- Auch bekannt als
- Extreme Rechte; im Alltag oft vermischt mit Rechtsradikalismus und Neonazismus
- Kern
- Ungleichwertigkeitsvorstellung: Manche Menschen gelten als mehr wert als andere
- Rechtlich
- Als rechtsextremistisch gelten Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind
- Zahlen 2025
- 58.700 Personen im rechtsextremistischen Personenpotenzial und 1.395 Gewalttaten (Bundesamt für Verfassungsschutz)
- Wichtig
- Gemeint sind Einstellungen, Szenen, Parteien und Gewalt, nicht nur Neonazis
Einfach erklärt
Rechtsextremismus bezeichnet politische Einstellungen, Szenen und Handlungen, die auf der Vorstellung beruhen, dass Menschen je nach Herkunft, Zugehörigkeit oder Identität unterschiedlich viel wert seien. Die Forschung nennt das Ungleichwertigkeitsvorstellung. Sie richtet sich gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichheit aller. Im Alltag wird der Begriff oft mit Rechtsradikalismus und Neonazismus vermischt, Fachleute unterscheiden die drei jedoch (siehe unten).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt den Kern so: Rechtsextremisten unterstellen, dass die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation über den Wert eines Menschen entscheide. Nationalismus sowie Rassismus und Antisemitismus prägen die Agitation, hinzu kommt in der Regel ein autoritäres Staatsverständnis. Viele Rechtsextremisten verharmlosen oder verherrlichen zudem den Nationalsozialismus.
Auch Queerfeindlichkeit gehört dazu. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zählt Homophobie zu den rechtsextremen Ideologien der Ungleichwertigkeit, und der Verfassungsschutzbericht 2025 hält fest, dass die Agitation gegen die LSBTIQ-Community für die Szene weiterhin einen bedeutenden Stellenwert hat. Betroffen sind lesbische, schwule und bisexuelle Menschen ebenso wie queere, trans und inter Personen.
2025 zählte der Verfassungsschutz bundesweit 58.700 Personen im rechtsextremistischen Personenpotenzial, also der Zahl der Personen, die er dem Spektrum zurechnet (2024: 50.250), und 1.395 rechtsextremistische Gewalttaten (2024: 1.281). In der Mitte-Studie 2024/25 teilen 3,3 % der Befragten ein klar rechtsextremes Weltbild, jede fünfte Person äußert sich ambivalent. Rechtsextremismus reicht damit von Einstellungen in der Bevölkerung bis zu organisierter Gewalt.
Merke
Rechtsextremismus lässt sich auf drei Ebenen betrachten: als Einstellung einzelner Personen, als organisierte Szene und als Gewalt. Die Zahlen dazu stammen aus verschiedenen Quellen und lassen sich nicht einfach zusammenzählen.
Ausführlich erklärt
Woher der Begriff kommt und wie die Forschung ihn definiert
Der Begriff stammt aus der Praxis: Der Verfassungsschutz verwendete ihn laut bpb erstmals in seinem Bericht von 1974. Als Einstellung wurde Rechtsextremismus erst mit der SINUS-Studie von 1981 untersucht. Weil Studien lange sehr unterschiedlich fragten, trafen sich 2001 Forschende zu einer Konsensuskonferenz, um einen gemeinsamen Fragebogen zu entwickeln. Die elf Beteiligten einigten sich auf diese Definition: Rechtsextremismus ist ein Einstellungsmuster, dessen verbindendes Kennzeichen Ungleichwertigkeitsvorstellungen sind. Politisch zeigen sie sich in der Nähe zu diktatorischen Regierungsformen, in chauvinistischen, also übersteigert nationalistischen Einstellungen und in der Verharmlosung des Nationalsozialismus. Sozial zeigen sie sich in antisemitischen, fremdenfeindlichen und sozialdarwinistischen Einstellungen, also der Vorstellung eines natürlichen Rechts des Stärkeren. Die Begriffe stammen aus der Einstellungsforschung, die Rassismuskritik-Forschung hat sich laut bpb seither stark weiterentwickelt.
Daraus entstanden sechs Dimensionen mit je 3 Aussagen, also 18 Fragen. Die Leipziger Autoritarismus Studie setzt diesen Fragebogen seit 2002 ein. Einen allgemein anerkannten Konsens gibt es trotzdem nicht: Laut bpb ist die Debatte, was genau zur rechtsextremen Einstellung gehört, nicht abgeschlossen. Der Ansatz der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit misst Abwertung breiter, etwa auch gegenüber Obdachlosen und Langzeitarbeitslosen. Umstritten ist außerdem das Extremismusmodell, das Gefahren an den politischen Rändern sieht und die Mitte als Garant der Demokratie versteht (Hufeisentheorie). Es hat laut den bpb-Autoren in der politischen Soziologie wenig Einfluss. Ein anderer Ansatz unterscheidet unabhängig von der politischen Position zwischen demokratischen und undemokratischen Einstellungen.
Rechtsextrem, rechtsradikal und neonazistisch
Die drei Begriffe werden oft gleichgesetzt, meinen aber Unterschiedliches:
- Rechtsradikal bezeichnet laut bpb Positionen klar rechts der Mitte, die im Rahmen der Verfassung bleiben. Die Grenzen zum Rechtsextremismus sind häufig fließend.
- Rechtsextremistisch nennt der Verfassungsschutz Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.
- Neonazistisch sind Strömungen innerhalb des Rechtsextremismus, die sich am historischen Nationalsozialismus orientieren und einen autoritären Staat nach dem Führerprinzip anstreben. Neonazis sind immer auch Rechtsextremisten, aber nicht jeder Rechtsextremist ist ein Neonazi.
Wie verbreitet sind rechtsextreme Einstellungen?
Zwei große Studien messen das regelmäßig. Die Mitte-Studie 2024/25 der Friedrich-Ebert-Stiftung, durchgeführt von einer Forschungsgruppe der Universität Bielefeld mit 2.001 Befragten, fand bei 3,3 % ein klar rechtsextremes Weltbild. In der Erhebung 2022/23 waren es 8 %, in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils 2 bis 3 %. Weitere 20 % äußern sich ambivalent, und die Zustimmung zu nationalchauvinistischen Aussagen stieg auf knapp 20 %.
Die Leipziger Autoritarismus Studie 2024 mit 2.504 Befragten legt die Grenze für ein geschlossen rechtsextremes Weltbild bei einem Mittelwert von 3,5 über alle 18 Aussagen fest. In Ostdeutschland erreichten das 4,6 %. Einzelne Dimensionen liegen deutlich höher: 21,8 % stimmten den als Ausländerfeindlichkeit gemessenen Aussagen deutlich zu (Ost 31,5 %, West 19,3 %), 15,2 % chauvinistischen Aussagen, 3,2 % befürworteten eine rechtsautoritäre Diktatur. Die beiden Studien arbeiten mit unterschiedlichen Verfahren, ihre Werte sind nicht direkt vergleichbar. Beide betonen, dass einzelne Elemente weiter verbreitet sind als das geschlossene Weltbild.
Organisierter Rechtsextremismus und Gewalt 2025
Der Verfassungsschutzbericht 2025 (Juni 2026) nennt 58.700 Personen im Personenpotenzial, davon 15.600 gewaltorientiert. Der Anstieg gegenüber 2024 geht vor allem auf Parteien zurück: 32.850 nach 25.000. Hinzu kommen 36.951 rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten, 62,6 % davon Propagandadelikte. Die Gewalttaten stiegen um 8,9 % auf 1.395, überwiegend Körperverletzungen (1.248).
Auffällig sind junge, online radikalisierte Gruppen. Laut Bericht entstanden seit Sommer 2024 aktionsorientierte Jugendgruppierungen, die sich auch bundesweit real organisieren. Gegen Mitglieder der Gruppe „Letzte Verteidigungs Welle“ wurde im Mai 2025 wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgegangen, zum Teil waren sie minderjährig.
Die Opferberatungsstellen im Verband VBRG dokumentierten 2025 in 13 Bundesländern 3.167 rechte, rassistische und antisemitische Angriffe mit 4.298 Betroffenen, darunter mindestens 232 Kinder und 372 Jugendliche. 1.729 Taten waren rassistisch, 325 queerfeindlich und 180 antisemitisch motiviert. Zwei Menschen wurden getötet.
Queerfeindlichkeit als Mobilisierungsthema
Der Verfassungsschutz nennt Queerfeindlichkeit neben Asyl und Migration sowie Wahlen als zentrales Themenfeld rechtsextremistischer Kundgebungen. Gegen Veranstaltungen zum Christopher Street Day mobilisierten Rechtsextreme im Sommer 2025 teils mit Teilnehmerzahlen im dreistelligen Bereich. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Beteiligung zurück, unter anderem wegen Schutzmaßnahmen der Sicherheitsbehörden. Wiederholt in Erscheinung getreten sind laut Bericht die Gruppierungen „Jung & Stark“, „Deutsche Jugend Voran“ und „Der Störtrupp“.
Rechtsextremismus beginnt nicht erst bei Gewalt, sondern bei der Behauptung, Menschen seien unterschiedlich viel wert.
Kerngedanke
Warum die Zahlen nicht zusammenpassen
Behörden und Beratungsstellen zählen nach eigenen Kriterien. Der Verfassungsschutz meldet 1.395 Gewalttaten, die Beratungsstellen 3.167 Angriffe. Sie erfassen unter anderem auch 1.166 Bedrohungen und Nötigungen und weisen darauf hin, dass das Dunkelfeld weitaus höher liegen dürfte. Auch die Studien zu Einstellungen messen anders als die Statistiken zu Taten. Die Werte lassen sich weder addieren noch gegeneinander aufrechnen.
Rechtlicher Rahmen
Am 17. Januar 2017 wies das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag gegen die NPD einstimmig zurück (2 BvB 1/13). Es stellte zugleich fest, dass das Politikkonzept der Partei die Menschenwürde missachtet und mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist: Ihr ethnisch definierter Volksbegriff führe zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit. Verboten wurde sie nicht, weil konkrete Anhaltspunkte von Gewicht fehlten, dass ihr Handeln zum Erfolg führen kann. Das Gericht betonte, ein Parteiverbot sei kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Die NPD heißt inzwischen „Die Heimat“.
Die AfD führt der Verfassungsschutz als Verdachtsfall. Laut Verfassungsschutzbericht wies das Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2025 die Beschwerde der Partei gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurück, das diese Einstufung bestätigt hatte. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Ob und wann eine Partei als gesichert rechtsextremistisch gilt, entscheiden Behörden und Gerichte im Einzelfall. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.
Betroffene rechter Gewalt finden unabhängige Beratung bei den Opferberatungsstellen im Verband VBRG.
Quellen: Bundesamt für Verfassungsschutz: Begriff und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus / Bundesamt für Verfassungsschutz (Juni 2026): Verfassungsschutzbericht 2025, Rechtsextremismus / Kiess, Decker und Brähler (bpb): Was ist eine rechtsextreme Einstellung, und woraus besteht sie? / bpb: Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus? / bpb, Glossar Rechtsextremismus: Homophobie / Decker und Brähler (2006): Vom Rand zur Mitte, Friedrich-Ebert-Stiftung / Zick, Küpper u. a. (2025): Die angespannte Mitte, Mitte-Studie 2024/25, Friedrich-Ebert-Stiftung / Decker, Kiess, Heller und Brähler (2024): Leipziger Autoritarismus Studie 2024, Kapitel 2 / VBRG (2026): Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt in Deutschland 2025 / Bundesverfassungsgericht (17.01.2017): Pressemitteilung zum Urteil 2 BvB 1/13 (NPD)
Zahlen und Hintergründe zu Gewalt gegen queere Menschen: Queerfeindliche Gewalt in Deutschland: Was die Zahlen zeigen und was jetzt zählt.
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