Antifaschismus & Demokratie

Sich organisieren

Sich organisieren heißt, sich für gemeinsame Ziele zusammenzuschließen: Formen, Rechte nach Grundgesetz und Vereinsrecht, die Strukturfrage.

7 Min. LesezeitAktualisiert am 17.10.2026
Auf einen Blick

Gemeint
Zusammenschluss mehrerer Menschen, die ein gemeinsames Anliegen dauerhaft oder für eine Aktion verfolgen
Formen
Bezugsgruppe, Initiative, Verein, Gewerkschaft, Bündnis
Rechtsrahmen
Art. 9 Grundgesetz und Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch
Eintragung als Verein
mindestens sieben Mitglieder (§ 56 BGB)
Zentrale Streitfrage
Wie viel Struktur braucht eine Gruppe, damit alle mitentscheiden können?

Einfach erklärt

„Sich organisieren“ bedeutet, sich mit anderen Menschen zusammenzuschließen, um gemeinsam politisch oder gesellschaftlich etwas zu verändern, statt allein zu handeln. Das kann eine feste Gruppe sein, etwa ein Verein oder eine Gewerkschaft, oder eine lockere Struktur, die sich nur für eine bestimmte Aktion zusammenfindet.

Der Gedanke dahinter: Einzelne Stimmen gehen im öffentlichen Diskurs leicht unter, eine organisierte Gruppe wird gehört. Wer sich organisiert, teilt Aufgaben auf, sammelt Wissen und Ressourcen und kann so mehr erreichen als eine Einzelperson allein, sei es eine Nachbarschaftsinitiative gegen Mietsteigerungen oder eine bundesweite Klimabewegung.

Sich zu organisieren heißt nicht automatisch, Mitglied in einer großen Organisation zu werden. Eine Bezugsgruppe, also eine kleine Gruppe von Vertrauten, die gemeinsam handelt, besteht laut dem Wikipedia-Artikel dazu üblicherweise aus drei bis zwanzig Personen. Entscheidend ist, dass daraus eine wiederkehrende, verlässliche Struktur wird: feste Treffen, geklärte Aufgaben, ein Weg, Entscheidungen zu treffen.

Merke

Keine Gruppe ist ohne Struktur. Die Frage ist nur, ob die Struktur offen vereinbart ist oder im Verborgenen entsteht.


Ausführlich erklärt

Formen: von der Bezugsgruppe bis zum Verein

Laut dem Wikipedia-Artikel zur Bezugsgruppe (eine zusammenfassende Sekundärquelle) arbeiten Bezugsgruppen nichthierarchisch und nach dem Konsensprinzip, das heißt: Beschlossen wird, was alle mittragen können. Sie bestehen meist aus Menschen, die einander vertrauen, und verstehen sich als reaktive, flexible und dezentrale Form der Organisierung. Mehrere Bezugsgruppen können ein Cluster bilden, häufig nur für eine bestimmte Aufgabe oder Aktion. Für größere Absprachen schicken Gruppen je eine Person in einen Sprecherrat, im Deutschen meist Deliplenum (Delegiertenplenum) genannt.

Die Form hat eine Geschichte. Der Artikel führt sie auf spanische Anarchistinnen und Anarchisten des 19. Jahrhunderts zurück, die solche Gruppen grupos de afinidad nannten. Bekannt wurde sie in der Anti-Atomkraft-Bewegung: Am 30. April 1977 besetzten über 2.400 Menschen den Bauplatz des geplanten Kernkraftwerks Seabrook in den USA, organisiert in Hunderten Bezugsgruppen, die zuvor ein gemeinsames Training in gewaltfreier Aktion absolviert hatten. Die Struktur sollte Mitsprache über gewählte Sprecherinnen und Sprecher ermöglichen und es erschweren, Provokateure einzuschleusen. Das Modell wurde später auch bei der Besetzung einer Tiefbohrstelle im Wendland bei Gorleben im Mai 1980 genutzt.

Am anderen Ende steht der Verein. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 Absatz 1, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, wird nach § 21 BGB durch Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts rechtsfähig. Dafür sollen nach § 56 BGB mindestens sieben Mitglieder vorhanden sein, und nach § 26 BGB braucht jeder Verein einen Vorstand. Ein Verein ohne Eintragung ist ebenfalls möglich, hat aber eine Haftungsfalle: Wer im Namen eines nicht eingetragenen Vereins ein Rechtsgeschäft mit Dritten abschließt, haftet nach § 54 BGB persönlich. Die Zivilgesellschaftsforschung ZiviZ zählt in Deutschland mehr als 628.000 eingetragene Vereine, zur organisierten Zivilgesellschaft gehören außerdem Stiftungen, gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Im Betrieb: Gewerkschaft und Betriebsrat

Auch am Arbeitsplatz gibt es einen rechtlichen Rahmen. Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes gewährleistet das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ausdrücklich für jedermann und für alle Berufe. Abreden, die dieses Recht einschränken, sind nichtig.

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Beschäftigten, von denen drei wählbar sind, werden nach § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes Betriebsräte gewählt. Gibt es noch keinen, können nach § 17 Absatz 3 drei wahlberechtigte Beschäftigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung einladen, die einen Wahlvorstand wählt. Niemand darf die Wahl behindern oder durch Nachteile oder Vorteile beeinflussen (§ 20), und wer das tut, kann nach § 119 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

628.000eingetragene Vereine in Deutschland laut ZiviZ
SiebenMitglieder sollen für die Eintragung eines Vereins mindestens vorhanden sein (§ 56 BGB)
3Beschäftigte reichen aus, um zu einer Betriebsversammlung für eine Betriebsratswahl einzuladen (§ 17 BetrVG)

Wer darf sich organisieren?

Die Rechtslage ist weniger eindeutig, als sie klingt. Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 1 (zur Versammlungsfreiheit) nennen als Berechtigte „alle Deutschen“. Das Vereinsgesetz formuliert in § 1 weiter: Die Bildung von Vereinen ist frei. Zugleich können nach § 14 Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind, unter zusätzlichen Voraussetzungen verboten werden, die für andere Vereine nicht gelten. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter überwiegend Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates sind, gelten nicht als Ausländervereine.

Einordnung

Hier steht der Gesetzestext, keine Rechtsberatung. Wie sich diese Regeln im Einzelfall auswirken, ist nicht Gegenstand dieses Eintrags. Wer ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine Gruppe gründen will, kann sich bei Beratungsstellen für Migration oder bei Rechtshilfegruppen informieren.

Die Strukturfrage: Jo Freemans Aufsatz

Eine der bekanntesten Debatten über das Organisieren geht auf die US-Politikwissenschaftlerin Jo Freeman zurück. Ihr Aufsatz „The Tyranny of Structurelessness“ beruht auf einem Vortrag vom Mai 1970 und erschien 1972 erstmals in der Zeitschrift The Second Wave, später in weiteren Fassungen. Freeman schrieb über die Frauenbewegung ihrer Zeit, in der strukturlose Gesprächsgruppen verbreitet waren. Solche Gruppen funktionierten für den Austausch persönlicher Erfahrungen, so ihre Analyse, stießen aber an Grenzen, sobald sie konkrete politische Ziele verfolgen wollten.

Ihre zentrale These: Es gibt keine strukturlose Gruppe. Jede Gruppe, die für einige Zeit mit einem Zweck zusammenkommt, strukturiert sich zwangsläufig, unabhängig von Absichten und Fähigkeiten der Beteiligten. Fehlt eine ausdrückliche Struktur, entsteht eine informelle, und die gehört denen, die sich ohnehin kennen. Elitenbildung sei dabei meist keine Verschwörung: Es seien einfach Freundeskreise, die zugleich in derselben Gruppe aktiv sind und außerhalb der offiziellen Kanäle miteinander reden. Wer nicht dazugehört, erfährt weniger und hat weniger Einfluss.

Statt Struktur abzulehnen, schlägt Freeman sieben Grundsätze vor:

  • Aufgaben werden per demokratischem Verfahren an bestimmte Personen übertragen.
  • Wer Aufgaben übernimmt, ist der Gruppe gegenüber verantwortlich.
  • Verantwortung wird auf möglichst viele Personen verteilt.
  • Aufgaben rotieren, damit niemand sie als Eigentum betrachtet, aber auch nicht so schnell, dass niemand sie lernen kann.
  • Aufgaben werden nach nachvollziehbaren Kriterien vergeben, nicht nach Sympathie.
  • Informationen gehen so oft wie möglich an alle.
  • Alle haben gleichen Zugang zu den Ressourcen der Gruppe, auch zu Wissen und Fähigkeiten.

Freemans Text ist ein Beitrag aus einer bestimmten Bewegung und Zeit und kein Naturgesetz. Er zeigt aber, warum Fragen wie „Wer weiß was?“ und „Wer entscheidet wie?“ über den Zusammenhalt einer Gruppe mitentscheiden.

Offene Regeln schützen Gruppen eher vor heimlicher Machtbildung als der Verzicht auf Regeln.

Kerngedanke

Wer kann mitmachen? Zugang mitdenken

Aus Freemans Analyse folgt eine praktische Frage: Wer findet in eine Gruppe, und wer bleibt draußen? Wenn Informationen vor allem in Freundeskreisen fließen, haben Neue es schwer. Auch äußere Hürden entscheiden mit: Ist der Treffpunkt stufenlos erreichbar? Liegen Termine so, dass Menschen mit Sorgearbeit oder Lohnarbeit in Schichten teilnehmen können? Gibt es einen Weg, online mitzureden, etwa für Menschen mit chronischer Erkrankung? Gerade Menschen, die Diskriminierung erleben, brauchen Räume, in denen sie nicht erst erklären müssen, warum sie Unterstützung brauchen. Deshalb gründen manche Gruppen sich bewusst als Selbstorganisation: Es machen nur Menschen mit, die selbst von dem betroffen sind, wofür die Gruppe eintritt. Das ist keine Abschottung, sondern ein anderes Mittel, um eine Stimme zu bekommen. Verwandte Konzepte sind Empowerment und Mutual Aid, also gegenseitige Hilfe ohne Hierarchie.

Was du tun kannst

  1. Formuliere das Anliegen in einem Satz und kläre, wer dafür gebraucht wird.
  2. Vereinbart früh, wie Entscheidungen fallen: Konsens, Mehrheit oder Delegation.
  3. Verteilt Aufgaben ausdrücklich und lasst sie rotieren, statt sie dem Zufall zu überlassen.
  4. Haltet Protokolle und Kontakte für alle zugänglich.
  5. Prüft vor einer Vereinsgründung, ob sieben Mitglieder und ein Vorstand zur Gruppe passen, und wer bei einem nicht eingetragenen Verein persönlich haften würde.
  6. Fragt im Betrieb zuerst eine Gewerkschaft, bevor ihr eine Betriebsratswahl anstoßt.

Quellen: Art. 9 Grundgesetz / Art. 8 Grundgesetz / § 21 BGB / § 26 BGB / § 54 BGB / § 56 BGB / § 1 Vereinsgesetz / § 14 Vereinsgesetz / § 1 Betriebsverfassungsgesetz / § 17 Betriebsverfassungsgesetz / § 20 Betriebsverfassungsgesetz / § 119 Betriebsverfassungsgesetz / ZiviZ: ZiviZ-Survey / Jo Freeman: The Tyranny of Structurelessness / Wikipedia: Bezugsgruppe (Aktivismus) (Sekundärquelle)


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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