Queeres ABC

LGBTQIA+

LGBTQIA+ ist ein Sammelbegriff für Orientierungen und Geschlechter. Was die Buchstaben bedeuten, wo er hinkt und was Daten und Recht sagen.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 30.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Sammelbegriff für sexuelle und romantische Orientierungen sowie Geschlechtsidentitäten und Geschlechtsmerkmale
Buchstaben
L lesbisch, G schwul, B bisexuell, T trans*, Q queer, I intergeschlechtlich, A asexuell, + weitere
Wichtig
L, G, B und A beschreiben Anziehung, T beschreibt Geschlechtsidentität, I beschreibt Körpermerkmale
Im Deutschen
Oft LSBTIQ* (Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter*, queere Personen)
Einordnung
Kein einheitliches Kollektiv: Erfahrungen und Schutzbedarf unterscheiden sich stark

Einfach erklärt

LGBTQIA+ ist ein Akronym, das viele queere Identitäten zusammenfasst: Lesbian (lesbisch), Gay (schwul), Bisexual (bisexuell), Trans*, Queer, Intersex (intergeschlechtlich) und Asexual (asexuell). Das Pluszeichen steht für weitere Identitäten, die nicht ausgeschrieben sind, etwa pansexuelle, nicht binäre oder aromantische Menschen. Die Abkürzung ist kein festgelegter Standard. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weist darauf hin, dass sie in vielen Varianten vorkommt, zum Beispiel mit Q für queer, A für asexuell oder einem zweiten T.

Die Buchstaben sagen nicht alle dasselbe. L, G und B (und auch A) beschreiben, zu wem sich ein Mensch hingezogen fühlt, also die sexuelle Orientierung. T und I betreffen dagegen das Geschlecht: trans* Personen haben eine Geschlechtsidentität, die nicht (vollständig) zu dem Geschlecht passt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Dazu gehören trans Männer, trans Frauen und nicht binäre Personen. Bei intergeschlechtlichen Menschen sind körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig männlich oder weiblich. Das ist eine Eigenschaft des Körpers und keine sexuelle Orientierung. Ein trans Mann kann schwul, bisexuell, hetero oder asexuell sein, so wie jeder andere Mann auch.

Merke

Orientierung (L, G, B, A), Geschlechtsidentität (T) und Körpermerkmale (I) sind drei verschiedene Dinge. Das Akronym stellt sie nebeneinander, weil Menschen mit diesen Merkmalen ähnliche Ausgrenzung erleben, nicht weil sie dasselbe wären.


Ausführlich erklärt

Warum ein Sammelbegriff und wo er an Grenzen stößt

Ein Sammelbegriff macht Gruppen sichtbar, die sonst übersehen werden, und er erlaubt gemeinsame Forderungen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärt, dass das Sternchen in LSBTIQ* stellvertretend für weitere Identitäten steht. Das Plus in LGBTQIA+ erfüllt dieselbe Aufgabe: Es gibt zu, dass keine Liste alle Selbstbezeichnungen erfassen kann.

Die Grenze liegt in der Gleichsetzung. Wer LGBTQIA+ als eine einzige Gruppe denkt, übersieht, dass Rechte und Risiken verschieden verteilt sind. Das zeigt schon das deutsche Recht: Der Begriff „sexuelle Identität“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte laut Antidiskriminierungsstelle ursprünglich alle diese Gruppen umfassen. Inzwischen hat die europäische Rechtsprechung klargestellt, dass trans* und inter* Personen über das Merkmal Geschlecht geschützt sind, weil es um Geschlechtsidentität und nicht um sexuelle Orientierung geht.

Was Daten über Diskriminierung und Gewalt zeigen

Die EU-Grundrechteagentur FRA befragte 2019 in den 28 EU-Staaten (damals noch mit dem Vereinigten Königreich), Nordmazedonien und Serbien 139.799 Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans oder intergeschlechtlich beschreiben. Es ist laut FRA die größte Befragung dieser Art. Die Teilnehmenden wurden online erreicht, die Ergebnisse sind gewichtet, aber keine Zufallsstichprobe der Gesamtbevölkerung. Der Bericht erschien 2020.

Die Unterschiede zwischen den Gruppen sind deutlich:

  • Gewalt: 11 % der Befragten wurden in den fünf Jahren vor der Umfrage körperlich oder sexuell angegriffen, weil sie LGBTI sind. Bei trans Befragten waren es 17 %, bei intergeschlechtlichen 22 %.
  • Belästigung: 38 % erlebten im Jahr vor der Befragung Belästigung. Bei trans Befragten lag der Wert bei 48 %, bei intergeschlechtlichen bei 42 %.
  • Diskriminierung im Alltag: 37 % fühlten sich außerhalb der Arbeit benachteiligt, etwa bei der Wohnungssuche, im Gesundheitswesen oder im Café. Bei trans Befragten waren es 55 %, bei intergeschlechtlichen 59 %.
  • Vorsicht im Alltag: 61 % vermeiden es immer oder oft, in der Öffentlichkeit Händchen zu halten. 33 % meiden oft oder immer bestimmte Orte aus Angst vor Angriffen, Drohungen oder Belästigung.

Eine Einschränkung gehört dazu: Der Bericht weist trans Personen insgesamt aus und trennt in den hier genutzten Auswertungen nicht nach trans Männern, trans Frauen und nicht binären Personen. Aussagen über trans Männer allein lassen sich aus diesen Zahlen nicht ableiten. Ebenso weist der Bericht keine Gewaltraten aus, die Hautfarbe und Geschlechtsidentität kombinieren. Pauschale Aussagen darüber, wer innerhalb der Community das höchste Risiko trägt, lassen sich aus diesen Daten daher nicht belegen.

Mehrfache Diskriminierung: Wer zusätzlich betroffen ist

Die FRA fragte auch nach weiteren Gründen für Diskriminierung. Von den Befragten, die einer ethnischen Minderheit angehören oder einen Migrationshintergrund haben, nannten 40 % genau das als zusätzlichen Grund. 15 % nannten ihre Hautfarbe, 36 % der Befragten mit Behinderung nannten die Behinderung. Das ist der Kern von Intersektionalität: Unterschiedliche Benachteiligungen addieren sich nicht nur, sie wirken zusammen und verändern die Erfahrung.

Aus dieser Sicht wird auch die Kritik an der Bewegung verständlich. Die Politikwissenschaftlerin Lisa Duggan beschrieb 2002 unter dem Titel „The New Homonormativity“ eine Kritik an Teilen der schwul-lesbischen Politik: Sie passe sich bestehenden Verhältnissen an, statt sie infrage zu stellen. Das Stichwort dazu ist Homonormativität. Verwandt ist Pinkwashing, wenn queere Symbole für Werbung oder Image genutzt werden, ohne Menschen zu schützen. Der Begriff Queer wird von manchen bevorzugt, weil er weniger sortiert. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verweist darauf, dass „queer“ einst herablassend gemeint war und heute als Selbstbezeichnung von Menschen gewählt wird, die sich nicht in heteronormative oder geschlechtlich binäre Kategorien einordnen können oder möchten.

Geschichte der Bewegung

Eine feste Gründungsgeschichte gibt es nicht. Oft genannt wird der Stonewall-Aufstand vom 28. Juni 1969 in New York, den der US-Nationalpark-Dienst als Meilenstein der Bürgerrechtsbewegung beschreibt. Laut National Park Service war vor den 1960er Jahren fast alles am offenen Leben als Lesbe, bisexuelle Person oder schwuler Mann illegal. Marsha P. Johnson und Sylvia Rivera werden bis heute als prägende Aktivistinnen genannt, welche Rolle genau sie in der ersten Nacht spielten, ist in der Forschung umstritten. Mehr dazu steht im Eintrag Stonewall. In Deutschland erinnert der Christopher Street Day an diesen Aufstand.

Was das Recht in Deutschland unterscheidet

Weil T und I mit dem Geschlecht zu tun haben, ist ihre rechtliche Lage eine andere als bei L, G und B. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16), dass das Personenstandsrecht neben „weiblich“ und „männlich“ einen weiteren positiven Eintrag zulassen muss. Das Gericht bezog sich auf Menschen, deren Geschlechtsentwicklung Varianten gegenüber einer weiblichen oder männlichen aufweist und die sich dauerhaft keinem der beiden Geschlechter zuordnen. Es sah darin das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verletzt.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) gilt seit dem 1. November 2024. Es löst den Geschlechtseintrag und die Vornamen von der Einschätzung Dritter und stärkt die Selbstbestimmung: Eine Person erklärt gegenüber dem Standesamt, welcher Eintrag zu ihrer Geschlechtsidentität am besten passt. Die Änderung muss drei Monate vorher angemeldet werden, danach gilt eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Erklärung. Medizinische Maßnahmen regelt das Gesetz ausdrücklich nicht. Es betrifft also den Eintrag im Personenstandsregister, nicht den Körper und nicht die sexuelle Orientierung.

Zum Weiterlesen: Queerfeindlichkeit beschreibt die Ablehnung, die viele der oben genannten Zahlen erklärt. Der IDAHOBIT macht sie jedes Jahr am 17. Mai sichtbar.

Ein Akronym kann Vielfalt benennen, aber es gleicht nicht aus, wer innerhalb der Gemeinschaft mehr Schutz und Sichtbarkeit hat.

Kerngedanke

139.799Menschen nahmen 2019 an der FRA-Befragung zu LGBTI-Erfahrungen teil
17 %der trans Befragten wurden in fünf Jahren körperlich oder sexuell angegriffen (alle Befragten: 11 %)
61 %vermeiden es immer oder oft, in der Öffentlichkeit Händchen zu halten

Quellen: FRA (EU-Agentur für Grundrechte, 2020): A long way to go for LGBTI equality (EU-LGBTI II Survey, Erhebung 2019) / Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sexuelle Identität / Bundesverfassungsgericht (2017): Pressemitteilung Nr. 95/2017 zum Beschluss 1 BvR 2019/16 / Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), §§ 1, 2, 4, 5 und Inkrafttreten / US National Park Service: Stonewall National Monument / Duggan (2002): The New Homonormativity, in: Materializing Democracy, Duke University Press


Wie Sichtbarkeit und Anerkennung queerer Identitäten auch politisch oft zu kurz kommen: Queere Menschen in der Agenda 2030: Der blinde Fleck der Nachhaltigkeit.


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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