- Seit dem 1. Januar 2022 führt die WHO Geschlechtsinkongruenz nicht mehr bei den psychischen Störungen, sondern im Kapitel zur sexuellen Gesundheit.
- In Deutschland bleibt die ICD-10 vorerst die amtliche Klassifikation, die neue Fassung ist hierzulande noch nicht eingeführt.
- Geschlechtsidentität, körperliches Geschlecht und sexuelle Orientierung sind drei getrennte Ebenen. Welche Bezeichnung passt, entscheidet die Person selbst.
- Seit dem 1. November 2024 genügt eine Erklärung beim Standesamt statt zwei Gutachten und einem Gerichtsverfahren.
Seit dem 1. Januar 2022 führt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Diagnose für trans Personen nicht mehr unter den psychischen Störungen. Mit der elften Ausgabe ihrer Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) verschwand der „Transsexualismus“ aus dem Kapitel für psychische Störungen, an seine Stelle trat die „Geschlechtsinkongruenz“.[1][2]
Das erklärt, warum heute oft von Transidentität statt von Transsexualität die Rede ist. Dieser Artikel zeigt den Unterschied der Begriffe, was sich medizinisch und rechtlich geändert hat und was in Deutschland noch nicht umgesetzt ist. Dabei bleiben drei Dinge getrennt, die im Alltag oft vermischt werden: Geschlechtsidentität, körperliches Geschlecht und sexuelle Orientierung.
Vom Krankheitsbild zum Identitätsbegriff: eine kurze Geschichte
Transsexualität ist eine medizinisch-psychologische Kategorie, die in ihrer heutigen Form in den 1950er Jahren geprägt wurde. Der Begriff beschreibt das andauernde, starke Bedürfnis, dem sogenannten „Gegengeschlecht“ anzugehören und den Körper daran anzugleichen.[3]
Die ICD-10 führte den „Transsexualismus“ (F64.0) unter den „Störungen der Geschlechtsidentität“ (F64), und diese zählen zu den Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60 bis F69). Nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) trug das maßgeblich zur Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von trans Personen bei.[2]
Die amerikanische Psychiatrie ging einen ähnlichen Weg. Das DSM-III führte „Transsexualismus“ 1980 ein, das DSM-IV ersetzte ihn 1994 durch „Störungen der Geschlechtsidentität“, und erst das DSM-5 von 2013 spricht von „Geschlechtsdysphorie“. Damit gilt nicht mehr die Identität als krankhaft, sondern ein mögliches Unbehagen mit dem eigenen Geschlecht. Die Geschlechtsdysphorie bleibt dort aber eine psychische Diagnose.[2]
Dabei strebt nicht jede trans Person medizinische Schritte an. Manche wünschen keine Geschlechtsangleichung, andere nur einzelne körperliche Veränderungen. Auch die WHO hält fest: Manche trans Personen suchen eine medizinische oder chirurgische Transition, andere nicht.[1] Der alte Begriff ließ für diese Vielfalt kaum Raum.
2022: Die WHO löst die Diagnose von den psychischen Störungen
Die Weltgesundheitsversammlung beschloss die ICD-11 am 25. Mai 2019, in Kraft trat sie am 1. Januar 2022.[4] Die Diagnose heißt dort „Gender Incongruence“ (Geschlechtsinkongruenz) und steht nicht mehr im Kapitel „Mental and behavioural disorders“, sondern im neuen Kapitel „Conditions related to sexual health“. Die WHO begründet das mit dem heutigen Wissensstand: Trans-bezogene und geschlechtsdiverse Identitäten sind keine psychischen Erkrankungen, und eine solche Einordnung kann enormes Stigma verursachen. Die neue Einordnung soll außerdem den Zugang zu geschlechtsangleichender Gesundheitsversorgung und die Kostenübernahme durch Krankenversicherungen absichern.[1]
Die Diagnose beschreibt eine deutliche und anhaltende Nichtübereinstimmung zwischen dem erlebten und dem zugewiesenen Geschlecht. Vor Beginn der Pubertät kann sie in dieser Form nicht vergeben werden, und geschlechtsvariantes Verhalten oder entsprechende Vorlieben allein reichen nicht aus.[1] Anders als „Transsexualismus“ setzt sie kein Zweigeschlechtermodell voraus.[2]
Für Deutschland ist wichtig: Wann ein Land auf die ICD-11 umsteigt, entscheidet es selbst. Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bleibt hierzulande die ICD-10 die gültige amtliche Klassifikation, bis die ICD-11 eingeführt ist, für die Diagnosekodierung im Gesundheitswesen ist das die Variante ICD-10-GM. Die Einführung für die Diagnosekodierung werde noch mehrere Jahre dauern.[5] Die neue Einordnung ist damit in Deutschland noch nicht Grundlage der amtlichen Diagnosekodierung.
Transidentität, Transsexualität, transgender: Was die Begriffe unterscheidet
„Transsexualität“ ist ein medizinisch geprägter Begriff, der auf dem binären Geschlechtersystem aufbaut und sich vor allem auf die Kategorien Mann und Frau bezieht. Kritisiert wird er auch, weil trans sein unabhängig von der sexuellen Orientierung ist und sich auf die Geschlechtsidentität bezieht, die Endung „-sexualität“ aber etwas anderes nahelegt.[6] Wenn cis Personen trans Personen als „transsexuell“ bezeichnen, wird das wegen des historischen Kontexts häufig als diskriminierend angesehen und abgelehnt.[6]
Ein Teil der trans Personen nutzt den Begriff trotzdem selbst, etwa weil das englische „sex“ den Fokus darauf legt, dass der Körper von der Geschlechtsidentität abweicht.[6] Die bpb betont, dass sich auch Personen als transsexuell definieren können, die keine oder nur manche Körperveränderungen anstreben.[3]
Selbstbezeichnung und Fremdbezeichnung
Dass „transsexuell“ als Fremdbezeichnung durch cis Personen oft abgelehnt wird, heißt nicht, dass der Begriff für jede Person falsch ist. Einige trans Personen ziehen ihn anderen Bezeichnungen vor. Entscheidend ist, wie eine Person sich selbst nennt.
„Transgender“ kam in den 1970er Jahren auf, als trans Personen sichtbarer wurden. Der Bezug auf das englische „gender“ soll auch denen eine Identifikation ermöglichen, deren Geschlechtsidentität weder männlich noch weiblich ist, etwa nichtbinären Personen. „Transident“ betont den Aspekt der Identität. Ob jemand diesen Begriff für sich nutzt, hängt wiederum von der Person ab.[6]
Das Sternchen in „trans*“ soll der Vorstellung entgegenwirken, alle trans Personen seien gleich. Es steht stellvertretend für die verschiedenen Selbstbezeichnungen, etwa „trans*ident“ oder „trans*geschlechtlich“.[7] Als Adjektiv für Personen schreibt der Bundesverband Trans* „trans*“ klein und getrennt, also trans* Frau, trans* Mann, trans* Person. Die Großschreibung wie bei „Transfrau“ überbetone dagegen die Eigenschaft, trans zu sein.[7]
Identität, Körper, Begehren: drei getrennte Ebenen
Im Alltag gehen drei Dinge durcheinander. Die Geschlechtsidentität beschreibt, als welches Geschlecht eine Person sich selbst erlebt, etwa als Mann, Frau, nichtbinär oder weitere Identität. Das körperliche Geschlecht beschreibt Merkmale wie Chromosomen, Hormone und Geschlechtsorgane und wird als männlich, weiblich oder intergeschlechtlich beschrieben. Die sexuelle Orientierung ist eine dritte Ebene: Sie sagt, zu wem sich eine Person hingezogen fühlt.
Drei Ebenen, nicht eine
Geschlechtsidentität, körperliches Geschlecht und sexuelle Orientierung sind getrennt voneinander. Keine der drei bestimmt eine andere. Eine Aussage über die eine Ebene ist keine Aussage über die anderen.
Das gilt für alle trans Personen, auch für nichtbinäre. Ein trans Mann ist ein Mann, dessen Geschlechtsidentität männlich ist, obwohl ihm bei der Geburt das Geschlecht weiblich zugewiesen wurde. Er kann heterosexuell, schwul, bisexuell oder asexuell sein, genau wie ein cis Mann. Eine trans Frau kann lesbisch, bisexuell, heterosexuell oder alles andere sein. Intergeschlechtliche Menschen sind eine eigene Gruppe: Bei ihnen geht es um körperliche Merkmale, nicht um die Geschlechtsidentität, auch wenn das Selbstbestimmungsgesetz für beide Gruppen gilt.[8]
Dass Identität und Körper getrennt zu denken sind, zeigt auch das Gesetz. Nach § 8 SBGG gelten Vorschriften zu Schwangerschaft und Gebärfähigkeit unabhängig vom Geschlechtseintrag für jede Person, die schwanger oder gebärfähig ist. Das schließt trans Männer ein, die schwanger werden oder ein Kind gebären. Bei gesundheitsbezogenen Maßnahmen, die mit körperlichen Gegebenheiten zusammenhängen, kommt es nach § 6 Absatz 4 auf den Eintrag nicht an.[9]
Vom Transsexuellengesetz zum Selbstbestimmungsgesetz
Bis Ende Oktober 2024 galt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980. Das Bundesministerium der Justiz nennt es in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.[8] Es kannte zwei Verfahren: Für die Änderung des Vornamens brauchte es unter anderem zwei Gutachten voneinander unabhängiger Sachverständiger. Die Änderung des Personenstands verlangte zusätzlich eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit und einen operativen Eingriff an den äußeren Geschlechtsmerkmalen. Das betraf trans Männer und trans Frauen gleichermaßen.[10]
Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese beiden Voraussetzungen 2011 für nicht vereinbar mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit und setzte sie bis zu einer Neuregelung außer Anwendung. Eine geschlechtsändernde Operation sei nicht in jedem Fall angezeigt. Wie dauerhaft ein Geschlechtsempfinden ist, zeige sich daran, wie konsequent jemand in diesem Geschlecht lebt, und nicht am Grad der operativen Anpassung.[10]
Seit dem 1. November 2024 gilt stattdessen das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Eine Person, deren Geschlechtsidentität vom Eintrag abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass Geschlechtseintrag und Vornamen geändert werden sollen. Dabei versichert sie, dass der gewählte Eintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Folgen bewusst sind (§ 2).
Die Änderung ist drei Monate vorher anzumelden (§ 4), und nach einer Erklärung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr (§ 5). Ein ärztliches Attest oder Gutachten und ein Gerichtsverfahren sind nicht mehr nötig.[9][8]
Ausdrückliches Ziel ist es, „von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken“ (§ 1). Medizinische Maßnahmen regelt das Gesetz nicht. Hormontherapien oder Operationen bleiben eigene Entscheidungen, und der rechtliche Weg hängt nicht davon ab, welche körperlichen Schritte eine Person geht.[9]
Das Gesetz kennt auch Schutzregeln. Jugendliche ab 14 Jahren geben die Erklärung selbst ab, brauchen aber die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Verweigern diese sie, kann das Familiengericht sie ersetzen, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Jugendlichen müssen erklären, dass sie beraten sind. Für jüngere Kinder können nur die gesetzlichen Vertreter erklären (§ 3). Nach der Änderung dürfen frühere Geschlechtsangabe und frühere Vornamen ohne Zustimmung nicht offenbart oder ausgeforscht werden, mit Ausnahmen (§ 13). Wer das absichtlich tut, um zu schädigen, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 14).[9]
Was die Zahlen zeigen
Wie viele Personen das Gesetz nutzen, erfasst das Statistische Bundesamt (Stand 9. Oktober 2026). Von Januar bis Oktober 2024 galt noch das TSG, in diesen zehn Monaten wurden 596 Änderungen des Geschlechtseintrags gemeldet. Im November 2024, dem ersten Monat nach Inkrafttreten des SBGG, waren es 7.057, im gesamten Jahr 2024 zusammen 10.589 und im Jahr 2025 insgesamt 15.688.[11]
Im Jahr 2025 betrafen 42 Prozent der Erklärungen den Wechsel von weiblich zu männlich und 27 Prozent von männlich zu weiblich, bei 20 Prozent von weiblich zu divers oder ohne Angabe und bei 9 Prozent von männlich zu divers oder ohne Angabe. Die häufigste Einzelkombination war damit der Wechsel von weiblich zu männlich. Die Monatswerte sanken 2025 von 2.360 im Januar auf 636 im Dezember.[11]
Die Zahlen haben Grenzen. Sie zählen Einträge, keine Identitäten, und erfassen nur Personen mit einem Eintrag in einem deutschen Geburtenregister, die Zahl der Erklärungen wird deshalb unterschätzt. Zu Alter oder Staatsangehörigkeit liegen dem Statistischen Bundesamt keine Angaben vor.[11] Wie viele trans Personen es gibt, lässt sich daraus nicht ablesen.
Was du tun kannst
- Frag nach der Selbstbezeichnung, statt zu vermuten: Welchen Begriff nutzt die Person für sich?
- Verwende Namen und Pronomen, die eine Person aktuell nutzt, auch wenn von der Zeit vor der Transition die Rede ist.
- Schreibe über Personen mit dem Adjektiv: trans Frau, trans Mann, trans Person. Vermeide „Transsexuelle“ als Hauptwort, wenn du über andere sprichst.
- Sag „Geschlechtsangleichung“ statt „Geschlechtsumwandlung“, denn niemand wechselt das Geschlecht, es geht darum, Körper und Identität in Einklang zu bringen, soweit das gewünscht ist.
- Frag nicht nach früheren Vornamen, Operationen oder Körpermerkmalen, solange die Person nicht selbst darüber spricht.
Fazit
Von „Transsexualismus“ in der ICD-10 über „Geschlechtsinkongruenz“ in der ICD-11, vom Transsexuellengesetz zum Selbstbestimmungsgesetz: Sprache und Recht folgen dem Wissen, sobald Betroffene gehört werden. Fertig ist das nicht. In Deutschland ist die ICD-11 noch nicht eingeführt, und das Selbstbestimmungsgesetz regelt Eintrag und Vornamen, aber keine medizinische Versorgung. Gesetze und Diagnosen ersetzen außerdem keine Haltung: Transfeindlichkeit gibt es weiter. Wer die Selbstbezeichnung einer Person respektiert, macht ihr das Leben leichter und investiert nur Aufmerksamkeit.
Quellen
[1] Weltgesundheitsorganisation (WHO): Gender incongruence and transgender health in the ICD. who.int
[2] Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Medizinische Einordnung von Trans*identität. bpb.de
[3] Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Transsexualität / transsexuell. bpb.de
[4] WHO (25.05.2019): World Health Assembly Update, Beschluss zur ICD-11. who.int
[5] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): ICD-11, Stand der Einführung in Deutschland (abgerufen im Oktober 2026). bfarm.de
[6] Bundesverband Trans* und Partner (bug-ev.org): Transsexuell, transgender und transident. bug-ev.org
[7] Bundesverband Trans*: Unterstrich, Sternchen oder Doppelpunkt? Warum wir schreiben, wie wir schreiben. bundesverband-trans.de
[8] Bundesministerium der Justiz: Selbstbestimmungsgesetz (abgerufen im Oktober 2026). bmj.de
[9] Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), §§ 1 bis 6, 8, 13 und 14. gesetze-im-internet.de
[10] Bundesverfassungsgericht (28.01.2011): Pressemitteilung Nr. 7/2011 zum Beschluss vom 11. Januar 2011, 1 BvR 3295/07. bundesverfassungsgericht.de
[11] Statistisches Bundesamt (09.10.2026): Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags für die Jahre 2024 und 2025 und vorläufige Ergebnisse für 2026. destatis.de



