- Gemeint ist
- Arbeit in Anbau, Ernte oder Weiterverarbeitung von Baumwolle, die unter Androhung von Strafe verlangt wird
- Fall Usbekistan
- Staatlich organisierte Ernte, laut ILO für den Zyklus 2021 als systemisch beendet gemeldet
- Fall Xinjiang
- UN-Menschenrechtsbüro sieht 2022 Hinweise auf Zwang in Arbeitsprogrammen für Uigur:innen und andere Minderheiten
- Regeln
- US-Gesetz UFLPA, EU-Verordnung 2024/3015 (gilt ab 14. Dezember 2027), deutsches Lieferkettengesetz
Einfach erklärt
Zwangsarbeit in der Baumwollindustrie bedeutet: Menschen bauen Baumwolle an, ernten sie oder verarbeiten sie weiter, weil sie unter Androhung von Strafe dazu gedrängt werden und nicht freiwillig zugestimmt haben. Das deutsche Lieferkettengesetz beschreibt Zwangsarbeit als jede Arbeitsleistung oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, etwa in Folge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel.
Zwei Fälle prägen die Debatte. In Usbekistan organisierte der Staat die Baumwollernte jahrelang mit Zwang. Nach Reformen und unabhängigem Monitoring meldete die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) für die Ernte 2021, dass es keine systemische Zwangsarbeit und keine systemische Kinderarbeit mehr gab. In der chinesischen Region Xinjiang wachsen rund 90 Prozent der chinesischen Baumwolle. Das UN-Menschenrechtsbüro sieht dort Hinweise auf Zwangselemente in Arbeitsprogrammen für Uigur:innen und andere überwiegend muslimische Minderheiten.
Ausführlich erklärt
Was Zwangsarbeit ist und wie verbreitet sie weltweit war
Die Schätzung von ILO, Walk Free und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zählte für 2021 weltweit 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit. Das gilt für alle Branchen, nicht nur für Baumwolle. Davon befanden sich 3,9 Millionen in staatlich verhängter Zwangsarbeit. Bei diesen Fällen ging es zu 55 Prozent um den Missbrauch von Gefängnisarbeit, zu 27 Prozent um den Missbrauch der Wehrpflicht und zu 17 Prozent um Arbeit für wirtschaftliche Entwicklung oder über normale staatsbürgerliche Pflichten hinaus. Für Baumwolle ist diese Unterscheidung wichtig, denn die beiden bekanntesten Fälle gehen auf staatliche Organisation zurück und nicht auf einzelne Betriebe.
Usbekistan: Wie ein staatliches Erntesystem endete
Fast zwei Millionen Menschen wurden in Usbekistan jedes Jahr für die Baumwollernte rekrutiert. Nach dem ILO-Bericht zur Ernte 2021 nahm jede achte Person im erwerbsfähigen Alter teil, die größte Rekrutierungsaktion der Welt. 62 Prozent der Pflückenden waren Frauen. Die ILO überwacht die Ernte seit 2015 im Rahmen einer Vereinbarung mit der Weltbank.
Für 2021 stützt sich die ILO auf 11.000 Interviews. 99 Prozent der Beteiligten arbeiteten freiwillig, etwa 1 Prozent erlebte direkten oder wahrgenommenen Zwang. 0,47 Prozent berichteten von Drohungen lokaler Amtsträger der Gemeinden (Mahalla), die mit Sozialleistungen zusammenhingen, 0,12 Prozent von Drohungen von Arbeitgebern, die mit dem Verlust von Arbeit oder Lohn zusammenhingen. Seit Beginn der Reformen vor sieben Jahren seien schätzungsweise zwei Millionen Kinder aus Kinderarbeit und eine halbe Million Erwachsene aus Zwangsarbeit herausgeholt worden. Diese Zahlen stammen aus der Pressemitteilung der ILO vom 1. März 2022, die den Bericht ankündigte. Der vollständige Bericht wurde für diesen Text nicht herangezogen.
Am 10. März 2022 beendete die Cotton Campaign ihren Boykottaufruf für usbekische Baumwolle. Der Aufruf bestand seit 2009 (Angabe laut Fachpresse). Die Kampagne begründet das damit, dass der Staat 2021 keine systemische staatliche Zwangsarbeit mehr einsetzte. Sie betont aber, dass Risiken bleiben: eingeschränkter Spielraum für unabhängige Gruppen, weiterhin staatliche Kontrolle über die Ernte und begrenzte Möglichkeiten für unabhängiges Monitoring.
Fortschritte gegen Zwangsarbeit lassen sich nur glaubhaft feststellen, wenn Dritte die Arbeitsbedingungen vor Ort erfragen.
Kerngedanke
Xinjiang: Was belegt ist und was offen bleibt
Nach Angaben des US-Landwirtschaftsministeriums stammen etwa 90 Prozent der chinesischen Baumwolle aus Xinjiang. Chinas Textilindustrie importiert nur etwa 20 Prozent ihrer Baumwolle. Die meisten chinesischen Baumwollprodukte enthalten deshalb Baumwolle aus der Region.
Das UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR) veröffentlichte am 31. August 2022 eine Einschätzung zu Xinjiang. Darin geht es um Vorwürfe von Zwangsarbeit seit mindestens 2018 gegenüber Uigur:innen und anderen überwiegend muslimischen Minderheiten, in zwei Zusammenhängen: Einweisungen in sogenannte Berufsbildungszentren und Programme der Arbeitsvermittlung, die als „Überschussarbeit“ und „Arbeitstransfer“ bezeichnet werden. Das Fazit lautet, es gebe Hinweise, dass diese Programme diskriminierend seien und Elemente von Zwang enthielten. Das Büro verlangt Aufklärung durch die Regierung. Die Stellungnahme der chinesischen Regierung ist dem Bericht beigefügt. Baumwolle erwähnt der Bericht nur als eines der landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Region.
Einordnung
Das UN-Menschenrechtsbüro spricht von Hinweisen und fordert Klärung, es liefert keinen abschließenden Nachweis für jede Lieferkette. Der Bericht behandelt Arbeitsprogramme insgesamt und nicht nur die Baumwollernte.
Drei Regelwerke, drei Ansätze
Der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) wurde am 23. Dezember 2021 unterzeichnet und gilt für Einfuhren in die USA. Der Kern, die Vermutung, wurde 180 Tage später wirksam, also im Juni 2022. Das Gesetz geht davon aus, dass Waren, die ganz oder teilweise in Xinjiang hergestellt wurden, unter das US-Einfuhrverbot für Zwangsarbeitsprodukte fallen. Die Zollbehörde macht eine Ausnahme nur, wenn die importierende Firma die Leitlinien vollständig befolgt, alle Anfragen vollständig beantwortet und durch klare und überzeugende Beweise belegt, dass die Ware nicht mit Zwangsarbeit entstand. Baumwolle steht in der gesetzlich verlangten Liste vorrangiger Sektoren, neben Tomaten und Polysilizium.
Die EU-Verordnung 2024/3015 verbietet, Produkte aus Zwangsarbeit auf dem Unionsmarkt bereitzustellen oder auszuführen. Sie gilt ab dem 14. Dezember 2027. Anders als der UFLPA stützt sie sich auf behördliche Untersuchungen nach einem risikobasierten Ansatz, dazu kommt eine Datenbank der Kommission zu Risikogebieten und Risikoprodukten.
Das deutsche Lieferkettengesetz gilt für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, ab dem 1. Januar 2024 ab 1.000 Beschäftigten im Inland (Stand der abgerufenen Fassung: 17. Oktober 2026). Es regelt die Lieferkettensorgfaltspflicht, also unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Das Verbot von Zwangsarbeit gehört zu den ausdrücklich genannten Risiken.
Merke
Zwangsarbeit liegt vor, wenn Arbeit unter Androhung von Strafe verlangt wird und die Person sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
Was dieser Text nicht abdeckt
Die Quellen stammen von der ILO, den Vereinten Nationen, der US-Regierung, der EU und der Bundesregierung. Die Sicht der betroffenen Arbeitenden und uigurischer Organisationen kommt hier nur vermittelt vor. Zu anderen Anbauländern mit Zwangsarbeit-Vorwürfen fehlt hier eine geprüfte Quelle. Die Arbeit weiter hinten in der Lieferkette ist ein eigenes Thema: Näher:innen. Zum Geschäftsmodell vieler Bekleidungsketten siehe Fast Fashion.
Quellen: ILO (1. März 2022): Uzbek cotton is free from systemic child labour and forced labour / Cotton Campaign: Uzbekistan / Apparel Insider (10. März 2022): Uzbek cotton boycott ends after 13 years / OHCHR (31. August 2022): Assessment of human rights concerns in the Xinjiang Uyghur Autonomous Region / USDA ERS (Dezember 2022): Shift in Geography of China’s Cotton Production Reshapes Global Market / Public Law 117-78 (Uyghur Forced Labor Prevention Act) / Verordnung (EU) 2024/3015 / § 2 LkSG / § 1 LkSG / ILO, Walk Free, IOM (2022): Global Estimates of Modern Slavery
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