Einfach erklärt
Consent (deutsch: Einwilligung) bezeichnet die freiwillige, bewusste Zustimmung zu einer Handlung, meist im Kontext von Sexualität und Körperkontakt, aber auch bei medizinischen Eingriffen oder Datennutzung. Zentral ist: Zustimmung muss aktiv gegeben werden und kann jederzeit widerrufen werden, das bloße Fehlen eines „Nein“ reicht nicht aus, um von Einwilligung auszugehen.
In Deutschland ist das seit der Sexualstrafrechtsreform 2016 auch juristisch verankert: Der neue Paragraf 177 StGB stellt sexuelle Handlungen gegen den „erkennbaren Willen“ einer Person unter Strafe, mit einer Strafandrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren. Vorher mussten Betroffene nachweisen, dass Gewalt, Drohung oder eine schutzlose Lage vorlag, viele Fälle ohne offenen Widerstand blieben straflos. Die Reform, bekannt als „Nein heißt Nein“, schloss diese Schutzlücke und ermöglichte es Deutschland zugleich, die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen zu ratifizieren.
Consent ist damit sowohl ein juristisches als auch ein zwischenmenschliches Konzept, das weit über strafrechtliche Mindeststandards hinausgeht.
Ausführlich erklärt
In der Aufklärungsarbeit hat sich international das FRIES-Modell etabliert, ein Akronym für fünf Kriterien echter Einwilligung: freiwillig (freely given, ohne Druck oder Einfluss von Alkohol und anderen Substanzen), widerrufbar (reversible, jederzeit rücknehmbar), informiert (informed, mit vollständigem Wissen über die Handlung), begeistert (enthusiastic, aus echtem Wollen statt aus Pflichtgefühl) und spezifisch (specific, Zustimmung zu einer Handlung bedeutet nicht automatisch Zustimmung zu einer anderen).
International wird dabei zwischen unterschiedlichen rechtlichen Modellen diskutiert: Deutschlands „Nein heißt Nein“-Ansatz verlangt einen erkennbaren entgegenstehenden Willen, während das strengere „Nur Ja heißt Ja“-Modell (affirmative consent), wie es etwa in Teilen Kanadas und einiger US-Bundesstaaten gilt, eine aktive Zustimmung voraussetzt und Schweigen grundsätzlich nicht als Einwilligung wertet. In Deutschland wird eine Verschärfung in diese Richtung immer wieder gefordert, etwa vom Deutschen Juristinnenbund, bislang ohne gesetzgeberische Mehrheit.
Quelle: Deutscher Bundestag: Reform „Nein heißt Nein“ 2016 / University of Washington Tacoma: Das FRIES-Modell für Consent
Verwandte Begriffe: Sexuelle Selbstbestimmung · Konsenskultur · Grenzen setzen · Machtgefälle · Antänzerei



