Klima & Erde

Wer den Preis der Klimakrise zahlt: Der Ethikrat gibt eine klare Antwort

Was der Deutsche Ethikrat 2024 zu Klimagerechtigkeit empfiehlt: Schwellenwerte, drei Dimensionen, CO2-Preis, Verantwortung und das Sondervotum.

10 Min. Lesezeit12. April 2026
Sticker advocating against climate crisis on a red post in a city street, emphasizing climate action.
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Deutsche Ethikrat legte am 13. März 2024 ein Konzept vor, das Lasten und Pflichten des Klimawandels innerhalb Deutschlands, zwischen Staaten und zwischen den Generationen gerecht verteilen soll.
  • Maßstab sind Schwellenwerte für Gesundheit, Ernährung, Wasser, Sicherheit und Mobilität: Wer am weitesten davon entfernt ist, hat Vorrang.
  • Verantwortung tragen Einzelne, Unternehmen und der Staat. Der Staat muss vor allem die Rahmenbedingungen ändern. Drei Ratsmitglieder widersprachen in einem Sondervotum.

Manchmal braucht es ein offizielles Gremium, um auszusprechen, was viele längst spüren: Die Klimakrise trifft nicht alle gleich. Sie belastet manche Gruppen hart und andere kaum. Und dafür gibt es Gründe, die sich benennen lassen.

Am 13. März 2024 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme „Klimagerechtigkeit“. Vorausgegangen waren zwei öffentliche Anhörungen im Februar und Mai 2023.[1] Hier fragt er, wie sich Klimagerechtigkeit herstellen lässt: Wer trägt welche Lasten und Verantwortung, und wie bleiben die Mindestvoraussetzungen für ein gutes Leben für alle erhalten?[2]

Ausgangspunkt: ungleich verursacht, ungleich getroffen

Der Ethikrat hält fest, dass es keine vernünftigen Zweifel mehr an der menschengemachten Erwärmung gibt, vor allem durch das Verbrennen fossiler Energieträger.[2] Sein Befund: Die Verantwortung für den Klimawandel, seine Schäden und die Mittel zu seiner Bewältigung sind ungleich verteilt. Besonders betroffen sind drei Gruppen: sozial Benachteiligte innerhalb von Gesellschaften, Menschen im Globalen Süden sowie jüngere und künftige Generationen. Ihr Beitrag zu den Emissionen ist gering, und ihnen fehlen meist die Mittel, mit den Folgen umzugehen.[1]

Das Konzept: Schwellenwerte statt Durchschnitt

Der Ethikrat entwickelt einen Maßstab, die suffizientaristische Schwellenwertkonzeption. Sie verbindet im Rahmen eines menschenrechtlichen Ansatzes drei Gedanken:[2]

Erstens haben grundsätzlich alle Menschen gleiche Möglichkeiten auf ein gutes, gelingendes Leben (egalitaristisch). Zweitens gibt es Schwellenwerte für wichtige Grundgüter wie Gesundheit, Ernährung, Wasser, Sicherheit oder Mobilität, die nicht unterschritten werden dürfen (suffizientaristisch). Drittens sollen Klimaschutzmaßnahmen so ausgerichtet sein, dass vorrangig diejenigen die Schwellenwerte erreichen, die am stärksten vom Klimawandel belastet sind (prioritaristisch).[2]

Merke

Gerechtigkeit heißt hier nicht, alle gleich zu belasten. Wer die Schwellenwerte für ein gutes Leben noch nicht erreicht, hat bei Klimaschutzmaßnahmen Vorrang.

Ein unbequemer Satz steht ebenfalls darin: Ein gutes Leben lässt sich in vielerlei Hinsicht nicht in Form aktueller westlicher Konsumpraktiken verwirklichen. Zugleich eröffne die Transformation neue Chancen.[1]

Dimension 1: innerhalb Deutschlands

Die Folgen treffen schon hierzulande ungleich. Bei Hitze sind ältere Menschen, Kinder und gesundheitlich Vorbelastete stärker gefährdet, ebenso Beschäftigte, die draußen arbeiten, etwa auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder bei der Müllabfuhr. Wer keine Klimaanlage hat oder beengt und prekär wohnt, leidet besonders.[1] Zugleich verursachen einkommensschwächere Haushalte weniger Emissionen.[1]

Die Stellungnahme belegt das mit Daten des World Inequality Report 2022. Demnach emittierte 2019 das einkommensstärkste Prozent in Deutschland pro Kopf rund 20-mal so viel wie die untere Hälfte und war für mehr als 10 Prozent des deutschen Ausstoßes verantwortlich. Die untere Hälfte hält den Pro-Kopf-Wert von 6,5 Tonnen CO2, den Deutschland für 2030 zugesagt hat, schon heute ein.[1] Maßnahmen können zudem die Landbevölkerung stärker einschränken, weil sie mehr auf das Auto angewiesen ist.[1]

Der Ethikrat folgert: Die Zumutbarkeit für Schlechtergestellte muss geprüft werden, und es braucht wirksamen Ausgleich.[2] Extreme Ungleichheit und Klimawandel verschärfen sich laut Stellungnahme gegenseitig, etwa durch Flugreisen, große Wohnungen und klimaschädliche Investitionen sehr Vermögender.[1] Die soziale Frage gehört also zum Kern der Sache.

Dimension 2: zwischen Staaten

Pakistan zeigt, wie weit Ursache und Betroffenheit auseinanderliegen können. Im Sommer 2022 waren dort laut Stellungnahme über 33 Millionen Menschen von einer extremen Flut betroffen, 1,5 Millionen Häuser wurden zerstört. Das Land emittiert weniger als 1 Prozent der weltweiten Treibhausgase.[1]

Der IPCC bestätigt das Muster. Rund 3,3 bis 3,6 Milliarden Menschen leben in Kontexten, die stark verwundbar für den Klimawandel sind. Hotspots liegen laut Bericht in West-, Zentral- und Ostafrika, Südasien, Zentral- und Südamerika, bei kleinen Inselstaaten und in der Arktis. Zwischen 2010 und 2020 war die Sterblichkeit durch Fluten, Dürren und Stürme in stark verwundbaren Regionen 15-mal höher als in Regionen mit sehr geringer Verwundbarkeit. Als Ursache nennt der IPCC auch historische und fortbestehende Ungleichheiten wie den Kolonialismus.[3]

Der Ethikrat zieht daraus Konsequenzen: Die Vorgeschichte durch Kolonialismus und Industrialisierung sowie neokoloniale Abhängigkeiten müssen berücksichtigt werden. Nachholendes Wachstum im Globalen Süden sei anders zu bewerten als weiteres Konsumwachstum in Industrieländern, und angemessene Ausgleichszahlungen seien auszuhandeln.[2] Ein ähnliches Muster zeigt eine Oxfam-Auswertung im Weltmaßstab: 2019 war das reichste Prozent der Weltbevölkerung für 16 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich, so viel wie die ärmeren 66 Prozent, rund fünf Milliarden Menschen.[4]

16 %der weltweiten CO2-Emissionen verursachte 2019 das reichste Prozent, so viel wie die ärmeren zwei Drittel der Weltbevölkerung
20-malso hoch sind die Pro-Kopf-Emissionen des obersten Prozents in Deutschland wie die der unteren Hälfte (2019)
3,3 bis 3,6 Mrd.Menschen leben laut IPCC in Kontexten, die stark verwundbar für den Klimawandel sind

Beim Geld wird der Ethikrat konkret: Die wohlhabenden Industriestaaten müssen die Länder des Globalen Südens bei Emissionsminderung und Anpassung unterstützen. Bereits zugesagte Zahlungen müssen tatsächlich fließen, und ihre klimaschützende Wirkung soll von unabhängiger Seite überprüft werden.[2] Wie lang der Weg ist, zeigt die Klimafinanzierung: Das 2009 vereinbarte Ziel von 100 Milliarden US-Dollar jährlich bis 2020 sah die OECD erst 2022 als übertroffen an, mit 115,9 Milliarden.[5] Für Schäden, die sich nicht mehr verhindern lassen, richtete die Klimakonferenz COP28 einen Fonds für Schäden und Verluste ein.[1]

Dimension 3: zwischen den Generationen

Junge und noch nicht geborene Menschen werden die Hauptlasten des veränderten Klimas und der nötigen Gegenmaßnahmen tragen. Er leitet daraus zwei Pflichten ab: heute alle notwendigen und zumutbaren Mittel zu ergreifen und Lösungen zu vermeiden, die Späteren unverhältnismäßige Dauerlasten aufbürden. Als Beispiel nennt er Techniken zur CO2-Entnahme: Sie sollen entwickelt werden, doch niemand soll künftig gezwungen sein, dauerhaft eine global funktionierende Wirtschaft zur CO2-Entfernung zu unterhalten.[2] Als Ausrede, weniger zu emittieren, dürfen sie nicht dienen.[2]

Wie knapp die Zeit ist, zeigt das Restbudget. Laut IPCC durften ab Anfang 2020 noch 300 Milliarden Tonnen CO2 ausgestoßen werden, um die Erwärmung mit 83 Prozent Wahrscheinlichkeit unter 1,5 Grad zu halten, und 900 Milliarden Tonnen für 2 Grad. Seit 2020 ist ein Teil davon bereits verbraucht.[6]

Auch das Bundesverfassungsgericht argumentierte 2021 generationengerecht: Das damalige Klimaschutzgesetz verschob hohe Minderungslasten unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 und verletzte so die Freiheitsrechte teils sehr junger Beschwerdeführender. Der Gesetzgeber musste die Minderungsziele für die Zeit nach 2030 näher regeln.[7] Der Ethikrat empfiehlt, die Perspektiven junger Menschen in der politischen Willensbildung stärker zu gewichten und dafür Instrumente zu entwickeln oder auszubauen. Eine stärkere Einbindung Jugendlicher und eine advokatorische Vertretung künftiger Generationen nennt er als Optionen, die diskutiert werden.[2] Mehr zu solchen Verfahren steht im Lexikon unter Klimaklage.

Wer Verantwortung trägt: Einzelne, Unternehmen, Politik

Die Stellungnahme verteilt Verantwortung auf mehrere Ebenen. Einzelne tragen einen Teil: Ihre Beiträge sind klein, bleiben aber moralisch relevant, und sie können Verantwortung auch durch Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung wahrnehmen.[2] Der Ethikrat sagt aber ebenso klar, der bislang weit verbreitete Fokus auf individuelle Verantwortung werde der Problemlage nicht gerecht. Solange die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung emissionsärmeres Handeln erschwert, darf der Staat von Einzelnen keinen emissionsärmeren Konsum erwarten. In vielen Feldern verlange es sonst noch immer „moralisches Heldentum“.[2]

Moralische Kritik an privaten Konsumentscheidungen ersetzt keine politischen Maßnahmen.

Sinngemäß nach Empfehlung 5 des Ethikrats

Zugleich entbindet die berechtigte Erwartung an die Politik niemanden von einer moralischen Mitwirkungspflicht. Gemeint sind das eigene Verhalten, die Lebensweise und das zivilgesellschaftliche Engagement, jeweils im Rahmen der Möglichkeiten und Zumutbarkeit.[2] Unternehmen trifft nach dem Fähigkeitsprinzip eine besondere Pflicht, wenn sie groß und weltweit tätig sind. Der Staat soll Rahmenbedingungen schaffen, die wirksam, erforderlich, verhältnismäßig und demokratisch legitimiert sind.[2]

Auf eine Ausrede geht der Ethikrat gesondert ein. Es wäre geradezu unverantwortlich, auf nationale und europäische Schritte zu verzichten, nur weil die weltweite Umsetzung noch nicht gesichert ist. Zudem wären Bemühungen um bessere internationale Abkommen ohne eigene Anstrengungen unglaubwürdig.[2]

Konkret: das Beispiel CO2-Preis

Eine der Empfehlungen betrifft die CO2-Bepreisung. Damit Deutschland seine Pariser Verpflichtungen rasch erfüllt, sieht der Ethikrat insbesondere in der Ausweitung auf Produkte und Dienstleistungen einen Weg. Für den Ausgleich nennt er eine pauschale Pro-Kopf-Rückvergütung an alle Einwohnerinnen und Einwohner und verlangt attraktive klimafreundliche Alternativen. Besonders klimaschädliche Produkte könnten überproportional bepreist werden, um sie auch für finanzstarke Personen unattraktiver zu machen.[2] Das Gesamtkonzept soll auch den Abbau klimaschädlicher Subventionen umfassen (fossile Subventionen).[2]

Der Stand in Deutschland: Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legte für 2025 einen Festpreis von 55 Euro je Zertifikat fest. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Eine Pro-Kopf-Rückzahlung an alle Einwohnerinnen und Einwohner sieht der Gesetzestext in der abgerufenen Fassung nicht vor.[8]

Der Widerspruch: das Sondervotum

Die Stellungnahme ist nicht einstimmig. Drei Ratsmitglieder, Steffen Augsberg, Franz-Josef Bormann und Frauke Rostalski, legten ein Sondervotum vor. Sie teilen die Einschätzung, dass der Klimawandel zu den großen Aufgaben der Gegenwart gehört, sehen aber „empfindliche argumentative Probleme“. Die Schwellenwerte seien nicht konkret bestimmt, die Aussagen zu internationaler und intergenerationeller Gerechtigkeit blieben appellativ, und Geldzahlungen glichen nicht alles aus, etwa bei Krankheit, Alter oder Wohnlage mit Autoabhängigkeit. Eine umfassende CO2-Bepreisung berge zudem das Risiko, private Lebensführung stärker zu steuern und zu überwachen. Außerdem hätten nationale Anstrengungen nur geringen Einfluss auf den globalen Ausstoß, weshalb Eingriffe in die Freiheit kaum verhältnismäßig seien.[1]

Einordnung

Das Sondervotum bestreitet nicht, dass der Klimawandel eine große Aufgabe ist und Gerechtigkeitsfragen aufwirft. Es zweifelt am Weg: an den unklaren Schwellenwerten, an der Wirkung nationaler Politik und an Eingriffen in die Freiheit.

Ein Teil der Kritik (Geld allein gleicht nicht alles aus) deckt sich mit sozialen Einwänden gegen Klimapolitik. Ein anderer Teil (nationale Anstrengungen wirken global kaum) zielt in die Gegenrichtung. Die Stellungnahme selbst hält dagegen: Nationale Schritte seien nötig, damit internationale Abkommen glaubwürdig bleiben.

Was die Stellungnahme offenlässt

Eine Lücke betrifft Mehrfachbetroffenheit. Die Stellungnahme sagt selbst, dass Geschlechtergerechtigkeit und ökologische Gerechtigkeit hier nicht näher betrachtet werden.[1] Im Volltext kommen die Begriffe queer, Rassismus und Intersektionalität nicht vor. Die Intersektionalität zeigt, dass sich Benachteiligungen überlagern und Klimaschäden wie Klimapolitik deshalb ungleich treffen. Wie das für queere Personen aussieht, beschreibt der Artikel Doppelt betroffen: Warum die Klimakrise queere Menschen härter trifft. Mehr zu Umweltgerechtigkeit steht im Lexikon.

Eine zweite Grenze zieht der Ethikrat selbst: Forderungen, demokratische Freiheiten außer Kraft zu setzen, um Klimaschutz technokratisch oder „ökodiktatorisch“ durchzusetzen, lehnt er entschieden ab. Verbindliche Entscheidungen gehören den Parlamenten, und auch Engagement und Proteste sollen sich an demokratische Regeln halten.[2]

Was du tun kannst

Politisch mitwirken. Der Ethikrat nennt die Teilnahme an der demokratischen Willensbildung ausdrücklich als Form individueller Verantwortung.[2]

Gezielt nachfragen. Bei Wahlkampfständen oder in Bürgersprechstunden lässt sich fragen: Wer zahlt, und wie sieht der Ausgleich für Haushalte mit wenig Geld aus? Und kommt zugesagte Klimafinanzierung dort an, wo sie gebraucht wird?

Eigene Spielräume nutzen, ohne andere zu beschämen. Wo zumutbare Alternativen bestehen, kann der eigene Konsum ein Beitrag sein. Moralische Kritik an anderen ersetzt laut Ethikrat keine Politik.[2]

Selbst nachlesen. Die Kurzfassung und der Volltext sind kostenlos auf der Website des Deutschen Ethikrats verfügbar.

Die Stellungnahme zeigt: Klimagerechtigkeit ist keine Zugabe zum Klimaschutz. Sie entscheidet mit darüber, ob Maßnahmen von vielen mitgetragen werden. Über den richtigen Weg lässt sich streiten, wie das Sondervotum zeigt. Die Frage, wer die Lasten trägt, bleibt.

Quellen

[1] Deutscher Ethikrat (13.03.2024): Klimagerechtigkeit. Stellungnahme, Volltext, 3. Auflage 2025. ethikrat.org (PDF)

[2] Deutscher Ethikrat (13.03.2024): Klimagerechtigkeit. Stellungnahme, Kurzfassung mit den Empfehlungen. ethikrat.org (PDF)

[3] IPCC (2022): Climate Change 2022, Impacts, Adaptation and Vulnerability, Summary for Policymakers, Abschnitt B.2. ipcc.ch (PDF)

[4] Oxfam (20.11.2023): Climate Equality, A Planet for the 99%. oxfam.org (PDF)

[5] OECD (29.05.2024): Developed countries materially surpassed their USD 100 billion climate finance commitment in 2022. oecd.org

[6] IPCC (2021): Climate Change 2021, The Physical Science Basis, Summary for Policymakers, Tabelle SPM.2. ipcc.ch (PDF)

[7] Bundesverfassungsgericht (29.04.2021): Pressemitteilung Nr. 31/2021 zum Beschluss vom 24. März 2021, 1 BvR 2656/18 u. a. bundesverfassungsgericht.de

[8] Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), § 10 Absatz 2, Fassung vom 27. Februar 2025. gesetze-im-internet.de

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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