Klima & Erde

Energiewende

Die Energiewende bezeichnet den Umbau der Energieversorgung: weg von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas sowie von Atomenergie, hin zu erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Wasser und Geothermie in den Bereichen Strom…

6 Min. LesezeitAktualisiert am 17.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Umbau der Energieversorgung weg von fossilen Brennstoffen und Atomenergie hin zu erneuerbaren Energien in Strom, Wärme und Verkehr
Begriff
Seit 1980 durch die Studie „Energie-Wende“ des Öko-Instituts Freiburg geprägt
Stand 2025
Erneuerbare deckten 55,3 Prozent des Bruttostromverbrauchs (Agora Energiewende)
Ziele
Mindestens 80 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030, Klimaneutralität bis 2045
Steuerung
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als zentrales Instrument

Einfach erklärt

Die Energiewende bezeichnet den Umbau der Energieversorgung: weg von fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas sowie von Atomenergie, hin zu erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne, Wasser und Geothermie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Ziel ist eine Versorgung, die dauerhaft sicher, klimafreundlich und bezahlbar ist, ohne einseitig von importierten fossilen Rohstoffen abhängig zu bleiben.

Den Begriff prägte 1980 die Studie „Energie-Wende. Wachstum und Wohlstand ohne Erdöl und Uran“ von Florentin Krause, Hartmut Bossel und Karl-Friedrich Müller-Reißmann, verfasst im Auftrag des Öko-Instituts Freiburg und veröffentlicht im S. Fischer Verlag. In Deutschland bekam die Energiewende nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 breiten politischen Rückhalt, seitdem ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau.

Aktueller Stand: 2025 deckten Erneuerbare Energien laut Agora Energiewende 55,3 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs von 528 Terawattstunden, gegenüber rund 17 Prozent im Jahr 2010 nach Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). Photovoltaik erzeugte 2025 erstmals mehr Strom als Kohlekraftwerke. Die politischen Ziele: mindestens 80 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030 (§ 1 EEG) und Klimaneutralität bis 2045 (§ 3 Bundes-Klimaschutzgesetz). Wie schnell der Umbau vorankommt, unterscheidet sich allerdings stark je nach Sektor: Beim Strom geht es vergleichsweise zügig voran, bei Wärme und Verkehr deutlich langsamer, und auch die Frage, wer die Kosten trägt, bleibt politisch umstritten.


Ausführlich erklärt

Vom Alternativ-Bericht 1980 zum globalen Exportbegriff

1980 veröffentlichte das Öko-Institut Freiburg im S. Fischer Verlag den Alternativ-Bericht „Energie-Wende. Wachstum und Wohlstand ohne Erdöl und Uran“. Die Autoren Florentin Krause, Hartmut Bossel und Karl-Friedrich Müller-Reißmann übertrugen den 1977 von Amory B. Lovins für die USA vorgestellten „sanften“ Energiepfad auf Deutschland: statt auf immer mehr Kohle- und Atomkraftwerke zu setzen, sollten Energieeffizienz und dezentrale erneuerbare Quellen den Bedarf decken. Sie zeigten damit erstmals modellhaft, dass eine Energieversorgung ohne Erdöl und Atomkraft möglich wäre, ohne Wirtschaftswachstum und Wohlstand zu gefährden. Innerhalb eines Jahres wurden 12.000 Exemplare gedruckt, begleitet von scharfer Kritik aus Atomforschung, Energiekonzernen und großen Teilen der etablierten Parteien, darunter auch Stimmen aus der SPD. Der im Titel geprägte Begriff ließ sich kaum präzise in andere Sprachen übersetzen und wurde international unter seinem deutschen Namen bekannt, unter anderem als „German Energiewende“ in englischsprachigen Fachtexten und Medien. Politisch breite Rückendeckung bekam das Konzept erst gut 30 Jahre später: Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 beschloss die Bundesregierung den beschleunigten Atomausstieg, am 15. April 2023 gingen mit Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 die letzten drei deutschen Atomkraftwerke vom Netz. Das EEG, am 1. April 2000 als Nachfolger des weltweit ersten Ökostrom-Einspeisegesetzes von 1991 in Kraft getreten, wurde seitdem mehrfach verschärft, zuletzt 2023 mit dem Ziel von 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030.

Drei Sektoren, ein Tempo

Die Energiewende umfasst drei Bereiche: Strom, Wärme und Verkehr. Im Stromsektor geht der Umbau am schnellsten voran: 2025 deckten erneuerbare Energien laut Agora Energiewende 55,3 Prozent des Bruttostromverbrauchs von 528 Terawattstunden, gegenüber rund 17 Prozent im Jahr 2010 (AGEE-Stat). Photovoltaik erzeugte 2025 erstmals mehr Strom als Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke zusammen und rückte damit hinter der Windkraft an Land auf den zweiten Platz der wichtigsten Stromquellen vor. Um das 80-Prozent-Ziel zu erreichen, schreibt § 4 EEG feste Ausbaupfade vor: 115 Gigawatt Windenergie an Land, 215 Gigawatt Photovoltaik und 8,4 Gigawatt Biomasseanlagen sollen bis 2030 installiert sein, deutlich mehr als heute am Netz ist.

55,3 Prozentdes Bruttostromverbrauchs von 528 Terawattstunden deckten erneuerbare Energien 2025
17 Prozentwaren es 2010 (AGEE-Stat)
115 GigawattWindenergie an Land sollen nach § 4 EEG bis 2030 installiert sein

Strom macht laut Umweltbundesamt aber nur rund 20 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus. Die übrigen 80 Prozent entfallen auf Wärme und Verkehr, wo die Transformation deutlich langsamer verläuft: Gebäude werden zu selten energetisch saniert, Wärmepumpen verbreiten sich zu langsam, und im Verkehr liegt der Stromanteil am Endenergieverbrauch nach UBA-Daten bei gut 2 Prozent, fossile Kraftstoffe dominieren weiterhin. Genau dieses Ungleichgewicht zwischen den Sektoren gilt in der Fachdebatte als eine der größten Hürden auf dem Weg zur vollständigen Energiewende.

Ziele und Zahlen: Was die Gesetze konkret vorschreiben

Zwei Gesetze setzen die verbindlichen Etappenziele. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt in § 1 als Ziel eine „treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht“ fest und schreibt vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen soll. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) geht sektorübergreifend weiter und deckt damit auch Wärme und Verkehr ab. Nach § 3 muss Deutschland die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 senken. Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein, danach sind sogar negative Emissionen vorgesehen. Seit einer KSG-Novelle 2024 gelten diese Minderungsziele sektorübergreifend, feste Einzelziele etwa für Gebäude oder Verkehr wie noch im ursprünglichen Gesetz von 2019 gibt es seitdem nicht mehr. Ursprünglich hatte das KSG von 2019 die Klimaneutralität erst für 2050 vorgesehen, nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021 wurde das Ziel um fünf Jahre vorgezogen und mit verbindlichen Zwischenzielen unterlegt.

Finanzierung des Ausbaus

Finanziert wird der Ausbau seit der EEG-Reform nicht mehr über die frühere EEG-Umlage auf der Stromrechnung. Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und zum 1. Januar 2023 endgültig abgeschafft; seitdem trägt der Bund die Differenzkosten, zunächst über den Klima- und Transformationsfonds, seit 2025 aus dem regulären Bundeshaushalt.

Sozial gerecht oder nicht?

Ein zentrales Spannungsfeld der Energiewende ist ihre soziale Gerechtigkeit. Steigende Energiepreise treffen Menschen mit geringem Einkommen überproportional, während gleichzeitig meist nur Hauseigentümer*innen ohne Weiteres in eigene Solaranlagen oder Wärmepumpen investieren können. Mieter*innen bleibt dieser direkte Zugang häufig verwehrt, sie sind auf Vermieter*innen angewiesen oder auf Modelle wie Mieterstrom. Das seit 2017 geltende Mieterstromgesetz soll genau diese Lücke schließen: Es verpflichtet Anbieter, Solarstrom vom eigenen Hausdach mindestens 10 Prozent günstiger anzubieten als der örtliche Grundversorgertarif, in der Praxis wird die Regelung aber bislang nur zurückhaltend genutzt, unter anderem wegen des bürokratischen Aufwands für Vermieter*innen. Genau an diesem Punkt setzt die Just Transition-Debatte grundsätzlicher an: der Anspruch, den gesamten Strukturwandel so zu gestalten, dass Kosten und Nutzen nicht einseitig verteilt werden.

Klar ist: Ohne Energiewende ist Klimaneutralität bis 2045 nicht erreichbar.

Kerngedanke

Quelle: Agora Energiewende (2026): Die Energiewende in Deutschland – Stand der Dinge 2025 / § 1 EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) / § 3 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) / Umweltbundesamt: Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren / Themenportal Europäische Geschichte: „Energiewende“ aus Deutschland – Zur Entstehung eines energiepolitischen Leitbilds

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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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