Artgerechte Haltung


Kompakt erklärt

Artgerechte Haltung soll bedeuten, dass Tiere so gehalten werden, wie es ihren natürlichen Bedürfnissen und ihrem arttypischen Verhalten entspricht: genug Platz, Rückzugsmöglichkeiten, Auslauf, Beschäftigung und eine Gruppengröße, die zu ihrem Sozialverhalten passt. Was viele überrascht: Der Begriff ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Weder „artgerecht“ noch „tiergerecht“ oder „Tierwohl“ haben eine einheitliche, rechtlich bindende Definition, anders als etwa das EU-Bio-Siegel. Das bedeutet, ein Hersteller darf mit „artgerechter Haltung“ werben, ohne dass ein staatlich kontrollierter Kriterienkatalog dahintersteht, solange er keine bestehenden Tierschutzgesetze verletzt. Rechtlich verbindlich sind nur die Mindestanforderungen aus dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die vor allem Platzbedarf und Grundversorgung regeln, aber Tiergesundheit, Verhalten oder den Umgang beim Transport und der Schlachtung oft nicht ausreichend erfassen. Wer beim Einkauf auf echtes Tierwohl achten will, kommt deshalb an geprüften Siegeln kaum vorbei.


Für Neugierige

Die seit August 2023 verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung sollte hier eigentlich für mehr Klarheit sorgen. Bislang gilt sie aber nur für frisches Schweinefleisch aus deutscher Erzeugung und informiert lediglich über die Haltungsform, etwa Stall oder Auslauf, nicht über tatsächliches Tierwohl im Sinne von Gesundheit oder Verhalten. Verbraucherzentralen warnen zudem vor Verwechslungsgefahr: Die staatliche Kennzeichnung wird leicht mit geprüften Tierwohllabeln wie dem Bio-Siegel oder Initiativen unabhängiger Organisationen verwechselt, die deutlich strengere und regelmäßig kontrollierte Kriterien anlegen. Für Schweine etwa gelten als artgerecht unter anderem Gruppenhaltung mit festen Sozialstrukturen, tägliche Wühl- und Futtersuchmöglichkeiten in Erde oder Stroh sowie ausreichend kognitive Anregung, Kriterien, die in der konventionellen Nutztierhaltung oft nicht erfüllt werden. Der unklare rechtliche Status des Begriffs zeigt vor allem eines: Ohne eine verbindliche gesetzliche Definition bleibt Tierwohl-Werbung freiwillig, und echte Verbesserungen für Tiere hängen am Ende stärker von schärferen Gesetzen ab als von möglichst aufmerksamen Einkäufer:innen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Tierschutz, Tierwohl und artgerechte Haltung / BMLEH: Tierhaltungskennzeichnung


Verwandte Begriffe: Massentierhaltung · Tierrechte · Speziesismus · Carnismus




Vertrag widerrufen