- Gemeint
- Versuche, belastende Teile der Geschichte, vor allem des Nationalsozialismus, kleinzureden, zu tilgen oder umzudeuten
- Kernmuster
- Täter-Opfer-Umkehr: Täter erscheinen als Opfer, Opfer als Täter
- Abgrenzung
- Normale Revision in der Geschichtswissenschaft prüft Belege und korrigiert Urteile
- Rechtslage
- Leugnen und Verharmlosen von NS-Völkermord kann nach § 130 Absatz 3 StGB strafbar sein
Einfach erklärt
Geschichtsrevisionismus fasst alle Bestrebungen zusammen, belastende Teile der Geschichte, vor allem des Nationalsozialismus (NS), kleinzureden, zu tilgen oder so umzudeuten, dass Täter als Opfer und Opfer als Täter erscheinen. Fachleute nennen das Täter-Opfer-Umkehr. Im Rechtsextremismus hat das einen klaren Zweck: Wer in Deutschland mit extrem rechter Ideologie Erfolg haben will, muss sie vom Stigma der NS-Verbrechen befreien. So beschreibt es der Historiker Jens-Christian Wagner für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Ein Beispiel ist der Mythos von den Rheinwiesenlagern. Im Frühjahr 1945 brachten US-amerikanische und britische Truppen dort mindestens eine Million deutsche Soldaten in Kriegsgefangenschaft, bei schlechter bis katastrophaler Versorgung. Gestorben sind vermutlich 8.000 bis 10.000 Menschen, je nach Schätzung bis zu 40.000. In geschichtsrevisionistischen Kreisen kursieren dagegen Zahlen von einer bis zu zwei Millionen Toten, teils mit dem Vorwurf eines Völkermords an Deutschen.
Geschichtsrevisionismus ist nicht dasselbe wie die normale Revision in der Wissenschaft. Dort überprüfen und korrigieren Fachleute ihre Einschätzungen anhand neuer Quellen oder Methoden. Das ist ein legitimer und notwendiger Teil von Forschung.
Wissenschaftliche Revision folgt den Quellen, Geschichtsrevisionismus ersetzt gesicherte Erkenntnisse durch ideologisch geprägte Geschichtsbilder.
Kerngedanke
Ausführlich erklärt
Ein Begriff mit Tarnung
Die frühen Geschichtsrevisionisten nannten sich selbst so, weil Revision in der Wissenschaft Alltag ist. Sie ahmten auch wissenschaftliche Praxis nach, etwa mit Quellenangaben und Literaturverweisen, um glaubwürdig zu wirken. Wagner hält deshalb die Kritik am Begriff für nachvollziehbar. Genauer wäre es, von Leugnung oder Verharmlosung der NS-Verbrechen zu sprechen. Weil sich der Begriff in Geschichts- und Politikwissenschaft sowie in der Öffentlichkeit durchgesetzt hat, bleibt er im Gebrauch. Selbstbezeichnung ist er laut bpb längst nicht mehr.
Streit um das Wort
Der Begriff stammt aus der Selbstdarstellung der Szene und ist deshalb umstritten. Er bleibt nützlich, wenn klar ist, dass er keine Wissenschaft meint, sondern ihre Imitation.
Im Kern bezieht sich Geschichtsrevisionismus in Deutschland auf die NS-Zeit. Er kann laut bpb aber auch Kaiserreich, Kolonialismus, Ersten Weltkrieg und Weimarer Republik betreffen.
Kriegsschuldlegenden: Hoggan und die angeblich erzwungene Kriegsführung
Solche Legenden sind nicht neu. Schon die Nationalsozialisten verbreiteten sie vor 1945, indem sie von jüdischen Plänen zur Zerstörung Deutschlands sprachen und die Schuld am Zweiten Weltkrieg Großbritannien, Polen oder der Sowjetunion zuschoben. Nach dem Krieg griffen frühere Nationalsozialisten und neue Rechtsextreme sie wieder auf. Der promovierte Historiker David L. Hoggan behauptete 1961 in „Der erzwungene Krieg“, Briten und Polen hätten Deutschland den Krieg aufgezwungen. Seriöse Fachleute wiesen schnell nach, dass seine Quellen aus dem Kontext gerissen und sogar gefälscht waren. Das Buch wurde dennoch mehrfach neu aufgelegt, und seine Thesen kursieren bis heute in sozialen Medien.
Aufrechnen und Übertreiben: Dresden und die Rheinwiesenlager
Viele dieser Erzählungen stützen sich auf wahre Kerne. Hunderttausende Deutsche starben bei Luftangriffen, Millionen wurden aus den früheren Ostgebieten vertrieben, und vor allem sowjetische Soldaten begingen Kriegsverbrechen wie Massenvergewaltigungen. Diese Leiden sind historisch belegt. Zum Problem wird es, wenn Leid gegen Leid aufgerechnet wird, um deutsche Verbrechen zu relativieren. Dezidierte Revisionisten gehen weiter und übertreiben oder erfinden alliierte Kriegsverbrechen.
Wie das funktioniert, zeigt Dresden. Eine Historikerkommission der Stadt stellte 2010 fest, dass die Luftangriffe vom 13. bis 15. Februar 1945 den Tod von bis zu 25.000 Menschen zur Folge hatten. Die behaupteten Zahlen reichten laut Stadt von etwa 20.000 bis zu 500.000, in Einzelfällen bis zu einer Million. Der NPD-Fraktionschef Holger Apfel sprach 2005 im sächsischen Landtag von einem „Bombenholocaust“, so die bpb. Der Begriff stellt Bombenopfer auf eine Stufe mit der industriellen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden.
Auch die Rheinwiesenlager werden so gedeutet. Der Kanadier James Bacque schrieb 1989 von bis zu einer Million Toten. Andere behaupteten, die US-Amerikaner hätten einen Völkermord begangen. Manche gingen so weit, Fotos aus befreiten Konzentrationslagern wie Bergen-Belsen als Aufnahmen toter deutscher Soldaten auszugeben. Damit verbindet sich diese Legende mit dem zentralen Feld des Geschichtsrevisionismus: der Leugnung des Holocaust.
Holocaustleugnung: Pseudowissenschaft mit Methode
Ab den 1970er-Jahren rückte die Leugnung des Massenmords an den europäischen Jüdinnen und Juden in den Vordergrund, besonders mit Blick auf Auschwitz-Birkenau. Der Begriff „Auschwitz-Lüge“ erschien 1973 erstmals als Titel einer Broschüre des früheren SS-Angehörigen Thies Christophersen. 1979 folgte Wilhelm Stäglichs Buch „Der Auschwitz-Mythos“. Fred Leuchter wollte knapp zehn Jahre später „naturwissenschaftlich“ nachweisen, dass es die Gaskammern nicht gegeben haben könne. Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler nahmen den Leuchter-Report auseinander, in rechtsextremen Kreisen kursiert er trotzdem weiter. Germar Rudolf argumentierte Anfang der 1990er-Jahre ähnlich, sein „Rudolf-Report“ gehört laut bpb bis heute zu den meistverbreiteten Pamphleten dieser Art.
Wie solche Behauptungen vor einem unabhängigen Gericht abschneiden, zeigt der Prozess des britischen Autors David Irving. Er verklagte die Historikerin Deborah Lipstadt und ihren Verlag, weil sie ihn als Holocaustleugner bezeichnet hatte. Der High Court in London entschied am 11. April 2000 gegen ihn. Richter Gray hielt fest, Irving habe aus ideologischen Gründen hartnäckig und vorsätzlich historische Belege falsch dargestellt und manipuliert und sei ein aktiver Holocaustleugner. Zu Auschwitz kam er zu dem Schluss, dass kein objektiver, fairer Historiker ernsthaft daran zweifeln könne, dass es dort Gaskammern gab, in denen Hunderttausende Jüdinnen und Juden getötet wurden. Irving hatte zuvor die wichtigsten Schlussfolgerungen des Leuchter-Reports übernommen.
„Schuldkult“ und die Gegenwart
Ein Grundmythos des rechtsextremen Geschichtsrevisionismus lautet, der Verweis auf den Holocaust diene fremden Mächten dazu, Deutschland zu unterdrücken. Schon in den 1950er- und 1960er-Jahren sprachen Vordenker der Neuen Rechten wie Armin Mohler und Caspar von Schrenck-Notzing von „Nationalmasochismus“. Heute heißt das Schlagwort „Schuldkult“. Alexander Gauland (AfD) bezeichnete die NS-Herrschaft als „Vogelschiss“ in einer ansonsten ruhmreichen deutschen Geschichte. Seit einigen Jahren wird der Begriff zudem in Verschwörungserzählungen wie die vom „Großen Austausch“ eingebaut, nach der die Erinnerung an NS-Verbrechen dazu diene, Widerstand gegen Migration zu brechen.
Digitale Medien verstärken die Verbreitung: Geschichtsrevisionismus steht heute nicht mehr nur in Büchern kleiner Verlage, sondern ist weltweit mit wenigen Klicks abrufbar. Die bpb sieht seine Verbreitung in den vergangenen Jahren als Begleiterscheinung von Desinformation und gesellschaftlichem Rechtsruck deutlich gewachsen.
Wessen Verfolgung wird vergessen?
Revisionistische Erzählungen konzentrieren sich oft auf wenige Opfergruppen. Der NS verfolgte aber auch Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung und Männer, die nach § 175 als homosexuell verurteilt wurden. Die Anerkennung kam spät. Bis 1982 verweigerte die Bundesrepublik, die rassistischen Motive der Verfolgung von Sinti und Roma anzuerkennen. Dann sprach Bundeskanzler Helmut Schmidt von einem Völkermord aus Gründen der Rasse, laut bpb vor allem auf Betreiben von Romani Rose, dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Das Denkmal für die rund 500.000 ermordeten Sinti und Roma Europas wurde erst 2012 in Berlin eingeweiht. Mehr zu den Hintergründen steht im Eintrag zu Antiziganismus.
Auch bei Queerfeindlichkeit reichte die staatliche Verfolgung weit über 1945 hinaus. Der § 175 des Strafgesetzbuchs galt in der Bundesrepublik in verschiedenen Fassungen bis einschließlich 10. Juni 1994. Erst das Gesetz vom 17. Juli 2017 hob die Urteile auf, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen ergangen waren. Wer nur die bekanntesten Opfergruppen erinnert, überlässt den Rest dem Vergessen und damit denen, die Geschichte umschreiben wollen.
Recht und Gegenstrategien
In Deutschland ist Holocaustleugnung strafbar. § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs droht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe an, wenn jemand eine unter NS-Herrschaft begangene Handlung der Art des Völkermords öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost, und zwar so, dass der öffentliche Frieden gestört werden kann. Absatz 4 erfasst das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise. Die UN-Generalversammlung verurteilte 2007 ohne Vorbehalt jede Leugnung des Holocaust und forderte alle Mitgliedstaaten auf, sie zurückzuweisen.
Strafrecht allein genügt nicht. Wagner empfiehlt, dem Geschichtsrevisionismus wissenschaftlich seriöse, quellengestützte Information entgegenzusetzen, vor allem dort, wo er sich ausbreitet: im Internet und in sozialen Medien. Das ist Aufgabe von historisch-politischer Bildung und Wissenschaft, und es ist ein zentrales Anliegen der Erinnerungskultur.
Quellen: bpb: Rechtsextremer Geschichtsrevisionismus (Jens-Christian Wagner) / Landeshauptstadt Dresden (2010): Abschlussbericht der Historikerkommission / High Court London (2000): Irving v Penguin Books und Lipstadt, Urteil von Mr Justice Gray / § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) / § 1 StrRehaHomG (Rehabilitierung nach § 175) / UN-Generalversammlung (2007): Resolution 61/255, Holocaust denial / Europarat: Recognition of the Roma Genocide, Germany / bpb: Der lange Weg zur Wiedergutmachung
Hinweis zur Quellenlage: Stand 18. Oktober 2026. Die Aussagen zu Hoggan, Bacque, Apfel, Gauland, Mohler und Schrenck-Notzing, Christophersen, Stäglich, Leuchter und Rudolf sowie zu Sinti und Roma stützen sich auf die bpb-Darstellung und wurden nicht einzeln an Originaltexten geprüft. Zum Leuchter-Report werden nur die Bewertung der bpb und der Zusammenhang im Fall Irving genannt.