⏱ Lesezeit: ca. 9 Minuten
- KI kann Texte in einfachere Sprache übertragen. Belegt ist das vor allem für ärztliche Befunde, mit einem Fehleranteil von im Mittel 7,2 Prozent.
- Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Die Verbraucherzentralen raten grundsätzlich davon ab, sensible Daten in KI-Tools einzugeben.
- Verständliche Sprache ist Aufgabe der Behörden: Der Anspruch auf Erläuterung nach § 11 BGG gilt nur auf Verlangen und für Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen.
Wer schon einmal einen Jobcenter-Bescheid in der Hand hielt und nicht wusste, was darin verlangt wird, kennt das Gefühl, versagt zu haben. Dabei liegt der Fehler selten bei der Person.
Das ist kein Versagen der Person, sondern ein Versagen der Sprache.
Kerngedanke
Behördenschreiben, ärztliche Befunde, Widerspruchsformulare und Pflegegrad-Anträge entscheiden über Geld, Versorgung und Würde. Geschrieben sind sie oft in einer Sprache, die für Fachleute gemacht ist. Schwierigkeiten mit Texten sind dabei keine Randerscheinung: Die LEO-Studie der Universität Hamburg zählte 2018 rund 6,2 Millionen Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren, die Deutsch sprechen und trotzdem Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben. Das sind 12,1 Prozent dieser Altersgruppe.[1] Hinzu kommen Menschen, bei denen nicht die Lesefähigkeit fehlt, sondern die Kraft.
Künstliche Intelligenz kann hier etwas verändern, aber nicht alles und nicht für alle. Dieser Text ordnet ein, was belegt ist, was nicht und wo die Risiken liegen, vor allem beim Datenschutz.
Wenn Denken selbst schwerer wird
Brain Fog, chronische Fatigue, kognitive Erschöpfung: Manche Erkrankungen gehen mit Einschränkungen einher, die von außen nicht zu sehen sind (unsichtbare Behinderung). Bei ME/CFS ist das gut dokumentiert. Die britische Leitlinie NICE NG206 führt kognitive Schwierigkeiten ausdrücklich unter den Symptomen auf, die für ME/CFS sprechen. Genannt werden Probleme, Wörter oder Zahlen zu finden, verlangsamtes Reagieren, Kurzzeitgedächtnisprobleme und Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren oder mehrere Dinge gleichzeitig zu tun. Die Leitlinie erwähnt „Brain Fog“ als umgangssprachliche Beschreibung.[2]
Die Leitlinie hält auch fest, dass Betroffene Kontakt zu Diensten oft hinauszögern, bis sie sich in der Lage fühlen, klar zu sprechen und zu erklären. Bei schwerem ME/CFS können Konzentrationsprobleme durch Brain Fog schon den Zugang zu Informationen erschweren.[2] Bei Long Covid zeigte eine internationale Online-Befragung unter 3.762 Teilnehmenden aus 56 Ländern: Nach dem sechsten Monat gehörten Fatigue, Post-exertionelle Malaise und kognitive Beeinträchtigungen zu den häufigsten Beschwerden. Gedächtnis- oder Denkprobleme gaben über alle Altersgruppen hinweg rund 88 Prozent an.[3]
Weitere Diagnosen, bei denen kognitive Beschwerden vorkommen können und die das Lexikon erklärt, sind etwa Fibromyalgie, das Ehlers-Danlos-Syndrom, Autismus und ADHS. Wie stark sie ausfallen, unterscheidet sich von Person zu Person und von Tag zu Tag.
Im Alltag heißt das: ein langer Bescheid, bei dem nach wenigen Zeilen nichts mehr hängen bleibt. Ein Widerspruch, für den die Worte fehlen. Ein Arztbrief, den die Konzentration nicht trägt. Diese kognitive Erschöpfung wird in Gesprächen über Barrierefreiheit selten ausdrücklich mitgedacht. Die Löffeltheorie beschreibt, wie begrenzt Energie dabei eingeteilt werden muss.
Dazu kommt eine soziale Seite. Das Robert Koch-Institut schreibt, dass Menschen mit niedrigem Sozialstatus vermehrt von chronischen Krankheiten, psychosomatischen Beschwerden und Behinderungen betroffen sind.[4] Wo Krankheit und knappe Mittel zusammentreffen, ist der Weg zu Bescheid, Widerspruch und Beratung besonders steil. Das hat mit Klassismus zu tun und ist ein strukturelles Muster, kein persönliches Versagen. Dass solche Hürden als individuelle Schwäche gedeutet werden, gehört zu Ableismus.
Was KI heute konkret kann
Texte vereinfachen. Ein Bescheid lässt sich in einfachere Sprache übertragen: Was wird verlangt, bis wann, was passiert sonst? Das kann Wege und Wartezeiten sparen, etwa wenn ein Beratungstermin körperlich nicht zu schaffen ist. Für Behördenbescheide war keine vergleichbare Auswertung auffindbar. Belegt ist es für ärztliche Befunde: Eine Meta-Analyse in der Fachzeitschrift Lancet Digital Health wertete 38 Studien mit zusammen 12.922 vereinfachten Radiologie-Befunden aus. Laien fanden die umgeschriebenen Berichte deutlich verständlicher (Mittelwert 4,04 auf einer Likert-Skala, bei den Originalen 2,16). Ärztliche Fachleute bewerteten sie überwiegend als korrekt und vollständig.[5]
Die Kehrseite: Im Mittel enthielten 7,2 Prozent der vereinfachten Berichte Fehler (13 Studien). Klinisch bedeutsame Fehler traten in 0,9 Prozent auf, erfasst allerdings nur in zwei Studien.[5]
Ärztliche Befunde und Fachbegriffe erklären lassen. Was bedeutet ein Laborwert, was meint ein Fachwort, welche Fragen lohnen sich beim nächsten Termin? KI kann Begriffe in Alltagssprache übersetzen und Fragen sammeln. Was ein Befund für die eigene Gesundheit bedeutet, bleibt Sache der behandelnden Praxis.
Anträge und Widersprüche vorbereiten. Pflegegrad-Anträge und Widersprüche verlangen Formulare, Fristen und Formulierungen, die den eigenen Unterstützungsbedarf sichtbar machen. KI kann beim Sortieren und Formulieren helfen und einen Entwurf auf Lücken durchsehen. Die Frist bleibt die Hürde, die zählt: Im Sozialrecht ist ein Widerspruch laut § 84 Sozialgerichtsgesetz binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzureichen.[6] Das Bekanntgabedatum und die Frist sollten immer direkt am Bescheid geprüft werden, nicht nur an einer KI-Antwort.
Grenzen der Zahlen
Die Long-Covid-Befragung stammt aus dem Jahr 2020 und warb über Selbsthilfegruppen und soziale Medien um Teilnehmende. Ihre Zahlen gelten deshalb nicht für alle Erkrankten. Die Meta-Analyse zu vereinfachten Befunden stützt sich überwiegend auf englischsprachige Studien mit GPT-Modellen (35 von 38 Studien nutzten GPT-Modelle, 29 erzeugten englische Texte) und auf Radiologie-Berichte, nicht auf Behördenbescheide.
Beschwerden sortieren und Termine vorbereiten
Wer mehrere Diagnosen hat, fragt sich oft, wie alles zusammenhängt. KI kann helfen, Beschwerden zu sortieren, etwa als Liste mit Datum, Dauer und Auslösern, und Fragen für den nächsten Arzttermin zu formulieren. Das ist keine Diagnose. Wie Erkrankungen, Medikamente oder Ernährung zusammenspielen, gehört in ärztliche, therapeutische oder apothekerliche Hände. KI ersetzt keine fachärztliche Beratung und soll das auch nicht.
Als Werkzeug zum Sortieren und Verstehen zwischen den Terminen kann sie für manche entlasten. Wie groß diese Entlastung bei chronischen Erkrankungen tatsächlich ist, ließ sich für diesen Text nicht belegen. Gerade solche Symptomlisten sind allerdings Gesundheitsdaten, und das führt zum Datenschutz.
Weitere Anwendungsfälle
Barrierefreiheit geht über Sprache hinaus. Automatische Untertitel in Videos und Meetings, automatisch erzeugte Bildbeschreibungen für Bildschirmlesegeräte und Systeme der Unterstützten Kommunikation für Menschen, die nicht oder kaum sprechen, setzen teils auf KI. Die Qualität hängt stark von Sprache, Hintergrundgeräuschen und Fachvokabular ab, Studien dazu wurden für diesen Text nicht ausgewertet.
Bei der Gebärdensprache ist Vorsicht angebracht: Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt, nicht als Übersetzung des gesprochenen Deutsch.[7] Eine automatische Übersetzung ersetzt deshalb nicht ohne Weiteres eine Dolmetschung.
Vorsicht bei Gesundheitsdaten
Ein Bescheid, ein Arztbrief, eine Symptomliste: Alles, was KI hier verstehen soll, besteht aus persönlichen Daten, ein Teil davon aus Gesundheitsdaten. Die Datenschutz-Grundverordnung zählt Gesundheitsdaten zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, außer es greift eine Ausnahme, etwa eine ausdrückliche Einwilligung (Artikel 9).[8]
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Eingaben bei KI-Chatbots für Trainingszwecke genutzt werden können, und empfehlen grundsätzlich, keine persönlichen und sensiblen Daten einzugeben. Wer nicht möchte, dass die eigenen Daten fürs Training verwendet werden, muss dem laut Verbraucherzentrale aktiv beim jeweiligen Anbieter widersprechen.[9]
Vor dem Einkopieren
Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Aktenzeichen und Versichertennummer vorher schwärzen. Datenschutzhinweise und Einstellungen des Anbieters lesen. Ob Eingaben fürs Training genutzt werden, steht dort und nicht im Werbetext.
Das ist ein echtes Dilemma: Wer wenig Kraft hat, profitiert am meisten von schneller Hilfe und gibt am ehesten alles ein. Auch deshalb ist eine Lösung, die von den Behörden selbst kommt, besser als eine, die Betroffene auf eigenes Risiko suchen müssen.
Was KI nicht kann, und wer zurückbleibt
KI hilft nur denen, die Zugang haben: ein Gerät, eine stabile Verbindung, das Wissen, wie es sich bedienen lässt, und die Kraft dafür. Armut, Alter, ländliche Regionen mit schlechter Versorgung, motorische oder kognitive Einschränkungen können diesen Zugang erschweren. Dazu kommen Sprachbarrieren: In der LEO-Studie hatten 47,4 Prozent der gering literalisierten Erwachsenen eine andere Herkunftssprache als Deutsch.[1] Viele scheitern an mehreren Hürden gleichzeitig.
Dieser Text betrachtet Deutschland. Für Länder mit anderen Sozialsystemen und anderer Infrastruktur gelten andere Bedingungen, die hier nicht belegt werden.
Und KI macht Fehler. In der Meta-Analyse waren es im Mittel 7,2 Prozent der Berichte. Die Verbraucherzentralen betonen, dass Chatbots nicht immer aktuell oder fehlerfrei sind und Informationen geprüft werden sollten.[9] Bei Fristen, Leistungsansprüchen und medizinischen Zusammenhängen kann ein Fehler teuer werden. KI-Ausgaben gehören geprüft, nicht blind übernommen. Diese Prüfung kostet genau die Energie, die fehlt.
Was politisch nötig wäre
Bisher ist der Anspruch auf verständliche Erläuterung schmal. Nach § 11 Behindertengleichstellungsgesetz sollen Träger öffentlicher Gewalt mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren und ihnen auf Verlangen Bescheide, Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern, notfalls in Leichter Sprache. Die Kosten trägt die Behörde.[10] Kognitive Einschränkungen durch körperliche chronische Erkrankungen wie ME/CFS nennt der Gesetzestext nicht ausdrücklich. Die geprüften Paragrafen sehen auch keine Pflicht vor, jeden Bescheid von Amts wegen zusätzlich in verständlicher Fassung zu versenden.
Für Websites öffentlicher Stellen schreibt § 4 BITV 2.0 immerhin Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache auf der Startseite vor, zu den wesentlichen Inhalten und zur Navigation.[11]
Daraus folgt eine einfache Forderung: Verständliche Fassungen gehören zum Bescheid, ohne dass Betroffene dafür aktiv werden oder ein KI-Tool mit eigenen Gesundheitsdaten füttern müssen. KI kann Behörden dabei unterstützen, doch die Fassung muss von der Behörde verantwortet und geprüft werden, gerade angesichts der Fehlerquote. Die Frage ist politisch: Wem gegenüber sind Behörden verantwortlich? Den Formularen, die sie seit Jahrzehnten verwenden, oder den Menschen, die diese Formulare verstehen müssen?
Kognitive Zugänglichkeit ist Barrierefreiheit. § 4 BGG beschreibt Barrierefreiheit als Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.[12] Ob ein Bescheid, der Kraft verlangt, die manche nicht haben, diesen Maßstab erfüllt, ist eine Frage für Gleichstellungsgesetze, Aktionspläne und digitale Strategien.
Was du tun kannst
Bescheide sortieren. Bekanntgabedatum und Frist direkt am Bescheid markieren. Für Widersprüche im Sozialrecht nennt § 84 SGG einen Monat ab Bekanntgabe.[6]
Beratung nutzen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein niedrigschwelliges Angebot, das von Leistungsträgern unabhängig ist und schon vor einem Antrag zur Verfügung steht. Beratung von Betroffenen für Betroffene wird dabei besonders berücksichtigt (§ 32 SGB IX).[13] Bei Behörden kannst du um Erläuterung in verständlicher Sprache bitten, wenn § 11 BGG auf dich zutrifft.[10]
Wenn du KI nutzt. Persönliche Angaben schwärzen, Datenschutzeinstellungen des Anbieters prüfen, Fristen, Beträge und medizinische Aussagen am Original gegenlesen. Bei Unklarheit hilft eine Beratungsstelle oder die behandelnde Praxis.[9]
Politisch. Bei Abgeordneten und Verwaltung nachfragen, ob Bescheide in verständlicher Fassung versendet werden und ob kognitive Zugänglichkeit in Aktionsplänen und digitalen Strategien vorkommt.
Fazit
KI kann für Menschen, bei denen Denken Kraft kostet, ein Werkzeug sein, das Texte verständlicher macht und Fragen vorbereitet. Belegt ist das vor allem für ärztliche Befunde, mit einem Restanteil an Fehlern. Für Behördenbescheide fehlen Auswertungen, beim Datenschutz gibt es klare Warnhinweise. Eine Technik, die Betroffene auf eigenes Risiko nutzen müssen, ersetzt keine verständliche Verwaltung.
Quellen
[1] Universität Hamburg (2019): LEO 2018, 6,2 Millionen gering literalisierte Erwachsene, und LEO 2018 Pressebroschüre (Abbildung 3). leo.blogs.uni-hamburg.de
[2] NICE (29.10.2021): Myalgic encephalomyelitis (or encephalopathy)/chronic fatigue syndrome: diagnosis and management, NICE guideline NG206. nice.org.uk
[3] Davis et al. (2021): Characterizing long COVID in an international cohort: 7 months of symptoms and their impact. EClinicalMedicine 38:101019. pmc.ncbi.nlm.nih.gov
[4] Robert Koch-Institut: Sozialer Status und soziale Ungleichheit (Stand 17.07.2026). rki.de
[5] Alabed et al. (2026): Large language models for simplifying radiology reports: a systematic review and meta-analysis of patient, public, and clinician evaluations. Lancet Digital Health. europepmc.org
[6] Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 84 Widerspruch. gesetze-im-internet.de
[7] Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. gesetze-im-internet.de
[8] Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Artikel 9: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. eur-lex.europa.eu
[9] Verbraucherzentrale (Stand 23.09.2026): KI-Chatbots im Überblick, was Sie über ChatGPT, Gemini und Copilot wissen sollten. verbraucherzentrale.de
[10] Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache. gesetze-im-internet.de
[11] Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), § 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache. gesetze-im-internet.de
[12] Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 4 Barrierefreiheit. gesetze-im-internet.de
[13] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 32 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. gesetze-im-internet.de



