Nachhaltigkeit

Imkerei

Imkerei einfach erklärt: Zahlen für Deutschland, Recht, Varroa, Honigverordnung und das Verhältnis zu Wildbienen, mit Primärquellen belegt.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 16.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Gezielte Haltung von Honigbienen in Völkern, für Honig, Wachs und Bestäubung
Auch genannt
Bienenhaltung
Völker in Deutschland
Rund 976.400 im Jahr 2025 (Versorgungsbilanz Honig)
Rechtlicher Rahmen
Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde, Honigverordnung für den Verkauf
Umstritten
Verhältnis zu Wildbienen und Honig aus Sicht von Tierethik und Veganismus

Einfach erklärt

Imkerei, auch Bienenhaltung genannt, ist die gezielte Haltung und Pflege von Honigbienen (Apis mellifera) in Bienenvölkern. Ein Volk arbeitet geteilt: Die Königin legt Eier, Arbeiterinnen sammeln Nektar und Pollen, Drohnen paaren sich mit jungen Königinnen. Die Imkerschaft nutzt Honig, Bienenwachs und weitere Bienenprodukte, und die Völker bestäuben Nutz- und Wildpflanzen.

In Deutschland ist Imkerei überwiegend ein Hobby. Nach Angaben des Deutschen Imkerbunds halten 96 Prozent der Imkerschaft höchstens 25 Völker, weniger als 1 Prozent imkern erwerbsmäßig (D.I.B.). Die Honigbiene ist nur eine Art unter vielen: Die Rote Liste von 2011 zählt in Deutschland 561 etablierte Bienenarten, darunter die Honigbiene. Alle anderen sind Wildbienen, und die allermeisten Bienenarten leben einzeln statt in Völkern (Rote-Liste-Zentrum).

Merke

Die Honigbiene gilt in Deutschland als ungefährdet. Von den 557 bewerteten Bienenarten sind dagegen etwa 48 Prozent bestandsgefährdet oder schon ausgestorben (Rote Liste 2011). Wer Bienen schützen will, muss deshalb auch Wildbienen meinen.


Ausführlich erklärt

Imkerei in Zahlen

Wie viele Menschen in Deutschland imkern, ist nur geschätzt. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) beziffert die Imkerschaft auf etwa 143.000 Personen mit rund 964.000 Völkern. Den Anteil der Imkerinnen gibt er mit 23,14 Prozent an, weitere Kategorien nennt die Seite nicht (D.I.B., Stand 2024).

Die Versorgungsbilanz Honig im Statistikportal des Bundesagrarministeriums nennt für 2025 rund 976.400 Völker, knapp 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Ertrag lag mit 39,4 Kilogramm je Volk auf Rekordniveau, 2021 nur 19,2 Kilogramm. Die Erzeugung betrug rund 38.600 Tonnen bei einem Verbrauch von 86.700 Tonnen. Der Selbstversorgungsgrad, also der Anteil des Verbrauchs aus heimischer Erzeugung, stieg vorläufig um acht Prozentpunkte auf 45 Prozent. Importiert wurden rund 67.700 Tonnen (BMEL-Statistik). Die Angabe des D.I.B. von 15.000 bis 25.000 Tonnen Jahresernte (etwa 20 Prozent Selbstversorgung) trägt keine Jahreszahl, solche Werte hängen stark vom Erntejahr ab.

976.400Bienenvölker wurden 2025 in Deutschland gehalten
45 %betrug 2025 der Selbstversorgungsgrad bei Honig (vorläufig)
96 %der Imkerschaft halten höchstens 25 Völker (D.I.B.)

Was das Recht verlangt

Wer Bienen halten will, muss das nach der Bienenseuchen-Verordnung (§ 1a) spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen, mit der Zahl der Völker und dem Standort. Die Behörde führt ein Register und vergibt eine Registernummer (BienSeuchV, zuletzt 2014 geändert). Welche Stelle zuständig ist, klärt das Veterinäramt vor Ort. Werden Völker an einen anderen Ort gebracht, ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass sie frei von Amerikanischer Faulbrut sind (§ 5, Ausnahmen möglich). Bei amtlich festgestelltem Ausbruch wird der Stand gesperrt, die Behörde ordnet grundsätzlich die Tötung der kranken Völker an (§ 9), und es entsteht ein Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer (§ 10).

Für den Verkauf von Honig gilt die Honigverordnung, zuletzt geändert am 25. November 2025 (HonigV). Honig dürfen keine anderen Stoffe zugefügt werden, der Wassergehalt darf im Allgemeinen höchstens 20 Prozent betragen. Auf dem Etikett muss das Ursprungsland stehen. Stammt der Honig aus mehreren Ländern, sind sie in absteigender Reihenfolge mit ihrem Gewichtsanteil in Prozent anzugeben.

Bei einer EU-Kontrollaktion 2021/2022 galten 147 von 320 beprobten Einfuhrlieferungen (46 Prozent) als verdächtig, die EU-Honigrichtlinie nicht einzuhalten (EU-Kommission). Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU betont, dass ein einfacher Test nicht genügt und Verdachtsfälle weiterverfolgt werden müssen (JRC).

Varroa, Seuchen und Verluste

Weltweit wächst die Zahl der gehaltenen Völker. In einigen europäischen Ländern und in Nordamerika gab es dennoch Rückgänge, und die saisonalen Verluste lagen seit der weiten Verbreitung der Varroamilbe oft über den zuvor als normal geltenden 10 bis 15 Prozent (IPBES 2016). Von einem allgemeinen weltweiten Rückgang der Honigbiene kann also nicht gesprochen werden.

Die Varroamilbe (Varroa destructor) wechselte im 20. Jahrhundert von der Östlichen auf die Westliche Honigbiene und gilt als größte Bedrohung der Imkerei. Rosenkranz et al. (2010) hielten regelmäßige Behandlungen in Europa und den USA für unverzichtbar und eine dauerhafte Lösung für noch nicht in Sicht. Das Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen berichtet, dass im Winter 2024/25 knapp 80 Prozent der eingewinterten Völker überlebten, die Verlustquote lag damit merklich über dem langjährigen Mittel. Verluste gehen demnach meist auf erhöhte Varroabelastung zurück (Mayen).

Pestizide und Landschaft

Laut IPBES wirken Insektizide unter Laborbedingungen nachweislich tödlich und unterhalb der Todesschwelle schädigend auf Bestäuber, unter Feldbedingungen ist die Befundlage widersprüchlich. Woodcock et al. (2017) testeten Neonikotinoide (eine Gruppe von Insektiziden) in Feldversuchen mit Raps: Bei Honigbienen zeigten sich negative Effekte in Ungarn und Großbritannien, in Deutschland positive während der Blüte. Bei Wildbienen hing die Fortpflanzung negativ mit den Rückständen zusammen. Seit 2018 beschränken drei EU-Durchführungsverordnungen die Verwendung von Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam auf dauerhafte Gewächshäuser (2018/783, 2018/784, 2018/785). Mehr zu Wirkstoffen steht im Eintrag zu Pestiziden, zur Flächennutzung im Eintrag zum Landnutzungswandel. Auch frühe Wildkräuter wie der Löwenzahn liefern Nektar und Pollen.

Honigbienen und Wildbienen

Nach der FAO hängen drei von vier Kulturpflanzen, die Früchte oder Samen für Menschen liefern, zumindest teilweise von Bestäubern ab. Laut IPBES stammen 35 Prozent der weltweiten Erntemenge von Pflanzen, die zumindest teilweise auf tierische Bestäubung angewiesen sind.

Ob Honigbienen Wildbienen verdrängen, ist erforscht und umstritten. Mallinger et al. (2017) werteten die Literatur aus: Von den Studien zur Konkurrenz berichteten 53 Prozent negative Effekte auf Wildbienen, 28 Prozent keine und 19 Prozent gemischte. Die meisten zeigten jedoch nur ein mögliches Risiko und maßen keine Folgen für Fortpflanzung oder Artenvielfalt. Im ursprünglichen Verbreitungsgebiet der Honigbiene, zu dem Europa zählt, fielen die Konkurrenzeffekte geringer aus. Auf 15 Kalkmagerrasen fanden Steffan-Dewenter und Tscharntke (2000) keine negative Verbindung zwischen der Dichte von Honigbienenvölkern und der Artenzahl oder Häufigkeit von Wildbienen. Angelella et al. (2021) fanden dagegen auf 21 Farmen im Osten der USA, wo die Honigbiene nicht heimisch ist, bei Betrieben mit Bienenstöcken 48 Prozent weniger Wildbienen und 20 Prozent weniger Arten.

Gratzer und Brodschneider (2023) halten für den deutschsprachigen Raum fest: Viele Befunde seien Korrelationen, Konkurrenzbelege würden eher veröffentlicht, und es gebe kaum Anhaltspunkte für eine Verdrängung durch Imkerei. Am besten belegt sei eine schlechtere Entwicklung von Hummelvölkern nahe Bienenständen. Habitatverlust und Nahrungsmangel wiegen nach ihrer Vermutung weit schwerer. Ein Verbot der Imkerei in Schutzgebieten oder Städten halten sie für nicht haltbar, raten aber zu einem sensiblen Umgang, weil Daten zu hohen Völkerdichten fehlen. Die Arbeit wurde von Biene Österreich gefördert, laut Danksagung ohne Einfluss auf den Inhalt. Mehr steht im Blogartikel Wildbienen statt Honigbienen.

Imkerei kann zu einer bestäuberfreundlichen Landschaft beitragen, sie ersetzt aber nicht den Schutz wilder Bestäuber und ihrer Lebensräume.

Kerngedanke

Zum Hintergrund siehe Insektensterben und Artenvielfalt.

Ethik: Honig als tierisches Produkt

Aus veganer Sicht ist Honig ausgeschlossen: Die Vegan Society definiert Veganismus als Lebensweise, die Ausbeutung von Tieren so weit wie möglich und praktikabel vermeidet, und nennt Honig ausdrücklich (The Vegan Society). Die New Yorker Erklärung zum Tierbewusstsein von 2024 hält bewusste Erfahrung auch bei Insekten für realistisch möglich und nennt es unverantwortlich, diese Möglichkeit bei Entscheidungen zu ignorieren (NYU). Wie das auf Bienenhaltung zu übertragen ist, sagt sie nicht. Dagegen stehen der Beitrag zur Bestäubung und die Pflege von Völkern, die ohne Varroabehandlung oft nicht überleben würden. Wie weit diese Abhängigkeit vertretbar ist, bleibt eine Wertfrage. Mehr dazu in den Einträgen zu Speziesismus, Tierethik und veganer Ernährung.

Einstieg in die Imkerei

Was dieser Eintrag nicht ist

Dieser Eintrag erklärt den Begriff, er ist keine Anleitung zur Bienenhaltung. Wer Honigbienen anschafft, übernimmt laut Deutschem Imkerbund Verantwortung als Tierhaltende und unterliegt Gesetzen. Erste Anlaufstellen sind der Imkerverein vor Ort mit Schnupper- und Anfängerkursen und das zuständige Veterinäramt für die Anzeige der Bienenhaltung.

Nach Angaben des D.I.B. begleiten Vereine Einsteigende mit Patenschaften und bieten Mitgliedern Versicherungsschutz (D.I.B.).

Quellen: D.I.B., Zahlen und Fakten (Stand 2024) / BMEL-Statistik, Versorgungsbilanz Honig 2025 / Bienenseuchen-Verordnung / Honigverordnung / Rote-Liste-Zentrum, Bienen / IPBES (2016), Pollinators Assessment, Summary for Policymakers / FAO (2018), Why Bees Matter / Fachzentrum Mayen, Infobrief 29/2025 / Rosenkranz et al. (2010), Journal of Invertebrate Pathology 103 / Woodcock et al. (2017), Science 356 / VO (EU) 2018/783 / 2018/784 / 2018/785 / EU-Kommission, Aktion Honig 2021 bis 2022 / JRC (2023), How genuine is your honey? / Mallinger et al. (2017), PLOS ONE 12 / Steffan-Dewenter und Tscharntke (2000), Oecologia 122 / Angelella et al. (2021), Scientific Reports 11 / Gratzer und Brodschneider (2023), Entomologica Austriaca 30 / Vegan Society, Definition / New York Declaration (2024) / D.I.B., Wege zur Imkerei


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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