Queeres ABC

Intersektionalität

Intersektionalität einfach erklärt: Ursprung bei Crenshaw 1989, Kritik, AGG § 4 und aktuelle Zahlen zu Mehrfachdiskriminierung in Deutschland.

7 Min. LesezeitAktualisiert am 16.10.2026
Auf einen Blick

Geprägt von
Kimberlé Crenshaw, 1989, als Begriff der Rechtswissenschaft
Bedeutung
Diskriminierungsformen überschneiden sich und lassen sich nicht einfach addieren
Wurzeln
Schwarzer Feminismus, etwa das Combahee River Collective (1977)
Deutsches Recht
§ 4 AGG regelt die Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
Kritik
Methode und Definition gelten als unklar, der Begriff kann auf Identitäten verkürzt werden

Einfach erklärt

Intersektionalität beschreibt, dass sich Diskriminierungsformen überschneiden und gegenseitig beeinflussen, zum Beispiel Rassismus, Sexismus, Klassismus oder Queerfeindlichkeit. Wer von mehreren betroffen ist, erlebt nicht einfach mehrere getrennte Benachteiligungen. Aus der Überschneidung kann eine eigene Erfahrung entstehen, die weder eine rein antirassistische noch eine rein feministische Analyse erfasst, wenn sie nur eine Dimension betrachtet.

Das Wort stammt aus der Rechtswissenschaft und ist ein Werkzeug, um genauer hinzusehen: Wen erfasst ein Gesetz, eine Statistik oder eine soziale Bewegung tatsächlich, und wer fällt zwischen die Kategorien? Es ist keine Rangliste, wer am meisten leidet.

Merke

Intersektionalität heißt nicht, Nachteile zusammenzuzählen. Crenshaw beschreibt die Erfahrung Schwarzer Frauen als mehr als die Summe von Rassismus und Sexismus.


Ausführlich erklärt

Vorgeschichte: Denken in Verschränkungen

Das Denken in Verschränkungen ist älter als das Wort. Das Combahee River Collective (1977), ein Zusammenschluss Schwarzer Feministinnen, der sich seit 1974 traf, wandte sich gegen rassistische, sexuelle, heterosexistische und klassenbezogene Unterdrückung. Das Statement ist auf April 1977 datiert. Es nennt als Aufgabe eine integrierte Analyse und Praxis, weil die großen Unterdrückungssysteme ineinandergreifen. Die Gruppe verstand sich als Schwarz, feministisch und lesbisch und benannte Rassismus ebenso wie Sexismus in den Bewegungen, in denen sie aktiv war. Das Wort Intersektionalität kommt im Statement nicht vor.

1989: Crenshaw und die Gerichte

Den Begriff prägte die Rechtswissenschaftlerin Kimberlé Crenshaw im Aufsatz „Demarginalizing the Intersection of Race and Sex“ im University of Chicago Legal Forum. Crenshaw (1989) analysiert drei Fälle zum US-Antidiskriminierungsrecht (Title VII des Civil Rights Act). Im Fall DeGraffenreid gegen General Motors klagten fünf Schwarze Frauen. Der Konzern hatte vor 1964 keine Schwarzen Frauen eingestellt, und alle nach 1970 eingestellten Schwarzen Frauen verloren ihre Stelle bei einem Stellenabbau nach Dienstalter. Das Gericht wies die Klage 1976 ab: Weil General Motors vor 1964 weiße Frauen beschäftigt hatte, liege keine Geschlechterdiskriminierung vor, und Rassen- und Geschlechterdiskriminierung dürften nicht zu einem neuen „Super-Rechtsmittel“ kombiniert werden.

Crenshaw folgert, dass die Erfahrung der Klägerinnen in keiner der beiden Schubladen Platz fand. Sie vergleicht Diskriminierung mit Verkehr an einer Kreuzung: Ein Unfall kann aus einer Richtung kommen oder aus mehreren. Zugleich weist sie in einer Fußnote darauf hin, dass andere Gerichte Schwarze Frauen durchaus als geschützt ansahen. Auch dort galten ihre Klagen aber als Sonderfall, weil das Geschlechterdiskriminierungsrecht an den Erfahrungen weißer Frauen ausgerichtet sei. Mehr zur Gruppe, um die es dabei geht, steht im Eintrag zu Anti-Schwarzem Rassismus.

Crenshaw (1991) erweitert den Ansatz am Beispiel von Gewalt gegen Frauen of Color um drei Ebenen: strukturelle, politische und repräsentationelle Intersektionalität. Er betont, der Begriff sei ausdrücklich keine neue, totalisierende Theorie der Identität, und nennt Klasse und Sexualität als weitere wichtige Faktoren.

Weiterentwicklung und Kritik

Collins (2015) beschreibt Intersektionalität als Wissensprojekt, das Machtverhältnisse in den Mittelpunkt stellt: Kategorien wie Race, Klasse, Geschlecht, Sexualität, Nation, Behinderung und Alter wirken nicht als getrennte Einheiten, sondern bringen sich wechselseitig hervor. Zugleich räumt Collins ein, dass unklar bleibe, was genau als Intersektionalität gelte. Cho, Crenshaw und McCall (2013) sehen ein Feld aus Anwendung, Grundsatzdebatte und politischer Praxis und rücken die Dynamiken und Beziehungen in den Vordergrund statt die Personen und Kategorien selbst.

Die Kritik kommt auch aus dem Feld selbst. Nash (2008) nennt vier Spannungen: eine fehlende eigene Methodik, Schwarze Frauen als Modell für intersektionale Subjekte, eine vage Definition und Fragen der empirischen Gültigkeit. Ziel sei nicht, den Ansatz zu verwerfen, sondern ihn zu schärfen. Yuval-Davis (2006) diskutiert, ob additive oder wechselseitig konstituierende Modelle taugen und auf welchen Ebenen soziale Unterschiede untersucht werden müssen. Bauer (2014) beschreibt für die Gesundheitsforschung sieben Herausforderungen, etwa die Verwechslung bildlich gemeinter Begriffe mit gleich klingenden statistischen Verfahren. Daraus lässt sich folgern: Intersektionalität liefert eine Fragerichtung, keine fertige Messvorschrift.

Intersektionalität fragt nicht, wer mehr Nachteile hat, sondern wen eine Analyse, ein Gesetz oder eine Bewegung übersieht.

Kerngedanke

Rechtslage in Deutschland

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will laut § 1 Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. § 4 regelt die Benachteiligung wegen mehrerer dieser Gründe: Sie kann nach den §§ 8 bis 10 und 20 nur gerechtfertigt werden, wenn sich die Rechtfertigung auf alle diese Gründe erstreckt. Der Wortlaut regelt also die Rechtfertigung. Einen eigenen Tatbestand für das Zusammenwirken der Gründe nennt er nicht. Soziale Herkunft, Einkommen oder Aussehen stehen in § 1 nicht, auch wenn der Eintrag zu Klassismus zeigt, dass sie Benachteiligung begründen.

Was Zahlen aus Deutschland zeigen

Bartsch und Meksem (2026) werteten für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die SOEP-Haupterhebung 2022 aus (28.704 Befragte, Befragung von Mai 2022 bis Januar 2023). 13,1 Prozent berichteten von Diskriminierung in den letzten zwölf Monaten. Von diesen Betroffenen nannten 50,3 Prozent zwei oder mehr Diskriminierungsmerkmale, 42,3 Prozent eines und 7,4 Prozent keines. Besonders oft traten rassistische Gründe zusammen mit Religion, sozioökonomischem Status oder Aussehen auf.

Auch beim Geschlecht zeigt sich ein Zusammenspiel. Die geschätzte Wahrscheinlichkeit, Diskriminierung zu berichten, lag bei Frauen mit rassistischen Zuschreibungen bei 35,3 Prozent, bei Männern mit solchen Zuschreibungen bei 25,1 Prozent, bei Frauen ohne sie bei 14,4 Prozent und bei Männern ohne sie bei 8,9 Prozent. Der Unterschied zwischen Frauen und Männern mit rassistischen Zuschreibungen war statistisch knapp nicht mehr signifikant. Gefragt wurde dazu nur Menschen mit Migrationshintergrund, die angeben, wegen äußerer Merkmale als „nicht deutsch“ wahrgenommen zu werden. Der Bericht betont, die Häufigkeiten seien keine Rangordnung betroffener Gruppen.

1989prägt Crenshaw den Begriff im University of Chicago Legal Forum
50,3 %der von Diskriminierung Betroffenen nennen zwei oder mehr Merkmale (SOEP 2022)
35,3 %der Frauen mit rassistischen Zuschreibungen berichten von Diskriminierung, bei Männern ohne sie sind es 8,9 %

Geschlechtliche Vielfalt mitdenken

Wer von „Männern“ oder „Frauen“ spricht, meint in Analysen oft cis Personen. Trans Männer, trans Frauen und nichtbinäre Personen stehen dann zwischen den Kategorien, wie es der Eintrag zu Cissexismus für die Geschlechterordnung beschreibt. Die SOEP-Auswertung fasst trans, inter und nichtbinäre Personen wegen geringer Fallzahlen zu einer Gruppe zusammen: Hier lag die geschätzte Wahrscheinlichkeit bei 31,8 Prozent, bei cis Frauen bei 16,1 und bei cis Männern bei 10,4 Prozent. Aussagen getrennt für trans Männer, trans Frauen oder nichtbinäre Personen sind damit nicht möglich. Das ist eine Forschungslücke und keine Entwarnung.

Abgrenzungen und Anwendungen

Das Patriarchat beschreibt eine Machtordnung zwischen Geschlechtern, der Feminismus setzt ihr Bewegungen entgegen. Intersektionalität fragt zusätzlich, wie diese Ordnung mit anderen zusammenwirkt, etwa mit Ableismus. Alltägliche Abwertungen, die Mikroaggressionen beschreiben, können sich je nach Position unterscheiden. Colorismus zeigt, dass selbst innerhalb einer Gruppe weitere Unterschiede wirken.

Was der Begriff nicht sagt

Intersektionalität ist kein Identitätskatalog und kein Ersatz für eine Analyse von Machtverhältnissen. Er behauptet nicht, dass jede Person mit mehreren Merkmalen gleich benachteiligt ist. Studienzahlen beschreiben Gruppen, nicht einzelne Personen, und die Methoden dafür sind umstritten.

Ein Beispiel für mehrfache Betroffenheit bei Hitze beschreibt der Blogartikel Hitze trifft nicht alle gleich.

Quellen: Crenshaw (1989), University of Chicago Legal Forum 1989, S. 139 bis 167 / Crenshaw (1991), Stanford Law Review 43, S. 1241 bis 1299 / Combahee River Collective (1977): The Combahee River Collective Statement / Collins (2015), Annual Review of Sociology 41 / Cho, Crenshaw und McCall (2013), Signs 38 / Nash (2008), Feminist Review 89 / Yuval-Davis (2006), European Journal of Women’s Studies 13 / Bauer (2014), Social Science and Medicine 110 / Bartsch und Meksem (2026): Wie Deutschland Diskriminierung erlebt, Antidiskriminierungsstelle des Bundes / § 1 AGG / § 4 AGG


Das könnte dich auch interessieren

  • Feminismus: Bewegungen gegen Benachteiligung wegen des Geschlechts, auch mit intersektionaler Kritik an ihnen
  • Anti-Schwarzer Rassismus: die Diskriminierungsform, an der Crenshaw den Begriff entwickelte
  • Cissexismus: die Ordnung, die cis Geschlechter als selbstverständlich ansieht
  • Ableismus: Benachteiligung wegen Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Klassismus: Diskriminierung wegen sozialer Herkunft und Einkommen
  • Klimagerechtigkeit: fragt, wer die Folgen der Klimakrise trägt

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

Teilen

Weitere Bereiche

Blog, Demonstrationen und Shop auf einen Blick

Aus dem Blog

Vor Ort

Aus dem Shop
"Math Rainbow" Front Print - Organic Tote-Bag

"Math Rainbow" Front Print – Organic Tote-Bag

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Front Print - Organic Shirt

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Front Print – Organic Shirt

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Front Print - Organic Oversize Hoodie

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Front Print – Organic Oversize Hoodie

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Back Print - Organic Oversize Hoodie

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Back Print – Organic Oversize Hoodie

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Back Print - Organic Basic Hoodie

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Back Print – Organic Basic Hoodie

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

Vertrag widerrufen