Antifaschismus & Demokratie

Remigration

Remigration einfach erklärt: Bedeutung in der Forschung, Umdeutung von rechts, Unwort 2023, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Rechtslage.

9 Min. LesezeitAktualisiert am 27.10.2026
Auf einen Blick

Wörtlich
Rückwanderung
Fachbegriff
freiwillige Rückkehr in das Land, aus dem jemand ausgewandert war
Politischer Gebrauch
Forderung, Personen mit Migrationsgeschichte aus dem Land zu drängen oder auszuweisen
Unwort
2023, weil der Begriff Zwangsausweisungen bis hin zu Massendeportationen verschleiere

Einfach erklärt

Remigration heißt wörtlich Rückwanderung. In der Migrations- und Exilforschung bezeichnet das Wort vor allem die freiwillige Rückkehr in das Land, aus dem jemand ausgewandert war. In der politischen Debatte in Deutschland meint „Remigration“ heute meist etwas anderes: Das Wort dient in der Identitären Bewegung, in rechten Parteien und in rechtsextremen Gruppen als Ausdruck für die Forderung, Personen mit Migrationsgeschichte aus dem Land zu drängen oder auszuweisen.

Die Jury der Sprachkritischen Aktion „Unwort des Jahres“ wählte „Remigration“ für das Jahr 2023 zum Unwort. Sie kritisiert, dass der harmlos klingende Fachbegriff eine Absicht verschleiert, nämlich Zwangsausweisungen bis hin zu Massendeportationen.

Wie weit das Wort reicht, hängt davon ab, wer es benutzt. Das Konzept des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner schließt ausdrücklich auch deutsche Staatsangehörige ein, die sich nach seiner Vorstellung nicht ausreichend anpassen. Das Bundesverwaltungsgericht stufte dieses Konzept 2025 als unvereinbar mit der Menschenwürde ein. Die AfD nimmt das Wort in ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 für Abschiebungen und Rückführungen in Anspruch und nennt dort ausreisepflichtige Personen, Geflüchtete ohne Schutzgrund und Straftäter.

Rechtlich liegen zwischen diesen Bedeutungen große Unterschiede. Die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer regelt das Aufenthaltsgesetz. Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist dagegen durch Artikel 16 des Grundgesetzes eng begrenzt. Dieser Artikel ordnet die Lage mit Stand 25. Oktober 2026 ein.


Ausführlich erklärt

Der Begriff stammt aus der Migrations- und Exilforschung und meint dort vor allem die freiwillige Rückkehr

Das Wort geht auf das lateinische Verb remigrare zurück, auf Deutsch zurückwandern oder zurückkehren. Nach der Jury des Unworts des Jahres umfasst der Fachbegriff verschiedene, vor allem freiwillige Formen der Rückkehr. Als Beispiel nennt sie die Rückkehr jüdischer Personen aus dem Exil nach 1945. Im Alltag der Behörden wird der Begriff nicht verwendet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spricht auf seiner Internetseite von freiwilliger Rückkehr und Reintegration. Es führt dort die Förderprogramme REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme) auf. REAG startete nach Angaben des Bundesamtes 1979 als gemeinsames Programm von Bund und Ländern, GARP kam 1989 hinzu.

Von dieser freiwilligen Rückkehr unterscheidet das Recht die Ausreisepflicht und die Abschiebung. Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist nach § 50 des Aufenthaltsgesetzes zur Ausreise verpflichtet, wenn ein erforderlicher Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr vorliegt. Nach § 58 ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Erfüllung nicht gesichert ist. Beide Vorschriften betreffen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Diese drei Vorgänge, freiwillige Rückkehr, Ausreisepflicht und Abschiebung, sind in der Debatte schnell vermischt, wenn von „Remigration“ gesprochen wird.

In der extremen Rechten steht der Begriff für ein Programm, das nach Sellners Darstellung auch deutsche Staatsangehörige einbezieht

Die Jury beschreibt, dass das Wort in der Identitären Bewegung, in rechten Parteien und in weiteren rechten bis rechtsextremen Gruppierungen zu einem Euphemismus geworden ist. Gemeint sei die Forderung nach Zwangsausweisung bis hin zu Massendeportationen von Personen mit Migrationsgeschichte. Die Neue Rechte ziele mit dem Wortgebrauch auf kulturelle Hegemonie und ethnische Homogenität.

Bekannt wurde das Konzept in Deutschland durch eine Recherche des Medienhauses Correctiv vom 10. Januar 2024. Sie schildert ein Treffen am 25. November 2023 in einem Landhotel bei Potsdam, an dem laut Correctiv AfD-Mitglieder, zwei Mitglieder der Werteunion, Unternehmer und Martin Sellner teilnahmen. Sellner stellte demnach drei Zielgruppen vor, die Deutschland verlassen sollten: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und „nicht assimilierte Staatsbürger“. Letztere seien aus seiner Sicht das größte Problem. Auf die Frage, wie das bei Menschen mit deutschem Pass gehen solle, antwortete er laut Correctiv mit „hohem Anpassungsdruck“ und „maßgeschneiderten Gesetzen“. Er sprach von einem „Jahrzehnteprojekt“. Correctiv hält fest, dass mehrere Teilnehmende Fragen nicht oder nur zurückweisend beantworteten.

In seinem 2023 erschienenen Buch „Regime Change von Rechts“ beschreibt Sellner die Bewahrung der „ethnokulturellen Identität“ als Hauptziel. Dafür müsse dem angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ begegnet werden. Wie dieser Gedanke mit der Verschwörungserzählung vom „Großen Austausch“ zusammenhängt, erklärt der Artikel Dogwhistle.

Die Jury wählte den Begriff 2023 zum Unwort, weil er Zwangsausweisungen verschleiert und den Diskurs verschiebt

Die Jury nennt drei Gründe. Erstens werde der Begriff als rechter Kampfbegriff, als beschönigende Tarnvokabel und als Ausdruck gebraucht, der die tatsächlichen Absichten verschleiert. Zweitens werde ein Fachbegriff bewusst ideologisch vereinnahmt, sodass eine menschenunwürdige Abschiebe- und Deportationspraxis verdeckt werde. Drittens führe die Verbreitung des scheinbar harmlosen Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch zu einer Verschiebung des migrationspolitischen Diskurses. Rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen erschienen dadurch normaler.

Der Gastjuror Ruprecht Polenz sagte laut Jury, der Begriff werde von völkischen Nationalisten benutzt, um ihre wahren Absichten zu verschleiern. Die Jury hält außerdem fest, dass die geforderten Maßnahmen Grundrechte von Personen mit Migrationsgeschichte verletzten. Eine solche Kritik der Sprachverwendung ist keine juristische Entscheidung, sie ist eine sprachkritische Bewertung. Wie verdeckte Botschaften funktionieren, erläutert der Artikel Dogwhistle, die Einteilung in Zugehörige und angeblich Fremde der Artikel Othering.

Das Bundesverwaltungsgericht stufte Sellners Konzept 2025 als menschenwürdewidrig ein und hob das COMPACT-Verbot trotzdem auf

Im Verfahren um das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH, das das Bundesinnenministerium am 5. Juni 2024 verfügt hatte, äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 24. Juni 2025 zum „Remigrationskonzept“ von Martin Sellner (Aktenzeichen 6 A 4.24). Das Gericht stützte sich auf Sellners Videoreihe von November 2023 bis Anfang Januar 2024 und auf weitere Veröffentlichungen. Nach den Feststellungen des Gerichts bezieht Sellner neben Asylbewerbern und Ausländern auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund ein. Er nannte laut Urteil 5 bis höchstens 6 Millionen Staatsbürger, die „möglicherweise“ in Frage kämen.

2025stufte das Bundesverwaltungsgericht Sellners Konzept als unvereinbar mit der Menschenwürde ein
5 bis 6 Mio.Staatsbürger nannte Sellner laut Urteil, die „möglicherweise“ in Frage kämen

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass dieses Konzept deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt. Es sei nicht egalitär und verstoße gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Trotzdem hob das Gericht das Verbot auf. Die verbotsrelevanten Äußerungen erreichten in der Gesamtwürdigung noch nicht die Schwelle, dass sie die Vereinigung insgesamt prägten.

Einordnung

Das Urteil zieht außerdem eine Grenze in die andere Richtung. Politische Konzepte, die bei der Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts lediglich allgemein die Bewahrung einer geistig-kulturellen Homogenität oder die Erhaltung des Abstammungsprinzips fordern, widersprechen nach dem Gericht der Verfassung nicht. Eine verfassungsfeindliche Haltung liege dagegen vor, wenn deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund Rechte abgesprochen oder rechtsstaatswidrig aberkannt werden sollen. Das gilt auch für die Ablehnung weiterer Zuwanderung als solche: Sie ist für sich genommen keine Verfassungsfeindlichkeit, solange sie nicht mit dem Ausschluss deutscher Staatsangehöriger verbunden wird.

Die AfD übernahm das Wort im Januar 2025 in ihr Wahlprogramm und definiert es dort über Abschiebungen und Rückführungen

Auf ihrem Bundesparteitag in Riesa am 11. Januar 2025 nahm die AfD den Begriff nach Berichten der Nachrichtenagentur AFP auf Antrag des Delegationsleiters im EU-Parlament, René Aust, in ihr Wahlprogramm auf. Im Entwurf des Bundesvorstands stand er zunächst nicht. Die Parteivorsitzende Alice Weidel sagte in ihrer Rede, wenn es Remigration heißen solle, dann heiße es eben Remigration.

Im Bundestagswahlprogramm 2025 beschreibt die AfD „Remigration“ als Maßnahmenkatalog gegen ein angebliches migrationspolitisches Staatsversagen. Er soll nach Darstellung der Partei der geltenden Rechtslage entsprechen oder sich durch verfassungskonforme Gesetzesänderungen umsetzen lassen. Genannt werden die konsequente Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, der Ausbau von Anreizen zur freiwilligen Rückkehr, der Widerruf des Schutzes, wenn der Fluchtgrund entfällt, und die vorrangige Rückführung von Gefährdern, Extremisten und schweren Straftätern. Deutsche Staatsangehörige werden in dieser Aufzählung nicht genannt.

Ob diese Definition dem entspricht, was mit dem Wort in der Öffentlichkeit verbunden wird, ist politisch umstritten. Die Jury sieht gerade in der Doppeldeutigkeit das Problem. Wer das Wort benutzt, kann auf die enge Definition verweisen und zugleich die weitergehende Bedeutung aus Sellners Konzept anklingen lassen. Die Frage, wie sich demokratische Parteien zur AfD verhalten, behandelt der Artikel Brandmauer.

Der Entzug der Staatsangehörigkeit ist durch das Grundgesetz eng begrenzt, und Ungleichbehandlung wegen der Herkunft ist verboten

Das Grundgesetz setzt dem, was unter dem Wort gefordert wird, enge Grenzen. Nach Artikel 16 Absatz 1 darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Ihr Verlust darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen der betroffenen Person nur eintreten, wenn sie dadurch nicht staatenlos wird. Artikel 3 Absatz 3 verbietet, jemanden wegen seiner Abstammung, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Artikel 1 Absatz 1 erklärt die Würde des Menschen für unantastbar.

Für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten dagegen das Aufenthaltsrecht und das Asylrecht. Wer ausreisepflichtig ist, kann nach § 58 des Aufenthaltsgesetzes abgeschoben werden. Das ist geltendes Recht und unabhängig davon, wie das Wort „Remigration“ verwendet wird. Strittig ist in der politischen Debatte, wie oft, wie schnell und mit welchen Mitteln abgeschoben wird. Das ist eine migrationspolitische Frage und keine Frage der Verfassungsmäßigkeit des Begriffs.

Bei der Einordnung helfen drei Fragen zu Zielgruppe, Mitteln und Maßstab

Weil derselbe Begriff Verschiedenes bedeuten kann, hilft ein Blick auf drei Punkte. Zuerst die Zielgruppe: Geht es um Personen ohne Aufenthaltsrecht, um Geflüchtete, um Eingebürgerte oder um alle Personen mit Migrationsgeschichte? Dann die Mittel: Sind es Abschiebungen nach geltendem Recht, Anreize zur freiwilligen Rückkehr oder Druck, Entzug der Staatsangehörigkeit und Einschränkung von Grundrechten? Schließlich der Maßstab: Wird nach individuellem Aufenthaltsstatus unterschieden oder nach Herkunft, Abstammung und Glauben?

Für Betroffene ist das keine Wortklauberei. Ein Konzept, das deutsche Staatsangehörige nach ihrer „Assimilation“ sortiert, stellt deren gleiche Rechte infrage. Wie Benachteiligung aufgrund von Herkunft wirkt, erklären die Artikel Rassismus, Struktureller Rassismus und Xenophobie. Auf Löwenwurzel finden sich Termine für Kundgebungen im Demo-Kalender. Zum Auftreten gegen rechte Veranstaltungen lohnt der Artikel Gegendemonstration.

Merke

Remigration ist damit zugleich ein Begriff der Migrationsforschung, ein Schlagwort der extremen Rechten und ein Wort aus einem Parteiprogramm. Welche Bedeutung gemeint ist, zeigt erst der Zusammenhang.

Quelle: Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres: Unwörter 2020 bis 2029 (Begründung zu „Remigration“, 2023) / CORRECTIV: Geheimplan gegen Deutschland (10.01.2024) / Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 48/2025 und Urteil vom 24.06.2025 (6 A 4.24), COMPACT-Verbot / AfD: Bundestagswahlprogramm 2025 / Stuttgarter Zeitung (AFP): AfD-Parteitag nimmt Forderung nach „Remigration“ ins Wahlprogramm auf (11.01.2025) / Grundgesetz Art. 16 / Grundgesetz Art. 3 / Grundgesetz Art. 1 / Aufenthaltsgesetz § 50 / Aufenthaltsgesetz § 58 / BAMF: Freiwillige Rückkehr


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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