Tierschutz

Tierrechte

Tierrechte fordern eigene Rechte für Tiere statt bloßen Schutzes. Begründungen von Regan und Singer, Rechtslage und Gerichtsfälle.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 18.10.2026
Auf einen Blick

Gemeint
Die Forderung, dass Tiere eigene Grundrechte haben, etwa auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit
Wichtige Begründung
Tom Regan (1983): Tiere sind erlebende Subjekte eines Lebens mit eigenem Wert
Oft verwechselt
Peter Singers Utilitarismus gilt oft als Tierrechtsposition, ist laut Stanford Encyclopedia aber eine andere Position
Rechtslage Deutschland
Tiere sind keine Sachen (§ 90a BGB), Tierschutz ist Staatsziel (Art. 20a GG), aber kein einklagbares Recht der Tiere
Streitpunkt
Ob Tierrechte und jede Nutzung von Tieren grundsätzlich unvereinbar sind

Einfach erklärt

Tierrechte bezeichnen die Forderung, dass Tiere grundlegende Rechte haben sollen: das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit von Ausbeutung. Das unterscheidet sich vom klassischen Tierschutz, der Leiden begrenzen, aber die Nutzung von Tieren durch Menschen nicht grundsätzlich infrage stellen will.

Wer Tierrechte fordert, geht davon aus, dass Tiere nicht als Eigentum, Ressource oder Mittel zum Zweck betrachtet werden sollten: nicht für Ernährung, Kleidung, Unterhaltung oder Experimente. Ausgangspunkt ist die Fähigkeit von Tieren, Schmerz, Leid und Wohlbefinden zu empfinden (sogenannte Sentience, also Leidensfähigkeit). Tierrechte sind damit nicht nur eine ethische, sondern auch eine rechtspolitische Forderung: In einigen Ländern gibt es erste juristische Schritte, Tieren eine Art Rechtspersönlichkeit zuzuerkennen.

Merke

Tierschutz fragt, wie Tiere behandelt werden müssen, wenn sie genutzt werden. Tierrechte fragen, ob sie überhaupt als Mittel für fremde Zwecke genutzt werden dürfen.


Ausführlich erklärt

Zwei Begründungen, die oft verwechselt werden

Der moderne Tierrechtsdiskurs wird meist mit zwei Büchern verbunden, die aber unterschiedlich argumentieren. Peter Singers „Animal Liberation“ (1975) ist utilitaristisch: Gleiche Interessen zählen gleich, egal zu welcher Art ein Wesen gehört. Wer Interessen nur wegen der Art geringer gewichtet, betreibt aus Singers Sicht Speziesismus. Die Stanford Encyclopedia of Philosophy hält ausdrücklich fest, dass diese Position oft, aber irrtümlich als Tierrechtsposition bezeichnet wird. Denn nach dem utilitaristischen Ansatz hängt das Gewicht der Ansprüche von Tieren davon ab, welche anderen Ansprüche in einer Situation dagegen stehen. Gleiche Gewichtung heißt nicht gleiche Behandlung.

Tom Regan wählt in „The Case for Animal Rights“ (1983) den Weg über Rechte. Seine Begründung: Menschen und bestimmte Tiere sind „Subjekte eines Lebens“. Sie wollen, glauben, fühlen, erinnern sich und erwarten etwas, und ihr Leben verläuft für sie besser oder schlechter, unabhängig davon, was andere darüber denken. Deshalb haben sie nach Regan einen eigenen Wert, der nicht vom Nutzen für andere abhängt. Die Stanford Encyclopedia fasst zusammen: Die Verletzung eines Rechts bleibt falsch, selbst wenn sie in Ausnahmesituationen gerechtfertigt sein kann, und sie begründet Pflichten, etwa zur Wiedergutmachung.

In der Debatte spielt der Vergleich mit Menschen eine Rolle, die nicht alle Fähigkeiten haben, die als Merkmal einer Person gelten, etwa Säuglinge oder Menschen im Koma. Die Stanford Encyclopedia nennt das das Problem der „marginal cases“. Regan betont, dass nicht die Unterschiede zwischen Menschen und Tieren zählen, sondern die Gemeinsamkeit, ein Subjekt eines Lebens zu sein. Der Vergleich ist heikel, weil er Menschen leicht auf Fähigkeiten reduziert. Die Begründung läuft aber in die andere Richtung: Der Wert eines Lebens soll gerade nicht an Fähigkeiten hängen.

Der Kern der Tierrechte: Wer ein eigenes Leben erlebt, hat Anspruch auf Schutz, unabhängig vom Nutzen für andere.

Kerngedanke

Weiterentwicklungen: Fähigkeiten und Beziehungen

Martha Nussbaum (2006) schlägt eine Liste zentraler Fähigkeiten vor, die ein Tier als Wesen seiner Art entfalten können muss, darunter Leben, körperliche Unversehrtheit, Emotionen und Spiel.

Sue Donaldson und Will Kymlicka (Zoopolis, 2011) fragen, wie sich Rechte je nach Beziehung zum Menschen unterscheiden. Alle fühlenden Tiere haben nach ihnen dieselben Grundrechte: Schutz vor Töten, Folter, Versklavung und Einsperren. Darüber hinaus gilt: Haustiere, die Menschen in Abhängigkeit gebracht haben, sind als Bürgerinnen und Bürger der Gemeinschaft zu behandeln. Wildtiere haben ein Recht auf Souveränität über ihre Gebiete und sollen vor Kolonisierung, Ausbeutung und bevormundender Steuerung geschützt werden. Nicht domestizierte Stadttiere wie Eichhörnchen sollen ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten. Wer jede Tiernutzung beenden will, vertritt den Abolitionismus.

Was das deutsche und europäische Recht sagt

In Deutschland sind Tiere nach § 90a BGB keine Sachen, werden aber durch besondere Gesetze geschützt, und auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das schützt, ohne Tiere zu Rechtssubjekten zu machen.

Seit dem 1. August 2002 steht der Tierschutz im Grundgesetz. Anlass war laut Bundestag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002, das die Religionsfreiheit eines muslimischen Metzgers über den damals nicht grundgesetzlich geschützten Tierschutz stellte. Art. 20a verpflichtet den Staat, „die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ zu schützen. Staatsziele sind nach dem Bundestag aber anders als Grundrechte nicht einklagbar. Tierversuche und Massentierhaltung wurden dadurch nicht verboten. Die Begründung dahinter erklärt der Eintrag Tierethik.

Auf EU-Ebene verlangt Art. 13 AEUV, dass Union und Mitgliedstaaten in Politikfeldern wie Landwirtschaft, Fischerei und Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung tragen. Religiöse Riten, kulturelle Traditionen und regionales Erbe sind dabei zu berücksichtigen. Auch das ist Schutz, kein Recht der Tiere.

Gerichtsfälle weltweit

Außerhalb Deutschlands haben Gerichte einzelnen Tieren Rechte zugesprochen oder es abgelehnt.

  • Argentinien (2015): Das Verwaltungsgericht Nr. 4 in Buenos Aires erkannte die Orang-Utan-Dame Sandra aus dem Zoo der Stadt am 21. Oktober 2015 als „Rechtssubjekt“ an. Es stützte sich auf einen früheren Beschluss der Cámara Federal de Casación Penal. Freigelassen wurde sie nicht: Ein Gutachtergremium sollte verbindlich festlegen, welche Maßnahmen die Stadt ergreifen muss.
  • Indien (2014): Der Oberste Gerichtshof schrieb im Verfahren um das Stierfest Jallikattu und Ochsenkarrenrennen, die Rechte von Tieren nach dem Tierschutzgesetz seien nur gesetzliche Rechte und müssten auf den Rang von Grundrechten gehoben werden. Jede Art habe ein Recht auf Leben und Sicherheit, allerdings vorbehaltlich der Gesetze, die auch das Töten aus menschlicher Notwendigkeit einschließen.
  • Ecuador (2022): Das Verfassungsgericht entschied im Fall des Wollaffen Estrellita, der 18 Jahre bei einer Frau gelebt hatte, dass auch wild lebende Tiere Rechtssubjekte sind. Es stellte eine Verletzung der Rechte der Natur vor allem durch die Vorgänge fest, die zum Tod des Tieres führten, und forderte die Nationalversammlung auf, ein Gesetz über Tierrechte zu beschließen. 7 von 9 Mitgliedern stimmten dafür.
  • USA (2022): Der New York Court of Appeals wies am 14. Juni 2022 mit 5 zu 2 Stimmen eine Klage zugunsten der Elefantin Happy aus dem Bronx Zoo ab. Die Habeas-Corpus-Klage schütze das Freiheitsrecht von Menschen, Happy sei keine „Person“. Elefanten seien intelligente Wesen, die Fürsorge verdienen, doch die Debatte gehöre in die Gesetzgebung.
1. August 2002Der Tierschutz wird als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes aufgenommen
5 zu 2Stimmen im New York Court of Appeals gegen die Rechtspersönlichkeit der Elefantin Happy (14. Juni 2022)
7 von 9Mitgliedern des ecuadorianischen Verfassungsgerichts stimmten am 27. Januar 2022 im Fall Estrellita zu

Kritik und offene Fragen

Das zentrale Streitthema bleibt, ob Tierrechte und gesellschaftliche Tiernutzung grundsätzlich unvereinbar sind.

Ähnlichkeit als Maßstab?

Die Stanford Encyclopedia berichtet, dass die New Yorker Klagen Schimpansen als Testfall wählten, weil sie über Gedächtnis, Selbstbewusstsein und Planung verfügen. Tierrechte, die auf Sentience aufbauen, gelten dagegen für alle fühlenden Tiere, auch für solche, die dem Menschen kaum ähneln. Wie weit der Kreis der Rechtssubjekte gezogen wird, ist offen. Die Kritik am Speziesismus legt nahe, das Fühlen und nicht die Nähe zum Menschen zum Maßstab zu machen.

Zum Vergleich mit der Sklaverei siehe Abolitionismus. Im Alltag führt die antispeziesistische Haltung oft zum Veganismus.

Eine Grenze dieses Eintrags: Die Theorien stammen aus der englischsprachigen Philosophie, die Gerichte aus Europa, Amerika und Indien. Stimmen aus Indigenen Rechtstraditionen kommen nur vermittelt vor.

Quellen: Gruen und Monsó (2024): The Moral Status of Animals, Stanford Encyclopedia of Philosophy / Art. 20a Grundgesetz / § 90a BGB / § 1 Tierschutzgesetz / Deutscher Bundestag (2013): Wie Umwelt- und Tierschutz ins Grundgesetz kamen / Art. 13 AEUV, Amtsblatt der EU C 202/54 (2016) / Juzgado CAyT Nr. 4 Buenos Aires (2015): Sentencia Orangutana Sandra, Expte. A2174-2015/0 / Supreme Court of India (2014): Animal Welfare Board of India v. A. Nagaraja, Civil Appeal No. 5387 of 2014 (Archivkopie) / Corte Constitucional del Ecuador (2022): Sentencia No. 253-20-JH/22, Caso Mona Estrellita / New York Court of Appeals (2022): Matter of Nonhuman Rights Project, Inc. v. Breheny, No. 52 / Singer (1975): Animal Liberation / Regan (1983): The Case for Animal Rights / Donaldson und Kymlicka (2011): Zoopolis / Nussbaum (2006): Frontiers of Justice (diese vier Bücher nach der Darstellung der Stanford Encyclopedia, da nicht frei abrufbar)


Wie sich veränderte Wertvorstellungen zu Tieren konkret in der Gesetzgebung niederschlagen: Amsterdam verbietet Fleischwerbung im öffentlichen Raum, als erste Hauptstadt der Welt.


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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