Queeres ABC

Misogynie

Misogynie einfach erklärt: Was Frauenfeindlichkeit ausmacht, wie sie sich von Sexismus unterscheidet, wen sie trifft und was Zahlen und Recht sagen.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 17.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Abwertung und Feindseligkeit gegenüber Frauen und allem, was als weiblich gilt
Zwei Verständnisse
Hass einzelner Personen oder Mechanismus, der patriarchale Normen durchsetzt (Kate Manne)
Abgrenzung
Sexismus und Antifeminismus (verwandt, nicht gleich)
Betrifft
Frauen in unterschiedlicher Form, etwa Misogynoir und Trans-Misogynie
Rechtsstand
Kein eigener Straftatbestand; § 46 StGB seit 1. Oktober 2023

Einfach erklärt

Misogynie bezeichnet Frauenfeindlichkeit: die Abwertung von Frauen und von allem, was als weiblich gilt. Das Wort stammt aus dem Altgriechischen (misos für Hass, gyne für Frau). Das Wörterbuch DWDS nennt zwei Bedeutungen: „krankhafter Hass von Männern gegenüber Frauen“ und, bildungssprachlich, Frauenfeindlichkeit allgemein.

Die Philosophin Kate Manne hält die erste Lesart für zu eng. In ihrem Buch „Down Girl“ (2017) beschreibt sie Misogynie nicht als Gefühl einzelner Personen, sondern als Eigenschaft sozialer Umgebungen: Frauen begegnet Feindseligkeit, weil patriarchale Normen und Erwartungen durchgesetzt werden. Getroffen werden vor allem Frauen, die Geschlechterhierarchien infrage stellen oder verweigern, was ihnen als geschuldet zugeschrieben wird, zum Beispiel Zuwendung, Aufmerksamkeit oder Fürsorge.

Im Alltag zeigt sich Misogynie als Abwertung und Beleidigung, im Netz als Hass und Drohung, im Extremfall als Gewalt bis zur Tötung. Verwandt, aber nicht dasselbe sind Sexismus und Antifeminismus.

Merke

Misogynie lässt sich nicht an Gefühlen allein messen, sondern an ihrer Funktion: Sie hilft, eine Ordnung durchzusetzen, in der Frauen untergeordnet sind.


Ausführlich erklärt

Zwei Verständnisse von Misogynie

Manne nennt das verbreitete Verständnis die „naive Auffassung“: Misogynie sei eine Eigenschaft hasserfüllter Individuen, die jede Frau ablehnen. Sie kritisiert, dass dadurch Misogynie in patriarchalen Umgebungen rätselhaft und selten erscheint. Ausgangspunkt ihrer Kritik sind die Morde von Isla Vista in Kalifornien (Mai 2014). Der Täter wollte ausdrücklich Frauen bestrafen, die ihm Sex, Liebe und Aufmerksamkeit verweigerten. Dass Misogynie als Ursache vielfach bestritten wurde, führt sie auf jene Auffassung zurück.

Ihr Gegenvorschlag trennt zwei Aufgaben im Patriarchat. Sexismus ist demnach der Teil der patriarchalen Ideologie, der die Ordnung rechtfertigt und rationalisiert. Misogynie ist das System, das ihre Normen überwacht und durchsetzt. Sexismus tritt sachlich auf („Frauen sind eben so“), Misogynie moralisierend: Wer gegen die Erwartungen verstößt, wird bestraft. Dieser Gebrauch entspricht laut Manne dem feministischen Sprachgebrauch, etwa in der Misogynie-Rede der australischen Premierministerin Julia Gillard.

Andere Quellen ziehen die Grenzen anders. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) schreibt 2018, Misogynie, Frauenhass, Frauenfeindlichkeit und Sexismus würden häufig synonym verwendet. Eine Abgrenzung von 2025 lautet: Sexismus diskriminiert wegen des zugeschriebenen Geschlechts, Misogynie bewertet alles Weibliche als minderwertig, meist durch aktive Feindschaft.

Antifeminismus ist laut bpb eine Ideologie und politische Strategie, die sich pauschal, aktiv und meist organisiert gegen feministische Anliegen richtet. Antifeminismus baut laut bpb auf Sexismus auf, und Frauenhass kann Teil dieser Ideologie sein. Als aktuelle Ausformung nennt die bpb den Antigenderismus.

Wen Misogynie trifft

Misogynie trifft Frauen nicht gleichförmig. Moya Bailey und die Autorin Trudy prägten 2008 den Begriff Misogynoir für den antischwarzen, rassistischen Frauenhass, den Schwarze Frauen erfahren. Bailey legte 2021 das Buch „Misogynoir Transformed“ vor. Beide beklagen, dass ihre Beiträge zum Begriff oft nicht zitiert oder übergangen werden. Wie sich solche Ebenen überlagern, erklärt die Intersektionalität, mehr zu Rassismus und Klassismus steht in eigenen Einträgen.

Auch trans Frauen erleben Misogynie in besonderer Form. Die Autorin Julia Serano prägte dafür 2005 den Begriff Trans-Misogynie und führte ihn 2007 in „Whipping Girl“ aus. Gemeint sind Formen von Sexismus gegen Menschen im trans weiblichen oder femininen Spektrum. Serano beschreibt sie als Zusammenspiel zweier Sexismen: der Abwertung von Weiblichkeit und der Annahme, es gebe nur zwei starr getrennte Geschlechter. Letzteres verbindet den Begriff mit Cissexismus und mit Queerfeindlichkeit.

Nichtbinäre Personen und trans Männer kommen in den geprüften Quellen kaum vor. Das Bundeskriminalamt hält fest, dass Taten gegen Opfer jedes Geschlechts frauenfeindlich motiviert sein können. Zahlen zu trans Männern und nichtbinären Personen weist das Lagebild nicht aus: eine Datenlücke.

Was der Begriff nicht sagt

Misogynie beschreibt eine Struktur, keinen Pauschalvorwurf an alle Männer.

Zahlen zu Gewalt und Hass

Inhaltshinweis

Der folgende Abschnitt nennt Zahlen zu sexualisierter Gewalt, Partnerschaftsgewalt und Tötungen von Frauen.

Das Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) für 2024 unterscheidet zwei Dimensionen. Erstens frauenfeindlich motivierte Straftaten der politisch motivierten Kriminalität: 2024 waren es 558, nach 322 im Vorjahr (plus 73,3 Prozent). Zweitens Delikte, die überwiegend Frauen betreffen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 sind 187.128 weibliche Opfer häuslicher Gewalt erfasst, 53.451 weibliche Opfer von Sexualstraftaten und 18.224 weibliche Opfer digitaler Gewalt. Die Gruppen überschneiden sich und lassen sich nicht addieren. Das BKA betont ein großes Dunkelfeld, besonders bei häuslicher und digitaler Gewalt, und nennt als Erklärungsansatz eine Ideologie der Ablehnung von Gleichberechtigung.

558frauenfeindlich motivierte Straftaten der politisch motivierten Kriminalität 2024, nach 322 im Vorjahr
187.128weibliche Opfer häuslicher Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024
84,7 %der Opfer vollendeter Partnerschaftstötungen 2024 waren weiblich

Zu Tötungen: Das Lagebild zählt für 2024 insgesamt 859 weibliche Opfer versuchter und vollendeter Tötungsdelikte, davon 308 tödlich verletzte, 132 davon im Kontext von Partnerschaftsgewalt. Bei vollendeten Partnerschaftstötungen waren 84,7 Prozent der Opfer weiblich.

Zum Hass im Netz liefert die repräsentative Online-Befragung „Lauter Hass, leiser Rückzug“ (3.061 Befragte, Oktober und November 2023) Hinweise: Knapp jede dritte Frau zwischen 16 und 24 Jahren war nach eigener Angabe schon von Hass im Netz betroffen. Unter jungen Frauen hatten 42 Prozent bereits ungefragt ein Nacktfoto erhalten. Frauen gaben mit 62 Prozent häufiger als Männer mit 51 Prozent an, sich seltener zu ihrer Meinung zu bekennen.

Femizid: Begriff und Forschungsstand

Femizide gelten allgemein als Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind. Das BKA hält fest: Eine allgemeingültige Definition gibt es im deutschen Recht nicht, und die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst keine Tatmotive. Deshalb weist das Lagebild 2024 Tötungen von Frauen nicht mehr als „Femizide“ aus.

Mehr Klarheit bringt die Studie FemiziDE (Universität Tübingen und Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, November 2025). Sie wertete Strafakten zu 292 Fällen aus dem Jahr 2017 in mehreren Bundesländern aus. Von 197 Tötungsdelikten an Frauen ordnete sie 133 (67,5 Prozent) als Femizide im weiten Sinn ein. In 74 Fällen ließ sich ein sexistisches Tatmotiv feststellen. Die meisten Femizide waren Partnerinnenfemizide (108 Fälle, 81,2 Prozent), etwa drei Viertel davon im Zusammenhang mit einer Trennung oder einem Untreuevorwurf. Die Fälle sind laut Bericht nicht repräsentativ. Empfohlen wird eine Gesamtreform der Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB).

Rechtsstand in Deutschland (Stand 15.10.2026)

  • Kein eigener Straftatbestand: Das Strafgesetzbuch kennt keinen Tatbestand für Frauenfeindlichkeit als solche. Strafbar sind einzelne Handlungen, etwa Beleidigung nach § 185 StGB (öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts bis zu zwei Jahre Haft). Weder § 130 StGB (Volksverhetzung) noch § 192a StGB (verhetzende Beleidigung) nennt das Geschlecht ausdrücklich.
  • Strafzumessung: Seit dem 1. Oktober 2023 nennt § 46 Absatz 2 StGB „geschlechtsspezifische“ Beweggründe ausdrücklich. Laut Gesetzesbegründung gehören dazu Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit und auch nichtbinäre Geschlechtsidentitäten.
  • Istanbul-Konvention: Deutschland ratifizierte das Übereinkommen des Europarats 2017. Artikel 3 definiert geschlechtsspezifische Gewalt als Gewalt gegen eine Frau, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft. Artikel 4 verlangt Schutz ohne Diskriminierung, auch wegen der Geschlechtsidentität.
  • Gewalthilfegesetz: Seit dem 28. Februar 2025 in Kraft, soll es ein bedarfsgerechtes Hilfesystem sichern. Die §§ 3 und 4 Absatz 1 gelten erst ab 1. Januar 2032. Als gewaltbetroffen gelten nach § 2 Frauen sowie Kinder, die Gewalt miterlebt haben. Zu trans Frauen und nichtbinären Personen schweigt § 2.
  • Mordmerkmal: § 211 StGB enthält bislang kein Femizid-Merkmal. Ein Antrag dreier Länder (Bundesrat, Drucksache 345/26 vom 4. Juni 2026) verweist auf ein im Koalitionsvertrag vorgesehenes Mordmerkmal zum Schutz von Frauen. Ein Beschluss war den Quellen nicht zu entnehmen.

Misogynie fragt nicht, wie viel jemand fühlt, sondern wen eine Ordnung bestraft und wen sie schützt.

Kerngedanke

Was du tun kannst

  1. Hol dir oder anderen Betroffenen Unterstützung: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016) berät rund um die Uhr, vertraulich und anonym.
  2. Prüfe bei Kritik an Frauen, ob dieselbe Formulierung auch für einen Mann gewählt würde, etwa „zu laut“, „zu fordernd“ oder „zu emotional“. Widersprich frauenfeindlichen Kommentaren sichtbar.

Quellen: DWDS: Misogynie (nach Duden 1999) / Manne, K. (2017): Down Girl, Oxford University Press (Zusammenfassungen Buch und Kapitel 2 bis 4) / Schmincke, I. (2018), bpb: Frauenfeindlich, sexistisch, antifeministisch? / Ho, S. (2025), bpb: Was ist Antifeminismus? / Bailey, M. und Trudy (2018): On misogynoir. Feminist Media Studies 18 (4) / Bailey, M. (2021): Misogynoir Transformed, NYU Press / Serano, J.: Terminologie zu Whipping Girl (2007), abgerufen 15.10.2026 / BKA: Bundeslagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024 (Stand 20.01.2026) / Rebmann, F. u. a. (2025): Femizide in Deutschland (FemiziDE), Forschungskurzbericht / Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz (2024): Lauter Hass, leiser Rückzug / § 46 StGB / Bundestags-Drucksache 20/5913 / BGBl. 2023 I Nr. 203 / § 130 StGB / § 185 StGB / § 192a StGB / § 211 StGB / Gewalthilfegesetz (GewHG) / Istanbul-Konvention (CETS 210), Artikel 3 und 4 / Bundesrat, Drucksache 345/26 (4. Juni 2026) / Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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