- Bedeutung
- Ablehnung, Abwertung, Diskriminierung und Gewalt gegen trans Personen
- Betrifft
- trans Männer, trans Frauen und nichtbinäre Personen, jede Gruppe auf eigene Weise
- Begriffswahl
- Feindlichkeit statt Phobie, weil es um Strukturen geht und nicht um individuelle Angst
- Abgrenzung
- Queerfeindlichkeit ist der Sammelbegriff, Transmisogynie und Cissexismus setzen eigene Schwerpunkte
Einfach erklärt
Transfeindlichkeit bezeichnet Ablehnung, Abwertung, Diskriminierung und Gewalt gegen trans Personen, also gegen Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Eingeschlossen sind trans Männer, trans Frauen und, je nach Selbstverständnis, nichtbinäre Personen. Das reicht von Beleidigungen und dem falschen Pronomen über verweigerte Behandlungen und Hürden bei Behörden bis zu körperlicher Gewalt.
Der Begriff ersetzt das ältere Wort Transphobie. Nach dem LSBTIQ-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (Sauer, 2018) verweist „Phobie“ auf eine individuelle Angst und verharmlost damit das Problem. Transfeindlichkeit soll den systemisch-strukturellen Aspekt von Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung sichtbar machen. In Behördentexten steht weiter „transphob“, so unterscheidet die Polizeistatistik seit 2020 zwischen „homophob“ und „transphob“.
Merke
Transfeindlichkeit trifft trans Männer, trans Frauen und nichtbinäre Personen, jede Gruppe auf eigene Weise. Ob eine Person trans ist, entscheidet sie selbst, nicht ein Geschlechtseintrag, eine Operation oder der äußere Eindruck.
Ausführlich erklärt
Transfeindlichkeit zeigt sich auf mehreren Ebenen
- Persönlich: Beleidigungen, Drohungen und Angriffe, aber auch Misgendering, also das Ansprechen mit dem falschen Geschlecht, und Deadnaming, das Benutzen des abgelegten Namens. Beides kann absichtlich geschehen oder aus Gewohnheit.
- Institutionell: Ämter, Arztpraxen, Betriebe, Schulen und die Polizei, wenn Regeln, Abläufe oder Haltungen trans Personen benachteiligen.
- Gesellschaftlich: Normen, die Geschlecht als zweigeteilt und mit der Geburt endgültig festgelegt behandeln. Die Annahme, die Geschlechter von cis Personen seien natürlicher und legitimer als die von trans Personen, heißt Cissexismus.
Was Polizeistatistik und Befragungen zeigen
Inhaltshinweis
Dieser und der folgende Abschnitt nennen Zahlen zu Gewalt, Morden und Suizidgedanken. Beide dürfen übersprungen werden. Wer akut Unterstützung sucht, hat mehrere Wege: die Terminservicestelle und den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117, die Telefonseelsorge unter 116 123, queere und trans Beratungsstellen oder in akuter Gefahr den Notruf 112. Nicht jeder Weg ist für alle gleich zugänglich.
Die Polizei ordnet Straftaten gegen trans Personen als Hasskriminalität dem Feld „Geschlechtsbezogene Diversität“ zu. Ein eigenes Feld gibt es erst seit 2020, in der heutigen Form seit 2022. 2025 registrierte das BKA dort 1.294 Straftaten (2024: 1.152), darunter 112 Gewaltdelikte (2024: 128). Das Feld umfasst trans, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen, nach Gruppen getrennt weist die Statistik nichts aus. Insgesamt zählt das Bundesinnenministerium für 2025 2.377 queerfeindliche Straftaten, 12,8 % mehr als im Vorjahr.
Der Lagebericht von BMI und BKA nennt seit 2010 eine fast zehnfache Zunahme für dieses Feld und das Feld „Sexuelle Orientierung“ zusammen, schränkt aber ein: Die Zahlen bis 2021 enthalten auch frauen- und männerfeindliche Straftaten ohne LSBTIQ-Bezug. Für trans Personen allein lässt sich der Verlauf daher nicht ablesen. Der Bericht geht von einem großen Dunkelfeld aus und sieht besonders bei trans Personen ein hohes Gewaltrisiko.
Das Dunkelfeld, also nicht angezeigte Taten, zeigt die dritte LGBTIQ-Befragung der EU-Grundrechteagentur FRA (2023, 98.272 Teilnehmende aus den 27 EU-Staaten). Es war eine freiwillige Online-Befragung ohne Anspruch auf volle Repräsentativität, die Werte sind Hinweise und keine exakten Häufigkeiten. In den fünf Jahren davor wurden 29 % der trans Frauen und 23 % der trans Männer körperlich oder sexuell angegriffen, weil sie LGBTIQ sind, bei allen Befragten waren es 13 %. Belästigung im Jahr davor erlebten 77 % der trans Frauen, 72 % der trans Männer und 66 % der nichtbinären Befragten (alle: 54 %). Diskriminierung berichteten 64 %, 63 % und 51 % (alle: 37 %), beim Vorzeigen von Ausweisen 35 % der trans Frauen und trans Männer.
Nur 18 % der Betroffenen von Gewalt meldeten den letzten Vorfall irgendeiner Stelle. Von denen, die nicht meldeten, nannten 33 % die Furcht vor homo- oder transfeindlichen Reaktionen der Polizei (alle Befragten).
Weltweit meldete TGEU (Trans Europe and Central Asia) im Projekt Trans Murder Monitoring für Oktober 2024 bis September 2025 insgesamt 281 ermordete trans und geschlechtlich diverse Menschen, davon 5 in Europa. TGEU nennt die Zahlen unvollständig, weil Misgendering, Stigma und Medienberichte Fälle verdecken, die tatsächliche Zahl liege vermutlich deutlich höher. 90 % der Ermordeten waren trans Frauen oder transfeminine Personen, 88 % Schwarze oder Braune trans Personen. Nach TGEU wirken hier Frauenfeindlichkeit, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Feindlichkeit gegenüber Sexarbeit zusammen (siehe Intersektionalität).
Folgen für Gesundheit und Versorgung
Gedanken an Suizid hatten im Jahr vor der FRA-Befragung „oft“ oder „immer“ 28 % der trans Männer, 24 % der trans Frauen und 22 % der nichtbinären Befragten, bei allen Befragten 12 %. Eine Online-Befragung von 1.093 trans Personen in den USA aus dem Jahr 2003 (Bockting et al., 2013) fand einen Zusammenhang zwischen erlebtem Stigma und psychischer Belastung. Unterstützung durch andere trans Personen schwächte ihn ab, zwischen trans Frauen und trans Männern gab es kaum Unterschiede. Das ist ein Zusammenhang und kein Beweis für eine Ursache.
In der ICD-10 stand die Diagnose „Transsexualismus“ im Kapitel der psychischen Störungen. Die WHO hat sie in der ICD-11 durch „Geschlechtsinkongruenz“ ersetzt und in das Kapitel zu sexueller Gesundheit verlegt, weil trans Identitäten keine psychischen Erkrankungen seien und eine solche Einordnung Stigma verursachen könne. Nach der FRA-Befragung verzichteten 18 % der trans Frauen und 17 % der trans Männer aus Angst vor Diskriminierung auf eine nötige Behandlung, 13 % und 10 % gaben an, eine Behandlung sei ihnen verweigert worden. Unangemessene Neugier oder Kommentare nannten 38 % der trans Männer, 33 % der trans Frauen und 23 % der nichtbinären Befragten als häufigstes Problem.
Fast die Hälfte der trans Frauen (47 %) und trans Männer (48 %) berichtete von Versuchen, ihre Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung zu ändern, vom Einwirken der Familie über religiöse Beratung bis zu körperlicher Gewalt. In Deutschland sind solche Behandlungen an Personen unter 18 Jahren und an Erwachsenen mit Willensmangel verboten, ebenso das Werben dafür (siehe Konversionstherapie).
Recht in Deutschland
Bis Ende Oktober 2024 regelte das Transsexuellengesetz von 1980, wie trans Personen Vornamen und Personenstand ändern konnten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2011 die Voraussetzung eines operativen Eingriffs und dauernder Fortpflanzungsunfähigkeit für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Es soll nach § 1 die Geschlechtszuordnung im Personenstand von der Einschätzung dritter Personen lösen. Außerdem soll es das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität verwirklichen. Medizinische Maßnahmen regelt es nicht.
Vor Benachteiligung schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es verbietet nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Benachteiligung aller Geschlechtsidentitäten im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
- Queerfeindlichkeit ist der Sammelbegriff für die Ablehnung queerer Menschen und schließt Transfeindlichkeit ein.
- Transmisogynie bezeichnet die Diskriminierung gegen trans Frauen und transfeminine Personen, in der sich Transfeindlichkeit und die Abwertung von Weiblichkeit überschneiden. Auch trans Männer und nichtbinäre Personen erleben Transfeindlichkeit.
- Cissexismus und Cisnormativität beschreiben die Struktur dahinter, die Annahme, cis zu sein sei der Maßstab.
- Interfeindlichkeit richtet sich gegen intergeschlechtliche Personen (siehe Intergeschlechtlichkeit). Inter ist nicht dasselbe wie trans.
Einordnung
Das Fact Sheet zur Polizeistatistik 2025 wurde über eine Kopie gelesen, weil bka.de nicht erreichbar war, die Studie von Bockting et al. nur als Zusammenfassung. Die Einteilung in Ebenen ist eine Ordnungshilfe dieses Eintrags. Die FRA zählt nichtbinäre Befragte als eigene Gruppe neben trans Frauen und trans Männern, hier gelten sie je nach Selbstverständnis als trans. Die Polizei beschreibt ihr Feld über eine Abweichung der Geschlechtsidentität vom biologischen Geschlecht, eine behördliche Definition und kein Maßstab für das Selbstverständnis von trans Personen. Zahlen allein für trans Personen in Deutschland liegen in den gelesenen Quellen nicht vor.
Quellen: Sauer (2018): Transfeindlichkeit, LSBTIQ-Lexikon der bpb / Serano: Glossar, Eintrag Cissexism / BMI und BKA (2024): Lagebericht zur Sicherheit von LSBTIQ* / BMI (09.06.2026): Pressemitteilung zur PMK 2025 / BMI (2026): Fact Sheet Fallzahlen PMK 2025 (Kopie auf lsvd.de) / FRA (2024): EU LGBTIQ Survey III / TGEU (2025): Trans Murder Monitoring 2025 / WHO: Gender incongruence and transgender health in the ICD / Bockting et al. (2013): Stigma, mental health, and resilience, American Journal of Public Health 103 / BVerfG, Beschluss vom 11.01.2011, 1 BvR 3295/07 / BGBl. 2024 I Nr. 206, Artikel 13 / § 1 SBGG / §§ 1 bis 3 KonvBehSchG / Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Geschlecht und Geschlechtsidentität
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