- Gemeint
- Stoffe, die Organismen abtöten oder in ihrer Schadwirkung hemmen
- Gruppen
- Pflanzenschutzmittel und Biozide
- Zulassung
- Wirkstoffe in der EU, Produkte in den Mitgliedstaaten
- Absatz
- 28.639 Tonnen Wirkstoffe in Deutschland 2024
- Streitpunkte
- Insekten, Gewässer, Glyphosat, Ausfuhr
- Stand
- 18. Oktober 2026
Einfach erklärt
Pestizide sind chemische oder biologische Stoffe, die Organismen wie Tiere, Pilze, Pflanzen oder Mikroorganismen abtöten oder in ihrer Schadwirkung hemmen sollen. Das Wort geht auf lateinisch pestis (Seuche) und caedo (töten) zurück und ist laut Umweltbundesamt (UBA) der offizielle Begriff im EU-Chemikalienrecht, keine abwertende Bezeichnung. Er umfasst Pflanzenschutzmittel, die Kulturpflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Beikräutern schützen sollen, und Biozide, die nicht an Pflanzen angewendet werden, etwa Desinfektions- und Holzschutzmittel.
Sie werden nach dem Zielorganismus eingeteilt, etwa in Herbizide gegen Pflanzen, Fungizide gegen Pilze und Insektizide gegen Insekten. Eingesetzt werden sie hauptsächlich in der Landwirtschaft, aber auch in Forstwirtschaft, Privatgärten, auf Gleisanlagen und kommunalen Flächen. Über Spritznebel, Abschwemmung und Auswaschung gelangen sie in die Umwelt und treffen auch Arten, die gar nicht bekämpft werden sollen.
Merke
Natürlich heißt nicht harmlos: Nach dem UBA sind natürliche wie synthetische Wirkstoffe für bestimmte Organismen giftig, synthetische oftmals gefährlicher für die Umwelt, etwa weil sie schwer abbaubar sind.
Die EU-Verordnung verlangt ein hohes Schutzniveau und beruht auf dem Vorsorgeprinzip. Ob die Praxis es erreicht, ist umstritten.
Ausführlich erklärt
Wer Pflanzenschutzmittel zulässt
Für Pflanzenschutzmittel gilt in der EU die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mit zwei Stufen. Wirkstoffe, die wirksamen Bestandteile, werden EU-weit genehmigt: Die Erstgenehmigung gilt höchstens 10 Jahre, eine Erneuerung höchstens 15 Jahre. Die fertigen Produkte lässt jeder Mitgliedstaat selbst zu. In Deutschland entscheidet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), beteiligt sind weitere Bundesbehörden, darunter das UBA (§ 33, § 34 Pflanzenschutzgesetz). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet Wirkstoffe wissenschaftlich, genehmigt aber nicht: Das beschließt die EU-Kommission.
Genehmigt wird ein Wirkstoff nur, wenn seine Rückstände weder Menschen, einschließlich besonders gefährdeter Gruppen, noch Tieren oder dem Grundwasser schaden und keine unannehmbaren Umweltfolgen haben. Für Honigbienen verlangt die Verordnung eine vernachlässigbare Belastung oder keine unannehmbaren Folgen für das Bienenvolk. Im Dezember 2024 waren in Deutschland laut BVL 1.112 Pflanzenschutzmittel mit 278 Wirkstoffen zugelassen.
Wie viel ausgebracht wird
Der Inlandsabsatz an Wirkstoffen lag 2024 bei 28.639 Tonnen, ohne inerte Gase wie Kohlendioxid, die nur dem Schutz gelagerter Vorräte dienen. Das waren 13,2 Prozent mehr als 2023. Weltweit nennt die Welternährungsorganisation FAO für 2024 einen Einsatz von 3,92 Millionen Tonnen Wirkstoffen in der Landwirtschaft, mehr als doppelt so viel wie 1990.
Das sind Verkaufszahlen, keine Anwendungszahlen. Welche Mittel in welchen Kulturen tatsächlich ausgebracht werden, wird laut UBA weder in Deutschland noch in der EU systematisch erfasst.
Insekten und Bestäuber: das Beispiel Neonikotinoide
Die EFSA bestätigte im Februar 2018, dass die meisten Anwendungen der Neonikotinoide (seit 1985 an Nikotin angelehnte Insektizide) Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam Wild- und Honigbienen gefährden (EFSA). Am 29. Mai 2018 beschränkte die EU-Kommission die drei Stoffe auf dauerhaft errichtete Gewächshäuser (2018/783, 2018/784, 2018/785). Behandeltes Saatgut darf seit dem 19. Dezember 2018 nur noch dafür verwendet werden.
Feldversuche zeigen ein uneinheitliches Bild. Woodcock und weitere Forschende (2017) testeten in Ungarn, Deutschland und Großbritannien Winterraps mit und ohne Saatgutbeize, eine Behandlung des Saatguts. Bei Honigbienen gab es während der Blüte negative Effekte in Ungarn und Großbritannien, positive in Deutschland. In Ungarn waren die Völker im folgenden Frühjahr um 24 Prozent kleiner. Bei Wildbienen hing die Fortpflanzung negativ mit den Rückständen zusammen. Am 19. Januar 2023 entschied der Europäische Gerichtshof, dass befristete Notfallzulassungen nicht für Saatgut genutzt werden dürfen, dessen Verwendung eine Durchführungsverordnung ausdrücklich untersagt.
Gewässer und Grundwasser
Ein vom UBA beauftragtes Kleingewässermonitoring untersuchte im Frühjahr 2018 und 2019 Bäche neben Äckern nach Regen. An über 80 Prozent der Abschnitte überschritt mindestens ein Wirkstoff die damals als akzeptabel geltende Konzentration. Das Ziel des Nationalen Aktionsplans, dass bis 2023 99 Prozent der Proben diese Werte einhalten, erreichten nur 40 Prozent.
Im Grundwasser fanden die Länder an etwa 14.500 Messstellen in knapp 20 Prozent der Proben Wirkstoffe, in 72 Prozent Abbauprodukte. Atrazin, seit 1991 verboten, ist weiter der am häufigsten gefundene Wirkstoff. Etwa 70 Prozent des Trinkwassers stammen aus Grundwasser, die Höchstwerte überschreiten Abbauprodukte im Trinkwasser nach UBA-Angaben bisher nur sehr selten.
Rückstände in Lebensmitteln
Der EFSA-Bericht für 2024 wertete 86.449 Proben aus nationalen Programmen aus. In 58,4 Prozent fanden sich keine bezifferbaren Rückstände, in 3,3 Prozent lag der Wert über dem Höchstgehalt, in 1,8 Prozent galt die Probe nach Abzug der Messungenauigkeit als Verstoß. Im EU-weit koordinierten Programm überschritten Proben aus Drittländern den erlaubten Höchstgehalt mit 4,8 Prozent dreimal so oft wie Erzeugnisse aus den berichtenden Ländern. Die EFSA schätzt das Risiko durch einzelne Stoffe für die meisten Bevölkerungsgruppen in der EU als gering ein. Mischungen sind ein anderer Punkt: Laut UBA bewertet das Zulassungsverfahren Mittel nur einzeln, die EFSA prüft für einzelne Stoffgruppen auch die Summe.
Gesundheit und der Streit um Glyphosat
In Deutschland ist das Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide als Berufskrankheit Nr. 1322 aufgeführt. Boedeker und weitere Forschende (2020) schätzen weltweit rund 385 Millionen akute unbeabsichtigte Vergiftungen pro Jahr, davon rund 11.000 tödlich. Das ist eine Hochrechnung. Nicht tödliche Fälle sehen die Forschenden besonders bei Menschen in der Landwirtschaft, die meisten in Südasien, Südostasien und Ostafrika.
Bei Glyphosat fallen die Bewertungen unterschiedlich aus. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stufte den Wirkstoff 2015 als wahrscheinlich krebserzeugend ein (Gruppe 2A). Grundlage waren begrenzte Hinweise beim Menschen für Non-Hodgkin-Lymphome, eine Krebsart des Lymphsystems, und ausreichende Hinweise im Tierversuch. Die Europäische Chemikalienagentur sah 2022, so die Durchführungsverordnung 2023/2660, die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend nicht erfüllt. Die EFSA fand 2023 keine kritischen Besorgnisbereiche, nannte aber Datenlücken. Die Kommission erneuerte damit die Genehmigung bis zum 15. Dezember 2033 und bat die Mitgliedstaaten, indirekte Folgen für die Biodiversität zu beachten.
Einordnung
Dieser Eintrag entscheidet den Streit nicht, sondern nennt die Quellen für beide Einstufungen.
Ausfuhr und Umweltgerechtigkeit
Auch die Ausfuhr wird als Frage der Umweltgerechtigkeit diskutiert: 2024 wurden aus Deutschland 50.734 Tonnen Wirkstoffe ohne inerte Gase ausgeführt, mehr als im Inland abgesetzt. Die Zahl unterscheidet nicht nach in der EU zugelassenen und nicht zugelassenen Stoffen. Nach § 25 Pflanzenschutzgesetz dürfen auch in Deutschland nicht zugelassene Mittel unter Auflagen wie getrennter Lagerung und Kennzeichnung in Drittstaaten ausgeführt werden. Ein Verbot hatte die frühere Regierungskoalition vereinbart, sich seit Mai 2023 aber nicht auf eine Verordnung einigen können. Bei einer Bundestagsanhörung im November 2024 sprachen sich 3 von 5 Sachverständigen dafür aus, 2 dagegen. Seit April 2026 liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Ausfuhrverbot vor.
Ziele, Kontrollen und Alternativen
Die EU-Kommission kündigte 2020 zwei nicht rechtsverbindliche Ziele an: Einsatz und Risiko chemischer Pestizide sowie den Einsatz besonders gefährlicher Pestizide um je 50 Prozent senken, gemessen am Mittel 2015 bis 2017. Ihren Gesetzesvorschlag von 2022, der die Ziele für 2030 in eine verbindliche Verordnung fassen sollte, zog sie am 27. März 2024 zurück. Für 2024 meldet die Kommission gegenüber 2015 bis 2017 56 Prozent weniger beim Indikator für Einsatz und Risiko und 23 Prozent weniger bei gefährlicheren Stoffen, gegenüber 2023 aber einen leichten Anstieg. Die Kommission rät, den auf Absatzmengen beruhenden Indikator zusammen mit anderen Belegen zu lesen.
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt „gute fachliche Praxis“ mit Vorrang nichtchemischer Maßnahmen vor, die Grundsätze sind nicht bußgeldbewehrt. Verstöße stellten die Behörden 2024 laut UBA bei 23 Prozent der kontrollierten Landwirtschaftsbetriebe und bei 51 Prozent der kontrollierten Privatpersonen fest. Auch der ökologische Landbau kennt zugelassene Pflanzenschutzmittel: Der Absatz von Wirkstoffen aus dort einsetzbaren Mitteln lag 2024 bei 4.520 Tonnen, ohne inerte Gase. Wo sie angewendet werden, sagt die Zahl nicht.
Die Zulassung prüft Risiken vorab, die Messungen in Bächen und im Grundwasser zeigen, was danach ankommt.
Kerngedanke
Quellen: UBA Pflanzenschutzmittel; VO 1107/2009; BVL Absatz 2024; FAO 2026; EFSA 2018; Woodcock et al. 2017; EuGH C-162/21; UBA Kleingewässer; UBA Grundwasser; EFSA Rückstände 2024; BKV Anlage 1; Boedeker et al. 2020; IARC Glyphosat; EFSA Glyphosat 2023; VO 2023/2660; Bundestag Anhörung 2024; Bundestag Drucksache 21/5481; Kommission Rücknahme 2024; Kommission Trends 2024
Hinweis zur Quellenlage: Die Quellen stammen überwiegend von Behörden und aus der Forschung in Europa, Stimmen aus dem Globalen Süden kommen nur vermittelt vor.
Mehr zur Lage der Bestäuber: Bienenvolk im Wandel: Was neue Studien über Wildbienen und Bestäuberkrise sagen.
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