Kompakt erklärt
Intergeschlechtlichkeit – auch als Intersex bezeichnet – beschreibt angeborene körperliche Merkmale, die nicht in die typischen Definitionen eines männlichen oder weiblichen Körpers passen. Das betrifft chromosomale Besonderheiten (z. B. XXY statt XX oder XY, wie beim Klinefelter-Syndrom), hormonelle Variationen oder anatomische Merkmale wie Genitalien oder innere Geschlechtsorgane, die nicht eindeutig einem binären Muster entsprechen.
Intergeschlechtlichkeit ist keine Erkrankung – es handelt sich um eine natürliche biologische Variation. Nach verschiedenen wissenschaftlichen Schätzungen werden etwa 1–1,7 % aller Menschen mit intergeschlechtlichen Merkmalen geboren; die Angaben variieren je nach Definitionsbasis und einbezogenen Merkmalen.
Wichtig zu unterscheiden: Intergeschlechtlichkeit betrifft körperliche Merkmale, nicht die Geschlechtsidentität. Intersexuelle Menschen können sich als Männer, Frauen, nicht-binär oder auf andere Weisen identifizieren.
Ein zentrales Menschenrechtsproblem: In vielen Ländern wurden und werden intergeschlechtliche Kinder ohne ihre eigene Einwilligung operiert, um ihre Körper an binäre Geschlechtsnormen anzupassen. Diese nicht einvernehmlichen Eingriffe sind von UN-Menschenrechtsgremien wiederholt als Menschenrechtsverletzungen eingestuft worden.
Für Neugierige
Die medizinische Bezeichnung „Disorders of Sex Development“ (DSD, dt. Störungen der Geschlechtsentwicklung) wird von vielen Betroffenen und Aktivist*innen abgelehnt, da sie Intergeschlechtlichkeit pathologisiert – also als behandlungsbedürftige Störung rahmt. Gebräuchliche Alternativen sind „Variations of Sex Characteristics“ (VSC, dt. Variationen der Geschlechtsmerkmale) oder schlicht Intergeschlechtlichkeit bzw. Intersex.
Das „I“ in LGBTQIA+ (Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Queer, Intersex, Asexual und weitere) steht für Intersex – und doch ist Intergeschlechtlichkeit eine eigene Kategorie: Es geht nicht primär um Genderidentität oder sexuelle Orientierung, sondern um körperliche Autonomie und das Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden.
Der UN-Sonderberichterstatter für Folter stufte nicht einvernehmliche „normalisierende“ Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern 2013 in seinem Bericht an den Menschenrechtsrat als schwere Menschenrechtsverletzung ein. In Deutschland wurden solche Eingriffe schrittweise eingeschränkt – Organisationen wie Intersexuelle Menschen e. V. fordern jedoch ein vollständiges, rechtssicheres Verbot. Weltweit sind intersexuelle Kinder in Ländern des Globalen Südens – Regionen, die durch eingeschränkten Rechtszugang und fehlende Schutzstrukturen besonders belastet sind – noch schutzloser gegenüber solchen Eingriffen.
Körperliche Selbstbestimmung ist kein Privileg: Sie ist ein Grundrecht – und ihr Schutz bleibt eine unerledigte gesellschaftliche Aufgabe.
Quellen: Méndez, J. E. (2013). Report of the Special Rapporteur on Torture. UN Human Rights Council, A/HRC/22/53. | WHO (2015). Sexual Health, Human Rights and the Law. World Health Organization, Geneva.
Verwandte Begriffe: Genderidentität · Nichtbinär · LGBTQIA+ · Pronomen · Queer



