Queeres ABC

Marginalisierung

Marginalisierung: Wie Gruppen an den Rand gedrängt werden. Begriff, Herkunft, Zahlen aus Deutschland und Beispiele für Ausschluss.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 18.10.2026
Auf einen Blick

Gemeint
Prozess, in dem Gruppen von Ressourcen, Mitsprache und Teilhabe ferngehalten werden
Begriffsgeschichte
Robert E. Park (1928, „marginal man“), Iris Marion Young (1990, eine von fünf Formen der Unterdrückung)
Abgrenzung
Eine Frage von Macht und Zugang, nicht von Gruppengröße
Zahlen aus Deutschland
7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung, 16,1 % armutsgefährdet (Destatis, 2025)
Recht
Das AGG nennt acht Gründe für verbotene Benachteiligung, Einkommen und soziale Herkunft gehören nicht dazu

Einfach erklärt

Marginalisierung beschreibt gesellschaftliche Prozesse, durch die bestimmte Gruppen an den Rand gedrängt werden: politisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell. Wer marginalisiert ist, hat weniger Zugang zu Ressourcen, Entscheidungsmacht, Sichtbarkeit und gesellschaftlicher Teilhabe.

Das betrifft keine kleine Randgruppe. Zum Jahresende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter schwerer Behinderung, das sind 9,4 % der Bevölkerung. 16,1 % der Menschen galten 2025 als armutsgefährdet. Dazu kommen Menschen, die Rassismus, Queerfeindlichkeit oder Altersdiskriminierung erleben. Diese Gruppen überschneiden sich, die Werte lassen sich nicht addieren. Marginalisierung ist keine Eigenschaft einer Gruppe, sondern das Ergebnis struktureller Entscheidungen: Welche Bedürfnisse gelten als normal? Welche Stimmen werden gehört? Welche Körper und Lebensweisen sind in öffentlichen Räumen vorgesehen?

Marginalisierung ist selten absolut. Ein Mensch kann in einem Lebensbereich ausgeschlossen und in einem anderen privilegiert sein. Entscheidend ist, diese Überlagerungen nicht getrennt, sondern gemeinsam zu denken. Dafür steht die Intersektionalität.

Merke

Marginalisierung ist ein Prozess, keine Eigenschaft. Gruppen sind nicht von sich aus am Rand: Regeln, Gewohnheiten und Entscheidungen drängen sie dorthin.


Ausführlich erklärt

Woher der Begriff kommt

Der Begriff stammt aus der Soziologie. Robert E. Park beschrieb 1928 im American Journal of Sociology den „marginal man“: einen Menschen, der infolge von Migration versucht, in zwei verschiedenen kulturellen Gruppen zu leben. Park nannte das einen Persönlichkeitstyp mit unstetem Charakter, in dessen Kopf die Kulturen aufeinandertreffen. Das ist die Sprache seiner Zeit. Park fragte nach der Lage einzelner Menschen zwischen zwei Kulturen, nicht nach dem Ausschluss ganzer Gruppen durch gesellschaftliche Strukturen.

Marginalisierung als eine von fünf Formen der Unterdrückung

Iris Marion Young beschreibt Marginalisierung 1990 in „Justice and the Politics of Difference“ als strukturelle Form der Unterdrückung. Sie unterscheidet fünf Formen der Unterdrückung: Ausbeutung, Marginalisierung, Machtlosigkeit, kulturellen Imperialismus und Gewalt. Unterdrückung ist für sie eine Lage von Gruppen. Marginalisiert sind demnach Menschen, die das System der Arbeit nicht gebrauchen kann oder will. Eine ganze Kategorie von Menschen wird aus dem nützlichen Teil des sozialen Lebens ausgeschlossen. Young hält das für vielleicht die gefährlichste Form der Unterdrückung, weil dadurch schwere materielle Not droht, im Extremfall sogar die Vernichtung.

Ihre Beispiele stammen aus den USA um 1990: ältere Menschen, Arbeitslose, junge Menschen ohne erste Stelle, alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern, Menschen mit Behinderungen und Native Americans, besonders in Reservaten. In einer wachsenden Gruppe, die dauerhaft in sozialer Randlage festgehalten werde, seien die meisten rassistisch markiert. Wie weit das auf Deutschland passt, muss jeweils geprüft werden.

Bemerkenswert ist Youngs Argument, dass Geld allein nicht genügt. Marginalisierung ende nicht, wenn jemand Wohnung und Essen hat. Viele ältere Menschen hätten ausreichend Mittel und blieben dennoch marginal. Der Schaden liege auch in fehlender Anerkennung und in der Verweigerung, Fähigkeiten in anerkannten Zusammenhängen einzusetzen. Wer von Leistungen abhängig ist, sei zudem oft willkürlicher Behandlung durch Behörden ausgesetzt.

Zahlen aus Deutschland

Amtliche Statistiken erfassen Merkmale, nicht Marginalisierung selbst. Nach dem Statistischen Bundesamt (Destatis) lebten zum Jahresende 2025 gut 7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung in Deutschland (9,4 % der Bevölkerung). Als schwerbehindert gilt, wem die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 zuerkannt und einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Der Vergleich mit 2023 ist wegen einer starken Bereinigung der Verwaltungsdaten in Hessen und Sachsen eingeschränkt. Die Abwertung von Behinderung heißt Ableismus.

Armutsgefährdet ist, wessen Einkommen, umgerechnet auf die Haushaltsgröße, unter 60 % des mittleren Einkommens liegt. Die Quote betrug 2025 bei allen Menschen 16,1 %. Bei Alleinerziehenden lag sie bei 28,9 %, bei Menschen, die sich selbst überwiegend als arbeitslos einordneten, bei 65,5 %, bei Erwerbstätigen bei 6,8 %. Armut hängt oft mit Klassismus zusammen, der Abwertung nach sozialer Herkunft und Stellung.

Beim Wohnen: 11,7 % der Bevölkerung lebten 2025 in überbelegten Wohnungen. Bei Erwachsenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren es 30,8 %, bei Erwachsenen mit deutscher Staatsangehörigkeit 6,7 %, also knapp das Fünffache. Wie struktureller Rassismus auf dem Wohnungsmarkt wirkt, misst diese Zahl allerdings nicht.

7,8 Mio.Menschen mit schwerer Behinderung in Deutschland, Jahresende 2025
28,9 %der Alleinerziehenden waren 2025 armutsgefährdet, im Durchschnitt 16,1 %
30,8 %der Erwachsenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit lebten 2025 in überbelegten Wohnungen, bei deutscher Staatsangehörigkeit 6,7 %

Was die Zahlen nicht zeigen

Die Statistiken zeigen Ungleichheit, aber nicht allein deren Ursache. Staatsangehörigkeit ist nur ein Näherungswert für Rassismuserfahrungen, die Destatis hier nicht erfasst. Die Armutsquote misst Einkommen, nicht Anerkennung oder Mitsprache.

Ausschluss durch Recht: zwei Beispiele

Ausschluss kann im Gesetz selbst stehen. Früher schloss § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) Menschen von Bundestagswahlen aus, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt war. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regel mit Beschluss vom 29. Januar 2019 (2 BvC 62/14) für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen die Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz) und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung (Art. 3 Abs. 3 Satz 2). Bei der Bundestagswahl 2013 waren 81.220 Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten betroffen. Heute lautet § 13 BWahlG nur noch: Ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Auch das Strafrecht kann ausgrenzen. Das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) hebt Urteile auf, die auf Grundlage der §§ 175 und 175a Strafgesetzbuch ergangen sind. Der Gesetzestext nennt § 175 in einer Fassung, die bis einschließlich 10. Juni 1994 galt. Ausgenommen sind unter anderem Urteile wegen sexueller Handlungen mit Personen unter 16 Jahren. Mehr zu den Folgen für queere Menschen steht unter Queerfeindlichkeit.

Überlagerung: Intersektionalität im Recht

Ausschlüsse treten selten einzeln auf. Young schreibt, dass Gruppenunterschiede quer durch das Leben einzelner Menschen verlaufen und für dieselbe Person in unterschiedlicher Hinsicht Privileg und Unterdrückung bedeuten können. Kimberlé Crenshaw veröffentlichte 1989 den Aufsatz „Demarginalizing the Intersection of Race and Sex“. Sein Untertitel nennt drei Ziele ihrer Kritik: das Antidiskriminierungsrecht, die feministische Theorie und die antirassistische Politik, jeweils aus Schwarzer feministischer Sicht.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen (§ 1). Das sind acht Gründe, der Gesetzestext verwendet den Begriff „Rasse“. Mehrfache Gründe regelt § 4: Eine unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe kann nur gerechtfertigt sein, wenn die Rechtfertigung sich auf alle diese Gründe erstreckt. Soziale Herkunft und Einkommen stehen nicht in der Liste des § 1. Ausgrenzung durch Armut deckt das AGG damit nicht ausdrücklich ab.

Rand und Mitte: Kritik am Begriff

Kritisch lässt sich fragen, ob „Rand“ selbst entschärft. „Randgruppe“ klingt nach Ausnahme und nach einer Eigenschaft der Gruppe. Youngs Beschreibung dreht das um: Der Rand entsteht, weil das System der Arbeit bestimmte Menschen nicht gebraucht, nicht weil diese Menschen etwas an sich hätten. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, wer am Rand ist, sondern wer die Mitte definiert und mit welchem Interesse.

Der Rand ist keine Eigenschaft von Menschen, sondern das Ergebnis dessen, wie eine Gesellschaft ihre Mitte baut.

Kerngedanke

Teilhabe als Gegenbewegung

Die Vereinten Nationen halten das Gegenprogramm in der Agenda 2030 fest. Die Staats- und Regierungschefs, die sich im September 2015 in New York trafen, versprachen darin, dass niemand zurückgelassen wird, und wollen die am weitesten Zurückliegenden zuerst erreichen. Der Prozess, der Marginalisierung aktiv entgegenwirkt, steht unter Empowerment.

Quellen: Destatis: Schwerbehinderte Menschen, Pressemitteilung vom 13.07.2026 / Destatis: Armutsgefährdung, Definition / Destatis: Armutsgefährdung nach Merkmalen / Destatis: Armutsgefährdung nach Haushaltstyp / Destatis: Überbelegte Wohnungen, Pressemitteilung vom 11.05.2026 / Park (1928): Human Migration and the Marginal Man / Young (1990): Justice and the Politics of Difference / Crenshaw (1989): Demarginalizing the Intersection of Race and Sex / § 1 AGG / § 4 AGG / Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung 13/2019 / § 13 BWahlG / § 1 StrRehaHomG / Vereinte Nationen: Agenda 2030, Absatz 4

Hinweis zur Quellenlage: Stand 18. Oktober 2026. Die Destatis-Zahlen gelten für 2025 (Einkommen: Vorjahr). Parks Text lag nur als Abstract vor, Youngs Kapitel als Nachdruck von 2014. Beide Texte stammen aus den USA, Stimmen aus dem Globalen Süden fehlen weitgehend.


Wer die Folgen von Krisen am stärksten spürt, ist selten Zufall: Hitze trifft nicht alle gleich: Warum chronisch Kranke, Ältere und Menschen in Armut besonders leiden.


Das könnte dich auch interessieren

  • Intersektionalität: das zentrale Analysewerkzeug, um überlagernde Marginalisierung zu verstehen
  • Klassismus: eine der Achsen, entlang derer Marginalisierung häufig verläuft
  • Empowerment: der Prozess, der Marginalisierung aktiv entgegenwirkt
  • Weißes Privileg: die Kehrseite von Marginalisierung entlang rassistischer Strukturen
  • Struktureller Rassismus: eine der zentralen Ursachen gesellschaftlicher Marginalisierung
  • Adultismus: wie junge Menschen allein wegen ihres Alters an den Rand von Entscheidungen gedrängt werden
  • Ableismus: die Abwertung von Menschen mit Behinderungen als Grundlage vieler Ausschlüsse
  • Othering: wie Gruppen zu den „Anderen“ gemacht werden

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

Teilen

Weitere Bereiche

Blog, Demonstrationen und Shop auf einen Blick

Aus dem Blog

Vor Ort

Aus dem Shop
"Math Rainbow" Front Print - Organic Tank Top

"Math Rainbow" Front Print – Organic Tank Top

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Math Rainbow" Front Print - Organic Zipper

"Math Rainbow" Front Print – Organic Zipper

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Math Rainbow" Front Print - Organic Basic Unisex Sweatshirt

"Math Rainbow" Front Print – Organic Basic Unisex Sweatshirt

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Math Rainbow" Front Print - Organic Tote-Bag

"Math Rainbow" Front Print – Organic Tote-Bag

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Back Print - Organic Oversize Hoodie

"Destroy The Patriarchy Not The Planet" Back Print – Organic Oversize Hoodie

Aktuell nicht bestellbar
Zum Produkt →

Vertrag widerrufen