Einfach erklärt
Intergeschlechtlichkeit (auch als Intersex bezeichnet) beschreibt angeborene körperliche Merkmale, die nicht in die typischen Definitionen eines männlichen oder weiblichen Körpers passen. Das betrifft chromosomale Besonderheiten (z. B. XXY statt XX oder XY, wie beim Klinefelter-Syndrom), hormonelle Variationen oder anatomische Merkmale wie Genitalien oder innere Geschlechtsorgane, die nicht eindeutig einem binären Muster entsprechen.
Intergeschlechtlichkeit ist keine Erkrankung: es handelt sich um eine natürliche biologische Variation. Nach verschiedenen wissenschaftlichen Schätzungen werden etwa 1–1,7 % aller Menschen mit intergeschlechtlichen Merkmalen geboren; die Angaben variieren je nach Definitionsbasis und einbezogenen Merkmalen.
Wichtig zu unterscheiden: Intergeschlechtlichkeit betrifft körperliche Merkmale, nicht die Geschlechtsidentität. Intersexuelle Menschen können sich als Männer, Frauen, nicht-binär oder auf andere Weisen identifizieren.
Ein zentrales Menschenrechtsproblem: In vielen Ländern wurden und werden intergeschlechtliche Kinder ohne ihre eigene Einwilligung operiert, um ihre Körper an binäre Geschlechtsnormen anzupassen. Diese nicht einvernehmlichen Eingriffe sind von UN-Menschenrechtsgremien wiederholt als Menschenrechtsverletzungen eingestuft worden.
Ausführlich erklärt
Die medizinische Bezeichnung „Disorders of Sex Development“ (DSD, dt. Störungen der Geschlechtsentwicklung) wird von vielen Betroffenen und Aktivist*innen abgelehnt, da sie Intergeschlechtlichkeit pathologisiert: also als behandlungsbedürftige Störung rahmt. Gebräuchliche Alternativen sind „Variations of Sex Characteristics“ (VSC, dt. Variationen der Geschlechtsmerkmale) oder schlicht Intergeschlechtlichkeit bzw. Intersex.
Das „I“ in LGBTQIA+ (Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Queer, Intersex, Asexual und weitere) steht für Intersex, und doch ist Intergeschlechtlichkeit eine eigene Kategorie: Es geht nicht primär um Genderidentität oder sexuelle Orientierung, sondern um körperliche Autonomie und das Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden.
Der UN-Sonderberichterstatter für Folter stufte nicht einvernehmliche „normalisierende“ Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern 2013 in seinem Bericht an den Menschenrechtsrat als schwere Menschenrechtsverletzung ein. In Deutschland wurden solche Eingriffe schrittweise eingeschränkt: Organisationen wie Intersexuelle Menschen e. V. fordern jedoch ein vollständiges, rechtssicheres Verbot. Weltweit sind intersexuelle Kinder in Ländern des Globalen Südens (Regionen, die durch eingeschränkten Rechtszugang und fehlende Schutzstrukturen besonders belastet sind) noch schutzloser gegenüber solchen Eingriffen.
Körperliche Selbstbestimmung ist kein Privileg: Sie ist ein Grundrecht, und ihr Schutz bleibt eine unerledigte gesellschaftliche Aufgabe.
Quellen: Méndez, J. E. (2013). Report of the Special Rapporteur on Torture. UN Human Rights Council, A/HRC/22/53. | WHO (2015). Sexual Health, Human Rights and the Law. World Health Organization, Geneva.
Wie Sichtbarkeit und Anerkennung queerer Identitäten auch politisch oft zu kurz kommen: Queere Menschen in der Agenda 2030: Der blinde Fleck der Nachhaltigkeit.
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