Versammlungsfreiheit


Kompakt erklärt

Versammlungsfreiheit ist das Grundrecht, sich mit anderen Menschen friedlich und ohne Waffen zu versammeln, um gemeinsam eine Meinung öffentlich zu zeigen. In Deutschland ist sie in Artikel 8 des Grundgesetzes (GG, die deutsche Verfassung) festgeschrieben und gilt für Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen oder auch spontane Straßenproteste. Ohne Versammlungsfreiheit gäbe es keine Klimastreiks, keine Christopher Street Days und keine Proteste gegen Ungerechtigkeit, denn erst das gemeinsame, sichtbare Auftreten vieler Menschen verleiht einem Anliegen politisches Gewicht.

Das Recht ist nicht grenzenlos: Es gilt nur für friedliche Versammlungen, und der Staat darf es unter engen Voraussetzungen einschränken, etwa wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen. Verboten sind außerdem Versammlungen, die zu Straftaten aufrufen oder nationalsozialistisches Gedankengut verherrlichen. Weil Versammlungsfreiheit für gesellschaftliche Veränderung so zentral ist, beobachten Organisationen wie Amnesty International genau, wo sie weltweit und auch in Deutschland unter Druck gerät.


Für Neugierige

Die zentrale Leitentscheidung zu Versammlungsfreiheit ist der sogenannte Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 (BVerfGE 69, 315). Darin stellte das Gericht klar, dass Versammlungen in der Öffentlichkeit einen „besonderen Beitrag zur politischen Meinungsbildung“ leisten und der Staat sie deshalb grundsätzlich ermöglichen muss, statt sie nur zu dulden. Selbst wenn einzelne Teilnehmende Ausschreitungen begehen könnten, bleibt die friedliche Mehrheit geschützt, solange die Versammlung als Ganzes nicht auf einen unfriedlichen Verlauf angelegt ist. Ein präventives Verbot der gesamten Versammlung ist deshalb nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.

Amnesty International stufte die Versammlungsfreiheit in Deutschland erstmals als eingeschränkt ein und verweist dabei besonders auf Palästina-Solidaritätsproteste sowie Klimaproteste, die überproportional von Verboten und Polizeigewalt betroffen seien. Das zeigt: Versammlungsfreiheit ist kein erledigtes Grundrecht, sondern muss gerade für marginalisierte und politisch unbequeme Gruppen immer wieder neu verteidigt werden.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung, Mathias Metzner (2017): Versammlungsfreiheit / Amnesty International (2024): Proteste & Demonstrationsrecht weltweit schützen, Protect the Protest


Verwandte Begriffe: Ziviler Ungehorsam · Gegendemonstration · Klimastreik · Deeskalation · Polizeikessel




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