- Bedeutung
- Sprachformen, die neben Männern auch andere Geschlechter sichtbar machen
- Formen
- Paarform, Neutralform, Kurzformen, Sonderzeichen wie Stern, Doppelpunkt und Unterstrich, Neopronomen
- Forschung
- Belegt: generisches Maskulinum ruft mehr männliche Vorstellungen hervor
- Amtliche Rechtschreibung
- Sonderzeichen im Wortinneren sind nicht im Regelwerk, Stand Juli 2024
- Nicht gemeint
- Ein Zwang zu einer bestimmten Schreibweise
Einfach erklärt
Gendern bezeichnet sprachliche Praktiken, die alle Geschlechter sichtbar machen. Im Deutschen wird traditionell das „generische Maskulinum“ verwendet: Eine männliche Form wie „Lehrer“ soll auch gemischte Gruppen oder unbekannte Personen einschließen. Gendern ersetzt oder ergänzt diese Form. Beispiele sind die Paarform „Lehrerinnen und Lehrer“, die Neutralform „Lehrende“ oder Schreibweisen mit Sonderzeichen wie „Lehrer*innen“ (Gender-Stern) und „Lehrer:innen“ (Doppelpunkt).
Dahinter steht die Beobachtung, dass Sprache beeinflusst, wen Menschen sich vorstellen. Wenn die männliche Form als Standard gilt, werden Frauen, trans Personen, nichtbinäre und intergeschlechtliche Menschen schneller überlesen. Gendern ist in Deutschland politisch und gesellschaftlich umstritten. Befürwortende sehen mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung, Kritisierende bemängeln Lesbarkeit und Regelwerk. Dieser Eintrag trennt, was Studien und amtliche Texte sagen, von Meinung.
Merke
Gendern ist keine einzelne Schreibweise, sondern eine Gruppe von Möglichkeiten. Viele davon kommen ohne Sonderzeichen aus, etwa Paarformen und Neutralformen.
Ausführlich erklärt
Welche Formen es gibt
Sprachwissenschaftlich lassen sich mehrere Strategien unterscheiden:
- Generisches Maskulinum: „die Ärzte“ für alle, unabhängig vom Geschlecht.
- Beidnennung (Splitting): „Ärztinnen und Ärzte“. Sie nennt Frauen und Männer ausdrücklich, kennt aber nur zwei Gruppen.
- Neutralisierung: geschlechtsunabhängige Wörter wie „Ärzteschaft“, „Lehrende“ oder „Studierende“.
- Kurzformen: das Binnen-I („StudentInnen“) und die Schrägstrichform („Bürger/-innen“).
- Sonderzeichen im Wortinneren: Gender-Stern („Kolleg*innen“), Doppelpunkt („Kolleg:innen“) und Unterstrich oder Gender-Gap („Kolleg_innen“). Sie sollen auch Personen jenseits von „Mann“ und „Frau“ einschließen.
- Neopronomen: Wörter wie „dey“, die bewusst kein Geschlecht markieren.
Was Studien zur Wirkung zeigen
Die Forschung zum generischen Maskulinum ist gut belegt, auch wenn sie nicht jede Frage klärt.
Stahlberg und Sczesny veröffentlichten 2001 vier Experimente im Fachblatt „Psychologische Rundschau“. Verglichen wurden Beidnennung, Neutralform, generisches Maskulinum und Binnen-I. Über alle Experimente hinweg zeigte sich beim generischen Maskulinum ein geringerer gedanklicher Einbezug von Frauen als bei der Beidnennung und beim Binnen-I. Teilnehmende nannten dann seltener beliebte Frauen.
Gygax und Kolleginnen und Kollegen (2008) verglichen Englisch, Französisch und Deutsch. Im Französischen und Deutschen dominierte die Männlichkeit der männlichen Form, obwohl sie generisch gemeint war, unabhängig vom Rollenklischee des Berufs.
Zur Wirkung auf Kinder liegt eine Studie von Vervecken und Hannover (2015) mit 591 Grundschulkindern aus zwei Sprachräumen vor, darunter deutschsprachige. Wurden Berufe in der Paarform genannt, etwa „Ingenieurinnen und Ingenieure“, schätzten die Kinder ihre Selbstwirksamkeit für typisch männliche Berufe höher ein als bei der männlichen Form. Als Grund nannten die Autorinnen und Autoren, dass die Berufe dann als weniger schwierig galten. Einen Überblick geben Sczesny, Formanowicz und Moser (2016).
Nichtbinäre, trans und inter Personen mitdenken
Die Beidnennung nennt zwei Gruppen. Sie schließt trans Frauen als Frauen und trans Männer als Männer ein, nennt aber nichtbinäre Menschen nicht. Hier setzen Sonderzeichen und Neopronomen an.
Für Sonderzeichen ist die Befundlage differenzierter. Kurz und De Mulder (2023) ließen Teilnehmende Beispiele für Politikerinnen und Politiker aufzählen, nachdem sie entweder „Politiker“ oder „Politiker*innen“ gelesen hatten. Nach dem Gender-Stern nannten sie mehr Frauen als nach dem generischen Maskulinum, aber nur sehr wenige weitere nichtmännliche Personen. Der Stern erhöht also die Sichtbarkeit von Frauen, ob er auch nichtbinäre Menschen in der Vorstellung verankert, ist damit nicht gezeigt.
Lindqvist, Renström und Gustafsson Sendén (2019) testeten in Schweden und den USA drei Strategien an einer fiktiven Bewerbung. Paarformen und bewusst neu geschaffene geschlechtsneutrale Pronomen (schwedisch „hen“) beseitigten den männlichen Bias, traditionelle neutrale Wörter (im Englischen etwa „the applicant“ oder „they“) dagegen nicht. Die Studie bezieht sich nicht auf das Deutsche.
Auch rechtlich ist die Frage relevant. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16), dass das Personenstandsrecht neben „weiblich“ und „männlich“ einen weiteren positiven Geschlechtseintrag erlauben muss. Das Selbstbestimmungsgesetz nennt in § 1 als Ziel das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität. Zur Achtung gehört auch die richtige Anrede: Wer eine Person mit falschem Geschlecht anspricht oder bezeichnet, begeht Misgendering. Mehr dazu im Eintrag zu Pronomen.
Was der Rechtschreibrat festlegt
Der Rat für deutsche Rechtschreibung bestimmt die amtliche Rechtschreibung, die für Schulen und die öffentliche Verwaltung gilt. Zu Sonderzeichen im Wortinneren hat er sich mehrfach geäußert:
- 2018 und 2021: Kriterien: geschlechtergerechte Texte sollen sachlich korrekt, verständlich, lesbar, vorlesbar und eindeutig sein und das Erlernen der Schriftsprache nicht erschweren.
- 14. Juli 2023: Der Rat empfahl, Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und andere Sonderzeichen im Wortinneren nicht in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Am 15. Dezember 2023 beschloss er Erläuterungen dazu. Gleichstellung sei eine gesellschaftspolitische Aufgabe, nicht eine der Rechtschreibregeln.
- Regelwerk 2024: Das überarbeitete Regelwerk gilt seit dem 1. Juli 2024 verbindlich für Schule und Verwaltung. Es erwähnt die zunehmende Verwendung von Wortbinnenzeichen und hält fest, dass sie nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehören. Außerdem könnten sie zu noch ungeklärten grammatischen Folgeproblemen führen, etwa bei „der*die Präsident*in“. Der Rat beobachtet die Entwicklung weiter und nennt geschlechtergerechte Schreibung „noch im Fluss“.
Das betrifft die amtliche Orthografie, nicht private Schreibweisen.
Einzelne Behörden gehen weiter. Der bayerische Ministerrat beschloss am 19. März 2024 eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden. Danach sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt in bayerischen Behörden unzulässig. Als Weg nennt die Pressemitteilung Paarformeln oder geschlechtsneutrale Formulierungen.
Streitpunkte: Verständlichkeit und Vorlesbarkeit
Ein häufiger Einwand lautet, gegenderte Texte seien schwerer zu lesen. Friedrich und Krenz (2025) prüften das in einem Experiment mit 272 Teilnehmenden. Eine Gruppe sah ein Video mit männlichen Formen, die andere eines mit Glottisschlag und Gender-Stern. Die Verständlichkeit und die ästhetische Bewertung unterschieden sich nicht statistisch signifikant. Weitere Studien seien nötig, besonders zu Singularformen.
Ernster zu nehmen ist die Vorlesbarkeit. Der Rat nennt sie als Kriterium, auch mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte. Paarformen und Neutralformen lassen sich ohne Sonderzeichen vorlesen.
Gendern ist eine Frage der Genauigkeit: Wer alle meint, sollte alle nennen.
Kerngedanke
Was sich belegen lässt und was nicht
Belegt ist, dass das generische Maskulinum in Studien zu männlicheren Vorstellungen führt. Offen ist, wie stark sich das auf Einstellungen und Gleichstellung im Alltag auswirkt, und welche Form nichtbinäre Menschen am besten sichtbar macht. Machtverhältnisse und Sexismus ändern sich nicht allein durch Sprache. Sprachliche Anerkennung kann aber ein Teil der Veränderung sein.
Was du tun kannst
- Kläre zuerst den Zweck: Eine Behörde, eine Schule und eine private Seite haben unterschiedliche Vorgaben.
- Probiere Neutralformen und Paarformen aus, bevor du zu Sonderzeichen greifst: „Lehrende“, „Team“, „Leitung“.
- Sprich Personen so an, wie sie sich selbst bezeichnen, auch trans Männer, trans Frauen und nichtbinäre Menschen.
Quellen: Stahlberg, D. und Sczesny, S. (2001): Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen. Psychologische Rundschau 52 (3), S. 131 bis 140 (Zusammenfassung geprüft über OpenAlex, 15.10.2026) / Gygax, P., Gabriel, U., Sarrasin, O., Oakhill, J. und Garnham, A. (2008): Generically intended, but specifically interpreted: When beauticians, musicians, and mechanics are all men. Language and Cognitive Processes 23 (3), S. 464 bis 485 / Vervecken, D. und Hannover, B. (2015): Yes I Can! Effects of Gender Fair Job Descriptions on Children’s Perceptions of Job Status, Job Difficulty, and Vocational Self-Efficacy. Social Psychology 46 (2), S. 76 bis 92 / Sczesny, S., Formanowicz, M. und Moser, F. (2016): Can Gender-Fair Language Reduce Gender Stereotyping and Discrimination? Frontiers in Psychology 7, Artikel 25 / Lindqvist, A., Renström, E. A. und Gustafsson Sendén, M. (2019): Reducing a Male Bias in Language? Establishing the Efficiency of Three Different Gender-Fair Language Strategies. Sex Roles 81, S. 109 bis 117 / Kurz, P. und De Mulder, H. N. M. (2023): A star is born? The German gender star and its effects on mental representation. Psychology of Language and Communication, S. 384 bis 404 / Friedrich, M. C. G. und Krenz, B. (2025): Comprehensibility of gender-fair language in German-language video lectures. Frontiers in Psychology 15, Artikel 1496140 / Rat für deutsche Rechtschreibung (15.12.2023): Geschlechtergerechte Schreibung, Erläuterungen, Begründung und Kriterien (Pressemitteilung, Volltext gelesen) / Rat für deutsche Rechtschreibung: Amtliches Regelwerk, Fassung 2024, Abschnitt „Sonderzeichen“ (S. 154 bis 155 der PDF) / Rat für deutsche Rechtschreibung (03.07.2024): Überarbeitetes Regelwerk seit 01.07.2024 verbindlich für Schule und Verwaltung / Bayerische Staatsregierung (19.03.2024): Pressemitteilung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern / Bundesverfassungsgericht (08.11.2017): Pressemitteilung Nr. 95/2017 zum Beschluss 1 BvR 2019/16 vom 10.10.2017 / § 1 Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), Ziel des Gesetzes
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