Kompakt erklärt
Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument der Klimapolitik: Unternehmen dürfen nur so viel Treibhausgase (vor allem CO₂) ausstoßen, wie sie Zertifikate besitzen. Wer weniger ausstößt als erlaubt, kann Zertifikate verkaufen. Wer mehr ausstößt, muss welche zukaufen.
Das funktioniert nach dem Prinzip „Cap and Trade“: Der Gesamtausstoß ist durch eine Obergrenze (Cap) begrenzt, die schrittweise sinkt. Innerhalb dieser Grenze entscheidet der Markt, wo Einsparungen am günstigsten sind.
Das bekannteste System ist das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das seit 2005 für Industrie und Energieerzeugung gilt und seit 2023 auf Gebäude und Verkehr ausgeweitet wird (ETS 2). In Deutschland gibt es zusätzlich den nationalen Emissionshandel (nEHS) für Wärme und Kraftstoffe außerhalb des EU-ETS.
Die Kritik: Lange Zeit wurden zu viele Zertifikate ausgegeben, der Preis war zu niedrig für echte Anreize. Seit 2021 sind die Preise deutlich gestiegen.
Für Neugierige
Der Emissionshandel basiert auf dem ökonomischen Prinzip der Internalisierung externer Kosten: Wenn Umweltschäden einen Preis bekommen, fließen sie in Investitionsentscheidungen ein. Das EU-ETS gilt als das größte Emissionshandelssystem der Welt.
Ein bekanntes Problem der Frühphase war das sogenannte „Carbon Leakage“: Unternehmen verlagerten Produktion in Länder ohne CO₂-Preise, womit Emissionen nur geografisch verschoben wurden. Als Gegenmaßnahme führt die EU ab 2026 den CO₂-Grenzausgleich (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism) ein, der Importprodukte mit einem Preis für ihren CO₂-Fußabdruck belastet.
Wissenschaftlich belegt ist, dass ein ausreichend hoher CO₂-Preis Investitionen in erneuerbare Energien und Effizienzmaßnahmen anregt. Der [IPCC (Weltklimarat)] nennt CO₂-Bepreisung in seinem Sechsten Sachstandsbericht als eines der effektivsten Instrumente, sofern sie ambitioniert genug ausgestaltet ist.
Die zentrale Frage bleibt: Reichen Marktmechanismen allein, oder braucht es zusätzlich ordnungsrechtliche Einschränkungen?
Quelle: Europäische Kommission (2023). EU Emissions Trading System. / IPCC (2022). Working Group III, Chapter 13.
Verwandte Begriffe: CO₂-Bepreisung · Klimaneutralität · Paris-Abkommen · Treibhausgase · Klimapolitik



