Klima & Erde

Renaturierung

Renaturierung einfach erklärt: gezielte Wiederherstellung von Natur, Abgrenzung zu Rewilding und was die EU-Verordnung 2024/1991 verlangt.

6 Min. LesezeitAktualisiert am 16.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Gezielte Wiederherstellung geschädigter oder zerstörter Ökosysteme
Beispiele
Moore wiedervernässen, Flüsse von Barrieren befreien, Lebensräume wieder aufbauen
Rechtsrahmen in der EU
Verordnung (EU) 2024/1991, in Kraft seit 18. August 2024
Abgrenzung
Rewilding setzt stärker auf Selbstorganisation der Natur, Renaturierung auf einen festgelegten Zielzustand
Aktueller Stand
Nationale Wiederherstellungspläne: Entwurf bis 1. September 2026, endgültige Fassung folgt 2027 (Planung Deutschland)

Einfach erklärt

Renaturierung bezeichnet die gezielte Wiederherstellung von Ökosystemen, die durch menschliche Eingriffe geschädigt oder zerstört wurden. Gemeint sind etwa entwässerte Moore, begradigte Flüsse, ausgeräumte Agrarlandschaften oder versiegelte Flächen in Städten. Das Ziel ist ein Zustand, in dem ein Ökosystem seine Strukturen und Funktionen wieder erfüllt und widerstandsfähiger gegen Störungen ist.

Der Begriff ist auch rechtlich gefasst. Die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur definiert Restoration als Vorgang, bei dem die Erholung eines Ökosystems aktiv oder passiv unterstützt wird, um Biodiversität und Resilienz zu erhalten oder zu stärken (Verordnung (EU) 2024/1991, Artikel 3). Das Wort „passiv“ ist wichtig: Renaturierung heißt nicht immer baggern und pflanzen. Manchmal genügt es, eine Störung zu beenden, etwa eine Entwässerung zu stoppen.

Merke

Renaturierung ist die gezielte, an einem Zielzustand ausgerichtete Wiederherstellung. Rewilding ist dagegen ein Ansatz, der natürliche Prozesse in Gang bringt und dann möglichst wenig steuert. Beide Wege überschneiden sich in der Praxis.


Ausführlich erklärt

Renaturierung und Rewilding abgrenzen

Beide Begriffe handeln von Natur, die sich erholen soll, setzen aber an verschiedenen Stellen an. Bei der Renaturierung wird ein Zustand als Ziel festgelegt und die Fortschritte werden gemessen. Die EU-Verordnung arbeitet genau so: Sie verlangt für Lebensräume einen „guten Zustand“ und legt Fristen fest, bis wann Maßnahmen auf bestimmten Flächenanteilen laufen müssen. Beim Rewilding steht dagegen im Vordergrund, dass Prozesse wie freie Flussdynamik oder die Rückkehr von Arten wieder stattfinden, ohne dass der Endzustand genau vorgegeben wird. Renaturierung kann Rewilding-Elemente enthalten, etwa wenn nach der Wiedervernässung eines Moores nichts weiter gelenkt wird. Wer die Begriffe trennt, sieht besser, welche Erwartungen ein Projekt weckt: Ein Renaturierungsprojekt lässt sich an Zielwerten prüfen, ein Rewilding-Projekt eher an der Wiederkehr von Prozessen.

Was die EU-Verordnung verlangt

Die Verordnung (EU) 2024/1991 wurde am 24. Juni 2024 beschlossen und am 29. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 18. August 2024 in Kraft getreten, wie auch das Bundesumweltministerium angibt (BMUKN). Artikel 1 nennt als gemeinsames Ziel der Union, dass bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen mindestens 20 Prozent der Landflächen und mindestens 20 Prozent der Meeresflächen erfassen und bis 2050 alle Ökosysteme, die Wiederherstellung brauchen. Das ist ein Ziel für die Mitgliedstaaten insgesamt, keine Quote, die jedes Land einzeln auf jeder Fläche erfüllen muss, und es verlangt, dass Maßnahmen laufen, nicht dass die Flächen bis 2030 fertig renaturiert sind.

Die konkreten Pflichten stehen in den Artikeln 4 bis 13. Für Lebensräume an Land, an der Küste und im Süßwasser, die nicht in gutem Zustand sind, verlangt Artikel 4 Maßnahmen auf mindestens 30 Prozent dieser Fläche bis 2030, auf 60 Prozent bis 2040 und auf 90 Prozent bis 2050. Artikel 9 nennt das Ziel, mindestens 25.000 Kilometer Flüsse in frei fließende Flüsse zu verwandeln, vor allem durch den Rückbau überholter Querbauwerke. Artikel 8 fordert in Städten bis Ende 2030 keinen Nettoverlust an Grünflächen und Baumkronen gegenüber 2024. Artikel 10 verpflichtet zur Umkehr des Rückgangs der Bestäuber bis 2030, ein Thema des Eintrags Insektensterben. Artikel 13 beschreibt die Verpflichtung der Union, bis 2030 mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen.

20 %der Land- und der Meeresflächen der EU sollen bis 2030 von Wiederherstellungsmaßnahmen erfasst sein (Artikel 1)
90 %der Fläche, auf der Lebensräume nicht in gutem Zustand sind, sollen bis 2050 Maßnahmen erhalten (Artikel 4)
25.000 kmFlüsse sollen bis 2030 wieder frei fließen (Artikel 9)

Moore, Landwirtschaft und Freiwilligkeit

Für entwässerte Moore unter landwirtschaftlicher Nutzung nennt Artikel 11 Zielwerte: Maßnahmen auf mindestens 30 Prozent dieser Flächen bis 2030, 40 Prozent bis 2040 und 50 Prozent bis 2050, wobei davon mindestens ein Viertel (2030) beziehungsweise ein Drittel (2040 und 2050) wiedervernässt werden muss. Zugleich hält der Artikel fest, dass die Wiedervernässung für Landwirtschaftsbetriebe und private Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer freiwillig bleibt. Die Mitgliedstaaten sollen Anreize schaffen. Warum Moore für das Klima so viel zählen, erklärt der Blogartikel Moore retten. Mit dem Landnutzungswandel von Moor zu Acker beginnt vielerorts das Problem, das die Renaturierung hier umkehren soll.

Renaturierung macht aus einem Naturschutzwunsch eine überprüfbare Aufgabe mit Flächen, Fristen und Zahlen.

Kerngedanke

Nationale Wiederherstellungspläne

Wie die Mitgliedstaaten die Ziele erreichen wollen, legen sie in nationalen Wiederherstellungsplänen fest. Nach Artikel 16 musste jeder Mitgliedstaat der Kommission bis zum 1. September 2026 einen Entwurf vorlegen. Die Kommission bewertet ihn innerhalb von sechs Monaten (Artikel 17), danach hat der Mitgliedstaat sechs Monate Zeit, den Plan nach den Anmerkungen fertigzustellen. Artikel 21 verlangt ab dem 30. Juni 2028 Berichte über die umgesetzten Maßnahmen, danach mindestens alle drei Jahre.

Für Deutschland veröffentlichte das Bundesumweltministerium am 25. April 2026 einen Entwurf. Bis zum 28. Juni 2026 konnten Öffentlichkeit und Verbände ihn online kommentieren, etwa 7.000 Hinweise gingen ein. Laut dem Zeitplan des Ministeriums sollte der Entwurf im September 2026 an die Kommission gehen, die finale Fassung im September 2027 (BMUKN). Ob die Übermittlung wie geplant erfolgt ist, ergibt sich aus der geprüften Seite nicht, Stand der Prüfung ist der 16. Oktober 2026.

Was die Verordnung nicht leistet

Die Verordnung gibt Ziele und Verfahren vor, aber keine fertigen Flächenlisten: Welche Gebiete renaturiert werden, legen die Mitgliedstaaten in ihren Plänen fest. Sie enthält Ausnahmen, etwa für sehr verbreitete Lebensraumtypen (Artikel 4), für Anlagen der erneuerbaren Energien (Artikel 6) und für Flächen, die ausschließlich der Verteidigung dienen (Artikel 7). Sie erkennt an, dass der Klimawandel manche Lebensräume unvermeidbar verändert, sodass eine Rückkehr zu einem früheren Zustand nicht immer möglich ist.

Warum es dringend ist, und was es bringt

Nach Angaben der Europäischen Kommission sind 81 Prozent der Lebensräume in der EU in schlechtem Zustand (Kommission). Das hängt mit dem Artensterben und dem Verlust von Biodiversität zusammen. Die Kommission schreibt außerdem, dass jeder Euro, der in Wiederherstellung fließt, zusätzlichen Nutzen von 4 bis 38 Euro bringe. Diese Spanne ist eine Angabe der Kommission und hängt von den Annahmen der zugrunde liegenden Berechnungen ab. Wiederherstellung ersetzt den Schutz einzelner Arten (Artenschutz) nicht, sie ergänzt ihn, weil sie Lebensräume wieder aufbaut, in denen Arten leben können. Warum Menschen naturnahe Umgebungen suchen, beschreibt der Eintrag zu Biophilie.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur, Amtsblatt L, 29.7.2024 (Artikel 1, 3, 4, 8 bis 11, 13, 15 bis 17, 21; Text in der englischen Fassung gelesen, Stand der Prüfung 16.10.2026) / Europäische Kommission, Nature Restoration Regulation (Angaben zu Lebensräumen und Nutzen, abgerufen 16.10.2026) / Bundesumweltministerium (BMUKN), Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland (Zeitplan und Beteiligung, abgerufen 16.10.2026)


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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