Antifaschismus & Demokratie

Hate Speech

Hate Speech einfach erklärt: UN-Definition, was in Deutschland strafbar ist, Grenze zur Meinungsfreiheit und was der Digital Services Act regelt.

7 Min. LesezeitAktualisiert am 21.10.2026
Auf einen Blick

Auch genannt
Hassrede
Definition (UN)
Kommunikation, die Personen oder Gruppen wegen ihrer Identität angreift oder abwertet
Rechtslage in Deutschland
Kein eigener Straftatbestand, aber vieles ist strafbar, etwa Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Aktuelle Regeln für Plattformen
Digital Services Act der EU

Einfach erklärt

Hate Speech, auf Deutsch Hassrede, bezeichnet Äußerungen, die Personen oder Gruppen wegen ihrer Identität angreifen, abwerten oder bedrohen. Die Vereinten Nationen (UN) meinen damit jede Form von Kommunikation in Sprache, Schrift oder Verhalten, die sich mit abwertenden oder diskriminierenden Worten auf eine Person oder Gruppe bezieht, und zwar wegen dessen, wer sie sind: etwa wegen Religion, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder einer anderen Identität.

Ein Beispiel: Wer unter einem Social-Media-Beitrag queere Menschen pauschal beschimpft oder ihnen das Existenzrecht abspricht, übt keine Kritik an einer Meinung, sondern greift Personen an. Dasselbe gilt für Aufrufe zur Gewalt gegen Geflüchtete oder für Hetze gegen Jüd*innen. Es geht also nicht darum, ob eine Äußerung unangenehm ist, sondern ob sie Personen wegen ihrer Zugehörigkeit trifft.

Hate Speech ist deshalb von scharfer Kritik zu unterscheiden. Wer eine Politik, eine Partei oder eine Aussage kritisiert, darf das auch hart tun. Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit, setzt ihr aber Grenzen, etwa im Recht der persönlichen Ehre.

Online verbreitet sich Hate Speech besonders schnell, weil Beiträge sich leicht teilen lassen. Betroffen sein können alle Gruppen, die die UN-Definition nennt. Weil es keine einheitliche gesetzliche Definition gibt, hilft es, die Frage konkret zu stellen: Wird hier eine Meinung kritisiert oder werden Menschen als Gruppe herabgesetzt?


Ausführlich erklärt

Inhaltshinweis

Dieser Eintrag beschreibt abwertende Sprache nur allgemein und gibt keine Beispiele im Wortlaut wieder.

Eine einheitliche Definition gibt es nicht, die UN beschreibt Hate Speech über die Identität der Betroffenen

Nach den Vereinten Nationen gibt es bislang keine allgemeingültige Definition von Hate Speech im internationalen Menschenrechtsrecht. Um dennoch einen gemeinsamen Rahmen zu haben, stützt sich die UN auf ihre „Strategy and Plan of Action on Hate Speech“, die Generalsekretär António Guterres am 18. Juni 2019 vorstellte. Sie beschreibt Hate Speech als Kommunikation in Sprache, Schrift oder Verhalten, die sich auf eine Person oder Gruppe wegen deren Identität bezieht und dabei abwertende oder diskriminierende Sprache nutzt. Genannt werden Religion, Ethnie, Nationalität, Hautfarbe, Abstammung, Geschlecht und weitere Identitätsmerkmale.

Der Hintergrund der Strategie ist historisch: Nach UN-Angaben ging Hate Speech in den vergangenen 75 Jahren immer wieder Gräueltaten bis hin zu Völkermord voraus. Die Strategie soll deshalb helfen, Hate Speech zu erkennen, ihr vorzubeugen und ihr entgegenzutreten. Zugleich bleibt die Abgrenzung der Kern der Debatte: Der Begriff soll Menschen schützen und darf nicht zu einem Etikett für jede unliebsame Meinung werden.

In Deutschland ist Hate Speech kein eigener Straftatbestand, aber viele Formen sind strafbar

Im Strafgesetzbuch (StGB) steht kein Paragraf mit dem Titel Hate Speech. Strafbar sind aber einzelne Handlungen, die dazugehören können. Am bekanntesten ist die Volksverhetzung nach § 130 StGB. Sie erfasst Äußerungen, die den öffentlichen Frieden stören können und sich gegen eine nationale, rassische, religiöse oder ethnisch bestimmte Gruppe oder gegen Teile der Bevölkerung richten. Strafbar ist, zum Hass aufzustacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufzufordern oder die Menschenwürde anzugreifen, indem die Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird. Die Strafe reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Daneben gelten andere Vorschriften. Die Beleidigung (§ 185 StGB) wird strenger bestraft, wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Inhalten begangen wird, dann droht bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wer jemandem eine rechtswidrige Tat gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit androht, kann sich wegen Bedrohung (§ 241 StGB) strafbar machen. Außerdem nennt § 46 StGB bei der Strafzumessung ausdrücklich rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe unter den Umständen, die ein Gericht berücksichtigt.

Die Grenze zur Meinungsfreiheit zieht das Grundgesetz selbst. Nach Artikel 5 Absatz 1 hat jede Person das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Absatz 2 nennt als Schranken die allgemeinen Gesetze, den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre. Entscheidend ist deshalb im Einzelfall, ob eine Äußerung noch eine Meinung ist oder schon ein Angriff auf die Ehre oder Würde von Menschen. Diese Abwägung treffen am Ende Gerichte. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung.

Hate Speech ist im Netz weit verbreitet, und die Straftaten gegen queere Menschen sind zuletzt gestiegen

Wie häufig Menschen Hate Speech im Netz begegnen, hat die Landesanstalt für Medien NRW (heute Medienanstalt NRW) mit forsa untersucht. Die Befragung 2024 umfasste 1.003 Internetnutzer*innen ab 14 Jahren, befragt wurde im Juli 2024. Seit 2020 ist der Anteil derjenigen, die persönlich schon Hate Speech im Internet gesehen haben, immer leicht gestiegen. Über 90 Prozent der unter 45-Jährigen hatten damit Kontakt, bei den über 59-Jährigen waren es drei Fünftel. Besonders hoch ist der Anteil derer, die Hate Speech sehr häufig wahrnehmen, bei den unter 25-Jährigen.

Dass Betroffene unterschiedlich getroffen werden, zeigt auch die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/2584 vom 5. November 2025, Stichtag 1. Januar 2025) wurden 2024 im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ 1.765 politisch motivierte Straftaten erfasst, im Jahr davor 1.499. Im Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ waren es 1.152 nach 854. Diese Zahlen betreffen Straftaten insgesamt, nicht nur Äußerungen im Netz. Zugeordnet werden sie von den Ländern nach Motiv und Tatumständen. Für das Jahr 2025 nannte die Bundesregierung am 9. Juni 2026 eine Zunahme der Hasskriminalität gegen queere Menschen und Frauen und bezeichnete soziale Medien als zentrale Treiber von Hass, Hetze und Radikalisierung, ohne dass die Meldung dazu Zahlen nennt.

über 90 %der unter 45-Jährigen haben laut forsa-Studie 2024 schon Hate Speech im Internet gesehen
1.765politisch motivierte Straftaten mit dem Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ im Jahr 2024 (2023: 1.499)
1.152politisch motivierte Straftaten mit dem Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ im Jahr 2024 (2023: 854)

Queere Menschen sind nur eine der Gruppen, die Hate Speech treffen kann. Wie sich Abwertung als Struktur zeigt, beschreiben Einträge wie Rassismus, Queerfeindlichkeit, Misogynie, Ableismus und Antiziganismus. Wie Gruppen als „anders“ markiert und abgewertet werden, beschreibt Othering. Manche Hetze wirkt über Andeutungen, die nur Eingeweihte verstehen, mehr dazu unter Dogwhistle.

Plattformen müssen Meldungen beantworten, und für Betroffene gibt es Beratung

Das frühere Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtete große Plattformen zum Löschen offensichtlich rechtswidriger Inhalte. Heute stehen in dem Gesetz nur noch wenige Regeln, die Paragrafen 2 bis 3f sind laut Gesetzesverzeichnis weggefallen. Stattdessen gilt die EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), die das Digitale-Dienste-Gesetz in Deutschland umsetzt. Nach der EU-Kommission können Nutzer*innen illegale Inhalte über einen einfachen Mechanismus direkt auf der Plattform melden, Plattformen müssen die Meldungen beantworten und Widerspruchsmöglichkeiten anbieten. Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann außerdem eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt zudem in § 13 die Meldung des Verdachts auf Straftaten an das Bundeskriminalamt.

Für sehr große Plattformen, also solche mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzer*innen in der EU, gelten strengere Pflichten. Sie müssen systemische Risiken prüfen, etwa durch illegale Inhalte, und Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste, die bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist, betreibt ein Nutzerportal für die Meldung von DSA-Verstößen.

Was du tun kannst

  1. Den Beitrag mit Link, Datum und Uhrzeit sichern, etwa als Bildschirmfoto, bevor er gelöscht wird.
  2. Den Beitrag über die Meldefunktion der Plattform melden und die Antwort abwarten.
  3. Bei einer Entscheidung, die nicht überzeugt, Widerspruch einlegen oder eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen.
  4. Bei möglichen Straftaten wie Volksverhetzung oder Bedrohung Anzeige erstatten.
  5. Wer selbst betroffen ist, kann sich an eine Beratungsstelle wie die Betroffenenberatung von HateAid wenden.

Wo genau die Grenze verläuft, bleibt eine Abwägung, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Klar ist aber: Gegenrede, Meldung und Zivilcourage sind kein Eingriff in die Meinungsfreiheit, sondern selbst Teil der freien Debatte.

Die Meinungsfreiheit schützt Widerspruch und scharfe Kritik, aber sie ist kein Freibrief, Menschen wegen dessen abzuwerten, wer sie sind.

Kerngedanke

Quelle: Vereinte Nationen: What is hate speech? / Vereinte Nationen (2019): UN Strategy and Plan of Action on Hate Speech / § 130 StGB, Volksverhetzung / Art. 5 Grundgesetz / Landesanstalt für Medien NRW (2024): Hate Speech forsa-Studie / Bundestag (2025): Drucksache 21/2584 / Europäische Kommission: Der Digital Services Act


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  • Rassismus: Abwertung wegen zugeschriebener Herkunft oder Hautfarbe
  • Queerfeindlichkeit: Ablehnung und Abwertung queerer Menschen
  • Othering: Menschen als „anders“ markieren und ausgrenzen
  • Dogwhistle: Andeutungen, die nur Eingeweihte verstehen
  • Desinformation: bewusst verbreitete falsche Informationen

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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