- Bedeutung
- Gezielter Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben
- Schwerpunkt
- Erhalt ganzer Arten und ihrer Bestände in freier Wildbahn, nicht das einzelne Tier
- Gefährdung
- Illegaler Wildtierhandel, Zerstörung des Lebensraums und Klimawandel
- Wichtigstes Instrument
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), 1973 unterzeichnet, 1975 in Kraft
- Abgrenzung
- Nicht dasselbe wie Tierschutz im Sinne des Wohlergehens einzelner Tiere
Einfach erklärt
Artenschutz bezeichnet den gezielten Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben. Im Mittelpunkt steht nicht das einzelne Tier, sondern der Erhalt ganzer Arten und ihrer Bestände in freier Wildbahn.
Viele Arten sind heute bedroht: durch den illegalen Wildtierhandel, durch die Zerstörung ihres Lebensraums und durch den Klimawandel. Das wichtigste internationale Instrument gegen den Artenhandel ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). Es wurde 1973 unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Heute gehören ihm 184 Vertragsparteien an, rund 6.610 Tier- und 34.310 Pflanzenarten stehen unter seinem Schutz (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV).
Artenschutz ist näher am Alltag, als es klingt. Ein Souvenir aus Elfenbein oder Schildpatt vom Urlaub, ein exotisches Heimtier aus dem Zoohandel oder bestimmte Holzprodukte: Viele alltägliche Kaufentscheidungen berühren den internationalen Artenhandel direkt, auch wenn er im Alltag unsichtbar bleibt. Wer weiß, worauf zu achten ist, kann Artenschutz ganz praktisch unterstützen, ohne dafür Fachwissen zu brauchen.
Artenschutz ist dabei nicht dasselbe wie Tierschutz im Sinne des Wohlergehens einzelner Tiere. Es geht um den Fortbestand ganzer Populationen, Arten und damit letztlich der Biodiversität insgesamt, auch wenn beide Anliegen sich in der Praxis oft überschneiden und gegenseitig stützen.
Ausführlich erklärt
Wie CITES funktioniert
CITES arbeitet mit einem Dreistufensystem. Anhang I umfasst Arten, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind. Für sie gilt ein weitgehendes Handelsverbot, etwa für die meisten Großkatzen und Elefanten. Anhang II listet Arten, deren Handel kontrolliert werden muss, um eine Überlastung der Bestände zu verhindern. Hier sind Exportgenehmigungen statt vollständiger Verbote üblich, betroffen sind zum Beispiel viele Orchideenarten und bestimmte Haiarten. Anhang III enthält Arten, die auf nationaler Ebene Schutz genießen und für die ein einzelner Staat die übrigen Vertragsparteien um Unterstützung bei der Kontrolle bittet.
In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die zuständige CITES-Vollzugsbehörde, innerhalb der Europäischen Union gilt einheitlich die Verordnung (EG) Nr. 338/97. Das heißt konkret: Wer am Zoll ein Souvenir aus geschütztem Material vorzeigen muss, bekommt es nach denselben EU-weiten Regeln bewertet, unabhängig vom Einreisestaat. Für besonders streng geschützte Arten braucht es vorab eine Genehmigung, nicht erst eine Erklärung bei der Einreise.
Die Grenzen des Handelsschutzes
Die Grenzen von CITES
Eine wichtige Einschränkung: CITES reguliert den Handel, nicht die Zerstörung von Lebensräumen. Entwaldung, Klimawandel und industrielle Landwirtschaft sind heute eine mindestens ebenso große Bedrohung für den Artenrückgang wie der illegale Handel. Der Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, das zwischenstaatliche Wissenschafts-Politik-Gremium für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) warnte 2019 in seinem Globalen Sachstandsbericht, dass rund eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind, viele davon bereits innerhalb weniger Jahrzehnte.
Als Reaktion auf diesen Befund einigten sich die Vertragsstaaten der UN-Biodiversitätskonvention im Dezember 2022 in Montreal auf ein neues globales Rahmenwerk, das Kunming-Montreal-Rahmenwerk. Es umfasst vier übergeordnete Ziele für 2050 und 23 konkrete Handlungsziele für 2030. Das bekannteste davon, Ziel 3, auch als „30×30“ bezeichnet, sieht vor, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen wirksam zu schützen und zu verwalten, deutlich mehr, als CITES mit seiner reinen Handelsregulierung je leisten könnte. Ob dieses ambitionierte Flächenziel erreichbar ist, gilt unter Fachleuten als offen, die bisherige Umsetzung durch die einzelnen Staaten verläuft uneinheitlich.
Ergänzend zu CITES existiert mit der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for Conservation of Nature) ein zweites, unabhängiges System, das Arten nicht reguliert, sondern einstuft. Die 1964 gegründete Rote Liste hat bisher mehr als 175.000 Arten wissenschaftlich bewertet, mehr als 49.500 davon gelten als vom Aussterben bedroht, das sind rund 28 Prozent aller bewerteten Arten. Neun Gefährdungskategorien reichen von „Least Concern“ (nicht gefährdet) über „Vulnerable“, „Endangered“ und „Critically Endangered“ bis „Extinct in the Wild“ und „Extinct“. Während CITES also festlegt, wie mit dem Handel einer Art umzugehen ist, liefert die Rote Liste die wissenschaftliche Grundlage dafür, wie dringend eine Art überhaupt Schutz braucht, unabhängig davon, ob mit ihr gehandelt wird oder nicht.
Kontroversen: Schützt Verbot allein?
Ob Handelsverbote wie CITES tatsächlich ausreichen, ist unter Naturschutzfachleuten umstritten. Ein Kritikpunkt: Verbote verlagern den Handel oft nur in die Illegalität. Wilderei und Schmuggel bestehen trotz CITES fort, besonders dort, wo Vollzug und Strafverfolgung schwach sind oder Korruption den Handel begünstigt.
Ein anderer, ebenfalls kontroverser Ansatz ist Trophäenjagd als Finanzierungsinstrument für Schutzgebiete. Die Species Survival Commission der IUCN (SSC, die Fachkommission für Artenschutz innerhalb der Weltnaturschutzunion) vertritt in ihren Leitlinien von 2012 die Position, dass gut geregelte Trophäenjagd unter bestimmten Bedingungen zur Arterhaltung beitragen kann. Voraussetzung dafür sind eine klare Kopplung an Schutzziele und ein direkter Nutzen für lokale Gemeinschaften, etwa wenn Einnahmen in Schutzgebiete und deren Bewachung fließen.
Eine Untersuchung der südafrikanischen Organisation Good Governance Africa (2022) kommt für Südafrika zu einem deutlich kritischeren Befund: Trophäenjagd erwirtschaftet dort weniger als 2 Prozent des gesamten Tourismuswerts, nur rund 3 Prozent der Jagdeinnahmen erreichen überhaupt lokale Gemeinden, und Jäger*innen erlegen bevorzugt besonders große, genetisch wertvolle Tiere in ihrer Blüte statt tatsächlich überzähliger Exemplare, was die genetische Vielfalt einer Population sogar schwächen kann. Wer über solche Entscheidungen bestimmt, welche Gemeinschaften an Einnahmen beteiligt werden und wessen Perspektive auf „nachhaltige Nutzung“ zählt, ist dabei auch eine Machtfrage mit oft kolonialer Vorgeschichte, die in der Debatte um Wildtiermanagement im südlichen Afrika mitschwingt. Eine einheitliche wissenschaftliche Antwort gibt es bislang nicht. Die Bewertung hängt stark vom Einzelfall, der betroffenen Art und der jeweiligen Region ab.
Was das mit uns zu tun hat
Artenschutz beginnt oft im Kleinen. Wer im Urlaub Souvenirs aus Elfenbein, Schildpatt, Korallen oder bestimmten Reptilledern kauft, unterstützt möglicherweise unwissentlich den illegalen Artenhandel, auch wenn der Verkauf vor Ort legal wirkt. Ähnliches gilt für exotische Heimtiere: Viele Reptilien, Papageien und Vogelspinnen aus dem Zoohandel stammen aus Wildfängen statt aus kontrollierten Nachzuchten, auch wenn Herkunftspapiere etwas anderes vermuten lassen.
Ein einfacher Grundsatz hilft im Zweifel weiter: Bei Produkten aus Tier- oder Pflanzenmaterial im Ausland lieber genauer nachfragen oder auf den Kauf verzichten, statt sich auf den Eindruck vor Ort zu verlassen.
Kerngedanke
Wer unsicher ist, findet auf den Seiten des BfN und des Zolls Listen geschützter Arten und Einfuhrbestimmungen, meist bereits vor Reiseantritt einsehbar. Auch bei der Wahl des Reiseziels selbst lässt sich Artenschutz mitdenken: Anbieter*innen von Safaris oder Tauchtouren unterscheiden sich deutlich darin, wie eng sie mit lokalen Schutzgebieten zusammenarbeiten und ob ein Teil der Einnahmen tatsächlich beim Artenschutz vor Ort ankommt, statt nur bei der Tourismusbranche.
Artenschutz ist damit auch eine Frage, wie bewusst wir als Einzelne mit dem umgehen, was aus der Natur stammt, lange bevor es im Koffer oder im Terrarium landet. Die gute Nachricht: Niemand muss dafür Expertin oder Experte werden. Wer sich einmal mit den Grundregeln vertraut gemacht hat, erkennt Warnsignale wie exotische Materialien oder fehlende Herkunftsnachweise schon auf den ersten Blick und muss bei der nächsten Kaufentscheidung nicht wieder bei null anfangen.
Quelle: BMUV: Washingtoner Artenschutzübereinkommen / CITES / IPBES (2019): Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services / CBD: Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework, Target 3 / IUCN Red List of Threatened Species / IUCN SSC (2012): Guiding Principles on Trophy Hunting as a Tool for Creating Conservation Incentives / Good Governance Africa / Dr. Ross Harvey (2022): Trophy hunting value report
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