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Ein Fisch verzieht kein Gesicht. Er schreit nicht, er wimmert nicht, er zuckt nicht sichtbar zusammen. Genau deshalb halten sich bis heute Zweifel, ob er überhaupt etwas empfindet. Dieser Artikel sortiert, was bei Fischen belegt ist, was Fachleute bestreiten, wie viele Tiere betroffen sind und was in Deutschland und der EU rechtlich gilt.
Nozizeption, Schmerz und Bewusstsein
Nozizeption heißt, dass Nervenzellen einen gewebeschädigenden Reiz registrieren, oft mit einem Rückzugsreflex. Schmerz geht darüber hinaus: Er hat eine negative Gefühlskomponente, die das künftige Verhalten verändert.[1] Ob Fische diese Komponente bewusst erleben oder nur unbewusst auf Reize reagieren, ist der Kern des Streits.[2] Nozizeption lässt sich messen. Das Erleben muss aus Verhalten und Hirnbau erschlossen werden.
Was belegt ist
Die Grundlagenstudie stammt von 2003. Das Forschungsteam um Sneddon fand an der Regenbogenforelle Nozizeptoren am Kopf, die auf Druck, Temperaturen über 40 Grad Celsius und einprozentige Essigsäure ansprachen. Bekamen die Tiere eine schädliche Substanz an die Lippen, schlugen ihre Kiemendeckel schneller, sie fraßen später wieder und zeigten auffällige Verhaltensweisen, und das über längere Zeit.[3]
Eine Besonderheit: Bei höheren Wirbeltieren überwiegen unter den schmerzleitenden Nervenfasern die C-Fasern. Bei der Forelle waren A-delta-Fasern am häufigsten.[3] Eine Übersichtsarbeit von Sneddon (2019) bewertet das Nozizeptionssystem von Fischen dennoch als dem von Säugetieren auffallend ähnlich. Reaktionen wie weniger Aktivität, Schonverhalten und schnellere Atmung blieben aus, wenn die Tiere Schmerzmittel erhielten. Der Schluss der Arbeit lautet, es sei sehr wahrscheinlich, dass Fische Schmerz erleben.[1]
Was bestritten wird
Eine Übersicht von Rose und weiteren Forschenden (2014), darunter Diggles, bemängelt die Methoden vieler Schmerzstudien: Sie trennten unbewusste Nozizeption nicht sauber von bewusstem Schmerz, manche Ergebnisse seien fehlgedeutet oder nicht reproduzierbar. C-Fasern seien bei Knochenfischen selten und bei Haien und Rochen in den untersuchten Fällen nicht nachgewiesen. Der Schluss: Fische erleben wahrscheinlich keinen Schmerz.[2]
Brian Key (2016) argumentiert über den Hirnbau. Fischen fehlten die Zellarchitektur, die Schaltkreise und die Verbindungen, die beim Menschen für das Fühlen von Schmerz nötig sind. In derselben Ausgabe von Animal Sentience erschienen Erwiderungen aus der Gegenrichtung.[4]
2024 legte eine Gruppe um Diggles zehn Gründe für Skepsis vor. Ihr wichtigstes Argument betrifft die Gesetzgebung: Wo Tierschutzrecht auf Annahmen über Empfindungsfähigkeit beruht, brauche es streng geprüfte, messbare Kriterien. Die Gruppe versteht sich als Unterstützerin von Tierschutz und fordert belastbare Grundlagen statt eines Entweder-oder.[5]
Wie schwer Rückschlüsse sind, zeigt eine Studie in Fisheries Research (2021), an der Diggles beteiligt war. Blaue Sonnenbarsche wurden gehakt und entweder sofort wieder abgehakt oder mit steckendem Haken belassen. Tiere mit steckendem Haken verließen ihren Rückzugsraum seltener und erkundeten weniger, gehakt-abgehakte Tiere unterschieden sich nicht signifikant von ungehakten Kontrolltieren. Das Team folgerte, Beeinträchtigungen nach dem Freilassen kämen eher vom Haken im Maul, von der Erschöpfung im Drill und vom Handling. Zum Schmerzerleben sagt das Abstract nichts.[6]
Wie Fachleute das einordnen
Die New-York-Erklärung zum Bewusstsein von Tieren (2024) hält fest: Für Säugetiere und Vögel gibt es starke wissenschaftliche Belege für bewusstes Erleben, für alle Wirbeltiere, auch Fische, mindestens eine realistische Möglichkeit. Wo diese Möglichkeit besteht, sei es unverantwortlich, sie bei Entscheidungen zu ignorieren. Die Unterzeichnenden sprechen in persönlicher Funktion.[7]
Eine Übersicht für die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) von 2025 geht weiter und nennt es einen wissenschaftlichen Konsens, dass Fische Schmerz, Stress und Angst erleben können. Eine kleine Minderheit widerspreche. Das ist die Wertung dieses Berichts. Die Arbeiten von Rose, Key und Diggles zeigen, dass nicht alle Forschenden die Frage als entschieden ansehen.[8]
Praktisch läuft es auf eine Abwägung hinaus. Nach dem Bericht befürwortet die Mehrheit der Forschenden bei Restzweifeln einen Vorsorgeansatz, die skeptische Seite verweist auf die Kosten für Fischzucht und Fischerei.[8] Das Vorsorgeprinzip kennt man aus Umwelt und Gesundheit: Fehlende Gewissheit ist kein Grund, vermeidbares Leid hinzunehmen. Die Leidensfähigkeit von Tieren nennt das Lexikon Sentience, die Folgen für den Umgang mit ihnen behandelt die Tierethik.
Der blinde Fleck
Fehlender Ausdruck ist kein Beleg für fehlendes Empfinden. Ein Fisch zeigt nicht, was wir von Säugetieren zu lesen gewohnt sind. Die EU-Kommission nennt in ihrem Bericht zum Tierwohl bei Zuchtfischen als möglichen Grund dafür, dass der Fischschutz weniger weit entwickelt ist als der für Landtiere, auch den Irrglauben, Fische seien nicht empfindungsfähig.[9]
Wie viele Tiere es betrifft
Die FAO meldet für 2024 eine Produktion von 195 Millionen Tonnen Wassertieren. Erstmals stammen mehr als 100 Millionen Tonnen aus Aquakultur (103 Millionen Tonnen, 53 Prozent), der Fang liegt bei rund 92 Millionen Tonnen.[10]
Tonnen sagen nichts über die Zahl der Tiere. Schätzungen kommen auf 124 Milliarden Zuchtfische, die 2019 für Nahrung getötet wurden (Spanne 78 bis 171 Milliarden), mehr als die geschätzten 80 Milliarden Säugetiere und Vögel.[11] Aus dem Fang schätzt die Forschungsgruppe 1,1 bis 2,2 Billionen Fische pro Jahr im Schnitt der Jahre 2000 bis 2019, ohne illegalen Fang, Rückwürfe und verlorene Netze.[12] Das sind Modellrechnungen, und die Forschungsteams dahinter sind bei Fishcount.org.uk und Compassion in World Farming angesiedelt, also bei Tierschutzorganisationen.
In Deutschland erzeugten Aquakulturbetriebe 2025 rund 16.600 Tonnen Fisch, 1,2 Prozent weniger als 2024. Forellen machten 59,5 Prozent aus, Karpfen, Schleie und andere karpfenartige Fische 27,6 Prozent, der Europäische Aal 7,1 Prozent.[13]
Fang und Schlachtung
Beim Wildfang sterben die meisten Fische durch Ersticken oder Ausnehmen, Verfahren, die als nicht tiergerecht gelten. Betäubungsparameter sind nur für eine Minderheit der Arten und Methoden im kommerziellen Fang wissenschaftlich geprüft.[14]
In der Aquakultur gilt es nach der WOAH-Übersicht als weithin akzeptiert, Fische vor dem Ausbluten zu betäuben. Die Humane Slaughter Association erkennt nur Schlag und Elektrobetäubung als akzeptabel an. Verbreitet bleibt das Sterbenlassen im Eisschlamm, wobei es je nach Art bis zu 22 Minuten dauern kann, bis die Tiere bewusstlos sind. Ein Kälteschock lähmt Fische zunächst, betäubt sie aber nicht.[8]
Die EU-Kommission legte 2018 einen Bericht zur Tötung von Zuchtfischen vor. Danach hatte die EFSA 2009 für die vier wichtigsten Zuchtarten festgestellt, dass viele Verfahren und Geräte das Tierwohl beeinträchtigten. Eine Studie für 2009 bis 2013 sah beim Atlantischen Lachs meist gute Praxis, bei Wolfsbarsch und Dorade wurden die Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit in den untersuchten Ländern nicht erreicht. Die Kommission hielt spezifische Vorgaben dennoch für nicht erforderlich und verwies auf freiwillige Maßnahmen und die Mitgliedstaaten.[15]
Was in Deutschland gilt
Fische sind Wirbeltiere und fallen damit unter das Tierschutzgesetz. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1). Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Betäubung getötet werden oder, wenn das nach den Umständen nicht zumutbar ist, nur unter Vermeidung von Schmerzen (§ 4 Absatz 1). Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, riskiert Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 17).[16]
Die Tierschutz-Schlachtverordnung wird konkreter. Wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muss ihn unmittelbar vorher betäuben. Zulässig sind Elektrobetäubung, ein stumpfer Schlag auf den Kopf, bei Salmoniden Kohlendioxid und Betäubungsstoffe. Ausnahmen gelten für Plattfische (Schnitt durch Kehle und Wirbelsäule) und für Aale, sofern höchstens 30 Tiere pro Tag gefangen und verarbeitet werden. Beim Massenfang entfällt die Pflicht, soweit Betäubung nach dem Stand der Wissenschaft nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.[17]
Was in der EU gilt
Die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren bei der Tötung erfasst Zuchtfische, lässt für sie aber nur Artikel 3 Absatz 1 gelten: Den Tieren sind vermeidbare Schmerzen, Stress und Leiden zu ersparen. Konkrete Betäubungsvorgaben wie für Landtiere fehlen, und die Freizeitfischerei ist ausgenommen.[18] Der geforderte Kommissionsbericht kam im März 2018, gut drei Jahre nach der Frist, und schlug keine Vorgaben vor.[15]
Wie dünn die Lage ist, beschreibt die Kommission selbst. Nach ihrem im April 2026 veröffentlichten Bericht haben die meisten Länder keine speziellen Rechtsvorschriften zum Tierwohl bei Zuchtfischen, und der Einfluss der amtlichen Kontrollen sei zu vernachlässigen oder nicht wahrnehmbar. 2024 richtete die Kommission ein EU-Referenzzentrum für den Tierschutz bei Wassertieren ein, und ihr Transportvorschlag von 2023 enthält Bestimmungen für Wassertiere.[9] Dieser Vorschlag liegt noch bei Parlament und Rat. Die für Ende 2026 und 2027 angekündigten gezielten Revisionen betreffen Legehennen, Masthühner und Schweine, nicht Fische.[19]
Was daraus folgt
Belegt ist, dass Fische Reize registrieren, die bei Säugetieren Schmerz auslösen, und darauf mit Verhaltens- und Körperreaktionen antworten. Offen ist, ob sie dabei etwas erleben, und darüber streiten Fachleute mit guten Gründen. Aus Tierschutzsicht spricht bei Restzweifeln vieles für Vorsorge, und sie muss nicht überall teuer sein: Die von der Kommission beauftragte Studie fand bei großen Lachs- und Forellenbetrieben, dass Investitionen in den Tierschutz Personalkosten senken können, die höher sind als die Investitionen. Kleinere Betriebe trifft es nach derselben Studie deutlich stärker.[15]
Aus alldem folgen ein paar praktische Punkte:
Beim Angeln: Ein selbst gefangener Fisch ist ein Wirbeltier. § 4 TierSchG verlangt grundsätzlich Betäubung und die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten.[16]
Beim Einkauf: Nachfragen, wie die Tiere betäubt wurden. Als Maßstab taugen Schlag und Elektrobetäubung, nicht das Sterbenlassen im Eisschlamm.[8] Mehr zu den Grundsätzen steht im Lexikon unter artgerechter Haltung.
Beim Blick auf den Rahmen: Die EU kennt für Zuchtfische nur den Grundsatz in Artikel 3 Absatz 1, die Kontrollen zeigen laut Kommission kaum Wirkung, und die Branche engagiert sich unterschiedlich stark.[9] Den Rahmen setzen Recht und Kontrolle, nicht nur der einzelne Einkauf.
Quellen
[1] Sneddon, L. U. (2019): Evolution of nociception and pain: evidence from fish models. Philosophical Transactions of the Royal Society B 374(1785), 20190290. pubmed.ncbi.nlm.nih.gov
[2] Rose, J. D., Arlinghaus, R., Cooke, S. J., Diggles, B. K., Sawynok, W., Stevens, E. D. und Wynne, C. D. L. (2014): Can fish really feel pain? Fish and Fisheries 15(1), S. 97 bis 133. doi.org
[3] Sneddon, L. U., Braithwaite, V. A. und Gentle, M. J. (2003): Do fishes have nociceptors? Evidence for the evolution of a vertebrate sensory system. Proceedings of the Royal Society B 270(1520), S. 1115 bis 1121. pubmed.ncbi.nlm.nih.gov
[4] Key, B. (2016): Why fish do not feel pain. Animal Sentience 3(1), mit Erwiderungen in derselben Ausgabe. wellbeingintlstudiesrepository.org
[5] Diggles, B. K. et al. (2024): Reasons to be skeptical about sentience and pain in fishes and aquatic invertebrates. Reviews in Fisheries Science & Aquaculture 32(1), S. 127 bis 150. doi.org
[6] Hlina, B. L. et al. (2021): Hook retention but not hooking injury is associated with behavioral differences in Bluegill. Fisheries Research 242, 106034 (Abstract). research.qubs.ca
[7] The New York Declaration on Animal Consciousness (19. April 2024), New York University. sites.google.com
[8] Peeler, E. (2025): Welfare of farmed fish, Review of the relevant scientific evidence. Bericht für die Aquatic Animal Commission der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), 26. Juni 2025. woah.org (PDF)
[9] Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2026): Tierwohl bei Zuchtfischen, Bericht über ein Studienprojekt 2023 bis 2024, DG(SANTE) P23230, deutscher Auszug, bekannt gemacht am 23. April 2026. ec.europa.eu (PDF)
[10] FAO (16.06.2026): SOFIA 2026, Global fisheries and aquaculture production reaches new highs (Pressemitteilung zum Bericht The State of World Fisheries and Aquaculture 2026). fao.org
[11] Mood, A., Lara, E., Boyland, N. K. und Brooke, P. (2023): Estimating global numbers of farmed fishes killed for food annually from 1990 to 2019. Animal Welfare 32, e12. doi.org
[12] Mood, A. und Brooke, P. (2024): Estimating global numbers of fishes caught from the wild annually from 2000 to 2019. Animal Welfare 33, e6. doi.org
[13] Statistisches Bundesamt (05.06.2026): Pressemitteilung Nr. 188, 1,2 % weniger Fisch aus Aquakulturen im Jahr 2025 (mit Korrekturhinweis zur Überschrift). destatis.de
[14] James et al. (2025): Humane stunning or stun/killing in the slaughter of wild-caught finfish: The scientific evidence base. Animal Welfare 34, e33. doi.org
[15] Europäische Kommission (06.03.2018): Bericht COM(2018) 87 final, zur möglichen Einführung gewisser Anforderungen für den Schutz von Fischen zum Zeitpunkt der Tötung. eur-lex.europa.eu
[16] Tierschutzgesetz (TierSchG), §§ 1, 4 und 17 (abgerufen im Oktober 2026). gesetze-im-internet.de
[17] Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV), §§ 1 und 12 sowie Anlage 1 Nummer 9 (abgerufen im Oktober 2026). gesetze-im-internet.de
[18] Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, Erwägungsgrund 11, Artikel 1, 3 und 27. eur-lex.europa.eu
[19] Europäische Kommission: Animal welfare in the EU, Overview (geplante Revisionen, abgerufen im Oktober 2026). food.ec.europa.eu



