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Rassismus

Rassismus teilt Menschen in angeblich höher- und minderwertige Gruppen ein. Begriff, Geschichte, Zahlen aus Deutschland und Recht (AGG, Stand 10/2026).

7 Min. LesezeitAktualisiert am 18.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Einteilung von Menschen in angeblich höher- und minderwertige Gruppen, mit Folgen für Teilhabe
Begriffsgeschichte
Das Konzept „Rasse“ ist laut Jenaer Erklärung (2019) das Ergebnis von Rassismus, nicht seine Voraussetzung
Verbreitung
36 % der Befragten glauben an verschiedene menschliche „Rassen“ (NaDiRa 2026)
Recht
Verbot im Grundgesetz (Artikel 3) und im AGG, AGG-Novelle noch im Bundestag

Einfach erklärt

Rassismus teilt Menschen anhand zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Kultur oder Religion in vermeintlich einheitliche Gruppen ein und stuft diese Gruppen als höher- oder minderwertig ein. Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) versteht Rassismus als Deutungs- und Handlungspraxis. Die zugeschriebene Unterlegenheit ist demnach stets mit Ausschluss verbunden, der soziale Ungleichheit herstellt und festigt.

Nach dem DeZIM lässt sich Rassismus weder auf eine einzelne Ursache noch auf individuelles Fehlverhalten zurückführen. Er ist in gesellschaftliche Strukturen eingebaut (struktureller Rassismus).

Das zeigt sich in Beleidigungen und Gewalt, aber auch in Entscheidungen über Wohnung, Arbeit oder Behördenkontakte. Weil Rassismus oft nicht offen auftritt, wird er laut NaDiRa-Bericht häufig als Missverständnis oder Einzelfall gedeutet.


Ausführlich erklärt

Ein Konzept ohne biologische Grundlage

Die Jenaer Erklärung von 2019 stammt von Fachleuten der Universitäten Jena und Rostock und des Max-Planck-Instituts für Menschheitsgeschichte. Der Vorstand der Deutschen Zoologischen Gesellschaft und der Präsident der Universität Jena unterstützen sie. Ihr Kernsatz: Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung. Die Vorstellung unterschiedlicher Wertigkeit von Menschengruppen ging demnach der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Beim Menschen liegen die größten genetischen Unterschiede innerhalb von Populationen, nicht zwischen ihnen. Unter den 3,2 Milliarden Basenpaaren des menschlichen Genoms gebe es keinen einzigen fixierten Unterschied zwischen Menschen in und außerhalb Afrikas. Die Hautfarbe spiegelt laut Erklärung vor allem eine Anpassung an die Sonneneinstrahlung.

Merke

„Rasse“ steht in Anführungszeichen, weil der Begriff keine reale Einteilung beschreibt. „Rassismus“ meint die Praxis, nicht die Existenz von Rassen.

Geschichte: Wie „Rasse“ Herrschaft rechtfertigte

Der NaDiRa-Monitoringbericht 2026 beschreibt einen Widerspruch der europäischen Aufklärung: Gleichheit und Menschenrechte wurden zu Leitideen, zugleich setzte sich im 18. Jahrhundert das Konzept „Rasse“ durch. Es diente dazu, koloniale Herrschaft und Sklaverei zu rechtfertigen (Kolonialismus). Erst indem Unterschiede als naturgegeben dargestellt wurden, ließ sich Gewalt mit angeblich natürlichen Rangordnungen begründen. Die Jenaer Erklärung nennt als deutsches Beispiel den Zoologen Ernst Haeckel, dessen „Stammbaum“ der Menschen „Rassen“ nach Merkmalen wie Hautfarbe ordnete. Im Nationalsozialismus wurde an der Universität Jena die Rassenkunde mit nacheinander vier Professuren ausgebaut. Die biologische Begründung von „Rassen“ hat laut der Erklärung zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen Menschen geführt.

In der Präambel der UN-Konvention gegen Rassendiskriminierung von 1965 erklären sich die Vertragsstaaten überzeugt, dass jede Lehre von der Überlegenheit aufgrund rassischer Unterscheidung wissenschaftlich falsch, moralisch verwerflich, sozial ungerecht und gefährlich ist (eigene Übersetzung).

Rassismus ohne „Rassen“

Der NaDiRa unterscheidet biologistische, kulturalistische und moderne, verdeckte Formen. Die Arbeitsdefinition aus dem Umfeld der Antirassismusbeauftragten des Bundes nennt drei Merkmale: Essentialisierung (Merkmale gelten als naturgegeben), Homogenisierung (Menschen werden zu einheitlichen Gruppen zusammengefasst) und Hierarchisierung (die Gruppen gelten als höher- oder minderwertig). Beim kulturalistischen Rassismus geht es um Kultur oder Religion statt um Biologie: 66 % der Befragten meinen, bestimmte Kulturen seien „fortschrittlicher und besser“ als andere. Ein Beispiel ist der antimuslimische Rassismus, der „Muslimischsein“ laut NaDiRa als einheitliches, kultur- oder religionsbasiertes Merkmal konstruiert und hierarchisiert. Weitere Formen behandeln die Einträge Anti-Schwarzer Rassismus, Anti-Asiatischer Rassismus und Antiziganismus.

Moderne Formen relativieren strukturelle Benachteiligung oder stellen Gleichstellungsforderungen infrage. Der Bericht fand solche Einstellungen in allen befragten Gruppen.

36 %der Befragten stimmen zu, es gebe verschiedene menschliche „Rassen“ (NaDiRa 2026); 2022 waren es 49 %, die Werte sind nur eingeschränkt vergleichbar
66 %meinen, bestimmte Kulturen seien „fortschrittlicher und besser“ als andere (NaDiRa 2026)
73 %der rassistisch markierten Befragten berichten 2025 von Diskriminierungserfahrungen, bei nicht rassistisch markierten sind es 37 % (NaDiRa 2026)

Verbreitung und Erfahrungen in Deutschland

Die Befragung des NaDiRa (sechste Welle, Oktober 2025 bis Januar 2026, 8.171 Befragte im Alter von 18 bis 74 Jahren) zeigt, wie verbreitet die Annahmen sind: 48 % stimmen zu, gewisse Gruppen seien von Natur aus fleißiger als andere. Die Zustimmung zu „Rassen“ liegt bei 25- bis 34-Jährigen bei 29 % und bei 45- bis 54-Jährigen bei 41 %. Bei hohem Bildungsabschluss lehnen 61 % die Aussage (eher) ab, bei niedrigem 42 %. Die Annahme löst Bildung also nicht auf. Auch Schwarze (52 %), asiatische (48 %), osteuropäische (47 %) und muslimische Befragte (37 %) stimmen der „Rassen“-Aussage zu, bei nicht rassistisch markierten Personen sind es 34 %. Der Bericht schließt daraus, dass die Vorstellung nicht nur in der Mehrheitsgesellschaft zu finden ist. Die Aussage prüft, ob die Kategorie „Rassen“ für real gehalten wird. Sie misst keine Abwertung bestimmter Gruppen.

Zugleich sind die Folgen ungleich verteilt: 73 % der rassistisch markierten Befragten berichten für 2025 von Diskriminierungserfahrungen, bei nicht rassistisch markierten sind es 37 %. 25 % der Schwarzen und 17 % der muslimischen Befragten werden mindestens monatlich offen diskriminiert, etwa beleidigt oder bedroht. Zu subtilen Formen siehe Mikroaggressionen.

Wer kann Rassismus ausüben?

Die Antwort hängt vom Begriff ab. In der Definition des DeZIM gehört der Ausschluss dazu, der soziale Ungleichheit herstellt. Rechtlich ist der Begriff weiter gefasst: Die UN-Konvention versteht unter rassistischer Diskriminierung jede Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder nationalem oder ethnischem Ursprung, die Menschenrechte beeinträchtigt, und nennt Zweck oder Wirkung als Maßstab. Das AGG knüpft an die Person an, die wegen eines Grundes aus § 1 weniger günstig behandelt wird, nach dem Wortlaut also unabhängig von ihrer Gruppe. Wer das Wort anders verwendet, streitet über den Begriff. Ob eine Benachteiligung verboten ist, entscheidet das Gesetz unabhängig davon.

Recht: Verbot und Lücken

Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet unter anderem Benachteiligung und Bevorzugung wegen der „Rasse“. Das AGG will nach § 1 Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft verhindern oder beseitigen. Es erfasst nach § 3 auch mittelbare Benachteiligung durch dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren. Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden (§ 15 Absatz 4).

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hält fest, dass das AGG nicht vor diskriminierendem Handeln staatlicher Stellen schützt, und schlägt vor, „Rasse“ durch „rassistische und antisemitische Zuschreibungen“ zu ersetzen. Die Novelle (Drucksache 21/6178) sieht vor, die Frist auf vier Monate zu verlängern und bei der ADS eine Schlichtungsstelle einzurichten. Nach der Anhörung am 5. Oktober 2026 war in den geprüften Bundestagsseiten bis zum 19. Oktober 2026 keine Verabschiedung verzeichnet. Mehr zu Belegen aus Arbeit und Wohnen steht unter strukturellem Rassismus.

Was die Belege nicht sagen

Die NaDiRa-Zahlen beruhen auf Selbstauskunft einer Online-Befragung. Zustimmung zu einer Aussage misst Einstellungen, nicht Handeln. Die historische Einordnung zur Aufklärung stammt aus dem Bericht, nicht aus den Originalwerken. Die Belege beziehen sich überwiegend auf Deutschland. Antisemitismus behandelt dieser Eintrag nicht, obwohl ihn die ADS im Formulierungsvorschlag für das AGG nennt.

Nicht Unterschiede erzeugen Rassismus, sondern die Bedeutung und die Rangfolge, die ihnen zugeschrieben werden.

Kerngedanke

Was du tun kannst

  1. Vorfälle mit Datum, Ort und Zeugen notieren und Beratung suchen, etwa bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Für AGG-Ansprüche gilt derzeit eine Frist von zwei Monaten.
  2. Rassistische Vorfälle nicht als Einzelfall abtun. Laut NaDiRa werden sie oft als individuelles Fehlverhalten gedeutet und so aus ihren strukturellen Zusammenhängen gelöst.

Quellen: DeZIM, NaDiRa (2026): Verfestigte Abwertungen, fragiles Vertrauen / DeZIM, NaDiRa (2025): Gewohnt ungleich / Fischer u. a. (2019): Jenaer Erklärung / UN (1965): Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (englischer Text) / Grundgesetz, Artikel 3 / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), §§ 1, 2, 3 und 15 / Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2023): Grundlagenpapier zur Reform des AGG / Deutscher Bundestag (2026): Erste Lesung zur AGG-Novelle, Drucksache 21/6178 / Deutscher Bundestag (2026): Anhörung zur AGG-Novelle


Wie sich Rassismus auf Wohnorte und Umweltbelastungen auswirkt: Umweltrassismus in Deutschland: Wenn Deponien und Industrieanlagen immer neben denselben Vierteln entstehen.


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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