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Lookismus

Lookismus: Benachteiligung wegen des Aussehens. Begriff, Studien zu Einkommen, Größe und Gewicht und warum das AGG ihn nicht erfasst.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 18.10.2026
Auf einen Blick

Begriff
Lookismus (englisch lookism)
Bedeutung
Benachteiligung oder Bevorzugung wegen des äußeren Erscheinungsbilds
Erste belegte Verwendung
1978, im Englischen
Rechtlich
Das Aussehen steht nicht unter den Schutzgründen des AGG
Verwandt
Fatfeindlichkeit, Bodyshaming, Colorismus, Ableismus

Einfach erklärt

Lookismus (englisch lookism) bezeichnet Vorurteile und Benachteiligung wegen des äußeren Erscheinungsbilds. Gemeint sind Körpergröße, Gewicht, Gesichtszüge, Haut, Haare, Kleidung oder sichtbare Besonderheiten des Körpers. Wer gängigen Schönheitsnormen nicht entspricht, erlebt Nachteile: bei der Jobsuche, in der Schule, in der Gesundheitsversorgung oder bei der Partnersuche. Wer ihnen entspricht, wird dagegen oft bevorzugt.

Das Wort setzt sich aus dem englischen „look“ (Aussehen) und dem Suffix „-ismus“ zusammen, das wie bei Rassismus oder Sexismus auf ein System von Vorurteilen und Benachteiligungen verweist. Lookismus ist deshalb keine persönliche Schwäche der Betroffenen, sondern ein strukturelles Problem: Gesellschaften belohnen bestimmte Körper und Erscheinungsbilder und werten andere ab.

Lookismus überschneidet sich oft mit anderen Diskriminierungsformen, etwa mit Rassismus, Sexismus oder Klassismus. Belege dafür und Zahlen zu Einkommen, Körpergröße und Gewicht folgen im Abschnitt „Ausführlich erklärt“.

Merke

Lookismus ist keine Geschmacksfrage. Er beginnt dort, wo ein Urteil über das Aussehen zur Entscheidung über Einkommen, Einstellung oder Behandlung wird.


Ausführlich erklärt

1978erste belegte Verwendung des Wortes lookism im Englischen
5 bis 10 %Lohnabschlag für als unscheinbar eingestufte Menschen in den Daten von Hamermesh und Biddle
knapp 20 %der Beratungsfälle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Mitte 2017 bis Mitte 2024) betrafen Merkmale, die das AGG nicht schützt, darunter das äußere Erscheinungsbild

Herkunft des Begriffs

Das Wort ist älter als die Wirtschaftsforschung dazu. Das Wörterbuch Merriam-Webster nennt 1978 als erste belegte Verwendung von lookism und schreibt, in den späten 1970er Jahren sei es zunächst darum gegangen, wie Menschen mit höherem Körpergewicht angesehen wurden. Die bekannte Forschung des Ökonomen Daniel Hamermesh zum Wert des Aussehens auf dem Arbeitsmarkt ist jünger als das Wort: Hamermesh und Biddle legten ihre Studie 1993 als Arbeitspapier vor, also als Vorabfassung ohne Begutachtung, die Zeitschriftenfassung folgte 1994 in der American Economic Review.

Was Studien zeigen

Schon 1972 untersuchten Dion, Berscheid und Walster in einem Experiment, was Menschen von anderen annehmen. Körperlich attraktiven Personen schrieben die Versuchspersonen eher sozial erwünschte Eigenschaften zu und erwarteten von ihnen ein besseres Leben, etwa als Partner oder Partnerin und im Beruf. Der Titel der Studie ist zum Schlagwort geworden: „What is beautiful is good“. Schon das bloße Aussehen färbt also das Urteil über die ganze Person.

Wie sich das auf Löhne auswirkt, werteten Hamermesh und Biddle in drei Befragungen aus den USA (1971 und 1977) und Kanada (1981) aus, in denen Interviewende das Aussehen der Befragten einschätzten. Bei gleichen Voraussetzungen verdienten als unscheinbar eingestufte Menschen weniger als durchschnittlich aussehende, und diese wiederum weniger als gut aussehende. Der Abschlag betrug 5 bis 10 Prozent und war etwas größer als der Aufschlag für gutes Aussehen. Bei Männern fiel der Effekt etwas stärker aus als bei Frauen. Weniger attraktive Frauen waren zudem seltener erwerbstätig. Die Daten sind allerdings Jahrzehnte alt, und das Aussehen bewerteten Interviewende, also subjektiv.

In seinem Buch „Beauty Pays“ (2011) fasst Hamermesh die Forschung zusammen und fragt auch, ob der Aufschlag für gutes Aussehen Diskriminierung ist und wer dabei diskriminiert. Der Verlagstext nennt unter anderem bessere Beschäftigungschancen, höhere Löhne und günstigere Kredite für Attraktive. Eine spätere Studie in der Zeitschrift Labour (Robins, Homer und French, 2011) fand, dass auch Körperpflege und Persönlichkeit die Löhne beeinflussen und den Effekt des Aussehens etwas verkleinern. Das berührt Klassismus, denn Kleidung, Friseurbesuche und Pflege kosten Geld.

Auch die Körpergröße zahlt sich aus. Judge und Cable (2004) fassten in einer Metaanalyse, der statistischen Zusammenfassung vieler Studien, zusammen, dass die Körpergröße mit sozialem Ansehen (Zusammenhangsmaß rho 0,41), mit dem Aufstieg zur Führungsperson (0,24) und mit der Leistung (0,18) zusammenhängt. Je näher der Wert an 1 liegt, desto stärker ist der Zusammenhang. In vier großen Studien mit insgesamt 8.590 Personen hing die Körpergröße außerdem mit dem Einkommen zusammen (beta 0,26), auch nachdem Geschlecht, Alter und Gewicht herausgerechnet waren. Beim Gewicht unterscheiden sich die Maßstäbe nach Geschlecht: Judge und Cable (2011) untersuchten zwei Langzeitstudien aus Deutschland und den USA und fanden die Annahme weitgehend bestätigt, dass bei Frauen mit steigendem Gewicht das Einkommen sinkt, während es bei Männern zunächst steigt und erst bei Adipositas, so der medizinische Begriff der Studie, sinkt.

Grenzen der Studien

Die genannten Studien zeigen Zusammenhänge zwischen Aussehen und Einkommen. Sie sagen nicht allein, wie groß der Anteil bewusster Diskriminierung ist. Die Antwort hängt auch davon ab, wer das Aussehen bewertet und welche Normen dabei gelten. Die meisten Daten stammen aus den USA, Kanada und Deutschland. Die Studien fragen vor allem nach Geschlecht, Gewicht, Größe und Herkunft. Auch trans oder nicht-binäre Personen und Menschen mit sichtbarer Behinderung erleben Lookismus, dazu nennt dieser Text keine eigenen Zahlen.

Besonders gut untersucht ist Gewichtsstigma. Puhl und Heuer (2009) berichten, dass Gewichtsdiskriminierung in den USA über ein Jahrzehnt um 66 Prozent zugenommen habe und sei besonders bei Frauen vergleichbar häufig wie rassistische Diskriminierung. Sie zeige sich im Beruf, in der Gesundheitsversorgung und in Bildungseinrichtungen. In einer weiteren Übersicht kommen Puhl und Heuer (2010) zu dem Schluss, dass Gewichtsstigma kein taugliches Mittel der Gesundheitspolitik ist: Es gefährde die Gesundheit, verstärke gesundheitliche Ungleichheit und behindere wirksame Hilfen. Mehr dazu steht unter Fatfeindlichkeit und Bodyshaming.

Wenn Aussehen mit anderen Merkmalen zusammenkommt

Intersektionalität beschreibt, wie sich Diskriminierungsformen überlagern. Beim Aussehen zeigt das eine Studie von Koval und Rosette (2021): In vier Studien wurden Schwarze Frauen mit natürlichen Haarstilen als weniger professionell und weniger kompetent wahrgenommen und seltener zum Vorstellungsgespräch empfohlen als Schwarze Frauen mit geglätteten Haaren und weiße Frauen mit lockigen oder glatten Haaren. Beim Haar greifen Lookismus und Rassismus ineinander. Geht es um den Hautton, spricht die Forschung von Colorismus. Auch Sexismus wirkt mit, wie die unterschiedlichen Gewichtsnormen für Frauen und Männer zeigen.

Feministische und queere Bewegungen kritisieren Lookismus unter Begriffen wie Bodyshaming, Fat Shaming oder Schönheitsnormkritik. Ansätze der Disability Justice (Behinderungsgerechtigkeit) erweitern diese Kritik um die Perspektive von Menschen, deren Körper von Normen abweichen und die dadurch zusätzlich Barrieren erleben.

Was das Recht dazu sagt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nennt in § 1 diese Gründe: Rasse (so der Gesetzestext, der Begriff ist umstritten), ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Das Aussehen steht nicht dabei. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schreibt, dass sich Betroffene in knapp 20 Prozent der Beratungsfälle von Mitte 2017 bis Mitte 2024 wegen anderer, vom AGG nicht geschützter Merkmale benachteiligt fühlten, häufig etwa wegen Staatsangehörigkeit, sozialem Status, Gesundheitszustand, Familienstand oder des äußeren Erscheinungsbildes. Sie hat sich wiederholt für mehr Schutzgründe ausgesprochen und hält eine Erweiterung von § 1 AGG für möglich.

Ganz schutzlos sind Betroffene nicht immer. Der Europäische Gerichtshof entschied 2014 im Fall Kaltoft, dass das EU-Recht kein allgemeines Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas enthält. Adipositas kann aber eine Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG sein, wenn sie eine dauerhafte Einschränkung mit sich bringt, die die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben behindern kann. Das müssen die nationalen Gerichte im Einzelfall prüfen. Dann greift das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung, mehr dazu unter Ableismus. Andere Rechtsordnungen gehen weiter: Im US-Bundesstaat Michigan verbietet der Elliott-Larsen Civil Rights Act (Act 453 von 1976) Arbeitgebern in seiner heutigen Fassung ausdrücklich eine Benachteiligung wegen Körpergröße und Gewicht (Sec. 202).

Was du tun kannst

  1. Prüfe mit dem Diskriminierungs-Check der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ob dein Fall unter ein geschütztes Merkmal fällt, etwa Behinderung oder Alter.
  2. Suche eine Beratungsstelle, wenn du wegen deines Aussehens benachteiligt wurdest. Die Antidiskriminierungsstelle bietet rechtliche Erstberatung an und hilft, andere Beratungsstellen zu finden.

Quellen: Merriam-Webster: lookism / Dion, Berscheid und Walster (1972): What is beautiful is good / Hamermesh und Biddle (1993): Beauty and the Labor Market, NBER Working Paper 4518 / Hamermesh (2011): Beauty Pays, Princeton University Press / Robins, Homer und French (2011): Beauty and the Labor Market, Labour / Judge und Cable (2004): Physical height and workplace success, Journal of Applied Psychology / Judge und Cable (2011): When it comes to pay, do the thin win?, Journal of Applied Psychology / Puhl und Heuer (2009): The stigma of obesity, Obesity / Puhl und Heuer (2010): Obesity stigma, American Journal of Public Health / Koval und Rosette (2021): The natural hair bias in job recruitment / § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) / Antidiskriminierungsstelle des Bundes: weitere Diskriminierungsmerkmale / EuGH, Urteil vom 18.12.2014, Rechtssache C-354/13 (Kaltoft) / Michigan: Elliott-Larsen Civil Rights Act, Sec. 202


Was es kostet, das eigene Anderssein im Alltag zu verbergen: Was Masking wirklich kostet.


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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