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Anti-Schwarzer Rassismus

Anti-Schwarzer Rassismus einfach erklärt: Begriff, koloniale Wurzeln, Zahlen aus Afrozensus und NaDiRa, Rechtslage und was du tun kannst.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 15.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Diskriminierung und Abwertung von Schwarzen, afrikanischen oder afrodiasporischen Menschen und von Personen, die als Schwarz wahrgenommen werden
Ursprung
Europäischer Kolonialismus und die Rechtfertigung von Versklavung und Ausbeutung
Schreibweise
„Schwarz“ wird großgeschrieben, weil es eine politische Selbstbezeichnung ist und keine Farbe beschreibt
Recht
Verboten durch Grundgesetz und AGG, der Begriff „Rasse“ im Gesetzestext ist umstritten

Inhaltshinweis

Dieser Eintrag beschreibt Rassismus, Polizeikontrollen und Diskriminierung im Alltag. Rassistische Schimpfwörter werden nicht ausgeschrieben.

Einfach erklärt

Anti-Schwarzer Rassismus ist die Diskriminierung und Abwertung von Schwarzen, afrikanischen oder afrodiasporischen Menschen und von Personen, die als Schwarz wahrgenommen werden. So beschreibt es der Mediendienst Integration. Der Ursprung liegt im europäischen Kolonialismus: Kolonialmächte erklärten Schwarze Menschen für minderwertig, um die Kolonialisierung Afrikas, die Ausbeutung und die Versklavung zu rechtfertigen.

Schwarzen Menschen wird ungefragt in die Haare gefasst. Ihnen wird gesagt, sie kämen „eigentlich“ woanders her, obwohl sie hier geboren sind. Sie werden bei der Wohnungssuche abgelehnt, im Beruf nicht als Fachkraft wahrgenommen oder von der Polizei ohne erkennbaren Grund kontrolliert. Das sind keine Einzelfälle, sondern Muster, die sich in Befragungen immer wieder zeigen.

Merke

Anti-Schwarzer Rassismus ist Rassismus, aber nicht jede Form von Rassismus ist Anti-Schwarzer Rassismus. Das Benennen der Besonderheiten bildet keine Rangfolge, sondern macht sichtbar, wie unterschiedlich Rassismus wirkt.


Ausführlich erklärt

Begriff, Schreibweise und Selbstbezeichnungen

„Schwarz“ wird großgeschrieben, weil das Wort hier keine Hautfarbe beschreibt, sondern eine politische Selbstbezeichnung ist. Im Afrozensus 2020 positionierten sich 74,9 % von 3.834 Befragten unter anderem als „Schwarz“, 53,2 % unter anderem als „Afrodeutsch“ und 45,0 % unter anderem als „Person of Color“. Nur 16,0 % bezeichneten sich ausschließlich als Schwarz. Im Zweifel gilt: fragen statt zuschreiben.

International wird häufig von „people of African descent“ gesprochen, auf Deutsch von Menschen afrikanischer Herkunft. Die UN-Arbeitsgruppe für diese Menschen empfahl Deutschland 2017 den Begriff „Afrophobia“ für die spezifische Form der Diskriminierung, die sie betrifft. Die UN-Arbeitsgruppe bemängelte, dass es kaum Daten zu Schwarzen Menschen ohne Migrationsgeschichte gibt.

Historische Wurzeln

Die UN-Arbeitsgruppe hielt 2017 fest, dass Deutschlands Verbrechen an Menschen in Afrika und an Menschen afrikanischer Herkunft von anderen Teilen der Geschichte überlagert werden. Genannt werden die Berliner Afrika-Konferenz von 1884, auf der europäische Mächte Gebietsansprüche in Afrika verhandelten, und der Völkermord an den Ovaherero und Nama in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika von 1904 bis 1908. Historischen Schätzungen zufolge wurden dabei mehr als 65.000 Ovaherero und 10.000 Nama getötet.

Der Afrozensus beschreibt, wie sich diese Geschichte in Zuschreibungen fortsetzt: Schwarze Menschen gelten als wesenhaft andersartig, ihre Körper als abweichend und verfügbar, ihre Kompetenz wird abgesprochen. Er betont, dass das keine Eigenschaften Schwarzer Menschen beschreibt, sondern Projektionen. Mehr dazu unter Othering und Dekolonisierung.

Anti-Schwarzer Rassismus beschreibt nicht, wie Schwarze Menschen sind, sondern was ihnen zugeschrieben wird.

Kerngedanke

Was Studien zeigen

Der Afrozensus 2020 ist laut den Forschenden die größte Befragung Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland. Durchgeführt wurde sie von Each One Teach One und Citizens For Europe mit einem Schwarzen Kernforschungsteam, online zwischen Juli und September 2020, mit 5.793 Befragten. Eine repräsentative Haushaltsstichprobe war nach Angaben des Teams aus forschungsökonomischen Gründen nicht möglich. Die Zahlen beschreiben deshalb die Erfahrungen der Teilnehmenden und lassen sich nicht auf alle Schwarzen Menschen in Deutschland hochrechnen.

  • Haare: 90,4 % von 2.359 Befragten sagen, dass ihnen andere ohne Nachfrage in die Haare fassen.
  • Polizei: 56,7 % von 4.281 Befragten wurden schon einmal ohne erkennbaren Grund kontrolliert. 32,3 % von 1.945 Befragten haben Polizeigewalt erlebt.
  • Wohnen: 74,1 % von 2.325 Befragten mit Kontakt zum Wohnungsmarkt berichten von Diskriminierung in den letzten zwei Jahren. 68,2 % von 1.578 Befragten haben schon einmal aus rassistischen Gründen eine Wohnung nicht bekommen.

Der NaDiRa-Bericht des DeZIM-Instituts von 2023 beruht auf 21.418 Interviews, die zwischen Juni und November 2022 geführt wurden. Er vergleicht Schwarze, muslimische und asiatische Menschen mit Menschen, die nicht rassistisch markiert sind. Offenkundige Diskriminierung trifft nach den Ergebnissen Schwarze Menschen am stärksten: 19 % der Schwarzen Frauen und 18 % der Schwarzen Männer berichten, dass sie immer wieder bedroht oder belästigt werden. 37 % der Schwarzen Männer sagen, ihnen werde regelmäßig mit Angst begegnet, bei nicht rassistisch markierten Männern sind es 9 %. Im Gesundheitswesen fühlen sich 67,1 % der Schwarzen Frauen und 59,7 % der Schwarzen Männer schon einmal ungerechter behandelt als andere.

90,4 %der Afrozensus-Befragten werden ungefragt an den Haaren berührt
56,7 %wurden schon einmal ohne erkennbaren Grund von der Polizei kontrolliert
37 %der Schwarzen Männer erleben laut NaDiRa regelmäßig, dass ihnen mit Angst begegnet wird

Überschneidungen: Sexismus, trans und queere Schwarze Menschen

Rassismus wirkt nicht getrennt von anderen Diskriminierungen. Laut NaDiRa nennen unter den Befragten mit Diskriminierungserfahrung 68 % der Schwarzen Männer die Hautfarbe als Grund und 6 % das Geschlecht, bei Schwarzen Frauen sind es 61 % und 25 %. Der Afrozensus beschreibt zudem die (Hyper-)Sexualisierung Schwarzer Körper als Teil des Musters. Mehr dazu unter Intersektionalität und Misogynie.

Im Afrozensus identifizieren sich 20,3 % der Befragten als lesbisch, schwul, bisexuell, trans, inter, asexuell oder queer. Trans, inter und nichtbinäre Befragte wurden gemeinsam ausgewertet. Sie berichteten im Vergleich zu Schwarzen cis Männern in 12 von 14 Lebensbereichen signifikant häufiger von Diskriminierung, im Vergleich zu Schwarzen cis Frauen in allen 14. Im Kontakt mit der Polizei erlebten 89,9 % von 59 trans, inter und nichtbinären Befragten Diskriminierung, bei den cis Männern waren es 84,7 % und bei den cis Frauen 78,2 %. Wegen der kleinen Gruppen sind das Hinweise, keine Hochrechnung.

Schwarze trans Männer werden in den Daten nicht eigens ausgewiesen. Sie können als Schwarze Männer denselben Zuschreibungen und Kontrollen ausgesetzt sein, die für Schwarze Männer beschrieben werden, und stoßen womöglich zusätzlich auf die Erwartungen von Cisgender als Norm. Wie sich das auswirkt, lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen. Mehr zu Transidentität und Queerfeindlichkeit steht in eigenen Einträgen.

Recht in Deutschland

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verbietet, Menschen unter anderem „wegen seiner Rasse“ zu benachteiligen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will nach § 1 Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft verhindern oder beseitigen. Es gilt nach § 2 im Arbeitsleben sowie beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum. Bei der Vermietung erlaubt § 19 Absatz 3 allerdings Ungleichbehandlung, um sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten. Wer sich im Arbeitsleben benachteiligt sieht, muss Ansprüche nach § 15 Absatz 4 innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen.

Der Begriff „Rasse“ im Gesetzestext ist hochumstritten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich dafür ein, ihn durch „rassistische Diskriminierung“ oder „rassistische Zuschreibung“ zu ersetzen. Menschenrassen gibt es nach heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen nicht, die Einteilung dient laut der Stelle ganz überwiegend dazu, Menschen herabzuwürdigen und auszuschließen.

Die UN-Arbeitsgruppe kritisierte 2017, das AGG gelte nur im Zivilrecht und erfasse weder strukturellen Rassismus noch Diskriminierung durch den Staat, etwa Racial Profiling oder Polizeigewalt. Sie nannte Racial Profiling durch die Polizei weit verbreitet und bemängelte, dass es auf Bundesebene keine unabhängige Beschwerdestelle gebe. Das war der Stand von 2017. Mehr zu den Ebenen von Rassismus steht unter strukturellem Rassismus.

Internationale Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Die UN-Generalversammlung rief mit Resolution 68/237 vom 23. Dezember 2013 die Internationale Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft aus. Sie lief von 2015 bis 2024 unter dem Motto „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“. Am 17. Dezember 2024 folgte mit Resolution 79/193 eine zweite Dekade von 2025 bis 2034 mit demselben Motto.

Was die Zahlen nicht sagen

Die Afrozensus-Daten sind keine Zufallsstichprobe. Die NaDiRa-Zahlen beruhen auf Selbstauskünften. Beides sind Erfahrungswerte aus Befragungen und keine Gerichtsurteile: Sie zeigen Muster, aber nicht, ob eine einzelne Situation rechtlich als Diskriminierung gilt.

Was du tun kannst

  1. Frage, bevor du Haare, Haut oder Körper anderer Menschen berührst, und lass es im Zweifel bleiben.
  2. Frage Menschen, wie sie bezeichnet werden möchten, und übernimm ihre Selbstbezeichnung.
  3. Dokumentiere Diskriminierung mit Datum, Ort und Zeugenaussagen und nutze die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Im Arbeitsleben gilt die Frist von zwei Monaten.
  4. Widersprich rassistischen Sprüchen, ohne die betroffene Person zur Erklärung zu zwingen. Wie das gelingt, steht unter Allyship.

Quellen: Aikins, M. A. u. a. (2021): Afrozensus 2020. Each One Teach One und Citizens For Europe, Berlin (gelesen 15.10.2026) / DeZIM-Institut, NaDiRa (2023): Rassismus und seine Symptome (gelesen) / UN-Arbeitsgruppe von Fachleuten für Menschen afrikanischer Herkunft (2017): Bericht über den Besuch in Deutschland, A/HRC/36/60/Add.2 / UN-Generalversammlung (2013): Resolution 68/237, Internationale Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft / UN-Generalversammlung (2024): Resolution 79/193, Zweite Internationale Dekade 2025 bis 2034 / Artikel 3 Grundgesetz / § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) / § 2 AGG / § 15 AGG / § 19 AGG / Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Ethnische Herkunft, Rassismus, Antisemitismus / Mediendienst Integration: Was ist Antischwarzer Rassismus? (Stand 04.03.2026)


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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