- Bedeutung
- Klimafolgen, die Menschen dazu bringen oder zwingen, ihren Wohnort zu verlassen
- Plötzlich
- Stürme, Überschwemmungen, Waldbrände
- Schleichend
- Dürre, Wassermangel, Bodenversalzung, steigender Meeresspiegel
- Meist
- Mehrere Ursachen zugleich: Klima, Armut, Konflikte, politische Entscheidungen
- Rechtlich
- „Klimaflüchtling“ ist kein Rechtsbegriff, der Schutz hängt vom Einzelfall ab
Einfach erklärt
Klimafluchtursachen sind die Folgen des Klimawandels, die Menschen dazu bringen, ihren Wohnort zu verlassen, oder die sie dazu zwingen. Dazu zählen plötzliche Ereignisse wie Stürme, Überschwemmungen und Waldbrände. Dazu zählen auch schleichende Veränderungen: Dürren, knapper werdendes Wasser, schwindende Ernten, versalzene Böden und der steigende Meeresspiegel.
Fast nie ist das Klima der einzige Grund. Meist treffen Klimafolgen auf Armut, fehlende Absicherung, Konflikte oder politische Entscheidungen. Deshalb trifft es vor allem Gruppen und Regionen, die ohnehin verwundbar sind. Ob dabei von Klimamigration oder von Klimaflüchtlingen gesprochen wird, ist politisch umstritten und rechtlich nicht dasselbe.
Merke
Klimafluchtursachen sind selten eine einzelne Ursache. Der Klimawandel verstärkt Armut, Konflikte und Ungleichheit, und diese entscheiden mit, wer gehen muss, wer gehen kann und wer bleiben muss.
Ausführlich erklärt
Plötzliche und schleichende Ursachen
Das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) zählt jedes Jahr, wie oft Menschen innerhalb ihres Landes durch Katastrophen vertrieben werden. 2025 waren es 29,9 Millionen Vertreibungsbewegungen in 140 Ländern und Gebieten. Das sind 35 Prozent weniger als im Ausnahmejahr 2024, aber 13 Prozent mehr als im Zehnjahresdurchschnitt. Stürme lösten 17,9 Millionen Bewegungen aus, Überschwemmungen rund 7,9 Millionen, Waldbrände etwa 694.000 und Dürren etwa 529.000. Weitere 2,5 Millionen gingen auf Erdbeben und Tsunamis zurück.
Drei Einschränkungen gehören zu diesen Zahlen. Das IDMC zählt Bewegungen, keine Personen: Wer mehrmals vertrieben wird, taucht mehrmals auf. Es enthält auch Evakuierungen, die oft nur vorübergehend sind. Und es enthält Erdbeben und Tsunamis, die mit dem Klimawandel nichts zu tun haben, denn die Statistik trennt nach Gefahrenart, nicht nach Klimaanteil. Schleichende Prozesse wie Dürre oder Erosion erfasst sie nach Einschätzung des IDMC oft zu wenig, weil sie schwer zu messen sind.
Der IPCC hält im sechsten Sachstandsbericht fest, dass Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen zunehmend Vertreibung auslösen, Kleine Inselstaaten besonders stark (hohe Sicherheit). Künftig werde sie durch Starkregen, Tropenstürme, Dürre und zunehmend den Meeresspiegelanstieg weiter steigen.
Selten nur eine Ursache
Humanitäre Krisen entstehen laut IPCC dort, wo Klimagefahren auf hohe Verwundbarkeit treffen. Die Erzählung „Klimawandel löst Krieg und Flucht aus“ ist dagegen zu glatt: Bei bestehenden innerstaatlichen Gewaltkonflikten dominieren nichtklimatische Faktoren. In einigen Regionen hatten Extremwetter nur einen kleinen Einfluss auf Dauer, Schwere oder Häufigkeit, der statistische Zusammenhang ist schwach (mittlere Sicherheit).
Wie sich Ursachen überlagern, zeigt der IDMC-Bericht. In Mosambik löste der Zyklon Jude im März 2025 rund 493.000 Bewegungen aus und traf zum Teil dieselben Gruppen wie frühere Zyklone, während das Land sich noch von der Dürre 2024 erholte. Insgesamt meldeten 2025 42 Länder Bewegungen durch Konflikte und durch Katastrophen zugleich.
Laut IPCC sind die verwundbarsten Menschen und Systeme überproportional betroffen. Wie Verursachung und Betroffenheit auseinanderfallen, behandelt der Eintrag zur Klimagerechtigkeit, die Verbindung zu sozialer Ungleichheit der Eintrag zur Umweltgerechtigkeit.
Wer nicht gehen kann
Klimafolgen führen nicht automatisch zu Wanderung. Der Groundswell-Bericht der Weltbank nennt unfreiwillige Immobilität: Oft kommen gerade die Verwundbarsten nicht von gefährdeten Orten weg. Er verweist auf Studien, nach denen Frauen und Menschen in einkommensschwachen Ländern besonders häufig festsitzen und nach denen Wassermangel bei extremer Armut eher festhält als zur Wanderung bringt. Mehr dazu im Eintrag zur Wasserknappheit.
Wie viele Menschen? Prognosen einordnen
Die bekannteste Projektion stammt aus dem Groundswell-Bericht der Weltbank von 2021. Danach könnten bis 2050 bis zu 216 Millionen Menschen in sechs Weltbank-Regionen innerhalb ihrer Länder wandern, am oberen Rand des pessimistischen Szenarios mit hohen Emissionen und ungleicher Entwicklung. Das entspricht fast 3 Prozent der Bevölkerung dieser Regionen. Auf Subsahara-Afrika entfallen bis zu 85,7 Millionen, den höchsten Bevölkerungsanteil hat Nordafrika mit 9,0 Prozent.
Dieselbe Studie nennt auch die Spanne: Im klimafreundlichen Szenario läge der untere Rand bei 44 Millionen, bis zu 80 Prozent niedriger. Die Modelle erfassen nur dauerhafte Binnenwanderung durch schleichende Folgen wie Wassermangel, sinkende Ernteerträge und Meeresspiegelanstieg mit Sturmflut. Extremereignisse, Flucht über Grenzen, Umsiedlung, kurzzeitige Wanderung und Immobilität sind nicht eingerechnet. Die Szenarien zeigen Möglichkeiten, die von politischen Entscheidungen abhängen, keine Vorhersage.
Pauschale Zahlen ohne Region, Zeitraum und Szenario lassen sich aus diesen Daten nicht ableiten, ebenso wenig Aussagen über Flucht über Grenzen: Die Weltbank hält die große Mehrheit der Migrierenden für Binnenwandernde.
Inseln: Land und Lebensbedingungen
Kleine Inselstaaten gelten als Sinnbild der Klimaflucht, doch das Bild vom versinkenden Land greift zu kurz. Eine Auswertung von Satellitenbildern aller 101 Inseln Tuvalus über vier Jahrzehnte fand eine Zunahme der Landfläche um 73,5 Hektar (2,9 Prozent), obwohl der lokale Meeresspiegel doppelt so schnell stieg wie im globalen Mittel. Die Forschenden schließen daraus, dass Inseln dynamisch sind und als Wohnorte über das nächste Jahrhundert bestehen bleiben könnten.
Das ist keine Entwarnung: Bewohnbar ist mehr als Land über Wasser. Im Verfahren Teitiota gegen Neuseeland sagte ein Klimaforscher, dass 60 Prozent der Einwohner Süd-Tarawas in Kiribati rationiertes Trinkwasser beziehen. Der Menschenrechtsausschuss hielt es für wahrscheinlich, dass der Meeresspiegelanstieg Kiribati unbewohnbar macht.
Flüchtling oder nicht: Begriffe und Recht
„Klimaflüchtling“ ist kein Begriff des Völkerrechts. Das Glossar der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hält fest, dass Menschen, die wegen Umwelt- oder Klimaereignissen ihr Land verlassen, nicht notwendig die Flüchtlingsdefinition erfüllen. Der Ausdruck „Umweltflüchtling“ gilt dort als potenziell irreführend. Der Groundswell-Bericht nennt „Personen, die im Zusammenhang mit Katastrophen und Klimawandel vertrieben werden“ als genauer. Ihm zufolge lehnen Menschen in kleinen Inselstaaten den Flüchtlingsbegriff überwiegend ab, viele halten ihn für unvereinbar mit Würde und Selbstbestimmung.
Rechtlich ist die Lage nicht leer, aber lückenhaft. Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung außerhalb ihres Landes sind. Klimafolgen allein erfüllen das nicht. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR stellt jedoch in seinen rechtlichen Hinweisen vom 1. Oktober 2020 klar, dass Schutzgesuche im Zusammenhang mit Klimafolgen und Katastrophen gültige Flüchtlingsanträge sein können. Das gilt nach der Konvention selbst, in Afrika und Lateinamerika zudem nach der OAU-Konvention von 1969 und der Cartagena-Erklärung von 1984, die Ereignisse erfassen, die die öffentliche Ordnung ernsthaft stören. Dazu kommt das menschenrechtliche Verbot, Menschen in Lebensgefahr zurückzuweisen. Die Kampala-Konvention schützt in Afrika zudem Binnenvertriebene, auch bei Klimafolgen.
Einen Einschnitt markiert der Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati. Neuseeland lehnte seinen Asylantrag ab und schob ihn 2015 ab. Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte am 24. Oktober 2019 keine Verletzung seines Rechts auf Leben fest: Neuseelands Gerichte hätten sorgfältig geprüft, und die von ihm genannten zehn bis fünfzehn Jahre ließen Kiribati Zeit für Schutzmaßnahmen mit internationaler Hilfe. Zugleich hielt der Ausschuss fest, dass Klimafolgen im Zielland einer Abschiebung ohne entschlossene Anstrengungen Rechte aus Artikel 6 und 7 des UN-Zivilpakts verletzen können. Dann greift für den abschiebenden Staat das Verbot der Zurückweisung. Die Lebensbedingungen könnten schon mit einem Leben in Würde unvereinbar werden, bevor ein Land überflutet ist. Ausschussmitglied Yuval Shany sagte laut UN-Menschenrechtsbüro im Januar 2020, die Entscheidung setze Maßstäbe, die künftige Klima-Asylanträge erleichtern könnten.
Nicht der Klimawandel allein treibt Menschen fort, sondern das Zusammenspiel aus Klimafolgen, Verwundbarkeit und fehlenden Alternativen.
Kerngedanke
Was dieser Begriff nicht sagt
Der Begriff behauptet nicht, jede Vertreibung gehe auf den Klimawandel zurück: Erdbeben und Konflikte folgen anderen Ursachen. Er ist auch keine Prognose. Und er macht Betroffene nicht zu bloßen Opfern, denn Migration kann laut IOM-Glossar eine Form der Anpassung sein, und wer bleibt, hat oft keine Wahl. Zur Entschädigung für nicht mehr vermeidbare Schäden siehe Loss and Damage.
Was du tun kannst
- Prüfe bei jeder Zahl: Welche Region, welcher Zeitraum, welches Szenario, Binnenwanderung oder Grenzübertritt?
- Nenne Betroffene konkret oder sprich von klimabedingt Vertriebenen, statt „Klimaflüchtlinge“ als Sammelwort zu verwenden.
- Frage bei Klimapolitik: Wer plant und bezahlt Anpassung und Umsiedlung, und wer entscheidet mit?
Quellen: IDMC (Mai 2026): Global Report on Internal Displacement 2026 (abgerufen 15.10.2026) / IPCC (2022): Sechster Sachstandsbericht, Arbeitsgruppe II, Summary for Policymakers / Weltbank (2021): Groundswell Part II, Acting on Internal Climate Migration / Weltbank, Pressemitteilung vom 13.09.2021 / UN-Menschenrechtsausschuss: Teitiota gegen Neuseeland, CCPR/C/127/D/2728/2016 (Ansicht vom 24.10.2019) / UN-Menschenrechtsbüro, Pressemitteilung vom 21.01.2020 / UNHCR (1.10.2020): Legal considerations regarding claims for international protection in the context of climate change and disasters / Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951, Artikel 1 A Nr. 2 / IOM (2019): Glossary on Migration, International Migration Law No. 34 / Kench, P. S. et al. (2018): Patterns of island change and persistence. Nature Communications 9, 605
Wer die Klimakrise historisch verursacht hat und wer ihre Folgen trägt, hängt eng mit globaler Vermögensungleichheit zusammen: Wessen Planet brennt? Wie extreme Vermögensungleichheit die Klimakrise antreibt.
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