- Biopiraterie bedeutet: Patente auf Pflanzen, Verfahren oder Wissen, das Gemeinschaften seit Generationen nutzen, ohne Zustimmung und ohne Ausgleich.
- Die Patente auf Kurkuma, Neem und Quinoa wurden aufgehoben oder aufgegeben, aber erst nach Jahren und mit Belegen, die Patentämter anerkennen.
- Das Nagoya-Protokoll regelt Zustimmung und Vorteilsausgleich. Der WIPO-Vertrag von 2024 soll Herkunftsangaben in Patentanträgen vorschreiben, ist aber noch nicht in Kraft.
Kurkuma wird in Indien seit Langem zur Wundbehandlung genutzt, nach Angaben der indischen Forschungsbehörde CSIR seit Jahrtausenden.[1] Trotzdem erteilte das US-Patentamt am 28. März 1995 der University of Mississippi Medical Center ein Patent auf genau diese Wirkung.[2] Dieser Fall hat einen Namen: Biopiraterie. Und er ist kein Einzelfall.
Dieser Artikel liest drei bekannte Fälle in den Patentschriften und Entscheidungen selbst nach, erklärt, warum das Patentsystem solche Aneignungen begünstigt, und zeigt, was das Nagoya-Protokoll, der WIPO-Vertrag von 2024 und zwei Beispiele für Vorteilsausgleich in der Praxis leisten.
Was Biopiraterie ist
Biopiraterie bezeichnet die Aneignung von Pflanzen, genetischen Ressourcen oder kollektivem Wissen, das indigene oder lokale Gemeinschaften seit Generationen entwickelt und genutzt haben, ohne deren Zustimmung und ohne Ausgleich. Meistens läuft das über Patente: Eine Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen im Globalen Norden greift eine Pflanze oder ein Verfahren auf, das anderswo bekannt ist, und lässt es als eigene Erfindung schützen. Die Gemeinschaften, die dieses Wissen entwickelt haben, könnten dann im schlimmsten Fall für die Nutzung zahlen müssen oder davon ausgeschlossen werden.
Der Begriff wird Pat Mooney von der Organisation RAFI zugeschrieben, der ihn 1993 eingeführt haben soll.[3] RAFI ist die Vorläuferorganisation der ETC Group und nannte 1997 das US-Patent auf Quinoa ein „schockierendes Beispiel für Biopiraterie“.[4]
Nicht jede Nutzung ist Biopiraterie
Das Nagoya-Protokoll verbietet die Nutzung genetischer Ressourcen nicht. Es verlangt vorherige Zustimmung und eine Vereinbarung über den Vorteilsausgleich, auch für Forschung, Entwicklung und Vermarktung. Von Biopiraterie ist die Rede, wenn beides fehlt.
3 Fälle, die zeigen, wie es läuft
Kurkuma. Das Patent US 5,401,504 beanspruchte ein Verfahren, Wunden mit Kurkumapulver zu behandeln, ob eingenommen oder aufgetragen.[2] Das indische Council of Scientific and Industrial Research (CSIR) beantragte 1996 eine Neuprüfung und legte laut Fallbericht 32 Belege in mehreren Sprachen vor, darunter einen alten Sanskrit-Text und einen Aufsatz von 1953 aus dem Journal of the Indian Medical Association.[1] Das US-Patentamt hob alle Ansprüche auf, das Neuprüfungszertifikat trägt das Datum 21. April 1998.[2]
Neem. Der Niembaum (Azadirachta indica) wird auf dem indischen Subkontinent seit Langem als Heilmittel und gegen Schädlinge genutzt.[5] Das Europäische Patent EP 0 436 257 wurde am 14. September 1994 an die Firma W.R. Grace und das US-Landwirtschaftsministerium erteilt. Es beanspruchte eine Methode gegen Pilzbefall bei Pflanzen mit einem Neemöl, das weitgehend frei von Azadirachtin ist.[6][7] Einspruch erhoben unter anderem die Europaabgeordnete Magda Aelvoet und die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament,[7] laut Fallbericht zusammen mit dem Dachverband IFOAM und der indischen Stiftung RFSTE.[5]
Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts widerrief das Patent. Sie hielt für bewiesen, dass Bäuerinnen und Bauern in den indischen Distrikten Pune und Sangli 1985 und 1986 Neemöl-Extrakte gegen Pilzkrankheiten einsetzten. Die mündliche Verhandlung endete am 10. Mai 2000, die schriftliche Entscheidung ging am 13. Februar 2001 raus. Die Beschwerde der Patentinhaberin wies die Beschwerdekammer am 8. März 2005 zurück. Sie stützte sich dabei auf eine veröffentlichte Studie von 1981 und ließ offen, ob die Nutzung durch die Bäuerinnen und Bauern bewiesen war.[7]
Quinoa. Am 19. April 1994 wurde das US-Patent 5,304,718 auf männlich-sterile Quinoa der Sorte Apelawa erteilt, Erfinder waren Duane Johnson und Sarah Ward.[8] Beide lehrten an der Colorado State University.[4] 1997 forderte der bolivianische Quinoa-Verband ANAPQUI, unterstützt von Oxfam-UK und RAFI, den Verzicht. Er nannte Apelawa eine traditionelle bolivianische Sorte, benannt nach den Bauern eines Ortes nahe dem Titicacasee, und nach seiner Darstellung deckte das Patent jede aus Apelawa abgeleitete Hybride ab.[4] Laut ETC Group endete die Kampagne am 1. Mai 1998, als einer der Patentinhaber erklärte, das Patent sei aufgegeben worden.[9] Warum Patente auf Nutzpflanzen auch eine Frage der Ernährungssouveränität sind, beschreibt das Lexikon.
Warum das kein Zufall ist
Die Fälle folgen einem Muster. Das Patentsystem verlangt Neuheit und Erfindungshöhe, und was als Stand der Technik zählt, hängt an Dokumentation. Beim Kurkuma-Patent kippten ein Sanskrit-Text und ein Zeitschriftenaufsatz die Ansprüche. Beim Neem-Patent trug am Ende eine veröffentlichte Studie die Entscheidung, nicht die Aussage zur Praxis indischer Bäuerinnen und Bauern. Laut dem Fallbericht kann ausländisches Wissen nach den damals geltenden Vorschriften des US-Patentrechts (§ 102) die Neuheit eines US-Patents nur zerstören, wenn es gedruckt veröffentlicht war.[5] Mündlich weitergegebenes Wissen hat es unter solchen Regeln schwer, als Beleg zu gelten.
Patentämter prüfen, was aufgeschrieben ist, nicht, was Gemeinschaften seit Generationen wissen.
Kerngedanke
Das zeigt auch der Fall Hoodia. Die San im südlichen Afrika nutzten die Pflanze gegen Hunger und Durst, koloniale Botaniker veröffentlichten dieses Wissen, und das südafrikanische CSIR nahm die Pflanze 1963 in ein Forschungsprojekt auf. 1995 patentierte das CSIR die appetithemmenden Wirkstoffe ohne Zustimmung der San. Bis 2001 lief die Entwicklung weiter, ohne dass die San beteiligt waren. Laut einem Zeitungsbericht, den die Fallstudie zitiert, hieß es sogar, es gebe die San nicht mehr.[10]
Das ist keine technische Panne des Systems. Es ist die Folge davon, wessen Wissensformen als formal anerkannt gelten und wessen nicht. In dieser Lesart setzt sich eine koloniale Wissensordnung fort: Wer aufschreibt und veröffentlicht, dessen Wissen zählt. Mehr zu den Hintergründen steht im Lexikon unter Kolonialismus.
Das Nagoya-Protokoll und seine Grenzen
Das Nagoya-Protokoll wurde am 29. Oktober 2010 angenommen und trat am 12. Oktober 2014 in Kraft. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen aus der Biodiversität und die faire Aufteilung des Nutzens, auf Englisch Access and Benefit Sharing (ABS). Es gilt auch für das damit verbundene traditionelle Wissen: Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass indigene und lokale Gemeinschaften, die den Zugang gewähren dürfen, vorher zustimmen und am Nutzen beteiligt werden.[11]
Das Protokoll hat 143 Vertragsparteien, darunter die EU seit dem 12. Oktober 2014 und Deutschland seit dem 20. Juli 2016. Die USA, in denen die Kurkuma- und Quinoa-Patente erteilt wurden, gehören nicht dazu.[12] Alle drei Fälle liegen außerdem zeitlich vor dem Protokoll.
Eine große Lücke betrifft digitale Sequenzinformationen (DSI), also DNA-Daten aus öffentlichen Datenbanken. Die Vertragsstaaten befassen sich seit 2016 damit, wie ihr Nutzen verteilt wird. 2022 beschlossen sie einen eigenen Mechanismus, 2024 legte die Entscheidung 16/2 die Einzelheiten fest, darunter den Cali-Fonds.[13] Große Unternehmen, die Schwellenwerte bei Vermögen, Umsatz und Gewinn überschreiten, sollen als Richtwert 1 Prozent ihrer Gewinne oder 0,1 Prozent ihres Umsatzes einzahlen, und mindestens die Hälfte der Mittel soll indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften zugutekommen. Die genauen Schwellen und Beitragssätze legt erst die 17. Vertragsstaatenkonferenz fest.[14]
Auf der Patentseite beschloss die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) am 24. Mai 2024 einen Vertrag. Wer eine Erfindung anmeldet, die auf genetischen Ressourcen beruht, muss das Herkunftsland nennen, bei zugehörigem traditionellem Wissen die indigenen Völker oder lokalen Gemeinschaften. Sind die Angaben unbekannt, ist die Quelle zu nennen oder die Unkenntnis zu erklären. Die Ämter müssen die Angaben nicht überprüfen.[15] Der Vertrag tritt drei Monate nach der 15. Ratifikation in Kraft. Im Oktober 2026 liegen 4 Ratifikationen und Beitritte vor (Malawi, Uganda, Albanien, Peru). Deutschland und die EU stehen nicht auf der Liste der Unterzeichnerstaaten.[16]
Kritisch gelesen bleiben das Protokoll und der WIPO-Vertrag innerhalb der bestehenden Eigentumslogik. Sie stellen nicht infrage, dass Wissen und genetische Information überhaupt privatisiert werden können. Sie versuchen, die Bedingungen gerechter zu gestalten.
Wenn Ausgleich vereinbart wird: Hoodia und Rooibos
Im März 2003 schlossen das CSIR und der South African San Council eine Vereinbarung zu Hoodia: Die San erhalten 6 Prozent der Lizenzeinnahmen des CSIR und 8 Prozent der Meilensteinzahlungen, die in einen gemeinsamen Treuhandfonds fließen.[10] Nach Einschätzung der University of Cape Town kam davon wenig an, weil klinische Studien negative Gesundheitswirkungen zeigten.[17]
Bei Rooibos gilt seit dem 1. Januar 2019 eine Abgabe von 1,5 Prozent des Erzeugerpreises. Vereinbart wurde sie zwischen der Rooibos-Branche, dem National Khoi-San Council und dem South African San Council. Der Branchenverband schätzte sie anfangs auf rund 9 Millionen Rand pro Jahr und nennt die Vereinbarung die erste ihrer Art, die die gesamte Branche erfasst.[18] Die University of Cape Town verweist auf offene Fragen: Wie der Nutzen vor Ort verteilt wird, sei ungeklärt, und viele Sammelnde und Kleinbäuerinnen und Kleinbauern kennten ihre Rechte nach dem Biodiversitätsgesetz nicht.[17]
Was das mit Konsum zu tun hat
Quinoa im Müsli, Kurkuma im Latte, Rooibos im Tee: Alle drei Pflanzen stehen für Wissen, das Gemeinschaften über Generationen entwickelt haben. Bei Quinoa und Kurkuma wurde versucht, es patentieren zu lassen, bei Rooibos gibt es seit 2019 immerhin einen Ausgleich. Das ist keine Aufforderung, auf Kurkuma zu verzichten. Es ist eine Einladung, die Lieferkette und die Machtverhältnisse dahinter nicht auszublenden, wenn von Nachhaltigkeit gesprochen wird. Wer hat die Pflanze über Generationen gezüchtet, und wer verdient an der Vermarktung?
Was du tun kannst
- Frag bei Produkten mit Pflanzen aus anderen Ländern, etwa bei Naturkosmetik, Tee oder Nahrungsergänzung, nach der Herkunft der Pflanze und nach einer Vereinbarung zur Gewinnbeteiligung. Bleibt die Antwort aus, ist das auch eine.
- Frag bei deinen Bundestagsabgeordneten nach, warum Deutschland den WIPO-Vertrag von 2024 bisher nicht unterzeichnet hat.[16]
- Lies die Berichte der ETC Group zu Patenten und Biopiraterie, die zum Beispiel das Quinoa-Patent zuerst aufdeckte.[4]
Fazit
Biopiraterie funktioniert, weil Patentsysteme dokumentiertes Wissen anerkennen und mündlich überliefertes oft nicht. Kurkuma, Neem und Quinoa wurden zurückgeholt, aber erst nach Jahren und mit großem Aufwand von Organisationen und Behörden. Nagoya-Protokoll, Cali-Fonds und WIPO-Vertrag zeigen, dass die Politik reagiert. Wie viel davon bei den Gemeinschaften ankommt, entscheidet sich bei der Umsetzung.
Quellen18
- [1] S.S. Rana & Co.: Nature of IPR Protection given by Law in Turmeric Case (Fallbericht). ssrana.in
- [2] US-Patent 5,401,504 „Use of turmeric in wound healing“, erteilt am 28.03.1995, mit Rechtsstatus-Ereignissen zur Neuprüfung (Google Patents). patents.google.com
- [3] EJOLT (20.08.2012): Recognizing Biopiracy. ejolt.org
- [4] ETC Group (14.07.1997): Bolivian Farmers Demand Researchers Drop Patent on Andean Food Crop. etcgroup.org
- [5] Mondaq: The Neem Patent Case (Fallbericht). mondaq.com
- [6] Europäisches Patentamt: Patentschrift EP 0 436 257 B1, Method for controlling fungi on plants by the aid of a hydrophobic extracted neem oil (Erteilung 14.09.1994). data.epo.org
- [7] Europäisches Patentamt, Beschwerdekammer 3.3.02: Entscheidung T 0416/01 vom 8. März 2005 (Thermo Trilogy Corporation gegen Aelvoet u. a.). epo.org
- [8] US-Patent 5,304,718 „Cytoplasmic male sterile quinoa“, erteilt am 19.04.1994 (Google Patents). patents.google.com
- [9] ETC Group (21.05.1998): Quinoa Patent Dropped. etcgroup.org
- [10] Sekretariat der Biodiversitätskonvention: Case Study 7, The Commercial Development of Hoodia. cbd.int (PDF)
- [11] Sekretariat der Biodiversitätskonvention: About the Nagoya Protocol. cbd.int
- [12] Sekretariat der Biodiversitätskonvention: Parties to the Nagoya Protocol (abgerufen im Oktober 2026). cbd.int
- [13] Sekretariat der Biodiversitätskonvention: Digital sequence information on genetic resources. cbd.int
- [14] Konferenz der Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention: Entscheidung CBD/COP/DEC/16/2 (Cali-Fonds), 2024. cbd.int (PDF)
- [15] WIPO: Summary of the WIPO Treaty on Intellectual Property, Genetic Resources and Associated Traditional Knowledge (2024). wipo.int
- [16] WIPO Lex: Contracting Parties/Signatories des WIPO-Vertrags von 2024 (abgerufen im Oktober 2026). wipo.int
- [17] University of Cape Town News (18.11.2019): San and Khoi claim benefits from rooibos. news.uct.ac.za
- [18] South African Rooibos Council (01.11.2019): Khoi and San to Share in Benefits of Rooibos. sarooibos.co.za



