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Anti-Asiatischer Rassismus

Anti-asiatischer Rassismus: Begriff, Geschichte in Deutschland, Zahlen aus der Corona-Zeit und dem NaDiRa-Bericht, Rechtslage nach AGG.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 17.10.2026
Auf einen Blick

Gemeint
Vorurteile, Abwertung und Diskriminierung gegenüber Menschen, denen eine asiatische Herkunft zugeschrieben wird
Entscheidend
die Zuschreibung von außen, nicht die tatsächliche Herkunft
Zwei Bilder
als Gefahr abgewertet oder als besonders fleißig gelobt, beides reduziert Menschen auf eine Gruppe
Älter als Corona
Wurzeln in der Kolonialzeit, Gewalt und Alltagsrassismus bis heute

Einfach erklärt

Anti-asiatischer Rassismus bezeichnet Vorurteile, rassistische Erzählungen und Diskriminierung gegenüber Menschen, denen eine asiatische Herkunft zugeschrieben wird. Nach dem Mediendienst Integration geht es meist um Bezüge zu süd-, südost- und ostasiatischen Ländern. Entscheidend ist die Zuschreibung von außen: Gemeint sind auch Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sobald andere sie als „asiatisch“ lesen.

Die Vorurteile gehen in zwei Richtungen. Einerseits werden asiatisch gelesene Menschen als „anders“, „gefährlich“ oder „homogen“ abgestempelt und zum Beispiel für die Verbreitung von Krankheiten verantwortlich gemacht, so in der Corona-Pandemie und bei der SARS-Pandemie 2002/2003. Andererseits gelten sie als fleißige Vorzeigemigrant:innen. Weil dieses Bild so freundlich wirkt, wird ihnen häufig abgesprochen, dass sie Rassismus erleben.

Der Mediendienst nennt aus dem Alltag demonstrativen Sitzplatzwechsel, Beschimpfungen als „China-Virus“, Spucken, Schubsen und das Besprühen mit Desinfektionsmittel. Hinzu kommt Othering: Menschen wird abgesprochen, selbstverständlich zu Deutschland zu gehören.

Merke

Anti-asiatischer Rassismus trifft alle, die von anderen als asiatisch gelesen werden, unabhängig von ihrer Herkunft. Auch das scheinbar Positive, etwa der Ruf, besonders fleißig zu sein, ist eine rassistische Zuschreibung.


Ausführlich erklärt

Wer mit „asiatisch“ gemeint ist

Der Beitrag von Kimiko Suda, Sabrina J. Mayer und Christoph Nguyen für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) weist darauf hin, dass „asiatisch“ eine europäische Fremdzuschreibung sein kann, aber auch von Menschen genutzt wird, die sich selbst als asiatisch, asiatische Deutsche oder asiatisch-diasporisch bezeichnen. „Asiatische Deutsche“ dient als politische Selbstbezeichnung und bezieht sich laut Mediendienst ausdrücklich nicht auf bestimmte Länder oder Kulturen.

Was als asiatisch gilt, ist selbst Teil der Zuschreibung. Menschen aus Westasien, etwa aus dem Iran, werden in Deutschland laut bpb eher als muslimisch wahrgenommen. In der bpb-Befragung verbanden 75 Prozent Asien mit Personen aus China und 46 Prozent mit Japan, Vietnam nannten nur 13 bis 15 Prozent. In Deutschland leben aber deutlich mehr Menschen aus Vietnam als aus Japan. Nach dem Mikrozensus 2019 lebten rund 1,1 Millionen Menschen mit „asiatischem“ Migrationshintergrund in Deutschland, 70 Prozent selbst eingewandert, 30 Prozent hier geboren (Angaben des Mediendienstes).

Zwei Seiten derselben Zuschreibung

Laut bpb werden asiatisch gelesene Menschen einerseits als homogene Masse dargestellt, von der eine Gefahr für die Weiße Mehrheitsgesellschaft ausgehe. Andererseits werden sie vielfach als Vorzeigemigrant:innen beschrieben und gegen andere (post)migrantische Gruppen ausgespielt. Beides macht aus Einzelnen eine Gruppe mit angeblich gemeinsamen Eigenschaften.

Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) des DeZIM beschreibt, wie sich das Bild der „Model Minority“ in Deutschland seit den späten 2000er Jahren festigte. Als Vorlage nennt der Bericht Erhebungen aus der Bildungsforschung, besonders die in der PISA-Studie erfassten Bildungserfolge der Kinder vietnamesischer Eingewanderter. Diese Erfolgsgeschichte überdecke den Rassismus gegen asiatische Menschen.

Die Zuschreibungen unterscheiden sich laut bpb nach Geschlecht: Asiatisch gelesene Frauen werden in Populärkultur und Berichterstattung sexualisiert, exotisiert und infantilisiert, Männer dagegen desexualisiert und feminisiert. Die Formen reichen von verbalen Mikroaggressionen über strukturelle Diskriminierung bis zu körperlichen Angriffen und Morden.

Anti-asiatischer Rassismus reduziert Menschen auf eine Zuschreibung, ob sie dabei als Gefahr oder als Vorbild erscheinen.

Kerngedanke

Eine Geschichte, die in Deutschland kaum erzählt wird

Inhaltshinweis

Dieser Abschnitt nennt rassistische Gewalt bis hin zu Tötungen.

Der Mediendienst hält fest, dass Rassismus gegen asiatisch gelesene Menschen nicht erst in der Corona-Pandemie entstand, sondern auf Einstellungen beruht, die bis in die Kolonialzeit zurückreichen (Kolonialismus). Der bpb-Beitrag nennt die deutsche Kolonie Kiautschou von 1897, die mit einer angeblichen Überlegenheit der Deutschen gerechtfertigt wurde, und die „Hunnenrede“ Kaiser Wilhelms II. vom 27. Juli 1900, in der er laut bpb argumentierte, die Menschen in China hätten mit ihrem Widerstand ihr Recht auf Leben verwirkt. Die Vorstellung einer „gelben Gefahr“ ist laut NaDiRa im Kontext dieser Kolonie entstanden und wird seit dem 19. Jahrhundert mit Epidemien wie der Pest verknüpft. 1907 sprach sich das Deutsche Reich laut Mediendienst gegen Einwanderung aus China aus, weil diese eine „Chinesenpest“ einschleppen würde. Nach 1933 wurden laut bpb in Deutschland lebende Chines:innen ausgewiesen oder in Konzentrations- und Zwangsarbeiterlager verschleppt und dort ermordet.

Nach 1945 kamen Menschen aus Asien als Arbeitskräfte und Geflüchtete, etwa ab 1966 mehr als 10.000 koreanische Krankenschwestern und ab 1975 über 40.000 Geflüchtete aus Vietnam. In der DDR arbeiteten 1989 fast 60.000 vietnamesische Vertragsarbeitende, von denen nach der Wende knapp ein Drittel blieb, viele mit jahrelangem Kampf um Aufenthaltsgenehmigungen.

Die Gewalt wurde lange nicht als Rassismus gegen asiatisch gelesene Menschen benannt. Im August 1980 starben bei einem rechtsterroristischen Brandanschlag in Hamburg Nguyen Ngọc Chau und Do Anh Lan, ihre Namen sind laut bpb bis heute kaum bekannt. 1991 in Hoyerswerda und 1992 in Rostock-Lichtenhagen wurden Wohngebäude, in denen viele Vietnames:innen lebten, von gewalttätigen Rechtsradikalen angegriffen, unter den Augen applaudierender Zuschauender. Die Polizei griff laut bpb erst nach Tagen geringfügig ein. Wie Gesellschaften mit solchen Ereignissen umgehen, behandelt die Erinnerungskultur.

Die Corona-Pandemie als Verstärker

Im Mai 2021 legte der Mediendienst erste Ergebnisse eines Forschungsprojekts von Humboldt-Universität, Freier Universität Berlin und DeZIM vor. Eine Online-Befragung von 703 Menschen mit asiatischem Migrationshintergrund im Oktober und November 2020 ergab: 49 Prozent hatten in der Pandemie selbst Diskriminierung im Alltag erlebt, 11 Prozent berichteten von körperlicher Gewalt. Die Befragung ist nicht repräsentativ. In einer zweiten, nur teilweise repräsentativen Online-Umfrage stimmten 15,2 Prozent einer Teilgruppe von 803 Befragten der Aussage zu, „die Asiaten“ seien für die rasante Ausbreitung der Pandemie in Deutschland verantwortlich.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete 2020 insgesamt 6.383 Beratungsanfragen zu allen im Gleichbehandlungsgesetz geschützten Merkmalen, nach 3.580 im Jahr 2019. Der Bericht hält fest, dass Rassismus im Alltag in der Pandemie besonders von als asiatisch wahrgenommenen Menschen sowie Sinti:zze und Rom:nja erlebt wurde. Wie viele Anfragen anti-asiatischen Rassismus betrafen, weist er nicht aus.

49 %der befragten Menschen mit asiatischem Migrationshintergrund erlebten in der Corona-Pandemie selbst Diskriminierung (nicht repräsentative Befragung)
11 %berichteten von körperlicher Gewalt
6.383Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2020 (alle Merkmale), 3.580 im Jahr 2019

Was Betroffene heute berichten

Der NaDiRa-Bericht 2023 (DeZIM) wertet repräsentative Umfragen aus. In ihrem Alltag bereits bedroht oder belästigt worden waren 48,4 Prozent der asiatischen Männer und 43,5 Prozent der asiatischen Frauen, bei nicht rassistisch markierten Männern waren es 37,7 Prozent, bei Frauen 39,9 Prozent. Bei Ämtern und Behörden erleben 39,1 Prozent der asiatischen Männer und 38,3 Prozent der Frauen mindestens manchmal eine schlechtere Behandlung als andere, bei nicht rassistisch markierten Menschen sind es knapp über 13 Prozent. Unter asiatischen Frauen gaben 60,8 Prozent an, im Gesundheitsbereich ungerecht oder schlechter behandelt worden zu sein. Als Grund für erlebte Diskriminierung nennen asiatische Frauen und Männer vor allem das Herkunftsland (60 und 58 Prozent), Frauen zusätzlich das Geschlecht (30 Prozent, Männer 4 Prozent), mehr dazu unter Intersektionalität.

Zur Datenlage

Die Befragungen nutzen unterschiedliche Methoden und sind laut Mediendienst nicht direkt vergleichbar. Mehrere sind nicht repräsentativ, und die Angaben im NaDiRa beruhen auf Selbstauskünften. Sie zeigen, was Betroffene erleben, und sind keine Zählung von Vorfällen. Anti-asiatische Einstellungen und Erfahrungen wurden bisher kaum erforscht.

Rechtlicher Rahmen und Anlaufstellen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft verhindern oder beseitigen (§ 1; im Gesetzestext steht noch das Wort „Rasse“). Es gilt unter anderem für Gesundheitsdienste, Bildung und den Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8). Im Zivilrecht verbietet § 19 solche Benachteiligungen bei Massengeschäften und bei rassistischen Gründen oder ethnischer Herkunft auch darüber hinaus. Nach § 21 können Betroffene Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und eine Entschädigung in Geld verlangen, müssen diese Ansprüche aber innerhalb von zwei Monaten geltend machen. Bei Straftaten können rassistische Beweggründe nach § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Ob ein konkreter Fall darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab, das ist keine Rechtsberatung. Beratung bietet unter anderem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Was du tun kannst

  1. Auf Fragen verzichten, die Zugehörigkeit abfragen, etwa „Wo kommst du wirklich her?“, wenn die Herkunft für den Anlass keine Rolle spielt.
  2. Begriffe wie „China-Virus“ nicht verwenden und widersprechen, wenn andere sie nutzen.
  3. Bei einem Übergriff zuerst die angegriffene Person ansprechen und fragen, was sie braucht.
  4. Vorfälle mit Datum, Ort und Zeugen festhalten und früh Beratung suchen, weil Ansprüche nach dem AGG nach zwei Monaten verfallen können.

Quellen: Mediendienst Integration (2021): Factsheet Anti-asiatischer Rassismus in der Corona-Zeit / Suda, Mayer, Nguyen (2020): Antiasiatischer Rassismus in Deutschland, Aus Politik und Zeitgeschichte, bpb / DeZIM (2023): Rassismus und seine Symptome, Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) / Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2021): Jahresbericht 2020 / § 1 AGG / § 2 AGG / § 19 AGG / § 21 AGG / § 46 StGB


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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