Tierschutz

Wildtierhandel

Wildtierhandel einfach erklärt: was erlaubt und was illegal ist, wie CITES und deutsches Recht wirken und welche Zahlen belegt sind.

8 Min. LesezeitAktualisiert am 15.10.2026
Auf einen Blick

Bedeutung
Kauf und Verkauf wild lebender Tiere, Pflanzen und daraus gewonnener Produkte, teils erlaubt und reguliert, teils illegal
Rechtsrahmen
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES, 1973), in der EU durch Artenschutzverordnungen umgesetzt
Umfang
Beschlagnahmen in 162 Ländern und Gebieten, rund 4.000 Arten (2015 bis 2021)
Folgen
Artenverlust, gestörte Ökosysteme, Korruption, Gesundheitsrisiken, entgangene Staatseinnahmen
Nicht gemeint
Jede Nutzung von Wildtieren: CITES erlaubt für Arten in Anhang II eine geordnete Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle

Einfach erklärt

Wildtierhandel bezeichnet den Kauf und Verkauf von wild lebenden Tieren, Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten. Ein Teil davon ist erlaubt und reguliert, ein anderer illegal. Das Spektrum reicht von Elfenbein, Nashorn-Horn und Schuppen von Schuppentieren über Edelhölzer und Korallen bis zu lebenden Reptilien, Vögeln und Orchideen. Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wertete Beschlagnahmen aus den Jahren 2015 bis 2021 aus: Sie fanden in 162 Ländern und Gebieten statt und betrafen rund 4.000 Tier- und Pflanzenarten. Die tatsächliche Menge liegt laut UNODC weit darüber, denn Beschlagnahmen erfassen nur einen Teil des Handels.

Wie groß der illegale Handel finanziell ist, weiß niemand genau. Der WWF nennt bis zu 20 Milliarden Euro im Jahr und ordnet den illegalen Wildtierhandel als Teil des viertgrößten Verbrechens weltweit ein, nach Drogenhandel, Produktpiraterie und Menschenhandel. Die UNODC weist darauf hin, dass sich der Wert selbst bekannter Beschlagnahmen kaum sinnvoll beziffern lässt und Schätzungen sehr Unterschiedliches messen: Erlöse, Gewinne, entgangene Steuern oder den Wert verlorener Ökosystemleistungen. Solche Summen sind deshalb eine Größenordnung, kein Messwert.

Merke

Wildtierhandel ist nicht automatisch illegal. Entscheidend ist, ob eine Art gefährdet ist, wie ihr Handel geregelt wird und ob diese Regeln eingehalten werden.


Ausführlich erklärt

Wie der legale Handel geregelt ist

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (englisch CITES) von 1973 schützt bestimmte Tiere und Pflanzen vor übermäßiger Ausbeutung durch den internationalen Handel. Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat es 185 Vertragsparteien (Stand Juli 2025), Deutschland ist seit 1976 Mitglied. Gelistet sind mehr als 5.000 Tier- und rund 28.000 Pflanzenarten in drei Anhängen. Anhang I umfasst Arten, die vom Aussterben bedroht sind. In Anhang II stehen Arten, deren Lage meist noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulässt. In Anhang III führen Vertragsstaaten Populationen auf, für die sie selbst eine internationale Handelskontrolle für nötig halten. Über Änderungen entscheiden die Vertragsstaaten etwa alle zwei Jahre. In der EU setzen zwei Artenschutzverordnungen das Abkommen um, in Deutschland ist das BfN Vollzugsbehörde und erteilt Ein- und Ausfuhrdokumente.

Die Listen werden angepasst, wenn sich die Lage einer Art ändert. Alle Schuppentierarten kamen 2016 in Anhang I, die Regelung trat im Januar 2017 in Kraft. Für Nashorn-Horn ist jeder kommerzielle internationale Handel verboten. Bei Schuppentieren traten laut UNODC illegale Lieferungen an die Stelle des verknappten legalen Angebots.

Was in Deutschland strafbar ist

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in § 44 Absatz 2, besonders geschützte Tiere und Pflanzen zu besitzen und sie zu verkaufen, zu kaufen oder zu kommerziellen Zwecken zu erwerben oder zur Schau zu stellen. Nach § 71 Absatz 2 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Exemplar einer Art aus Anhang A der EU-Artenschutzverordnung 338/97 verkauft, kauft, zum Verkauf anbietet oder zu kommerziellen Zwecken erwirbt, zur Schau stellt oder verwendet. Wer das gewerbs- oder gewohnheitsmäßig tut, riskiert nach Absatz 3 drei Monate bis fünf Jahre Haft. Auch wer fahrlässig nicht erkennt, dass es sich um eine solche Art handelt, kann nach Absatz 4 mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden.

Wildtierkriminalität ist laut WWF kein reines Auslandsthema. Auch in Deutschland gibt es illegalen Handel mit lebenden Wildtieren aus dem Ausland, und heimische Arten wie Luchs, Wolf und Wisent werden gewildert.

Was die Zahlen bei Elefanten, Nashörnern und Schuppentieren zeigen

Der Blick auf einzelne Arten zeigt, dass sich Entwicklungen unterscheiden. Der WWF nennt für afrikanische Elefanten bis zu 20.000 illegal getötete Tiere pro Jahr, bezogen auf die Jahre 2015 und 2016. Neuere Daten zeigen einen deutlichen Rückgang: An den Standorten des CITES-Programms MIKE, die über die Hälfte der afrikanischen Elefanten beherbergen, waren 2012 von 1.880 gefundenen Kadavern 1.048 (56 Prozent) illegal getötet, 2022 waren es von 1.832 Kadavern 306 (16 Prozent). Die UNODC führt den Rückgang auf mehrere Ursachen zurück: die Schließung wichtiger Binnenmärkte wie in China und Thailand, Verurteilungen hochrangiger Händler und einen sinkenden Elfenbeinpreis, der auf nachlassende Nachfrage hindeutet. Sie warnt zugleich, dass Regierungen Ende 2022 knapp 1.500 Tonnen Elfenbein lagerten und aus Lagern Elfenbein in den illegalen Handel gelangen könnte.

Bei Nashörnern wurden laut Daten der Weltnaturschutzunion (IUCN) von 2006 bis 2022 mindestens 11.700 Tiere in Afrika gewildert. In Südafrika stieg die Zahl 2023 auf 499 nach 448 im Vorjahr, im Kruger-Nationalpark sank sie um 37 Prozent auf 78. Schuppentiere gelten nach WWF als meistgehandelte Säugetiere der Welt. Der WWF schätzt, dass von 2000 bis 2016 im Schnitt 70.000 Tiere pro Jahr für den illegalen Markt gewildert wurden. Das wichtigste Produkt im internationalen illegalen Handel sind laut UNODC heute die Schuppen.

162Länder und Gebiete mit Beschlagnahmen von Wildtieren und Wildpflanzen, 2015 bis 2021 (UNODC)
56 auf 16 ProzentAnteil illegal getöteter Elefanten unter den gefundenen Kadavern an MIKE-Standorten, 2012 gegenüber 2022 (UNODC)
185Vertragsparteien des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, Stand Juli 2025 (BfN)

Wer handelt und wer profitiert

Die UNODC kommt zu einem differenzierten Bild. In manchen Märkten sind transnationale Gruppen der organisierten Kriminalität aktiv und nutzen Lücken in Regulierung und Kontrolle. In vielen Handelsketten bestehen aber eher lose Netzwerke von Geschäftsleuten, die Lieferung und Transport vermitteln. Am Anfang der Kette stehen oft Menschen in abgelegenen Regionen, für die das Sammeln oder Jagen ein Einkommen ist. Die UNODC hält fest, dass manche Gemeinschaften die Kosten von Schutzregeln tragen, weil früher legale Einkünfte wegfallen, während Händler weiter profitieren. Wer am Anfang der Kette steht, ist also meist nicht dieselbe Person, die am Ende den Gewinn einstreicht.

Korruption spielt nach der UNODC eine Schlüsselrolle, von Bestechung bei Kontrollen bis zum Einfluss auf Genehmigungen und Gerichtsentscheidungen. Fälle werden aber selten nach Korruptionsstrafrecht verfolgt, obwohl dieses oft stärkere Ermittlungsbefugnisse und höhere Strafen vorsieht.

Warum die Nachfrage so verschieden ist

Wildtiere werden gebraucht als Nahrung, Medizin, Mode, Zierde, Geldanlage und Haustiere, und jede dieser Gruppen folgt ihrer eigenen Dynamik. Laut WWF sind Trophäen, Schnitzereien aus Elfenbein und Arzneien Statussymbole oder Teil traditioneller Heilverfahren in Asien, und der WWF will deshalb die Nachfrage vor allem in China, Vietnam und Thailand senken. In subtropischen und tropischen Regionen ist Buschfleisch für die lokale Ernährung oft wichtig, wird aber zunehmend in Städte transportiert und dort verkauft. Auch Europa ist ein Markt: Bei Beschlagnahmen in Europa führten 2015 bis 2021 nach dem UNODC-Index Aale, gefolgt von Agarholz. Die UNODC weist außerdem darauf hin, dass Händler Nachfrage mitgestalten können, etwa beim Nashorn-Horn.

Folgen für Ökosysteme, Gesundheit und Staaten

Bestandsrückgänge treffen mehr als einzelne Arten. Wenn Raubtiere gewildert werden, können Pflanzenfresser zunehmen und die Vegetation verändern. Eine Studie schätzt, dass der Verlust von Waldelefanten die oberirdischen Kohlenstoffvorräte zentralafrikanischer Regenwälder um 6 bis 9 Prozent senken könnte. Mehr dazu in den Einträgen zu Artenvielfalt und Artensterben sowie zur Klimakrise.

Beim Thema Gesundheit ist die Datenlage dünn. Die UNODC schreibt, dass Wildtierhandel das Risiko erhöhen kann, dass Krankheitserreger von Tieren auf Menschen überspringen. Zum Ursprung von COVID-19 sei die Forschung zu keinem endgültigen Ergebnis gekommen. Nach einer Schätzung der Weltbank von 2019 entgehen Regierungen durch illegalen Holzeinschlag, Fischerei und Wildtierhandel jährlich 7 bis 12 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen.

Wirksam gegen Wildtierhandel sind nur Maßnahmen, die Angebot, Nachfrage und Korruption zugleich angehen, weil Händler ihre Wege und Methoden anpassen.

Kerngedanke

Was Zahlen und Begriff nicht sagen

Die UNODC kommt zu dem Schluss, dass Wildtierhandel insgesamt trotz zwanzig Jahren Gegenmaßnahmen nicht spürbar zurückgeht, auch wenn es bei Elefanten und Nashörnern Fortschritte gibt. Beschlagnahmen zeigen außerdem nicht nur den Handel, sondern auch, wie viel kontrolliert wird. Und der Begriff meint nicht jede Nutzung: Ob etwas Wilderei ist oder zulässiger Handel, entscheidet das jeweilige Recht. Weiterführend: Artenschutz, Tierrechte, Speziesismus und die Trophäenjagd.

Was du tun kannst

  1. Kaufe keine Souvenirs oder Produkte aus Elfenbein, Horn, Schuppen, Korallen oder Edelholz, deren Herkunft nicht belegt ist, und frage bei Reisen vorher beim Bundesamt für Naturschutz nach Einfuhrregeln.
  2. Informiere dich vor dem Kauf eines exotischen Haustiers, ob die Art geschützt ist und ob Herkunftsnachweise vorliegen.
  3. Melde Verdacht auf Wilderei oder illegalen Handel an Behörden oder, bei heimischen Arten, über den Wilderei-Notruf des WWF.

Quellen: UNODC (2024): World Wildlife Crime Report 2024, Zusammenfassung, Kapitel 2 bis 4 und Fallstudien zu Elefanten, Nashörnern und Schuppentieren (Volltext gelesen, abgerufen 15.10.2026) / WWF Deutschland: Wilderei, Gefahr für die Artenvielfalt (abgerufen 15.10.2026) / Bundesamt für Naturschutz: Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), Stand Juli 2025 / § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Vorschriften für besonders geschützte Arten / § 71 BNatSchG, Strafvorschriften / Weltbank (2019): Illegal Logging, Fishing, and Wildlife Trade (nach UNODC zitiert)


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Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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