Intersektionalität

Amsterdam verbietet Fleischwerbung im öffentlichen Raum, als erste Hauptstadt der Welt

Amsterdam verbietet Fleischwerbung und fossile Werbung seit 1. Mai 2026, Kontrollen folgen 2027. Was die Regel umfasst und was die Klimadaten sagen.

10 Min. Lesezeit12. April 2026
A historic blue tram rides through Amsterdam's busy street, capturing city life and classic architecture.

⏱ Lesezeit: ca. 9 Minuten

Das Wichtigste in Kürze
  • Amsterdam hat Werbung für Fleisch und fossile Produkte per Verordnung verboten, sie gilt seit 1. Mai 2026, durchgesetzt wird ab 2027.
  • Regeln gelten für Eigentümer*innen von Flächen, die von öffentlichen Orten sichtbar sind. Am Verkaufsort bleibt Werbung erlaubt.
  • Deutsche Kommunen dürfen Produktkategorien nicht verbieten. Ob ein Verbot den Fleischkonsum senkt, ist unbelegt.

Amsterdam hat als erste Hauptstadt der Welt Werbung für Fleisch und fossile Produkte per Verordnung verboten. Die Regel gilt seit dem 1. Mai 2026, durchgesetzt wird sie aber erst ab 2027. Was sie genau umfasst, warum sich das Modell in Deutschland nicht einfach kopieren lässt und was die Klimadaten dazu sagen, steht hier, mit Stand Oktober 2026.

Was in Amsterdam gilt: beschlossen im Januar, in Kraft seit Mai

Der Amsterdamer Gemeinderat hat am 22. Januar 2026 die Allgemeine Ortsverordnung (APV) geändert. Den Antrag stellten die Ratsmitglieder Jenneke van Pijpen (GroenLinks) und Anke Bakker (Partij voor de Dieren). Die Verordnung trat am 1. Mai 2026 in Kraft.[1] Nach Angaben des Magazins vegconomist stimmten 27 der 45 Ratsmitglieder zu.[3] Die Stadt hatte schon seit 2020 versucht, fossile Werbung über ihre Verträge mit Werbefirmen zurückzudrängen. Jetzt steht das Verbot in der Verordnung.[4]

Ein Detail gehört dazu: Stadträtin Melanie van der Horst (D66) hatte schon vor dem Beschluss gesagt, der Mai sei zu früh.[4] Nach dem Start schrieb sie dem Rat, die Stadt werde das Verbot erst ab 2027 durchsetzen. Das gebe den Betreiberfirmen von Werbeflächen und den Werbetreibenden genug Zeit, ihre Anzeigen anzupassen. Außerdem will die Stadt mit den Betreiberfirmen über die finanziellen Folgen und laufende Verträge sprechen.[2]

Einordnung

Der Antrag kam von GroenLinks und der Partij voor de Dieren (Tierrechtspartei). Beide Parteien setzen sich offen für Klimaschutz und pflanzlichere Ernährung ein, das sollte bei der Einordnung bedacht werden.

Was die Verordnung verbietet, und was nicht

Der Verordnungstext definiert zwei Begriffe. „Fossile Werbung“ ist Werbung, die erkennbar Brennstoffe, Urlaubsflüge, Flugtickets, Gas- und Graustromverträge, Kreuzfahrten oder Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anpreist. „Fleischwerbung“ ist Werbung für Produkte, die nach Aussehen, Name oder einem anderen Merkmal ganz oder teilweise aus toten Tieren für den menschlichen Verzehr bestehen.[1] Die Begründung zählt auch gemischte Anzeigen mit: Wirbt ein Hersteller für eine Modellreihe mit Benzin-, Hybrid- und Elektroantrieb, gilt das als fossile Werbung. Wirbt eine Kette für mehrere Pizzen, darunter vegetarische und solche mit Fleisch, gilt das als Fleischwerbung.[1]

Adressiert sind laut Text die Eigentümer*innen von Grundstücken und Gebäuden. Ihnen ist verboten, ihr Eigentum für Werbung zu nutzen, die von der Straße oder einem anderen öffentlich zugänglichen Ort sichtbar ist. In Berichten stehen Plakatwände, Haltestellen und digitale Bildschirme im Vordergrund, die Verordnung selbst ist weiter gefasst.[1][9] Ausgenommen ist Werbung am oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, in dem die beworbenen Produkte angeboten werden. Die Begründung nennt ausdrücklich Schaufenster und das Schild vor der Tür: Eine Fleischerei darf weiter für ihr Fleisch werben.[1] Reguliert wird die Nutzung von Grundstücken, nicht jede Werbeform. Im Internet, im Fernsehen oder im Radio ändert sich daher nichts.

Die direkte Wirkung auf den Werbemarkt ist klein. Nach städtischen Angaben macht Fleischwerbung nur 0,1 Prozent der Außenwerbung aus, fossile Werbung 4,3 Prozent. Die Berichte sprechen teils von Werbeflächen, teils vom Werbemarkt.[3][9]

0,1 %der Amsterdamer Außenwerbung ist Fleischwerbung
4,3 %der Außenwerbung ist fossile Werbung

Der Weg dorthin: Verträge, Haarlem, Utrecht und Den Haag

Amsterdam ist nicht die erste niederländische Stadt mit solchen Regeln, wohl aber die erste Hauptstadt. In Haarlem brachte die GroenLinks-Abgeordnete Ziggy Klazes Ende 2021 einen Antrag durch, der auch Werbung für Fleisch aus der Intensivtierhaltung ausschließen sollte. Nach Berichten vom September 2022 hatte die Stadt mit den drei Betreiberfirmen von Werbeflächen vereinbart, solche Anzeigen nicht mehr zuzulassen, sobald die laufenden Verträge enden. Das sollte 2024, 2025 und 2031 der Fall sein. Laut NOS war Haarlem damit nach dem damaligen Kenntnisstand die erste Stadt der Welt.[5] NH Nieuws beschrieb den Antrag als vor allem symbolisch, auch weil unsicher war, ob so ein Verbot rechtlich möglich ist.[6]

Im November 2023 stimmte der Rat von Utrecht für ein Verbot von Fleischwerbung, nachdem fossile Werbung dort schon ausgeschlossen war. Betroffen sind rund 850 Werbeflächen, darunter Haltestellen. Wie in den meisten anderen Gemeinden greift die Regel erst, wenn bestehende Verträge auslaufen. Eine Schlachterei darf weiter am eigenen Schild werben.[7] Für fossile Werbung gibt es nach Berichten inzwischen ähnliche Regelungen in Den Haag, Utrecht, Delft, Nijmegen, Leiden, Bloemendaal und Zwolle.[4]

Das Urteil aus Den Haag: Was es sagt und was nicht

Den Haag beschloss im September 2024 ein Verbot für Werbung für fossile Brennstoffe, Urlaubsflüge, Flugtickets, Gas- und Graustromverträge, Kreuzfahrten und Autos mit fossilem oder Hybridantrieb. Es gilt seit dem 1. Januar 2025, durchgesetzt werden sollte es nach dem 1. Mai 2025. Der Branchenverband ANVR und die Reiseveranstalter TUI, D-Reizen und Prijsvrij.nl zogen vor Gericht.[8]

Am 25. April 2025 wies das Gericht Den Haag die Klage im Eilverfahren ab. Die Gemeinde habe einen großen politischen Spielraum, und das Gericht greife nur bei einer offensichtlich falschen oder rechtswidrigen Entscheidung ein. Die Stadt habe ausreichend begründet, dass das Verbot zum Schutz der Gesundheit und gegen die Folgen des Klimawandels beitragen könne. Die Meinungsfreiheit der Grundwet nehme Handelswerbung aus, und eine verbotene Ungleichbehandlung nationaler und internationaler Firmen sei nicht erkennbar. Ausdrücklich blieb den Reisefirmen Werbung auf anderen Kanälen wie Radio, Fernsehen und Internet erlaubt.[8]

Zwei Einschränkungen sind wichtig. Das Urteil betrifft fossile Werbung, nicht Fleisch. Und es ist eine vorläufige Entscheidung: Die Parteien können die Sache noch in einem Hauptsacheverfahren klären lassen.[8] Dazu kommt Widerstand der Werbebranche: Der Außenwerbekonzern JCDecaux warnte 2023, Verbote senkten Umsatz und damit die Werbeeinnahmen der Gemeinden, und forderte nationale Regeln statt lokaler Verbote.[7] Auch bei Amsterdam kritisierten Werbe- und Wirtschaftsverbände, das Verbot schränke kommerzielle Meinungsäußerung ein.[3] Ein landesweites Verbot ist nicht in Sicht: Klimaministerin Sophie Hermans signalisierte im Dezember 2025, sie sehe dafür keinen Anlass.[4]

Warum sich das Modell in Deutschland nicht einfach übernehmen lässt

In Deutschland sieht die Lage anders aus. Das Recht der Wirtschaft gehört nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des Grundgesetzes zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes.[10] Nach der Einschätzung von kommunal.de übersteigt ein inhaltliches Werbeverbot für Produktkategorien wie Fleisch deshalb die Regelungsmacht der Kommunen. Produktbezogene Werbeverbote liegen beim Bund, wie das Tabak-Außenwerbeverbot seit 2022.[9] Ähnlich liegt es in Belgien: Dort gibt es laut VRT keine Stadt mit einem solchen Verbot, weil Gemeinden die Inhalte von Werbetafeln nicht regeln dürfen, nur Ort und Form.[14]

Ganz ohne Spielraum sind deutsche Kommunen trotzdem nicht. Auf eigenen Flächen können sie Vergabekriterien festlegen. Bei der Neuausschreibung von Werbenutzungsverträgen lassen sich Nachhaltigkeitskriterien einbauen, etwa nach den Paragrafen 97, 127 und 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein pauschales Verbot einer Produktkategorie lässt sich darüber aber nicht durchsetzen. Über Sondernutzungssatzungen sind formale Vorgaben wie Größe und Standort möglich. Ein inhaltlicher Ausschluss nur für Fleisch ist umstritten und riskiert Klagen wegen der Berufsfreiheit. Rechtlich solide sind dagegen Regeln des Ortsbildschutzes, die räumlich statt inhaltlich begründet sind.[9]

Zwei Volksbegehren zur Werbung zeigen, wie schwer das politisch ist. Beide betrafen allerdings Werbung im öffentlichen Raum allgemein, nicht einzelne Produktgruppen. „Hamburg Werbefrei“ schlug eine neue Fassung der Werberegeln in der Hamburgischen Bauordnung vor, mit weniger Werbeanlagen und einem grundsätzlichen Verbot digitaler Tafeln. Das Hamburgische Verfassungsgericht entschied am 6. September 2024, das Volksbegehren sei bis auf eine Übergangsvorschrift durchzuführen.[11] Im Mai 2025 kamen laut turi2 aber nur 50.796 Unterschriften zusammen, nötig war ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten.[12] In Berlin scheiterte „Berlin Werbefrei“: Von nötigen 173.961 Unterschriften wurden 46.333 eingereicht, wie der Landesabstimmungsleiter am 22. Mai 2026 feststellte.[13]

Warum Ernährung ein Klimathema ist

Dass Fleisch neben Flugreisen und Verbrennerautos genannt wird, hat eine wissenschaftliche Grundlage, auch wenn die Größenordnungen verschieden sind. Der Weltklimarat IPCC verweist im sechsten Sachstandsbericht auf eine Schätzung des IPCC-Sonderberichts zu Landsystemen: Die Treibhausgasemissionen der Ernährungssysteme liegen zwischen 10,8 und 19,1 Milliarden Tonnen CO₂-Äquivalenten pro Jahr, das sind 21 bis 37 Prozent aller menschengemachten Emissionen.[15]

Für den Tiersektor allein beziffert die Welternährungsorganisation FAO in einem Bericht von 2013 die Emissionen der Lieferketten auf 7,1 Milliarden Tonnen CO₂-Äquivalente, das sind 14,5 Prozent der menschengemachten Gesamtemissionen. Die Zahl bezieht sich auf das Referenzjahr 2005. Innerhalb des Sektors entfallen 41 Prozent auf Rindfleisch, 20 Prozent auf Kuhmilch, 9 Prozent auf Schweinefleisch und 8 Prozent auf Geflügel und Eier. Eine wichtige Rolle spielt Methan aus der Verdauung von Wiederkäuern.[16] Weil die Daten über zehn Jahre alt sind, taugen sie als Größenordnung, nicht als aktueller Messwert.

Für Deutschland hat der WWF in einer Studie vom März 2021 gerechnet. Etwa ein Viertel des durchschnittlichen persönlichen Klimafußabdrucks entfällt demnach auf die Ernährung. Von den ernährungsbedingten Treibhausgasen gehen 69 Prozent auf tierische Produkte zurück, davon 44 Prozent auf Fleisch und 25 Prozent auf andere tierische Produkte, Fisch und Meeresfrüchte machen nur 0,5 Prozent aus. Eine flexitarische Ernährung nach den Empfehlungen der EAT-Lancet-Kommission würde etwa 56 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente einsparen. Die deutschen Gesamtemissionen lagen 2018 bei 858 Millionen Tonnen, das wären rechnerisch rund 6,5 Prozent.[17] Wer den Fleischkonsum senkt und pflanzlichere Ernährung wählt, hat also einen messbaren, aber keinen alleinigen Hebel.

Wirkt ein Werbeverbot? Das ist offen

Die ehrliche Antwort lautet: Das weiß niemand. In den ausgewerteten Quellen findet sich keine Untersuchung, die misst, ob ein Werbeverbot den Fleischkonsum senkt. Jan Willem Bolderdijk (Nachhaltigkeit und Marketing, Universität Amsterdam) erwartete 2023 keinen direkten Effekt, weil sich das Verhalten der Einwohner*innen nicht sofort ändere. Der Effekt sei vor allem indirekt: Das Verbot belebe die Debatte, und wer Werbung nicht verbiete, halte das Bild aufrecht, dass dies die Norm sei.[7] Und weil Fleisch nur 0,1 Prozent der Amsterdamer Außenwerbung ausmacht, wird sich im Straßenbild zunächst wenig ändern.[3]

Fazit

Das Verbot steht in einer Verordnung und gilt seit Mai 2026, wird aber erst ab 2027 kontrolliert. Es erfasst jede von öffentlichen Orten sichtbare Werbung, nicht nur städtische Flächen, lässt aber Werbung am Verkaufsort zu. Das Den Haager Urteil stützt Verbote für fossile Werbung vorläufig, sagt zu Fleisch aber nichts. In Deutschland sind inhaltliche Werbeverbote für Kommunen rechtlich kaum machbar, Volksbegehren zur Außenwerbung sind bisher gescheitert. Ob Verbote den Konsum senken, ist unbelegt, die Klimadaten zur Ernährung aber sind recht deutlich.

Wenn dich das Thema beschäftigt: Frag in deinem Stadt- oder Gemeinderat, wem die Werbeflächen gehören, wann die Verträge enden und ob bei der Neuausschreibung Nachhaltigkeitskriterien vorgesehen sind. Das ist der Hebel, den das deutsche Recht offen lässt.[9] Wie sich pflanzlichere Ernährung im Alltag umsetzen lässt, zeigt der Artikel Jeder Schritt zählt: Tierleid vermeiden als Prozess.

Quellen

[1] Gemeinde Amsterdam: Verordnung zur Änderung der Algemene Plaatselijke Verordening 2008 (Fossile Werbung und Fleischwerbung), Gemeindeblatt 2026, Nr. 107760, beschlossen am 22.01.2026, in Kraft seit 01.05.2026. officielebekendmakingen.nl

[2] NH Nieuws/AT5 (05.05.2026): Voorlopig nog reclames voor vliegvakanties en vlees in straatbeeld, handhaving per 2027. nhnieuws.nl

[3] vegconomist (27.01.2026): Amsterdam führt erstes stadtweites Verbot von Fleischwerbung im öffentlichen Raum ein. vegconomist.de

[4] Binnenlands Bestuur/ANP (23.01.2026): Amsterdam verbiedt reclame voor vliegen, vlees, fossiel. binnenlandsbestuur.nl

[5] NOS (02.09.2022): Haarlem wil geen vleesreclames meer in de openbare ruimte. nos.nl

[6] NH Nieuws (06.09.2022): Geen vleesreclames meer in Haarlem? De soep wordt niet zo heet gegeten. nhnieuws.nl

[7] NOS (16.11.2023): Vlees- en vliegreclames taboe in steeds meer gemeentelijke bushokjes. nos.nl

[8] Rechtbank Den Haag (25.04.2025): Verbod op het maken van fossiele reclame in Den Haag blijft in stand (Kurzverfahren). rechtspraak.nl

[9] KOMMUNAL (27.02.2026): Amsterdam verbietet Fleischwerbung: Was in deutschen Kommunen rechtlich möglich ist. kommunal.de

[10] Grundgesetz, Artikel 74: Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung. gesetze-im-internet.de

[11] Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 06.09.2024, HVerfG 1/23 (Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“). hamburgisches-verfassungsgericht.de (PDF)

[12] turi2 (14.05.2025): „Hamburg Werbefrei“ verfehlt Quorum für Volksbegehren. turi2.de

[13] Der Landeswahlleiter für Berlin (22.05.2026): Volksbegehren „Berlin Werbefrei“, endgültiges Ergebnis ermittelt. berlin.de

[14] VRT NWS (04.05.2026): Amsterdam voert reclameverbod in op fossiele brandstoffen en vlees. vrt.be

[15] IPCC (2022): Sechster Sachstandsbericht, Arbeitsgruppe III, Kapitel 12 (Cross-sectoral Perspectives), Abschnitt 12.4 Food systems. ipcc.ch (PDF)

[16] FAO (2013): Tackling Climate Change through Livestock. fao.org (PDF)

[17] WWF Deutschland (März 2021): Kulinarischer Kompass Klima. wwf.de (PDF)

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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