Tierschutz & Veganismus

Plant Based vs. Vegan: Was ist eigentlich der Unterschied?

Plant-based oder vegan? Was die Begriffe bedeuten, warum beide rechtlich nicht definiert sind und worauf du beim Einkauf und der Ernährung achten kannst.

10 Min. Lesezeit9. Oktober 2026
scrabble letters spelling the word vegan on a wooden table

⏱ Lesezeit: ca. 8 Minuten

Im Supermarkt stehen „plant-based“ und „vegan“ oft auf derselben Packung. Beide Wörter klingen nach dem Gleichen, sind es aber nicht, und beide sind rechtlich weniger geregelt, als viele annehmen. Dieser Artikel klärt, was die Begriffe bedeuten, was gesetzlich gilt, was die EU 2026 bei Produktnamen beschlossen hat und worauf du beim Einkauf achten kannst.

Zwei Begriffe mit unterschiedlicher Herkunft

Das Wort „vegan“ entstand 1944. Die Vegan Society wurde im November dieses Jahres gegründet und suchte ein kürzeres Wort für eine vegetarische Lebensweise ohne Milchprodukte.[1] Ihre heutige Definition beschreibt Veganismus als Philosophie und Lebensweise, die jede Form von Ausbeutung von und Grausamkeit gegenüber Tieren ausschließen will, „soweit möglich und praktikabel“, für Nahrung, Kleidung oder jeden anderen Zweck. Ernährungsbezogen heißt das: auf alle Produkte verzichten, die ganz oder teilweise von Tieren stammen, also auch auf Fisch, Eier, Milchprodukte und Honig.[2]

Die Gründe sind verschieden: Manche Menschen lehnen die Haltung von Nutztieren ab, andere sorgen sich um die Umwelt.[2] Wer sich mit der ethischen Seite beschäftigen möchte, findet sie im Lexikon unter Tierethik und Massentierhaltung. Weil Veganismus ausdrücklich mehr als Ernährung meint, reicht er bis zu Kleidung und veganer Kosmetik.[2]

„Plant-based“ ist dagegen ein junger Begriff ohne feste Bedeutung. Eine Übersichtsarbeit zu Ernährungsstudien fand, dass in der Hälfte der untersuchten Interventionen alle tierischen Produkte ausgeschlossen waren, der Begriff dort also für vegan stand. In rund einem Drittel waren Milchprodukte enthalten, in 20 Prozent stand eine semivegetarische Ernährung im Vordergrund.[3] Wer „plant-based“ liest, weiß also noch nicht, was drinsteckt.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) nutzt den Begriff nicht als Definition. Sie empfiehlt gesunden Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren, die Mischkost essen, eine pflanzenbetonte Ernährung: mehr als drei Viertel pflanzliche und knapp ein Viertel tierische Lebensmittel, täglich zwei Portionen Milch und Milchprodukte und pro Woche höchstens 300 Gramm Fleisch und Wurst sowie ein Ei.[4][5] Das ist keine vegane Ernährung, sondern eine, die tierische Produkte deutlich reduziert.

Die verbreitete Faustregel, bei „plant-based“ gehe es um Gesundheit und bei „vegan“ um Ethik, stimmt deshalb nur halb. Bei der Vegan Society steht die Ethik im Zentrum. Für „plant-based“ gibt es keinen einheitlichen Maßstab, weder für die Motivation noch für den Anteil tierischer Produkte.

Was rechtlich gilt: weniger, als die Packung suggeriert

„Vegan“ und „vegetarisch“ sind in Deutschland und der EU gesetzlich nicht definiert. Ein Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen im Bundesrat hielt das 2013 fest,[6] und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Bayern schrieb es in seiner Untersuchung von 2018 ebenfalls.[7] Dabei verpflichtet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung die Kommission seit 2011, einen Durchführungsrechtsakt zur Eignung von Lebensmitteln für Menschen zu erlassen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren (Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe b).[8] In den geprüften Quellen fand sich kein Hinweis, dass er erlassen wurde.

Stattdessen gelten zwei Behelfe. Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder beschloss 2016 Kriterien, die der Lebensmittelüberwachung als Grundlage dienen.[9] Danach ist ein Lebensmittel vegan, wenn es kein Erzeugnis tierischen Ursprungs ist und auf keiner Produktions- oder Verarbeitungsstufe tierische Zutaten, Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen, Enzyme oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet wurden. Vegetarisch darf zusätzlich Milch, Kolostrum, Eier von Farmgeflügel, Bienenhonig, Bienenwachs, Propolis oder Wollfett enthalten.[10]

Im Dezember 2018 kamen Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs hinzu.[7] Beide Behelfe sind keine Gesetze. Die Leitsätze sind laut Bundesministerium nicht rechtsverbindlich und ergänzen lebensmittelrechtliche Vorschriften.[11] Für „plant-based“ gibt es nach den geprüften Quellen nicht einmal solche Kriterien.

Wie verlässlich die Auslobung „vegan“ und „vegetarisch“ ist, prüfte das LGL 2018 an 292 Erzeugnissen aus Fleisch-, Fisch- und Milchersatz, Backwaren, Säuglingsnahrung, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika. 81 Prozent waren weder bei der Kennzeichnung noch bei der Zusammensetzung zu beanstanden. 13 Prozent beanstandete das Amt als irreführend, weil die Zutat im Hauptsichtfeld fehlte, die die üblicherweise tierischen Bestandteile ersetzt.[7] Die Auslobung war also meist in Ordnung, aber nicht immer.

Neue Produktnamen: Was die EU-Verordnung 2026 ändert

Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Stärkung der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette enthält auch Regeln für Fleischbezeichnungen: Das Wort „Fleisch“ und 31 weitere Begriffe sind künftig Fleischprodukten vorbehalten. Die englische Textfassung nennt darunter beef, pork, chicken, bacon, steak und liver (Rind, Schwein, Huhn, Speck, Steak, Leber) sowie Teilstücke wie ribeye oder tenderloin. Pflanzliche Produkte dürfen diese Wörter dann nicht mehr tragen, ebenso wenig Produkte aus Zell- oder Gewebekulturen.[12]

Nicht auf der Liste stehen Wörter wie „Burger“, „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Nuggets“. Ein Veggie-Burger ist von der Liste also nicht betroffen, ein Veggie-Steak schon. Die Regeln gelten erst drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Ware, die vorher rechtmäßig hergestellt oder importiert wurde, darf höchstens sechs Jahre nach Inkrafttreten oder, falls früher, bis zum Abverkauf weiter verkauft werden. Die Kommission kann außerdem Ausnahmen für Produkte mit lange etablierten Namen festlegen.[12]

Der Markt: Fleischersatz wächst nicht mehr

Wie groß das Segment ist, zeigt die Produktion. 2025 stellten Betriebe in Deutschland 124.900 Tonnen vegetarische und vegane Fleischalternativen her, 1,2 Prozent weniger als 2024 (126.500 Tonnen). Der Wert sank um 2,2 Prozent auf 632,6 Millionen Euro. Das ist ein Rückgang nach jahrelangem Anstieg, binnen sechs Jahren hat sich die Produktion trotzdem mehr als verdoppelt.[13] Fleischersatz ist dabei nur ein Ausschnitt: Hülsenfrüchte, Gemüse und Getreide stecken in dieser Zahl nicht.

Gesundheit: Vegan geht, mit Planung

Die DGE bewertete ihre Position zu veganer Ernährung 2024 neu. Für gesunde Erwachsene kann sie gesundheitsfördernd sein, wenn ein Vitamin-B12-Präparat eingenommen wird, die Lebensmittel gut geplant sind und die Zufuhr der potenziell kritischen Nährstoffe stimmt: neben B12 sind das Jod, Protein, langkettige Omega-3-Fettsäuren, Vitamin D, Vitamin B2, Calcium, Eisen, Zink und Selen. Vitamin A stuft die DGE neu als gegebenenfalls kritisch ein.[14] Vitamin B12 steckt in nennenswerten Mengen nur in tierischen Lebensmitteln.[15]

Besonders auffällig ist Jod. Wer vegan isst, nimmt tendenziell weniger davon auf, weil Seefisch sowie Milch und Milchprodukte entfallen, und pflanzliche Milchalternativen sind selten mit Jod angereichert. Die DGE rät zu jodiertem Speisesalz oder zu Meersalz mit Meeresalgen und definiertem Jodgehalt.[14]

Die Studienlage zu Vorteilen ist dünn. Vegan lebende Erwachsene haben tendenziell eine bessere kardiometabolische Gesundheit, die Vertrauenswürdigkeit der Ergebnisse stuft die DGE aber überwiegend als sehr niedrig bis niedrig ein. Zugleich kann eine vegane Ernährung zu einer potenziell schlechteren Knochengesundheit und einem höheren Frakturrisiko führen. Für Kinder, Jugendliche, Schwangere, Stillende und ältere Menschen spricht die DGE wegen der begrenzten Datenlage weder eine Empfehlung für noch gegen vegane Ernährung aus.[14]

Ökologie: Wo der Unterschied am größten ist

Die umfangreichste Auswertung stammt von Poore und Nemecek und beruht auf Daten von 38.700 Höfen. Fleisch, Aquakultur, Eier und Milchprodukte beanspruchen demnach rund 83 Prozent der weltweiten Agrarfläche und verursachen 56 bis 58 Prozent der Emissionen der Lebensmittelproduktion, liefern aber nur 18 Prozent der Kalorien und 37 Prozent des Proteins.[16]

Ein vollständiger Verzicht auf tierische Produkte würde den Flächenbedarf der Ernährung um 76 Prozent und die Treibhausgasemissionen um 49 Prozent senken. Beim Wasser ist der Effekt kleiner: Die knappheitsgewichtete Süßwasserentnahme ginge um 19 Prozent zurück, bei großer Unsicherheit (minus 5 bis plus 32 Prozent).[16] Wasser spart eine pflanzliche Ernährung demnach weniger deutlich als Fläche und Klima.

Für den Mittelweg ist ein anderes Szenario interessant. Halbiert sich der Konsum jedes tierischen Produkts und wird dabei die Erzeugung mit überdurchschnittlichen Emissionen durch pflanzliche Alternativen ersetzt, erreicht das 71 Prozent der Treibhausgas-Minderung der vollständigen Umstellung (inklusive der CO₂-Aufnahme nachwachsender Vegetation auf frei werdenden Flächen) und 67 Prozent der Flächenminderung.[16] Für diese Ernährungsweise gibt es auch den Begriff Flexitarismus. Selbst die tierischen Produkte mit den geringsten Auswirkungen liegen allerdings typischerweise über den pflanzlichen Alternativen.[16]

Worauf du beim Einkauf achten kannst

Aus alldem folgen ein paar praktische Regeln:

Zutatenliste lesen. Bei „plant-based“ können Milch oder Ei erlaubt sein, bei „vegan“ schließen die Länderkriterien beides aus.[10] Wer Tierisches ganz vermeiden möchte, achtet auf „vegan“ und liest trotzdem die Zutatenliste.

Bei veganer Ernährung B12 und Jod einplanen. Ein Vitamin-B12-Präparat und eine Jodquelle gehören laut DGE zur Planung. Bei Kindern, in Schwangerschaft und Stillzeit und im Alter sind besonders fundierte Ernährungskenntnisse nötig.[14]

Auf neue Namen gefasst sein. Produkte wie „Veggie-Steak“ müssen nach Ablauf der Fristen anders heißen.[12] Das ändert den Namen, sagt aber nichts über die Qualität.

Menge vor Label. Wer weniger tierische Produkte isst, erreicht nach dem Modell von Poore und Nemecek schon etwa zwei Drittel des Effekts bei Fläche und Treibhausgasen, auch ohne vollständigen Verzicht.[16]

Was daraus folgt

„Plant-based“ beschreibt eine Richtung, „vegan“ eine Grenze. Aus Sicht des Tierschutzes ist vegan die konsequentere Antwort, ökologisch zählt schon jede Reduktion. Gesetzlich geschützt ist keiner der beiden Begriffe. Wer wissen will, was in einem Produkt steckt, braucht die Zutatenliste und kein Etikett. Wer Tierisches ganz weglässt, sollte Nährstoffe einplanen. Und wer nur weniger davon essen möchte, hat in der Modellrechnung schon etwa zwei Drittel des Effekts bei Fläche und Emissionen erreicht.

Wie jemand isst, hängt außerdem von Geld, Zeit und dem Zugang zu Produkten ab. Die Verantwortung für Klima und Tierschutz allein bei einzelnen Einkaufsentscheidungen abzuladen, greift deshalb zu kurz: Preise, Kennzeichnung und Regeln für die Produktion setzen den Rahmen.

Quellen

[1] The Vegan Society: History (Gründung im November 1944, Entstehung des Wortes vegan, abgerufen im Oktober 2026). vegansociety.com

[2] The Vegan Society: Definition of veganism (abgerufen im Oktober 2026). vegansociety.com

[3] Storz, M. A. (2022): What makes a plant-based diet? A review of current concepts and proposal for a standardized plant-based dietary intervention checklist. European Journal of Clinical Nutrition 76(6), S. 789 bis 800. pmc.ncbi.nlm.nih.gov

[4] Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2024): Gut essen und trinken, DGE stellt neue lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen für Deutschland vor (Pressemeldung). dge.de

[5] Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Fragen und Antworten zu den lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen, Frage 5.2 (Stand 29.05.2026). dge.de

[6] Bundesrat (04.07.2013): Drucksache 573/13, Antrag des Landes Niedersachsen zur Entschließung des Bundesrates, Erlass des Durchführungsrechtsaktes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer. niedersachsen.de (PDF)

[7] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Vegane und vegetarische Lebensmittel, Untersuchungsergebnisse 2018. lgl.bayern.de

[8] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung), Artikel 36 Absatz 3 Buchstabe b, konsolidierte Fassung vom 1.4.2025. eur-lex.europa.eu

[9] Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (27.04.2016): Mehr Klarheit für Vegetarier und Veganer, Pressemitteilung zum Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz. bll.de (PDF)

[10] Deutscher Bundestag (13.12.2016): Drucksache 18/10633, Verlässliche Rahmenbedingungen für vegane und vegetarische Lebensmittelangebote. dserver.bundestag.de (PDF)

[11] Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft): Leitsätze, Hinweis zur Rechtsnatur (abgerufen im Oktober 2026). dlmbk.de

[12] Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 (Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette), Dokument PE-CONS 21/1/26 REV 1, Artikel 1 Nummer 13, Erwägungsgründe 30 und 41, Artikel 5. data.consilium.europa.eu (PDF)

[13] Statistisches Bundesamt (18.05.2026): Pressemitteilung Nr. N033, Nach jahrelangem Anstieg: Fleischersatz-Produktion sinkt 2025 um 1,2 % gegenüber dem Vorjahr. destatis.de

[14] Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2024): DGE veröffentlicht neues Positionspapier zu veganer Ernährung (Pressemeldung). dge.de

[15] Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Fleisch und Wurst, weniger ist mehr (abgerufen im Oktober 2026). dge.de

[16] Poore, J. und Nemecek, T. (2018): Reducing food’s environmental impacts through producers and consumers. Science 360(6392), S. 987 bis 992. doi.org

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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