- Bedeutung
- Geldflüsse für Klimaschutz (Minderung) und Anpassung an die Folgen der Erderhitzung, im UN-Prozess vor allem von Industrie- an Entwicklungsländer
- Ziel bis 2020
- 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr (Kopenhagen 2009, in Paris bis 2025 fortgeführt)
- Neues Ziel
- mindestens 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2035, Industrieländer in der Führungsrolle (Baku 2024)
- Weiterer Aufruf
- insgesamt 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr bis 2035 aus allen öffentlichen und privaten Quellen
- Streitpunkte
- Zählregeln, Kredite statt Zuschüsse, Anpassung, Verluste und Schäden
Einfach erklärt
Klimafinanzierung bezeichnet Geld, das in Klimaschutz und in die Anpassung an die Folgen der Klimakrise fließt. Das können staatliche Mittel sein, private Investitionen oder Kredite, zum Beispiel für erneuerbare Energien. Politisch im Mittelpunkt steht ein Teil davon: das Geld, das Industrieländer für Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern bereitstellen oder mobilisieren.
Im Copenhagen Accord von 2009 sagten die Industrieländer zu, ab 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren. In Baku wurde 2024 ein neues Ziel beschlossen: mindestens 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2035, wobei die Industrieländer vorangehen sollen. Hinzu kommt der Aufruf an alle Akteure, die Finanzierung für Entwicklungsländer aus öffentlichen und privaten Quellen auf mindestens 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr zu steigern. Wer wie viel zahlt, ist eine Frage von Klimagerechtigkeit.
Merke
Bei jeder Zahl zur Klimafinanzierung lohnt die Frage: Zuschuss oder Kredit, Minderung oder Anpassung, selbst bereitgestellt oder nur mobilisiert, und für welches Jahr?
Ausführlich erklärt
Das 100-Milliarden-Ziel: Zusage und Lücke
Im Copenhagen Accord heißt es, die Industrieländer verpflichteten sich zu einem Ziel: Sie wollen bis 2020 gemeinsam 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr mobilisieren, um den Bedarf der Entwicklungsländer zu decken, in sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und mit Transparenz bei der Umsetzung. Das Geld solle aus vielen Quellen kommen, öffentlichen wie privaten, bilateralen wie multilateralen. Der Beschluss zum Pariser Abkommen von 2015 (1/CP.21, Absatz 53) hielt fest, dass die Industrieländer das Ziel bis 2025 fortführen wollen und die Vertragsstaaten vor 2025 ein neues Ziel setzen, ausgehend von einer Untergrenze von 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr.
Erreicht wurde das Ziel nicht pünktlich. Der Weltklimarat stellt fest, dass die öffentlichen und die durch sie mobilisierten privaten Mittel von Industrie- an Entwicklungsländer 2018 unter dem Ziel lagen (mittlere Sicherheit). Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) schreibt, das Ziel sei nach der Berechnung der OECD seit 2022 jährlich erreicht worden. Eine weitere Zusage stammt aus Glasgow 2021: Die Mittel für Anpassung sollten bis 2025 im Vergleich zu 2019 mindestens verdoppelt werden. Laut UNEP hätten die internationalen öffentlichen Anpassungsmittel dafür auf etwa 40 Milliarden US-Dollar steigen müssen. Sie lagen 2023 bei 26 Milliarden und 2022 bei 28 Milliarden. UNEP erwartet, dass das Doppelungsziel bei anhaltenden Trends verfehlt wird.
Das neue Ziel von Baku (NCQG)
Auf der COP29 beschlossen die Vertragsstaaten des Pariser Abkommens das New Collective Quantified Goal on Climate Finance (Beschluss 1/CMA.6). Es hat zwei Ebenen. Erstens ein Ziel von mindestens 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2035 für Entwicklungsländer, wobei die Industrieländer vorangehen. Zweitens rufen die Vertragsstaaten alle Akteure auf, die Finanzierung aus allen Quellen auf mindestens 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr bis 2035 zu steigern. Der Beschluss erkennt außerdem die freiwillige Absicht an, klimabezogene Mittel der multilateralen Entwicklungsbanken anzurechnen, und ermutigt Entwicklungsländer, auf freiwilliger Basis ebenfalls beizutragen.
Wie hoch der Bedarf ist, nennt der Beschluss selbst: Die in den nationalen Klimaplänen der Entwicklungsländer (NDCs, siehe Nationally Determined Contributions) bezifferten Kosten betragen laut Beschluss 5,1 bis 6,8 Billionen US-Dollar bis 2030, das sind 455 bis 584 Milliarden pro Jahr. Die Vertragsstaaten stellen mit Sorge eine Lücke zwischen Finanzflüssen und Bedarf fest, vor allem bei der Anpassung. Beide Zahlen sind nicht deckungsgleich: Das Ziel nennt eine Untergrenze für Mittel unter Führung der Industrieländer, die Bedarfsschätzung stammt aus den nationalen Plänen der Entwicklungsländer.
Ein Fahrplan soll die Lücke zur 1,3-Billionen-Marke schließen. Die Präsidentschaften der COP29 und COP30 sollten ihn als „Baku to Belém Roadmap to 1.3T“ erarbeiten. Auf der COP30 in Belém 2025 nahmen die Vertragsstaaten den Fahrplan zur Kenntnis, bekräftigten den Aufruf zu 1,3 Billionen und hielten fest, dass der Pfad zu den 300 Milliarden dringend eingehalten werden müsse. Zudem riefen sie zu Anstrengungen auf, die Anpassungsfinanzierung bis 2035 mindestens zu verdreifachen (Beschluss 1/CMA.7, Absatz 53). Der Absatz nennt dafür keine Bezugsgröße in Dollar.
Anpassung, Minderung und Verluste und Schäden
Üblicherweise werden zwei Bereiche unterschieden. Mit Minderung (Mitigation) ist Klimaschutz gemeint, also weniger Treibhausgase. Anpassung (Adaptation) betrifft Schutz vor Folgen, die bereits eintreten, etwa Küstenschutz oder dürreresistente Landwirtschaft. Der UNEP-Bericht von 2025 beziffert den Anpassungsbedarf von Entwicklungsländern auf über 310 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2035, bei Hochrechnung der nationalen Pläne sogar auf 365 Milliarden. Bei Zuflüssen von 26 Milliarden im Jahr 2023 ergibt das eine Lücke von 284 bis 339 Milliarden pro Jahr, also das 12- bis 14-Fache der heutigen Zuflüsse.
Ein dritter Bereich ist der Umgang mit Verlusten und Schäden (Loss and Damage), also mit Klimafolgen, an die sich Länder nicht mehr anpassen können. Auf der COP27 in Sharm el-Sheikh 2022 beschlossen die Vertragsstaaten neue Finanzierungsvereinbarungen und einen eigenen Fonds dafür (Beschluss 2/CP.27). Nach Beschluss 8/CMA.7 belaufen sich die Zusagen an den Fonds, in US-Dollar umgerechnet, auf 817,01 Millionen. Der Fonds vergibt zunächst für 2025 und 2026 Zuschüsse, die erste Wiederauffüllung soll 2027 beginnen.
Zuschüsse oder Kredite
Wie das Geld fließt, entscheidet darüber, ob es Ländern hilft oder sie belastet. Der Beschluss von Baku nennt als Hindernisse für Entwicklungsländer hohe Kapitalkosten, geringen finanziellen Spielraum, untragbare Schuldenstände und Auflagen. Er hält zudem fest, dass für Anpassung und für den Umgang mit Verlusten und Schäden öffentliche, zuschussbasierte Mittel und stark vergünstigte Finanzierung nötig sind. UNEP mahnt, den Ausbau der Anpassungsfinanzierung ohne zusätzliche Schuldenlast für verletzliche Länder zu gestalten.
Der Weltklimarat nennt es ein Investitionsproblem: Die modellierten jährlichen Investitionen in Klimaschutz müssten 2020 bis 2030 drei- bis sechsmal so hoch sein wie das aktuelle Niveau, wenn die Erderwärmung auf 1,5 oder 2 Grad begrenzt werden soll (Zusammenfassung für politische Entscheidungstragende, E.5.1). Gleichzeitig gebe es genug globales Kapital, um die Lücken zu schließen, aber Hürden für seine Umlenkung (E.5.2). Hintergrund liefert das 1,5-Grad-Ziel.
Der deutsche Beitrag
Deutschland meldet seinen Beitrag jeweils im Folgejahr an die EU-Kommission. Für 2024 nennt die Bundesregierung 6,11 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt, davon 4,85 Milliarden aus dem BMZ und 1,03 Milliarden aus der Internationalen Klimaschutzinitiative. Zusammen mit mobilisierten Mitteln aus KfW-Krediten und privaten Investitionen ergibt sich für 2024 ein Gesamtbeitrag von 11,8 Milliarden Euro.
Für 2025 lag der Haushaltsanteil bei 4,7 Milliarden Euro, 2024 waren es 6,1 Milliarden. Die mobilisierten Mittel betrugen 6,1 Milliarden Euro, davon 5,15 Milliarden Marktmittel von KfW und DEG, die als rückzahlbare Kredite vergeben werden, und 950 Millionen Euro private Mittel. Der Gesamtbeitrag liegt damit laut BMZ bei 10,8 Milliarden Euro. Eine Kleine Anfrage im Bundestag erwähnt ein Sechs-Milliarden-Versprechen aus Haushaltsmitteln seit 2021. In ihrer Antwort vom 4. September 2026 lässt die Bundesregierung offen, wie der deutsche Beitrag künftig aussehen soll: Dazu liefen Beratungen.
Was sich nicht vergleichen lässt
Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Berichtssystemen. Wer Haushaltsmittel von 4,7 Milliarden Euro (2025) mit dem Gesamtbeitrag von 10,8 Milliarden Euro vergleicht, vergleicht verschiedene Dinge.
Klimafinanzierung ist eine Rechenfrage und eine Gerechtigkeitsfrage: Wer zählt was als Beitrag, und wer trägt am Ende die Last?
Kerngedanke
Was du tun kannst
- Prüfe bei jeder Zahl zur Klimafinanzierung, ob Haushaltsmittel, Kredite oder mobilisierte private Mittel gemeint sind und für welches Jahr sie gelten.
- Lies bei Berichten von Regierungen und Unternehmen nach, wie Klimafinanzierung abgegrenzt wird. Bei Versprechen ohne klare Abgrenzung hilft der Blick auf Greenwashing.
Quellen: UNFCCC: Copenhagen Accord (2009), Absatz 8, in FCCC/CP/2009/11/Add.1 / UNFCCC: Beschluss 1/CP.21 (Paris 2015), Absatz 53 / UNFCCC: Beschluss 1/CMA.6, New collective quantified goal on climate finance (Baku 2024) / UNFCCC: Beschlüsse 1/CMA.7 (Global Mutirão) und 8/CMA.7 (Fonds für Verluste und Schäden), Belém 2025 / UNFCCC: Beschluss 2/CP.27, Funding arrangements for responding to loss and damage (Sharm el-Sheikh 2022) / IPCC (2022): Sechster Sachstandsbericht, Arbeitsgruppe III, Summary for Policymakers, Abschnitte B.5.4 und E.5 / UNEP: Adaptation Gap Report 2025 (Pressemitteilung vom 29.10.2025) / BMZ: Klimafinanzierung (Stand 06.10.2026) / BMUKN und BMZ: Internationale Klimafinanzierung 2025 (Pressemitteilung vom 06.10.2026) / BMZ: Übersicht der deutschen Klimafinanzierung 2024 (Stand September 2025) / Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7881 (04.09.2026)
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