Klima & Erde

Nationally Determined Contributions (NDCs)

NDCs einfach erklärt: Was das Paris-Abkommen verlangt, was die Runde 2025 bringt und wie groß die Lücke zu 1,5 Grad ist.

7 Min. LesezeitAktualisiert am 14.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Klimabeitrag, den jede Vertragspartei des Paris-Abkommens selbst festlegt, meldet und alle fünf Jahre neu vorlegt
Grundlage
Artikel 3 und 4 des Paris-Abkommens
Verbindlich
das Verfahren (vorlegen, fortschreiben, Maßnahmen verfolgen), nicht das Erreichen des Ziels
Runde 2025
Zieljahr meist 2035, laut UN-Bericht 17 Prozent unter 2019, nötig wären für 1,5 Grad rund 60 Prozent

Einfach erklärt

Nationally Determined Contributions (NDCs), auf Deutsch national festgelegte Beiträge, sind die Klimazusagen der Staaten im Rahmen des Paris-Abkommens. Jede Vertragspartei legt ihren Beitrag selbst fest und legt alle fünf Jahre einen neuen vor. Die Beiträge werden in einem öffentlichen Register des UN-Klimasekretariats erfasst. Sie bestimmt also selbst, um wie viel sie ihre Treibhausgase senkt, bis wann und mit welchen Maßnahmen.

Das ist ein Gegenentwurf zum Kyoto-Protokoll. Dort legte Anhang B für die Staaten des Anhangs I der Klimarahmenkonvention verbindliche Höchstmengen fest, insgesamt mindestens 5 Prozent weniger als 1990 im Zeitraum 2008 bis 2012. Das Paris-Abkommen verpflichtet dagegen alle Vertragsparteien zu Beiträgen, überlässt aber Höhe und Form den Staaten.

Merke

Verpflichtend ist das Verfahren: Jeder Staat muss einen Beitrag vorlegen und fortschreiben. Jeder neue soll über den vorherigen hinausgehen und die höchstmögliche Ambition widerspiegeln.


Ausführlich erklärt

Was das Abkommen vorschreibt

Artikel 4 Absatz 2 verlangt, dass jede Vertragspartei aufeinanderfolgende NDCs vorbereitet, mitteilt und aufrechterhält, die sie erreichen will. Sie muss innerstaatliche Maßnahmen verfolgen, um die Ziele zu erreichen. Eine Pflicht, das Ziel tatsächlich zu erreichen, enthält der Artikel nicht. Ein Ausschuss soll die Umsetzung erleichtern und die Einhaltung fördern, arbeitet laut Artikel 15 aber transparent, nicht konfrontativ und nicht strafend.

Ein neuer Beitrag soll nach Absatz 3 über den bisherigen hinausgehen. Die Industrieländer sollen nach Absatz 4 mit absoluten, gesamtwirtschaftlichen Minderungszielen vorangehen. Die Entwicklungsländer (so nennt sie der Vertragstext) sollen ihre Anstrengungen verstärken und werden ermutigt, im Lauf der Zeit ebenfalls zu gesamtwirtschaftlichen Zielen überzugehen. Absatz 5 sieht Unterstützung für sie vor und hält fest, dass mehr Unterstützung höhere Ambition möglich macht. Der Takt von fünf Jahren steht in Absatz 9: Jeder Beitrag soll sich an der weltweiten Bestandsaufnahme (Global Stocktake) orientieren, die nach Artikel 14 erstmals 2023 stattfand und alle fünf Jahre wiederholt wird.

Die Runde 2025

Nach der Bestandsaufnahme von 2023 ermutigten die Vertragsstaaten alle Parteien, 2025 neue NDCs mit gesamtwirtschaftlichen Zielen für alle Treibhausgase und Sektoren vorzulegen, ausgerichtet am 1,5-Grad-Ziel und mit dem Zieljahr 2035. Der Synthesebericht des UN-Klimasekretariats vom 28. Oktober 2025 wertet 64 neue NDCs aus, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. September 2025 eingingen. Sie decken etwa 30 Prozent der weltweiten Emissionen von 2019 ab, und der Bericht warnt selbst davor, daraus weitreichende globale Schlüsse zu ziehen.

Auffällig sind der Umfang und die Verknüpfung mit langfristigen Zielen. 89 Prozent der Parteien nennen gesamtwirtschaftliche Ziele, im vorigen Zyklus waren es 81 Prozent. Die meisten NDCs sind an langfristige Ziele geknüpft, darunter Netto-Null-Ziele zwischen 2040 und 2060, mehrheitlich für 2050. 88 Prozent enthalten Ziele ohne Bedingungen, 67 Prozent zusätzlich weitergehende Ziele, die vor allem von Finanzmitteln, Technologietransfer und Marktmechanismen abhängen.

Wie groß ist die Lücke?

Nach dem Bericht sinken die Emissionen dieser Gruppe bis 2035 auf etwa 13,0 Milliarden Tonnen CO₂-Äquivalent, 17 Prozent unter dem Stand von 2019 (Spanne 11 bis 24). Wären auch alle bedingten Teile erfüllt, wären es 19 bis 24 Prozent, ohne sie nur 11 bis 15 Prozent. Nach dem IPCC-Synthesebericht müssten die Treibhausgase bis 2035 gegenüber 2019 um 60 Prozent sinken (Spanne 49 bis 77), um 1,5 Grad mit höchstens geringem Überschreiten zu halten, und um 35 Prozent (Spanne 22 bis 55) für unter 2 Grad. Das UN-Klimasekretariat stellt selbst fest, dass die neuen NDCs hinter dem zurückbleiben, was die IPCC-Spannen verlangen.

17 Prozentniedrigere Emissionen 2035 als 2019 bei den 64 neuen NDCs (UNFCCC-Synthesebericht 2025, Spanne 11 bis 24)
60 ProzentMinderung bis 2035 gegenüber 2019, die für 1,5 Grad nötig wäre (IPCC AR6 Synthesebericht, Spanne 49 bis 77)
2,3 bis 2,5 Graderwartete Erwärmung bis 2100 bei voller Umsetzung aller NDCs (UNEP Emissions Gap Report 2025)

Das UN-Umweltprogramm kommt im Emissions Gap Report 2025 bei voller Umsetzung aller NDCs auf 2,3 bis 2,5 Grad Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts, mit den heutigen Politiken auf 2,8 Grad. Im Jahr davor waren es 2,6 bis 2,8 und 3,1 Grad. Laut UNEP gehen 0,1 Grad der Verbesserung auf geänderte Methoden zurück. Weitere 0,1 Grad hebt der damals bevorstehende Austritt der USA aus dem Paris-Abkommen wieder auf, die neuen NDCs selbst hätten die Prognose kaum bewegt. Wie viel CO₂ insgesamt noch ausgestoßen werden darf, erklärt das CO₂-Budget.

Zahlen mit Einschränkung

Die 17 Prozent gelten nur für die Gruppe, die bis zum 30. September 2025 eingereicht hatte, nicht für die ganze Welt. Für 1,5 Grad nennt UNEP 55 Prozent Minderung bis 2035, der IPCC 60 Prozent: Die Werte unterscheiden sich je nach Quelle und Szenarien und gelten als Größenordnung.

EU und Deutschland: gemeinsame Beiträge

Das Abkommen erlaubt es Parteien, ihre Beiträge gemeinsam vorzulegen, auch Staatenbünde mit ihren Mitgliedern (Artikel 4 Absätze 16 bis 18). Die EU nutzt das: Sie reichte am 17. Dezember 2020 ihren Beitrag ein. Das Klimagesetz schreibt für 2030 mindestens 55 Prozent weniger Nettoemissionen als 1990 fest. Für 2035 meldeten die EU und ihre Mitgliedstaaten nach einer Erklärung beim Klimagipfel in Belém eine Senkung der Nettoemissionen um 66,25 bis 72,5 Prozent unter 1990, als Etappe auf dem Weg zu 90 Prozent bis 2040. Deutschland legt also keinen eigenen NDC vor, sondern ist Teil des gemeinsamen EU-Beitrags. Das Klimaschutzgesetz regelt davon getrennt nationale Ziele: mindestens 65 Prozent weniger bis 2030, 88 Prozent bis 2040 und Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045. Wie die Bundesregierung diese Ziele angeht, steht im Blogartikel Klimaschutzprogramm 2026.

Gerechtigkeit und Finanzierung

NDCs sind nicht für alle Länder gleich leicht zu erfüllen. Im Synthesebericht betonen 97 Prozent der Parteien internationale Zusammenarbeit, um Mittel zu mobilisieren und die Lücke zwischen Ambition und Umsetzung zu schließen. 70 Prozent berücksichtigten einen gerechten Übergang (Just Transition). 94 Prozent derer mit Anpassungsteil sprechen von Schäden und Verlusten (Loss and Damage), im vorigen Zyklus waren es 68 Prozent. Wer wie viel beitragen muss und wer die Umsetzung bezahlt, behandeln Klimagerechtigkeit und Klimafinanzierung.

Das Paris-Abkommen setzt auf Selbstverpflichtung: Seine Wirkung hängt davon ab, ob jede neue Zusage höher ausfällt als die vorige und auch umgesetzt wird.

Kerngedanke

Was du tun kannst

  1. Lies den Beitrag eines Landes im öffentlichen NDC-Register des UN-Klimasekretariats nach, statt nur Schlagzeilen zu folgen.
  2. Prüfe bei Zahlen das Basisjahr (1990 oder 2019), ob sie „netto“ oder „brutto“ gemeint sind und welcher Teil an Bedingungen hängt.
  3. Frage nach Gesetzen und Haushaltsmitteln, die ein Ziel tatsächlich stützen.

Quellen: Vereinte Nationen (2015): Paris Agreement, Artikel 2 bis 4, 14 und 15 / Vereinte Nationen (1997): Kyoto-Protokoll, Artikel 3 und Anhang B / UNFCCC-Sekretariat (28.10.2025): Nationally determined contributions under the Paris Agreement, Synthesis report (FCCC/PA/CMA/2025/8) / IPCC (2023): Sechster Sachstandsbericht, Synthesebericht, Summary for Policymakers, Tabelle SPM.1 / UNEP (2025): Emissions Gap Report 2025: Off Target / Rat der Europäischen Union (17.12.2025): COP30, Erklärungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten (Dokument 16952/25) / Verordnung (EU) 2021/1119 (Europäisches Klimagesetz), Erwägungsgründe 19 und 20 sowie Artikel 4 / Bundes-Klimaschutzgesetz, § 3


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