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Transidentität

Transidentität einfach erklärt: Bedeutung, Abgrenzung zu Transsexualität, Rechtslage nach SBGG, ICD-11 und was Studien zu Stigma zeigen.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 31.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Erfahrung, ein anderes Geschlecht zu haben als das bei der Geburt zugewiesene
Auch genannt
trans, transgeschlechtlich, transgender, bei manchen Personen transident
Abgrenzung
Transsexualität ist der ältere, medizinische Begriff, Genderdysphorie meint eine mögliche Belastung
Einordnung
Keine Krankheit: Die ICD-11 führt Geschlechtsinkongruenz nicht mehr unter den psychischen Störungen
Recht
Seit 1. November 2024 Änderung von Eintrag und Vornamen per Erklärung beim Standesamt

Einfach erklärt

Transidentität bezeichnet die Erfahrung, ein anderes Geschlecht zu haben als das, das bei der Geburt zugewiesen wurde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nennt als Beispiele trans Frauen (Frauen, die bei der Geburt den Eintrag „männlich“ erhielten), trans Männer (Männer mit dem Eintrag „weiblich“) und Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Im Alltag steht dafür meist das Wort trans.

Maßgeblich ist die Geschlechtsidentität, also das erlebte Geschlecht. Es kommt weder auf einen bestimmten Körper noch auf eine bestimmte Behandlung an: Manche trans Personen suchen medizinische Schritte, andere nicht (WHO). Das Gegenstück zu trans ist cisgender, gemeint sind Personen, bei denen Identität und zugewiesenes Geschlecht übereinstimmen.

Merke

Trans zu sein ist keine Krankheit. Wenn trans Personen belastet sind, hängt das in den Studien eng mit Stigma, Ablehnung und fehlender Unterstützung zusammen.


Ausführlich erklärt

Begriffe: trans, transident, transsexuell

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verwendet „trans“ als Oberbegriff für Menschen, die sich nicht mit dem zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Das Sternchen in der geschriebenen Form soll Raum für verschiedene Identitäten lassen, etwa transident, transsexuell oder nichtbinär. „Transidentität“ ist nach dem LSBTIQ-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (Sauer 2018) eine Wortschöpfung aus dem deutschen Sprachraum. Sie verzichtet auf den im Deutschen irritierenden Sexualitätsbezug von „transsexuell“ und betont den Aspekt der Identität. Manche trans Menschen bezeichnen sich so, es ist also eine mögliche Selbstbezeichnung und kein Pflichtbegriff für alle.

„Transsexuell“ stammt laut ADS aus der Medizin und beschreibt dort häufig ein Krankheitsbild. Der Begriff wird als veraltet und pathologisierend kritisiert, weil er fälschlich nahelege, es handle sich um eine Erkrankung. Zugleich teilen manche Menschen dieses Verständnis nicht und bevorzugen das Wort für sich. Daraus folgt eine einfache Regel: Die Selbstbezeichnung einer Person gilt, auch beim Pronomen. Mehr dazu steht in den Einträgen zu Misgendering und Deadnaming.

Transidentität ist enger als Geschlechtsidentität: Jeder Mensch hat eine Geschlechtsidentität, von Transidentität ist erst die Rede, wenn sie vom zugewiesenen Geschlecht abweicht. Die Forschungsperspektive auf Geschlechtserleben steht im Eintrag zur Genderidentität.

Keine Krankheit: von der ICD-10 zur ICD-11

Die deutsche Fassung der ICD-10, die ICD-10-GM, führt in der Version 2025 unter F64.0 weiterhin „Transsexualismus“ im Kapitel der psychischen und Verhaltensstörungen. Das BfArM beschreibt ihn als Wunsch, als Angehörige des anderen Geschlechts zu leben und anerkannt zu werden, meist mit Unbehagen am eigenen Körper und dem Wunsch nach hormoneller und operativer Behandlung.

Die ICD-11 geht anders vor. Laut WHO ersetzt sie „Transsexualismus“ durch „Geschlechtsinkongruenz“ und verschiebt sie aus dem Kapitel der psychischen Störungen in das neue Kapitel „Conditions related to sexual health“. Die WHO begründet das so: Trans und geschlechtlich vielfältige Identitäten sind keine psychischen Erkrankungen, und eine solche Einordnung kann starkes Stigma erzeugen. Zugleich soll der Zugang zu geschlechtsangleichender Gesundheitsversorgung und zur Kostenübernahme gesichert bleiben. Die ADS nennt für die Streichung der „Störung der Geschlechtsidentität“ das Jahr 2022. Wer die mögliche Belastung meint, findet sie im Eintrag zu Genderdysphorie: Nicht jede trans Person erlebt sie, und eine Diagnose ist nicht Voraussetzung dafür, trans zu sein. Zur Behandlung gehört der Eintrag zu Geschlechtsangleichung.

Rechtslage in Deutschland

Das Transsexuellengesetz (TSG) stammt vom 10. September 1980. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07), dass die im TSG verlangte Operation und dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit (§ 8 Absatz 1 Nummern 3 und 4) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Die ADS nennt das Gesetz insgesamt in weiten Teilen verfassungswidrig und die vorgeschriebenen Untersuchungen demütigend.

Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Eine Person, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag abweicht, kann beim Standesamt erklären, dass Geschlechtseintrag und Vornamen geändert werden sollen (§ 2). Dabei versichert sie, dass der gewählte Eintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Folgen bewusst sind. Die Änderung ist drei Monate vorher anzumelden (§ 4), danach gilt eine Sperrfrist von einem Jahr (§ 5). Minderjährige ab 14 Jahren erklären selbst, brauchen aber die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung (§ 3). Medizinische Maßnahmen regelt das Gesetz nicht (§ 1 Absatz 2). Die Einzelheiten stehen im Eintrag zum Selbstbestimmungsgesetz. Von „einfacher Selbstauskunft“ lässt sich also nur mit Einschränkung sprechen: Anmeldung und Sperrfrist gehören dazu.

Was die Zahlen über die Nutzung zeigen

Laut Statistischen Bundesamt meldeten die Standesämter für 2025 insgesamt 15.688 Änderungen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister. 42 % davon waren Wechsel von weiblich zu männlich, 27 % von männlich zu weiblich, 20 % von weiblich und 9 % von männlich zu divers oder ohne Angabe. Von Januar bis Oktober 2024, noch unter dem TSG, waren es 596 Fälle, im November 2024 mit dem SBGG 7.057.

Die Zahlen haben Grenzen. Sie erfassen Einträge, keine Identitäten, und nach Angaben des Amtes weder Alter noch Gründe. Sie enthalten nur Personen mit Eintrag in einem deutschen Geburtenregister und unterschätzen daher die Zahl aller Erklärungen. Sie sprechen aber jedenfalls nicht für das verbreitete Bild, trans sei vor allem ein Thema von trans Frauen: Mehr Einträge wechselten von weiblich zu männlich als umgekehrt.

15.688Änderungen des Geschlechtseintrags 2025 laut Statistischem Bundesamt
64 %der trans Frauen und 63 % der trans Männer fühlten sich laut FRA-Befragung 2023 diskriminiert
7,3 %der Jugendlichen nahmen nach früher sozialer Transition laut Olson et al. (2022) mindestens eine Rücktransition vor

Belastung durch Stigma: was Studien zeigen

Das Konzept des Minderheitenstresses beschreibt Meyer (2003) in einer Übersicht zu lesbischen, schwulen und bisexuellen Personen: Stigma, Vorurteile und Diskriminierung schaffen ein feindliches Umfeld, das psychische Probleme verursachen kann. Für trans Personen prüften Bockting et al. (2013) den Ansatz. Sie befragten 2003 im Internet 1.093 trans Frauen und trans Männer in den USA. Depression (44,1 %), Angst (33,2 %) und Somatisierung (27,5 %) waren häufig, und mehr erlebte Stigmatisierung ging mit mehr psychischer Belastung einher. Unterstützung durch andere trans Personen schwächte diesen Zusammenhang ab, Unterschiede nach Geschlechtsidentität waren gering. Bei einer Online-Stichprobe aus nur zwei Gruppen lassen sich daraus keine Aussagen für alle trans Personen ableiten, auch nicht für nichtbinäre.

Wie verbreitet erlebte Diskriminierung ist, zeigt die EU-Befragung der FRA (2024) der EU-Grundrechteagentur: Unter 100.577 LGBTIQ-Personen in 30 Ländern fühlten sich 64 % der trans Frauen, 63 % der trans Männer und 51 % der nichtbinären und geschlechtlich vielfältigen Befragten im Jahr zuvor in wichtigen Lebensbereichen diskriminiert. Über alle Befragten hinweg wurden nur 11 % der jüngsten Diskriminierungsvorfälle gemeldet. Warum sich das Problem nicht auf einzelne Vorfälle verkürzen lässt, erklärt der Eintrag zu Cissexismus.

In den vorliegenden Studien hängt die Belastung von trans Personen eng mit Stigma und Unterstützung zusammen, nicht mit der Identität selbst.

Kerngedanke

Kinder und Jugendliche

Olson et al. (2016) befragten die Eltern von 73 trans Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren, die im gelebten Geschlecht aufwuchsen und dabei unterstützt wurden. Die Kinder zeigten keine erhöhte Depression und nur leicht erhöhte Angst im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt. Die Autorinnen und Autoren schließen daraus, dass psychische Auffälligkeit in dieser Gruppe nicht zwangsläufig ist. Die Angaben stammen von den Eltern, nicht von den Kindern selbst.

Sorgen vor einem späteren Rückschritt prüften Olson et al. (2022) an 317 trans Jugendlichen, die im Mittel fünf Jahre zuvor ihre soziale Transition begonnen hatten. 7,3 % hatten mindestens einmal zurückgewechselt, 94 % identifizierten sich als binär trans, 2,5 % als cisgender und 3,5 % als nichtbinär. Spätere cisgender Identitäten kamen häufiger bei Kindern vor, die vor dem sechsten Lebensjahr begonnen hatten, und Rücktransitionen fanden oft vor dem zehnten Lebensjahr statt. Die Autorinnen und Autoren halten sie für selten, betonen aber, dass sie für Betroffene gut begleitet werden müssen.

Was die Studien nicht sagen

Die Studien beschreiben Gruppen, keine einzelnen Personen. Selbstauskünfte, Elternberichte und Online-Stichproben haben Grenzen, und nichtbinäre Personen kommen in manchen Studien nicht gesondert vor. Sie belegen einen Zusammenhang zwischen Stigma und Belastung, keinen Beweis für eine einzelne Ursache.

Quellen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Informationen und FAQ zu trans / Sauer, A. (2018): LSBTIQ-Lexikon, Eintrag Transidentität, Bundeszentrale für politische Bildung / WHO: Gender incongruence and transgender health in the ICD / BfArM: ICD-10-GM, Kapitel F60 bis F69 (F64.0 Transsexualismus) / Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 11. Januar 2011, 1 BvR 3295/07 / Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), §§ 1 bis 6 / Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 206 vom 21.06.2024 / Statistisches Bundesamt: Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags 2024 und 2025 / FRA (2024): LGBTIQ equality at a crossroads, EU LGBTIQ Survey III / Meyer (2003), Psychological Bulletin 129 / Bockting et al. (2013), American Journal of Public Health 103 / Olson et al. (2016), Pediatrics 137 / Olson et al. (2022), Pediatrics 150


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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