feld sexuelle Orientierung (870) und rund 46 Prozent im Feld geschlechtsbezogene Diversität (589) ordnete die Polizei dem Phänomenbereich „rechts“ zu. Jeweils rund die Hälfte (1.039 und 630) landete in der Kategorie „sonstige Zuordnung“, die das BKA wählt, wenn eine Tat keinem der vier anderen Phänomenbereiche zuzuordnen ist. Die Statistik ordnet queerfeindliche Taten also oft keiner klaren Ideologie zu.
Über längere Zeit zeigt die Statistik einen deutlichen Anstieg. Das Bundesinnenministerium (BMI) nennt für 2023 insgesamt 1.785 Straftaten gegen LSBTIQ Personen (2022: 1.188) und stellt fest, dass sich die Zahl in den beiden Unterthemenfeldern seit 2010 nahezu verzehnfacht hat. Diese Aussage gilt für Daten bis 2023. Ein Anstieg der erfassten Fälle kann echte Zunahme, mehr Anzeigen oder genauere Erfassung bedeuten. Die Statistik allein trennt das nicht.
Dunkelfeld: Was Befragungen zeigen
Die FRA befragte 2019 insgesamt 139.799 lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Personen in Europa. Es war eine offene Online-Befragung, die nach Angaben der FRA keinen Anspruch auf Repräsentativität erhebt. Die Ergebnisse sind daher Hinweise und keine genauen Häufigkeiten.
- Angriffe: 11 Prozent wurden in den fünf Jahren vor der Befragung körperlich oder sexuell angegriffen, weil sie LGBTI sind. Bei trans Befragten waren es 17 Prozent, bei intergeschlechtlichen 22 Prozent.
- Belästigung: 38 Prozent erlebten sie im Jahr vor der Befragung. Bei trans Befragten waren es 48 Prozent, bei intergeschlechtlichen 42 Prozent, bei 15- bis 17-Jährigen 47 Prozent.
- Anzeige: Nur 14 Prozent der Gewaltvorfälle gingen an die Polizei, 21 Prozent an irgendeine Stelle. Belästigung wurde zu 4 Prozent bei der Polizei gemeldet.
- Vorsicht im Alltag: 61 Prozent vermeiden es oft oder immer, in der Öffentlichkeit die Hand der Partnerperson zu halten, 33 Prozent meiden oft oder immer bestimmte Orte, 53 Prozent sind fast nie oder selten offen.
Für Deutschland nennt der LSVD+ (Verband Queere Vielfalt) aus derselben Erhebung 13 Prozent, die einen Angriff bei der Polizei anzeigten (EU-Durchschnitt: 14 Prozent). Gründe, nicht zur Polizei zu gehen: 40 Prozent erwarteten keine Wirkung, 37 Prozent hielten den Vorfall für nicht schlimm genug, 23 Prozent fürchteten eine homo- oder transfeindliche Reaktion der Polizei, 21 Prozent hatten kein Vertrauen in sie. Unter den trans Befragten, die den letzten Vorfall nicht anzeigten, nannten EU-weit 32 Prozent die Furcht vor einer transfeindlichen Reaktion der Polizei. Nennen Betroffene das queerfeindliche Motiv nicht, erscheint die Tat zudem nicht in der Statistik zur Hasskriminalität.
Die Polizeizahlen zeigen nur, was angezeigt und als queerfeindlich erfasst wird.
Kerngedanke
Folgen für Gesundheit und Sicherheitsgefühl
Ilan H. Meyer beschrieb 2003 in einer Übersichtsarbeit das Modell des Minderheitenstresses: Stigma, Vorurteile und Diskriminierung schaffen ein feindliches, belastendes soziales Umfeld, das zu psychischen Problemen beitragen kann. Zu den Stressprozessen zählen erlebte Vorurteilsereignisse, die Erwartung von Ablehnung, Verbergen und verinnerlichte Homofeindlichkeit. Meyer wertete dafür Studien zu Lesben, Schwulen und Bisexuellen aus.
Die Zahlen des LSVD+ aus der FRA-Erhebung für Deutschland passen dazu: 38 Prozent der Betroffenen hatten nach einer Hasskriminalitätserfahrung psychische Probleme wie Depression oder Angst, bei trans Befragten waren es 55 Prozent, bei intergeschlechtlichen 52 Prozent, bei schwulen Befragten 33 Prozent und bei lesbischen 28 Prozent. 22 Prozent hatten Angst, die Tür zu verlassen oder bestimmte Orte aufzusuchen (trans 31 Prozent, inter 32 Prozent), 8 Prozent mussten medizinisch versorgt werden.
Recht und Geschichte
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in Deutschland lange strafbar. Die letzte Fassung des § 175 StGB galt bis einschließlich 10. Juni 1994. Das Rehabilitierungsgesetz hebt die Urteile nach dieser Vorschrift und ihren Vorgängern auf und sieht eine Entschädigung von 3.000 Euro je aufgehobenem Urteil sowie 1.500 Euro je angefangenem Jahr erlittener Freiheitsentziehung vor.
Heute verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität, im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften. Die ADS bemängelt, dass das Verbot nach wie vor umgangen werde, und fordert besseren Schutz sowie stärkere Beratungsstrukturen. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes nennt weder die sexuelle Identität noch die Geschlechtsidentität.
Strafbar ist keine Haltung als solche, sondern eine Tat oder Äußerung, die einen Straftatbestand erfüllt, etwa Beleidigung (§ 185 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB) oder verhetzende Beleidigung (§ 192a StGB). Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, bei öffentlicher Begehung oder beim Verbreiten eines Inhalts mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Die verhetzende Beleidigung betrifft Inhalte, die unaufgefordert an eine Person der angegriffenen Gruppe gelangen, und nennt die sexuelle Orientierung ausdrücklich.
Bei der Strafzumessung nennt § 46 Absatz 2 StGB inzwischen ausdrücklich geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe. Die Geschlechtsidentität steht in § 192a und § 46 nicht im Wortlaut. Der LSVD+ fordert darüber hinaus verpflichtende Schulungen für Polizei, hauptamtliche Ansprechpersonen, eine Reform der polizeilichen Erfassung und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten.
Hilfe und Beratung
Bei Diskriminierung im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Bei Straftaten empfiehlt der LSVD+, der Polizei das mögliche queerfeindliche Motiv ausdrücklich mitzuteilen, damit es erfasst wird, und nach Ansprechpersonen für queere Menschen zu fragen. Solche gibt es laut LSVD+ in einigen Städten.
Quellen: Bundeskriminalamt (09.06.2026): Pressemitteilung zu den Fallzahlen Politisch motivierte Kriminalität 2025 / Bundeskriminalamt: Fact Sheet Bundesweite Fallzahlen 2025 Politisch motivierte Kriminalität / BMI und BKA (13.12.2024): Pressemitteilung zum Lagebericht Sicherheit von LSBTIQ Menschen in Deutschland / FRA (2020): A long way to go for LGBTI equality, Erhebung 2019 / LSVD+: Queerfeindliche Gewalt, Daten und Fakten / Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sexuelle Identität / Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Geschlecht und Geschlechtsidentität / Sauer (2018), bpb LSBTIQ-Lexikon: Homofeindlichkeit / DWDS: Phobie (Duden, GWDS 1999, und Etymologisches Wörterbuch von Pfeifer) / Collien und Nöthen: Arbeitsblatt Diskriminierung benennen, HOOU Gender (CC BY-SA 4.0) / Herek (2004): Beyond Homophobia, Sexuality Research and Social Policy 1(2) / BiBerlin e. V.: Bi+ Glossar / Wurthmann und López Ortega (2025): Bisexual erasure and homophobia, European Journal of Politics and Gender 8(1) / Ross et al. (2018): Prevalence of depression and anxiety among bisexual people compared to gay, lesbian, and heterosexual individuals, The Journal of Sex Research 55 / § 1 AGG / Artikel 3 Grundgesetz / § 46 StGB / § 185 StGB / § 192a StGB / § 223 StGB / § 1 StrRehaHomG / § 5 StrRehaHomG / Meyer (2003): Prejudice, social stress, and mental health in lesbian, gay, and bisexual populations, Psychological Bulletin
Die Zahlen im Detail: Queerfeindliche Gewalt in Deutschland: Was die Zahlen zeigen und was sie verschweigen.
Das könnte dich auch interessieren
- Queer: der Sammelbegriff für Identitäten jenseits der Norm
- LGBTQIA+: was die Buchstaben bedeuten
- Heteronormativität: die Annahme, Heterosexualität sei der Normalfall
- Mikroaggressionen: beiläufige Abwertungen
- Konversionstherapie: Versuche, die sexuelle Orientierung zu ändern
- Intersektionalität: wenn Diskriminierungsformen sich überschneiden
- IDAHOBIT: der Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit
- AGG-Beschwerde: wie sich Benachteiligung wegen der sexuellen Identität nach dem AGG melden lässt und welche Fristen gelten
- Lesbisch: Herkunft und Selbstbezeichnung eines Begriffs, der in der Alltagssprache oft abwertend gebraucht wird
- Bisexualität: Anziehung zu mehr als einem Geschlecht, mit den Vorurteilen, die bisexuelle Personen treffen
- Transfeindlichkeit: Ablehnung, Abwertung und Gewalt gegen trans Personen