Intersektionalität

Queere Menschen in der Agenda 2030: Der blinde Fleck der Nachhaltigkeit

Die Agenda 2030 verspricht, niemanden zurückzulassen, nennt queere Personen aber nirgends. Was im Text steht, was fehlt und was sich bewegt.

9 Min. Lesezeit19. Juni 2026
Crop anonymous African American male in casual clothes wearing gay pride bracelet and touching denim jacket

⏱ Lesezeit: ca. 8 Minuten

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Agenda 2030 verspricht, niemanden zurückzulassen, nennt queere Personen im Wortlaut der 17 Ziele und 169 Unterziele aber nicht.
  • Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität fehlen auch in der Liste der Merkmale für aufgeschlüsselte Daten. Ob Daten zu queeren Personen erhoben werden, hängt vom Willen einzelner Staaten ab.
  • Nach ILGA-Daten kriminalisierten 2025 insgesamt 65 UN-Staaten gleichgeschlechtliche Handlungen. UN, EU und Deutschland bewegen sich, doch das sind Selbstverpflichtungen ohne globale Verbindlichkeit.

Die Vereinten Nationen haben sich mit der Agenda 2030 verpflichtet, niemanden zurückzulassen. Im Wortlaut der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung kommen queere Personen nicht vor. Was das bedeutet, was sich bewegt und wo die Lücken bleiben.

17 Ziele, ein Versprechen und eine Lücke

Die UN-Generalversammlung hat die Agenda 2030 am 25. September 2015 verabschiedet. Ihr Kern sind 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) mit 169 Unterzielen, die bis 2030 eine gerechtere und nachhaltigere Welt schaffen sollen.[1] Das Versprechen dahinter ist im Absatz 4 des Beschlusses festgehalten: „we pledge that no one will be left behind“. Auf Deutsch: Wir versprechen, dass niemand zurückgelassen wird. Die Ziele sollen „for all nations and peoples and for all segments of society“ erreicht werden, und zwar zuerst bei denen, die am weitesten zurückliegen.[1]

Auch die Bundesregierung stellt dieses Prinzip heraus. Das Entwicklungsministerium (BMZ) schreibt auf seiner Agenda-Seite, die Agenda 2030 fordere ausdrücklich, die Schwächsten und Verwundbarsten in den Mittelpunkt zu stellen.[3] Wer genau dazugehört, lässt der Text aber offen. Queere Personen werden im Wortlaut der 17 Ziele und 169 Unterziele nicht genannt. Das ist kein Zufallsfund. Der Beschlusstext enthält weder die Wörter „sexual orientation“ noch „gender identity“. Wo „sexual“ vorkommt, geht es um sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie um sexuelle Ausbeutung.[1]

Was im Text steht und was nicht

Ein genauer Blick lohnt sich, denn die Lücke sitzt an konkreten Stellen:

  • Absatz 8 und 19: Die Staaten beschwören eine Welt des „universal respect for human rights and human dignity“ und erinnern an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sollen „for all“ gelten, „without distinction of any kind“.[1]
  • Ziel 5 (Geschlechtergleichheit): Die Unterziele 5.1 bis 5.3 sprechen ausdrücklich von „women and girls“. Sie meinen Frauen und Mädchen, nicht die Vielfalt von Geschlechtsidentitäten.[1]
  • Ziel 10.2 (Ungleichheit): Es soll die Inklusion aller fördern, „irrespective of age, sex, disability, race, ethnicity, origin, religion or economic or other status“. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität fehlen in dieser Liste.[1]
  • Ziel 16.b: Es verlangt, nicht-diskriminierende Gesetze und Politiken zu fördern und durchzusetzen. Wen diese Gesetze schützen sollen, bleibt offen.[1]

Hier entsteht eine Auslegungsfrage. Die Formulierung „or other status“ in Ziel 10.2 ist offen. Man kann sie so lesen, dass sie auch queere Personen einschließt. Man kann aber genauso gut sagen, dass eine Gruppe, die nicht genannt wird, am Ende auch nicht gezählt wird. Für trans Männer, trans Frauen, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen gilt das ebenso wie für lesbische, schwule und bisexuelle. Das Prinzip trägt sie theoretisch mit, die Zielvorgaben tun es nicht.

Warum Zählen politisch ist

Ziele, die nicht benennen, wen sie erreichen wollen, messen am Ende auch nicht, ob sie es getan haben.

Kerngedanke

Das zeigt sich besonders bei den Daten. Die Agenda verlangt in Absatz 48, dass „disaggregated data“ helfen soll, den Fortschritt zu messen und sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird.[1] Welche Merkmale damit gemeint sind, steht in Unterziel 17.18 und in Absatz 74(g): Einkommen, Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Migrationsstatus, Behinderung und Wohnort, dazu „other characteristics relevant in national contexts“.[1]

Auch hier fehlen sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität. Die Folge: Ob Daten zu queeren Personen erhoben werden, hängt vom Willen einzelner Staaten ab. Wo sie fehlen, lässt sich nicht belegen, ob queere Personen stärker von Armut, schlechtem Gesundheitszugang oder Wohnunsicherheit betroffen sind, und was nicht belegt ist, wird selten gefördert. Die Daten sind also kein technisches Detail, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Versprechen überprüft werden kann.

Wo die Lücke am härtesten trifft

Wie groß der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist, zeigt der Blick auf die Gesetze. Das BMZ schreibt, in über 60 UN-Staaten stünden gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen unter Strafe, in mehr als zehn Ländern drohe sogar die Todesstrafe.[2] Genauere Zahlen liefert die Datenbank des Weltverbands ILGA World. Nach einem Bericht der irischen Nachrichtenseite GCN vom 27. Mai 2026 über diese Daten stieg die Zahl der kriminalisierenden Staaten 2025 erstmals seit fast einem Jahrzehnt wieder, auf 65. Burkina Faso führte ein entsprechendes Gesetz neu ein, Trinidad und Tobago nahm eine frühere Entkriminalisierung zurück.[5]

In sieben UN-Staaten sieht das Gesetz laut ILGA die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche Handlungen vor, in fünf weiteren ist die Rechtslage unklar.[5] Die Zahlen unterscheiden sich je nach Zählweise und Stichtag, die BMZ-Angabe „über 60“ und die ILGA-Zahl 65 widersprechen sich deshalb nicht. Klar ist die Richtung: Weltweit verbessert sich die Lage nicht gleichmäßig, 2025 hat sie sich in Burkina Faso und in Trinidad und Tobago sogar verschlechtert. Ein Nachhaltigkeitsziel, das Rechtsstaatlichkeit (Ziel 16.3) und Zugang zur Justiz für alle verspricht, muss sich an dieser Realität messen lassen.

65UN-Staaten kriminalisierten 2025 laut ILGA-Daten gleichgeschlechtliche Handlungen
7UN-Staaten sehen laut ILGA die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche Handlungen im Gesetz vor
5 weitereUN-Staaten haben laut ILGA eine unklare Rechtslage zur Todesstrafe

Diskriminierung wirkt dabei selten nur in einer Richtung. Wer queer ist und zusätzlich arm, Schwarz, behindert oder geflüchtet, erlebt mehrere Ausschlüsse zugleich. Dieses Zusammenwirken beschreibt der Begriff Intersektionalität. Gerade deshalb reicht ein allgemeiner Satz über „alle“ nicht aus, wenn niemand hinschaut, wer in den Statistiken fehlt.

Was sich bewegt: UN, EU und Deutschland

Auf UN-Ebene gibt es mit dem Mandat der Unabhängigen Expertin bzw. des Unabhängigen Experten für Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) eine eigene Stelle. Der Menschenrechtsrat hat das Mandat am 7. Juli 2025 für weitere drei Jahre verlängert, mit 29 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Derzeit hat es der südafrikanische Wissenschaftler Graeme Reid inne.[6] Die 15 Gegenstimmen zeigen, wie umstritten das Thema bleibt. Zugleich ist es ein Weg, queere Rechte im UN-System sichtbar zu halten, auch ohne eigenes Nachhaltigkeitsziel.

Auf EU-Ebene hat die Kommission am 8. Oktober 2025 ihre neue LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie für 2026 bis 2030 vorgestellt. Sie ruht auf drei Säulen: Schutz vor Gewalt, ein diskriminierungsfreies und gleichberechtigtes Leben sowie die Einbindung der gesamten Gesellschaft. Die Kommission will unter anderem prüfen, wie verbreitet Konversionstherapien sind, um Maßnahmen zu ihrer Unterbindung vorzuschlagen. Sie ruft die Mitgliedstaaten auf, eigene Aktionspläne anzunehmen, und will bis 2028 eine Halbzeitbilanz vorlegen.[4]

Beim Geld ist Genauigkeit wichtig. Die bestehende Förderung über das Programm CERV läuft bis 2027 weiter. Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sind unter dem Teilbereich CERV+ des Programms AgoraEU Mittel von bis zu 3,6 Milliarden Euro vorgesehen, und zwar für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und demokratische Teilhabe insgesamt, nicht nur für queere Projekte.[4]

Einordnung

Die Summe ist also ein Plan, kein bereits ausgezahltes Budget.

In Deutschland hat das Kabinett im März 2021 das LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet. Das BMZ trägt es gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und setzt auf Politikdialog, Mainstreaming und gezielte Maßnahmen. Nach Angaben des BMZ war die Zivilgesellschaft an der Erarbeitung umfassend beteiligt.[2]

Das sind echte Fortschritte. Sie bleiben aber Selbstverpflichtungen einzelner Akteure innerhalb eines Systems ohne globale Verbindlichkeit. Ein Kabinettsbeschluss oder eine EU-Strategie ersetzt weder ein eigenes Ziel noch verbindliche Indikatoren in der Agenda 2030.

Was „Leave no one behind“ wirklich bräuchte

Drei strukturelle Lücken bleiben:

Explizite Nennung. Queere Personen müssen in Nachhaltigkeitszielen und Umsetzungsberichten namentlich vorkommen. Ein allgemeines Prinzip ohne Konkretisierung bleibt Rhetorik. Dazu gehören ausdrücklich auch trans Männer, trans Frauen, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen, denn ihre Lage unterscheidet sich von der lesbischer, schwuler oder bisexueller Personen. Das gilt auch für den Unterschied zwischen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität: Beides sind verschiedene Merkmale und braucht eigene Indikatoren. Bei intergeschlechtlichen Personen kommt eine dritte Ebene dazu, die Geschlechtsmerkmale des Körpers, die weder mit sexueller Orientierung noch mit Geschlechtsidentität gleichzusetzen sind.

Systematische Datenerhebung. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität gehören in die Liste der Merkmale, nach denen Daten aufgeschlüsselt werden, wie es Unterziel 17.18 für Einkommen, Alter oder Behinderung schon vorsieht. Das heißt nicht, dass jede Person zwangsweise befragt wird. Erhebungen müssen freiwillig, anonym und datenschutzsicher sein, gerade dort, wo Offenheit gefährlich ist.

Universeller Schutz. Solange in 65 UN-Staaten gleichgeschlechtliche Handlungen kriminalisiert sind, endet „Leave no one behind“ an Staatsgrenzen. Nachhaltige Entwicklung, die das nicht adressiert, bleibt unvollständig.

Was du tun kannst

Zivilgesellschaft füllt die Lücken, die UN-Dokumente lassen. Organisationen wie ILGA-Europe, ILGA World und Amnesty International setzen sich dafür ein, queere Rechte in globale Debatten einzubringen.

Du kannst außerdem dort nachfragen, wo Nachhaltigkeit verhandelt wird: in Kommunen, die ihre eigenen SDG-Strategien schreiben, in Unternehmen mit Nachhaltigkeitsberichten, in Hochschulen und Vereinen. Die Frage „Wessen Realität ist hier mitgedacht?“ verändert oft schon, was als selbstverständlich gilt. Wer Spenden vergibt oder Projekte fördert, kann außerdem darauf achten, ob queere Zielgruppen ausdrücklich vorkommen.

Fazit

Die Agenda 2030 hat queere Personen nicht vergessen, sie hat sie schlicht nie ausdrücklich eingeschlossen. Der Text verspricht Menschenrechte für alle und zählt in seinen Zielen doch nur bestimmte Gruppen auf. Das ist ein politisches Versäumnis mit messbaren Folgen: fehlende Daten, unsichtbare Diskriminierung und Fördermittel, die an den falschen Stellen ankommen.

Fortschritte gibt es, im UN-Menschenrechtsrat, auf EU-Ebene und in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Aber „Leave no one behind“ hat seinen Anspruch erst eingelöst, wenn es niemanden mehr braucht, der daran erinnert.

Quellen

[1] Vereinte Nationen, Generalversammlung (25.09.2015): Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development, A/RES/70/1. documents.un.org

[2] BMZ (Stand 16.06.2026): Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Personen (LSBTIQ+). bmz.de

[3] BMZ: Agenda 2030. bmz.de

[4] Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland (08.10.2025): Neue EU-Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2026-2030. germany.representation.ec.europa.eu

[5] GCN (27.05.2026): Number of countries criminalising same-sex acts grew for first time in almost a decade in 2025 (berichtet über die ILGA World Database). gcn.ie

[6] ILGA World u. a. (07.07.2025): UN renews crucial human rights expert mandate on sexual orientation and gender identity. ilga.org

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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