Klimamigration


Kompakt erklärt

Klimamigration beschreibt das Phänomen, dass Menschen ihren Wohnort verlassen – vorübergehend oder dauerhaft –, weil der Klimawandel ihre Lebensgrundlage bedroht oder zerstört. Auslöser sind unter anderem steigende Meeresspiegel, zunehmende Dürren, Überschwemmungen und Extremwetterereignisse.

Wichtig: Klimamigration entsteht selten aus einem einzigen Grund. Sie verbindet sich fast immer mit wirtschaftlicher Not, politischer Instabilität oder fehlenden staatlichen Ressourcen – der Klimawandel macht eine bereits schwierige Situation unlösbar. Ein konkretes Beispiel: Kleine Inselstaaten wie Kiribati oder Tuvalu im Pazifik werden durch den steigenden Meeresspiegel in den kommenden Jahrzehnten teilweise oder vollständig unbewohnbar.

Obwohl das Phänomen wächst, gibt es bis heute keinen international anerkannten Rechtsstatus für Menschen, die wegen des Klimas migrieren. Der Begriff „Klimaflüchtling” klingt naheliegend, ist aber rechtlich nicht anerkannt: Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 schützt Menschen vor Verfolgung – nicht vor Naturkatastrophen. Klimamigrant*innen haben in den meisten Ländern daher keinen gesicherten Schutzstatus.


Für Neugierige

Klimamigration ist kein rein wissenschaftlicher Begriff – er entstand im Schnittfeld von Klimaforschung, Migrationspolitik und Menschenrechtsdebatten. Die Weltbank schätzt in ihrem Groundswell-Bericht (2021), dass bis 2050 bis zu 216 Millionen Menschen allein innerhalb ihrer Heimatländer klimabedingt migrieren könnten – vor allem in Subsahara-Afrika, Südasien und Lateinamerika.

Besonders betroffen sind Regionen des sogenannten Globalen Südens – ein politischer Begriff für Länder, die durch strukturelle Ungleichheit, Kolonialgeschichte und eingeschränkten Ressourcenzugang geprägt sind. Es ist keine Zufälligkeit, dass die Menschen, die am wenigsten zum Treibhauseffekt beigetragen haben, am stärksten unter Klimamigration leiden. Dieses Ungleichgewicht steht im Zentrum der Klimagerechtigkeit-Debatte.

Auf der UN-Klimakonferenz COP27 (2022) in Scharm el-Scheich wurde der sogenannte Loss and Damage-Fonds beschlossen – ein erster formeller Schritt zur Anerkennung, dass reiche Industriestaaten Mitverantwortung für klimabedingte Schäden tragen. Ob dieser Fonds langfristig auch Migrationsschutz umfassen wird, ist eine der dringendsten offenen Fragen der internationalen Klimapolitik.

Quellen: World Bank: Groundswell – Acting on Internal Climate Migration (2021). IOM: World Migration Report 2022. UNHCR: Climate Change and Disaster Displacement.


Verwandte Begriffe: Klimagerechtigkeit · Klimawandel · Treibhauseffekt · Loss and Damage · Globaler Süden