- Bedeutung
- Benachteiligung durch Regeln, Abläufe und Verteilungen, auch ohne Absicht Einzelner
- Begriffsgeschichte
- „Institutional racism“, 1967 bei Carmichael und Hamilton, bekannt durch den Macpherson-Bericht (1999)
- Belege in Deutschland
- Feldexperimente zu Arbeit und Wohnen, Befragungen des NaDiRa
- Recht
- AGG gilt für Beruf, Bildung und Wohnraum, nicht für staatliches Handeln (laut ADS)
Einfach erklärt
Struktureller Rassismus bezeichnet Benachteiligung, die in den Regeln, Abläufen und Verteilungen von Gesellschaft und Organisationen steckt. Sie braucht keine rassistische Absicht bei den Personen, die dort arbeiten oder entscheiden. Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) versteht Rassismus als Praxis, die Menschen anhand zugeschriebener Merkmale in vermeintlich unterscheidbare Gruppen einteilt und in eine Rangfolge setzt. Dabei wird eine biologistische oder kulturalistische Unterlegenheit zugeschrieben, nicht nur anhand der Hautfarbe. Der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) des DeZIM untersucht deshalb Schwarze, muslimische, asiatische und osteuropäische Menschen als rassistisch markierte Gruppen, also als Gruppen, auf die sich rassistische Zuschreibungen richten.
Ein Beispiel: Kaas und Manger schickten Firmen mit Praktikumsstellen je zwei ähnliche Bewerbungen, mit türkisch und mit deutsch klingendem Namen. Der deutsche Name erhöhte die Wahrscheinlichkeit einer Rückmeldung um etwa 14 Prozent. Warum, zeigt ein solches Experiment nicht. Struktureller Rassismus fragt nach der Wirkung von Abläufen, nicht nach der Absicht.
Ausführlich erklärt
Herkunft: von Black Power zum Macpherson-Bericht
Laut dem Macpherson-Bericht beschrieben die Aktivisten Stokely Carmichael und Charles V. Hamilton 1967 in „Black Power“ den „institutional racism“. Er entstehe aus dem Wirken etablierter und angesehener gesellschaftlicher Kräfte und stütze sich auf verbreitete Haltungen und Praktiken gegen Schwarze Menschen. Das Buch selbst ist hier nur über diese Zitierung belegt.
Bekannt wurde das Konzept in Großbritannien. Der 18-jährige Stephen Lawrence wurde am 22. April 1993 in London bei einem rassistischen Angriff getötet. Eine Kommission unter Sir William Macpherson legte im Februar 1999 ihren Bericht zu den Ermittlungen der Londoner Polizei vor. Sie definierte institutionellen Rassismus als „kollektives Versagen einer Organisation“, Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Kultur oder ethnischen Herkunft einen angemessenen und professionellen Service zu bieten (eigene Übersetzung). Erkennbar sei das an Abläufen und Haltungen, die durch unbewusste Vorurteile, Unwissenheit, Gedankenlosigkeit und rassistische Stereotype benachteiligen.
Merke
Strukturell oder institutionell heißt nicht, dass alle Beteiligten rassistisch sind. Der Macpherson-Bericht trennt ausdrücklich zwischen offenem individuellem Rassismus und dem beharrlichen institutionellen Rassismus einer Organisation.
In Deutschland erschöpfen sich rassistische Dynamiken laut DeZIM nicht in diskriminierenden Handlungen, sondern zeigen sich auch in institutionellen und strukturellen Momenten, die oft unbewusst wirken. Eine feste Trennlinie zwischen beiden Begriffen ziehen die hier genutzten Quellen nicht.
Arbeit: Namen in Bewerbungen
Kaas und Manger (2012) werteten 528 Anzeigen für Studierendenpraktika aus. In kleineren Firmen erhielt der deutsche Name sogar 24 Prozent mehr Rückmeldungen. Bei Bewerbungen mit Empfehlungsschreiben, die Gutes über die Persönlichkeit sagten, verschwand der Unterschied. Die Autoren deuten das als statistische Diskriminierung: Entscheidung nach Annahmen über Gruppen, wenn Informationen fehlen.
Koopmans, Veit und Yemane (2019) werteten knapp 6.000 Stellenanzeigen in acht Berufen aus, mit in Deutschland geborenen Bewerbenden aus 35 Herkunftsgruppen. Sie führen die Diskriminierung überwiegend auf Vorlieben der Arbeitgebenden zurück, nicht auf Annahmen über Bildung.
Wohnen: Anfragen, Besichtigungen, Eigentum
Auspurg, Hinz und Schmid sandten für 637 Mietwohnungen in München je zwei E-Mail-Anfragen mit deutschem oder türkischem Namen. Sie fanden eine Diskriminierungsrate von 9 Prozentpunkten gegen die türkischen Namen.
Der Wohnbericht des NaDiRa vom Dezember 2025 verbindet Befragungsdaten mit einem Feldexperiment auf ImmoScout24. Fiktive Bewerbende mit deutsch klingenden Namen wurden mit 22 Prozent Wahrscheinlichkeit zur Besichtigung eingeladen, bei formal identischen Bewerbungen mit Namen aus Nahost, Nordafrika und der Türkei waren es 16 Prozent. Die Befragung zeigt Folgen: 57 Prozent der nicht rassistisch markierten Befragten wohnen im Eigentum, aber nur 11 Prozent der Schwarzen und 24 Prozent der muslimischen. Diese Unterschiede lassen sich laut Bericht nur teilweise durch Alter, Bildung, Einkommen und Region erklären. Der Bericht verweist auf ungleiche Vermögen zwischen den Generationen, Finanzierungshürden und historisch gewachsene Ungleichheiten.
Bildung: uneinheitliche Befunde
In der Schule ist die Lage weniger eindeutig. In der Studie von Bonefeld und Dickhäuser bewerteten 203 Lehramtsstudierende das Diktat eines Kindes mit einem auf Migrationshintergrund hindeutenden Namen schlechter als das eines Kindes ohne. Bei der Fehlerzahl wirkte nur das Leistungsniveau. Wenz und Hoenig fanden bei Grundschullehrkräften keine Benachteiligung bei der Aufsatznote, wohl aber ungleiche Erwartungen an die künftige Leistung nach Herkunft und sozialer Klasse, nur beim besseren Aufsatz.
Alltag und Behörden
Der NaDiRa-Monitoringbericht vom 19. März 2026 beruht auf einer repräsentativen Online-Befragung (sechste Welle: 8.171 Erwachsene). 73 Prozent der rassistisch markierten Befragten berichteten 2025 von Diskriminierungserfahrungen. Bei nicht rassistisch markierten Personen waren es 37 Prozent. 63 Prozent der Schwarzen Befragten erleben mindestens monatlich subtile Diskriminierung, etwa unfreundliche Behandlung oder nicht ernst genommen zu werden (siehe auch Mikroaggressionen), bei nicht rassistisch markierten Personen sind es 26 Prozent. Bei Ämtern und Behörden berichten muslimische und Schwarze Befragte zu rund 28 bis 33 Prozent von Diskriminierung, bei nicht rassistisch markierten Personen liegt der Anteil im einstelligen Bereich.
Verschränkung mit anderen Ungleichheiten
Das DeZIM verweist auf Kimberlé Crenshaw (1989): Soziale Ungleichheiten stünden nicht additiv nebeneinander, sondern überkreuzten und verstärkten sich (Intersektionalität). Im Monitoringbericht 2026 zeigt sich das zum Beispiel im öffentlichen Raum: Muslimische Frauen berichten mit rund 35 Prozent häufiger von Diskriminierung als muslimische Männer mit rund 26 Prozent. Im Kontakt mit Polizei und Justiz sind dagegen vor allem Schwarze Männer überdurchschnittlich betroffen. Hohe Bildung oder Vollzeitarbeit schützen rassistisch markierte Personen laut früheren NaDiRa-Auswertungen, die der Wohnbericht zitiert, nicht im gleichen Maße vor Armutsgefährdung (Klassismus).
Recht: was das AGG leistet und wo es endet
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“ verhindern oder beseitigen (§ 1). Es gilt unter anderem für Beschäftigung, Bildung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum (§ 2 Absatz 1). Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden (§ 15 Absatz 4, § 21 Absatz 5). Bei der Wohnraumvermietung erlaubt § 19 Absatz 3 eine unterschiedliche Behandlung, um sozial stabile Bewohnerstrukturen zu erhalten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hält in ihrem Grundlagenpapier fest, das AGG schütze nicht vor diskriminierendem Handeln staatlicher Stellen, etwa der Verwaltung und der Sicherheitsbehörden. Sie fordert, die Ausnahme in § 19 Absatz 3 zu streichen und „Rasse“ durch „rassistische und antisemitische Zuschreibungen“ zu ersetzen.
Ein Regierungsentwurf zur Änderung des AGG (Drucksache 21/6178) wurde am 11. Juni 2026 erstmals im Bundestag beraten. Er sieht vor, die Frist von zwei auf vier Monate zu verlängern und bei der ADS eine Schlichtungsstelle einzurichten. Bei der Anhörung am 5. Oktober 2026 sagte Eva Maria Andrades vom Antidiskriminierungsverband Deutschland, der Entwurf lasse die strukturellen Schwächen des Gesetzes weitgehend unangetastet.
Was die Belege nicht sagen
Feldexperimente messen Rückmeldungen auf fiktive Bewerbungen, nicht die Gründe der Entscheidenden. Die NaDiRa-Befragungen beruhen auf Selbstauskunft, niedrige Bildungsabschlüsse sind im Panel laut Wohnbericht unterrepräsentiert. Zahlen zu anderen Betroffenen, etwa durch Antiziganismus, enthält dieser Eintrag nicht. Die Quellen stammen überwiegend aus Deutschland und Großbritannien.
Struktureller Rassismus fragt nicht, wer etwas gemeint hat, sondern was Regeln und Abläufe bewirken.
Kerngedanke
Was du tun kannst
- Benachteiligung aufschreiben und früh Beratung suchen, etwa bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Für AGG-Ansprüche gilt derzeit eine Frist von zwei Monaten.
- In Auswahlverfahren Kriterien vorab festlegen und für alle gleich anwenden. Bei Bewerbungen mit Empfehlungsschreiben fanden Kaas und Manger keinen Unterschied mehr.
Quellen: Macpherson (1999): The Stephen Lawrence Inquiry, Kapitel 6 / DeZIM, NaDiRa (2025): Gewohnt ungleich / DeZIM, NaDiRa (2026): Verfestigte Abwertungen, fragiles Vertrauen / Kaas und Manger (2012): Ethnic Discrimination in Germany’s Labour Market / Koopmans u. a. (2019): Taste or statistics? / Auspurg u. a. (2017): Contexts and conditions of ethnic discrimination / Bonefeld und Dickhäuser (2018): (Biased) Grading of Students‘ Performance / Wenz und Hoenig (2020): Ethnic and social class discrimination in education / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), §§ 1, 2, 15, 19 und 21 / Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2023): Grundlagenpapier zur Reform des AGG / Deutscher Bundestag (2026): Erste Lesung zur AGG-Novelle, Drucksache 21/6178 / Deutscher Bundestag (2026): Anhörung zur AGG-Novelle / Carmichael und Hamilton (1967): Black Power, zitiert nach Macpherson (1999), Absatz 6.22 / Crenshaw (1989): Demarginalizing the Intersection of Race and Sex, zitiert nach DeZIM, NaDiRa (2025)
Wie sich ungleiche Belastungen im Wohnumfeld zeigen: Umweltrassismus in Deutschland: Wenn Deponien und Industrieanlagen immer neben denselben Vierteln entstehen.
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