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Kältehilfe und Wärmestube

Kältehilfe und Wärmestube einfach erklärt: Was Notübernachtungen, Kältebusse und Wärmestuben leisten, wer sie trägt und wie Hilfe gelingt.

10 Min. LesezeitAktualisiert am 26.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Angebote der kalten Jahreszeit, damit Menschen ohne Obdach nicht im Freien erfrieren
Angebote
Notübernachtungen, Nachtcafés und Kältebusse
Wärmestube
Tageseinrichtung zum Aufwärmen mit warmer Mahlzeit und Beratung, ohne sich erklären zu müssen
Beispiele
Berliner Kältehilfe seit 1989, Hamburger Winternotprogramm seit 1992
Grenze
Sie schützen vor dem Erfrieren, ersetzen aber keine Wohnung

Einfach erklärt

Kältehilfe bezeichnet die Angebote, die in der kalten Jahreszeit verhindern sollen, dass Menschen ohne Obdach im Freien erfrieren, denn Unterkühlung kann schnell eintreten, wenn Nässe, Wind und Kälte dem Körper Wärme entziehen. In einigen Städten heißt das Programm anders, in Hamburg zum Beispiel Winternotprogramm. Zur Kältehilfe gehören Notübernachtungen mit Schlafplatz, Abendessen und Frühstück, Nachtcafés, die nur an einzelnen Wochentagen öffnen, und Kältebusse, die Menschen im Freien aufsuchen und auf Wunsch in eine Unterkunft fahren.

Eine Wärmestube ist eine Tageseinrichtung. Wohnungslose Menschen können sich dort aufwärmen, eine warme Mahlzeit bekommen und sich beraten lassen, ohne sich erklären zu müssen. Wärmestuben und Tagesstätten ergänzen damit die Angebote für die Nacht.

In Berlin läuft die Kältehilfe seit 1989. Die Saison dauert dort von Oktober bis April, die Kältebusse sind von November bis März unterwegs. Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Initiativen sind beteiligt, finanziert wird die Kältehilfe aus Landesmitteln, Mitteln der Liga der Wohlfahrtsverbände und Spenden. Die Angebote können anonym genutzt werden.

Die zentralen Gründe für Wohnungslosigkeit sind laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) der Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Armut, also strukturelle Ursachen. Das Thema betrifft deshalb Menschen ohne Obdach, Passant*innen, die ihnen begegnen, und alle, die spenden oder sich engagieren möchten. Bei akuter Gefahr, etwa wenn eine Person nicht ansprechbar wirkt, gilt der Notruf 112. Angebote vor Ort finden sich über kommunale Kältehilfe-Seiten oder den bundesweiten Wo+Wie-Hilfefinder.


Ausführlich erklärt

Angebote und Träger: Notübernachtung, Nachtcafé, Kältebus und Wärmestube

Die Berliner Kältehilfe wurde 1989 von Berliner Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und der Senatsverwaltung für Soziales ins Leben gerufen. Die Saison dauert von Oktober bis April. Nach Angaben der heutigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung stieg das Platzangebot von durchschnittlich rund 400 Notschlafplätzen im Winter 2010/2011 auf über 1.000 seit der Wintersaison 2017/2018. Die Senatsverwaltung beschreibt die Kältehilfe als niedrigschwelliges Angebot der Gefahrenabwehr: Es soll Menschen, die keine eigene Bleibe haben und sich keine Unterkunft leisten können, vor dem Erfrieren bewahren. Der Aufenthalt in einer Berliner Notübernachtung ist nicht befristet.

Die Angebotsformen unterscheiden sich. Notübernachtungen werden in der Regel professionell von Trägern der Wohnungsnotfallhilfe betrieben und sind an sieben Tagen pro Woche geöffnet. Nachtcafés öffnen nur an einem oder wenigen Tagen pro Woche und sind überwiegend ein Angebot von Kirchengemeinden und sozial engagierten Vereinen, die ihre Räume kurzfristig zu Notschlafstätten umfunktionieren. Kältebusse suchen Menschen im Freien auf. Der Kältebus der Berliner Stadtmission entstand 1994 nach dem Erfrierungstod eines obdachlosen Menschen in Berlin und fährt seitdem jeden Winter vom 1. November bis 31. März. Die Berliner Kälte- und Wärmebusse werden nach Angaben der Senatsverwaltung ausschließlich über Spenden finanziert.

Andere Städte organisieren sich anders. Das Hamburger Winternotprogramm gibt es seit 1992 als nächtlichen Erfrierungsschutz. Laut der Hamburger Sozialbehörde stehen bis zu 800 Betten zusätzlich zu den ganzjährigen Hilfen bereit, nutzbar von 17 bis 9.30 Uhr, Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Tagsüber ergänzen Tagesaufenthaltsstätten das Angebot.

Wärmestuben gibt es in vielen Städten, ein Beispiel ist die Ökumenische Wärmestube in Nürnberg. Der Caritasverband und die Stadtmission Nürnberg tragen sie gemeinsam, die Stadt Nürnberg unterstützt sie. Sie ist eine Tageseinrichtung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie für arme Menschen. Kennzeichnend ist der leichte Zugang: Wer kommt, muss sich nicht erklären und keine Zugangsbarrieren überwinden.

Von der Notversorgung zu unterscheiden sind Wärmeräume oder Orte der Wärme. Im September 2022 plante der Berliner Senat im Zuge der Energiekrise ein Netzwerk der Wärme mit Wärmepunkten in Begegnungsstätten, Kantinen, Museen oder Bibliotheken für Menschen, die besonders von der Energiekrise betroffen sind. Nach den Worten der damaligen Sozialsenatorin ging es zuerst um menschliche Wärme, Wärmehallen zum Aufenthalt im Winter waren nicht vorgesehen.

Begriffe und Zahlen: wohnungslos, obdachlos und was gezählt wird

Wohnungslosigkeit besteht nach § 3 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) in zwei Fällen: Die Nutzung einer Wohnung ist weder durch einen Miet- oder Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht, zum Beispiel Eigentum, abgesichert, oder eine Wohnung steht aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung. Umgangssprachlich als obdachlos bezeichnet werden Menschen, die ohne jegliche Unterkunft auf der Straße leben, laut BAG W sind sie nur ein Teil der wohnungslosen Menschen. Sachlich und ohne Abwertung sind Formulierungen wie „wohnungslose Menschen“ oder „Menschen ohne Obdach“, denn sie beschreiben eine Lebenslage und keine Eigenschaft.

Welche Zahl genannt wird, hängt davon ab, wer gezählt wird:

  • Das Statistische Bundesamt meldet für den Stichtag 31. Januar 2026 rund 452.900 Menschen, die wegen Wohnungslosigkeit untergebracht waren, 5 Prozent weniger als im Vorjahr (474.700). Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben, und verdeckt wohnungslose Menschen, die etwa bei Bekannten unterkommen. 85 Prozent der Untergebrachten hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit, darunter sind geflüchtete Menschen, die nach dem Asylverfahren weiter untergebracht werden, weil sie keinen Mietvertrag haben.
  • Die BAG W rechnet für das Jahr 2024 hoch, dass 1.029.000 Menschen im Jahresverlauf wohnungslos waren, darunter rund 56.000 ganz ohne Unterkunft auf der Straße (2023: 54.000). Die Zahl liegt weit über der amtlichen Statistik, weil sie eine Jahresgesamtzahl ist, mehr Gruppen einbezieht und nach Einschätzung der BAG W die Untererfassung in den amtlichen Meldungen ausgleicht.
  • Kältetote dokumentiert die BAG W seit 1991 durch systematische Presseauswertung. Für den Winter 2025/2026 führt sie mit Stand 9. März 2026 14 Fälle und 6 Verdachtsfälle auf, darunter Fälle bei Nachttemperaturen nur knapp unter dem Gefrierpunkt. Es handelt sich um eine Mindestzahl, weil weitere Todesfälle nicht öffentlich bekannt werden.
1989wurde die Berliner Kältehilfe von Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und der Senatsverwaltung ins Leben gerufen
über 1.000Notschlafplätze gibt es in Berlin seit der Wintersaison 2017/2018, rund 400 waren es im Winter 2010/2011
452.900Menschen waren am 31. Januar 2026 wegen Wohnungslosigkeit untergebracht (Statistisches Bundesamt)

Als zentrale Gründe für Wohnungslosigkeit nennt die BAG W den Mangel an bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum sowie Armut, dazu den Rückgang der Sozialwohnungen. Zu den häufigsten Auslösern zählen Miet- und Energieschulden, Konflikte im Wohnumfeld, Trennung oder Scheidung und Ortswechsel. Die Berliner Senatsverwaltung nennt zusätzlich strukturelle Diskriminierung. Die Abwertung von Menschen aufgrund von Armut und sozialer Position wird als Klassismus bezeichnet.

Recht, Streitpunkte und Hürden im Hilfesystem

Nach Darstellung der BAG W sind Städte und Kommunen als allgemeine untere Polizei- und Ordnungsbehörden verpflichtet, Gefahren für Leib und Leben abzuwehren, dazu gehören Notunterkünfte und Kältehilfeprogramme. Die Bundesregierung nennt in ihrer Darstellung zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, den das Bundeskabinett am 24. April 2024 beschlossen hat, einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlichen Unterkunft, wenn Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden kann. Ziel des Plans ist es, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.

Wer diesen Anspruch hat, ist umstritten. Die BAG W vertritt, dass jeder wohnungslose Mensch unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus ein gesetzliches Recht auf Unterbringung hat, und kritisiert, dass nicht deutsche oder ortsfremde Menschen häufig rechtswidrig gar nicht oder nur kurzfristig untergebracht werden. Die Hamburger Sozialbehörde unterscheidet nach Leistungsansprüchen: Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen haben Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung, EU-Bürger*innen ohne Leistungsanspruch dagegen laut Behörde nicht in regulären Wohnunterkünften, für sie bleibt das Winternotprogramm als nächtlicher Erfrierungsschutz.

Auch wo Plätze vorhanden sind, werden Notunterkünfte nach Beobachtung der BAG W oft gemieden. Gründe sind fehlende Privatsphäre, die Sorge vor Diebstahl und Gewalt, Enge, mangelnde Barrierefreiheit und weite Wege. Hinzu kommen Hausregeln wie Haustierverbote oder Konsumverbote. Hilfe zu suchen ist damit nicht für alle gleich leicht. Berlin weist für den Winter 2025/2026 sieben Notübernachtungen für obdachlose Frauen mit insgesamt 165 Plätzen aus. Im Winter 2024/2025 waren Haustiere in neun Notübernachtungen erlaubt, und knapp 500 Plätze in zwölf Notübernachtungen galten nach Selbstauskunft der Anbietenden als barrierearm.

Auch die Hilfen selbst stehen unter finanziellem Druck: Laut einer Umfrage der BAG W vom November 2025 sind 17 Prozent aller Einrichtungen und Dienste der Wohnungsnotfallhilfe von finanziellen Kürzungen bedroht oder betroffen.

Besonders verletzlich sind laut Berliner Senatsverwaltung LSBTIQ+ Personen, also lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter und queere Personen. Prekarität und Wohnungslosigkeit seien nicht geschlechts- oder sexualitätsneutral. Queerfeindlichkeit und Transfeindlichkeit, etwa auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, könnten zu weiteren Hürden und Brüchen führen. Die Datenlage nennt die Senatsverwaltung äußerst dürftig.

Praxis: Angebote finden, helfen und spenden

Angebote lassen sich regional und bundesweit suchen. In Berlin sammelt die Koordinierungsstelle der Kältehilfe die Angebote auf einer Website, in einem mehrsprachigen Wegweiser mit Shelter-Map und in der Kältehilfe-App, das Kältehilfetelefon erfasst täglich die Belegung der Schlafplätze. Bundesweit bietet der Wo+Wie-Hilfefinder der BAG W eine Suche nach kostenlosen Hilfe- und Beratungsangeboten in der Nähe. Eine Auswahl von Wärmestuben, Tagesaufenthalten, Notübernachtungen und Nachtcafés in vielen Städten Deutschlands verzeichnet der Bereich Teilen & Retten, jeweils mit Quelle und Abrufdatum. Die BAG W fordert zudem, dass Kommunen Kältenotrufe einrichten und die Notrufnummern öffentlich bekannt machen.

Wenn jemand im Freien schläft

Wenn eine Person ungewollt und ungeschützt im Freien schläft, empfiehlt die Berliner Senatsverwaltung, sie höflich anzusprechen und zu fragen, ob sie etwas braucht und Hilfe annehmen möchte. Nimmt sie Hilfe an, kann ein Kälte- oder Wärmebus gerufen werden. Die Berliner Stadtmission bittet, den Kältebus erst zu rufen, wenn die Person Hilfe annehmen möchte. Wirkt sie hilflos oder ist nicht ansprechbar, ist der Rettungsdienst unter 112 richtig.

Wer spenden möchte, fragt am besten direkt bei einer Einrichtung nach. Die Berliner Koordinierungsstelle schreibt, sie könne nicht einschätzen, was einzelne Einrichtungen brauchen und ob dort Lagerplatz vorhanden ist. Kleidung, Handtücher, Bettwäsche, Schlafsäcke und Hygieneartikel sollten deshalb vorher abgesprochen werden, einzelne Matratzen werden dort derzeit nicht benötigt. Geldspenden sind möglich. Ehrenamtlich Engagierte werden meist für Abend- und Nachtdienste gesucht, die Träger bieten eine Einarbeitung an. Kleiderkammern, Tafeln und weitere Angebote zum Teilen verzeichnet der Bereich Teilen & Retten.

Kältehilfe und Wärmestuben schützen vor dem Erfrieren, ersetzen aber keine Wohnung: Dauerhaft endet Wohnungslosigkeit nur mit bezahlbarem Wohnraum, und genau das hat die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan als Ziel bis 2030 formuliert.

Kerngedanke

Quelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin: Berliner Kältehilfe für obdachlose Menschen / BAG Wohnungslosenhilfe (2025): Mehr als eine Million wohnungslose Menschen in Deutschland / BAG Wohnungslosenhilfe (2026): Erfrorene Wohnungslose im Winter 2025/2026 / BAG Wohnungslosenhilfe (2025): Fact Sheet Kältetod verhindern / BAG Wohnungslosenhilfe (2026): Pressemitteilung vom 8. Januar 2026 / Statistisches Bundesamt (2026): Pressemitteilung Nr. 222 / WoBerichtsG § 3 / Bundesregierung (2024): Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit / Senatsverwaltung Berlin: Studie Wohnungs- und Obdachlosigkeit von LSBTIQ+ Personen / Sozialbehörde Hamburg: Fragen und Antworten zum Winternotprogramm / Stadtmission Nürnberg: Ökumenische Wärmestube / Berliner Stadtmission: Kältebus / Berliner Kältehilfe: Spenden / Wo+Wie-Hilfefinder der BAG W / Berlin.de (2022): Energiekrise, Berlin plant Netzwerk der Wärme


Zum Zusammenhang von Wohnungslosigkeit, queeren Lebensrealitäten und Klimakrise: Doppelt betroffen: Warum die Klimakrise queere Menschen härter trifft.


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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