Klima & Erde

CO₂-neutral per Zertifikat: Was Carbon Credits wirklich leisten

CO₂-neutral per Zertifikat? Was Studien zu Carbon Credits zeigen, was das Recht seit 27.09.2026 verbietet und wer die Folgen trägt.

10 Min. Lesezeit20. Juli 2026
Power plant emitting smoke with a waterfront view of a lake and reeds.
Das Wichtigste in Kürze
  • Waldschutz-Zertifikate halten oft weniger, als sie versprechen: Bei 8 von 26 untersuchten Projektflächen gab es Hinweise auf zusätzlich vermiedene Entwaldung, und selbst dort lag die Wirkung meist unter den Angaben der Projekte.
  • Eine Auswertung von 14 Studien kommt auf weniger als 16 Prozent echter Emissionsminderung bei den untersuchten Gutschriften, bei vermiedener Entwaldung auf 25 Prozent.
  • Seit dem 27. September 2026 darf in Deutschland kein Produkt mehr allein wegen Kompensation als neutral für das Klima beworben werden. Wer Wirkung sucht, schaut auf Reduktionen an der Quelle.

Irgendwo wird eine Tonne CO₂ eingespart, ein Unternehmen kauft das Zertifikat und nennt sich „klimaneutral“: So lautet das Versprechen der freiwilligen Kompensation. Wie belastbar es ist, hängt an einer einzigen Frage: Wäre die Tonne ohne das Projekt tatsächlich ausgestoßen worden? Dieser Artikel prüft, was Studien, Gerichte und der Gesetzgeber dazu sagen und wer die Folgen trägt, wenn die Rechnung nicht aufgeht.

Wie weit Werbung und Wirklichkeit auseinanderliegen können, zeigt ein Urteil: Das Landgericht Köln untersagte der Lufthansa am 21. März 2025 auf Klage der Deutschen Umwelthilfe die Aussage „CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten“. Flüge durch eine Geldzahlung klimaneutral zu gestalten, sei unstreitig nicht möglich, so das Gericht. Dazu kam, dass die Werbung ein Klimaschutzprojekt in Tansania nannte, das Lufthansa seit Ende Dezember 2023 nicht mehr unterstützte. Das Urteil war bei der Meldung noch nicht rechtskräftig.[1]

Was Carbon Credits sind und wie der Markt funktioniert

Ein Carbon Credit, auf Deutsch Emissionsgutschrift oder Zertifikat, steht für eine Tonne CO₂, die ein Klimaschutzprojekt vermieden oder gebunden haben soll. Unternehmen kaufen solche Gutschriften, um ihre eigenen Emissionen „auszugleichen“. Das Umweltbundesamt beschreibt das als letzten Schritt: Emissionen sollen zuerst vermieden und verringert werden, nur für den Rest kommt ein Ausgleich infrage.[2]

Größter Zertifizierer ist Verra mit Sitz in Washington, D. C. Der Guardian schrieb 2023, Verra genehmige drei Viertel aller freiwilligen Kompensationen.[3] Verra versteht sich als gemeinnütziger Standardsetzer und finanziert sich nach eigenen Angaben vor allem aus Gebühren.[4]

Ein großer Teil des Marktes stammt aus Waldschutzprojekten nach dem REDD+-Prinzip, also vermiedener Entwaldung. Sie sollen Wald schützen, der sonst gerodet worden wäre. Verras Regenwaldprogramm machte laut Guardian 40 Prozent der von Verra genehmigten Gutschriften aus. Wie viele Gutschriften ein Projekt erhält, richtet sich nach einem Vergleichsszenario, der Baseline: Wie viel Wald wäre ohne das Projekt verloren gegangen? Die Projektbetreiber erstellen diese Prognosen selbst nach Verras Regeln, ein von Verra zugelassener Dritter prüft sie.[3]

Was die Forschung zeigt

Die Fachsprache nennt die Kernfrage Zusätzlichkeit, englisch Additionality: Hat das Projekt eine Minderung bewirkt, die es sonst nicht gegeben hätte? Ein Forschungsteam um Thales West verglich 2023 in der Zeitschrift Science 26 Projektflächen von Verra-zertifizierten REDD+-Projekten in sechs Ländern mit ähnlichen Kontrollflächen ohne Projekt. Das Team weist darauf hin, dass Baselines aus früheren Entwaldungsraten hochgerechnet werden und unrealistisch werden können, wenn sich wirtschaftliche oder politische Bedingungen ändern.[5]

Das Ergebnis: Bei 8 der 26 Flächen gab es Hinweise auf zusätzlich vermiedene Entwaldung, meist aber nicht in dem Umfang, den die Projekte angesetzt hatten. In der Demokratischen Republik Kongo, in Tansania und in Sambia fand das Team keinen Hinweis auf vermiedene Entwaldung.[5]

Im Januar 2023 werteten der Guardian, Die Zeit und SourceMaterial drei wissenschaftliche Studien zu Verras Regenwaldprojekten aus. Nach dieser Auswertung zeigten nur 8 von 29 Projekten, die sich weiter analysieren ließen, Hinweise auf eine bedeutsame Verringerung der Entwaldung. Rund 94 Prozent der erzeugten Gutschriften hätten demnach nicht genehmigt werden sollen. Der Guardian schrieb von mehr als 90 Prozent wahrscheinlicher „Phantom-Credits“. Zudem erschien das angenommene Szenario des Waldverlusts in 32 Projekten, bei denen sich Angaben und Studienergebnis vergleichen ließen, im Schnitt um etwa 400 Prozent überhöht. Ohne drei gut abschneidende Projekte auf Madagaskar waren es etwa 950 Prozent.[3]

Wie sicher die Zahlen sind

Der Guardian-Befund ist eine journalistische Auswertung von drei Studien: Zwei waren laut Guardian begutachtet, eine lag als Preprint vor. Verra bestreitet die Schlussfolgerungen und zweifelt die Methoden an. Die Science-Studie betrachtet 26 Projektflächen und sagt nichts über jedes einzelne Projekt.

Eine breitere Auswertung erschien im November 2024 in Nature Communications. Das Team um Benedict Probst wertete 14 Studien zu 2.346 Projekten aus, rund ein Fünftel der bis dahin ausgegebenen Gutschriften, fast eine Milliarde Tonnen CO₂-Äquivalent. Ihr Ergebnis: Weniger als 16 Prozent der Gutschriften entsprechen echten Emissionsminderungen. Bei Kochherden waren es 11 Prozent, bei vermiedener Entwaldung 25 Prozent und bei HFC-23-Projekten, die das Industriegas HFC-23 vernichten, 68 Prozent. Für Windkraft und verbessertes Waldmanagement fanden sich keine statistisch signifikanten Minderungen. Die Forschenden fordern eine grundlegende Reform der Mechanismen.[6]

8 von 26Projektflächen in der Science-Studie zeigten Hinweise auf zusätzlich vermiedene Entwaldung
unter 16 %der Gutschriften aus 14 ausgewerteten Studien entsprachen echten Emissionsminderungen
25 %beträgt dieser Anteil bei Projekten zur vermiedenen Entwaldung

Eine Gutschrift ist nur so viel wert wie der Nachweis, dass die Tonne ohne das Projekt wirklich ausgestoßen worden wäre.

Kerngedanke

Verra hat seine Methodik für Entwaldungsprojekte überarbeitet: Die Methodik VM0048 ist seit dem 27. November 2023 aktiv.[7] Ob sie die Lücke zwischen angesetzter und gemessener Wirkung schließt, lassen die genannten Studien offen. Sie untersuchten Projektdaten aus früheren Jahren.

Wer am System verdient

Verra berechnet seit dem 1. Januar 2025 in der Regel eine Gebühr von 0,23 US-Dollar je beanspruchter Emissionsminderung. Maßgeblich ist die Menge, die ein Projekt im Monitoringbericht beansprucht, nicht die Menge, die Verra genehmigt. Das soll Projekte zu sorgfältigen Anträgen anhalten.[4] Je mehr Gutschriften ausgegeben werden, desto mehr Gebühren fließen aber auch. Das heißt nicht, dass ungeprüfte Gutschriften absichtlich entstehen. Es erklärt, warum unabhängige Studien wichtig sind: Betreiber, Zertifizierer und Käufer profitieren alle vom Verkauf.

Zu den Käufern von Verra-Regenwaldgutschriften zählten laut Guardian unter anderem Gucci, Shell, easyJet und Salesforce.[3] Einige der Käufer hatten ihre Produkte laut Guardian als „carbon neutral“ beworben.

Wer im Globalen Süden die Kosten trägt

Inhaltshinweis

Der folgende Abschnitt beschreibt sexuelle Belästigung, Missbrauch und gewaltsame Vertreibungen.

Waldschutzprojekte liegen oft im Globalen Süden, auf Land, das Menschen seit Generationen nutzen. Zwei Fälle sind gut dokumentiert.

Das Kasigau Corridor REDD+ Project in Kenia wird von der US-Firma Wildlife Works betrieben, ist von Verra zertifiziert und gilt als Vorzeigeprojekt. SOMO und die Kenya Human Rights Commission befragten 31 aktuelle und frühere Beschäftigte sowie Anwohnende. Ihr Bericht vom November 2023 beschreibt verbreitete sexuelle Belästigung und Missbrauch durch vor allem leitende männliche Mitarbeiter, die über ein Jahrzehnt oder länger bestanden hätten. Gutschriften aus dem Projekt kauften laut SOMO unter anderem Microsoft, Netflix, McKinsey und Shell.[8] Das Projekt entließ laut den Autoren eines Gastbeitrags von Human Rights Watch und SOMO nur eine beteiligte Person und bestritt, dass das Problem verbreitet sei.[9]

Beim Southern-Cardamom-Projekt in Kambodscha, getragen vom Umweltministerium und der Organisation Wildlife Alliance, dokumentierte Human Rights Watch 2024 Rechtsverletzungen an den indigenen Chong. Die Organisation befragte mehr als 90 Menschen in 23 von 29 Dörfern. Das Projekt lief laut HRW 31 Monate, bevor die Gemeinschaften angehört wurden. Sechs Familien berichteten, von Ranger- und Gendarmerie-Einheiten und Mitarbeitenden von Wildlife Alliance gewaltsam von ihrem traditionell bewirtschafteten Land vertrieben worden zu sein.[10] Verantwortliche des Projekts wiesen Fehlverhalten zurück. Verra setzte beide Projekte für mehrere Monate aus und ließ sie wieder zu. Die beiden Organisationen kritisieren, die Prüfung sei eine reine Schreibtischprüfung gewesen, bei der Verra weder die Projekte besucht noch mit Betroffenen gesprochen habe.[9]

Beide Fälle sind keine Aussage über jedes Projekt. Sie zeigen aber, dass eine Zertifizierung nicht verhindert, dass Anwohnende Schaden nehmen. Gemeinsam ist beiden Fällen: Die Gutschriften gingen an Käufer im Globalen Norden, die Vorwürfe betreffen Gemeinschaften im Globalen Süden. Das Lexikon ordnet solche Verhältnisse unter Klimakolonialismus ein.

Was Recht und Gerichte inzwischen sagen

Der Bundesgerichtshof entschied am 27. Juni 2024 (I ZR 98/23), dass ein mehrdeutiger Begriff wie „klimaneutral“ in der Werbung selbst erklärt werden muss. Beklagt war ein Hersteller von Fruchtgummi und Lakritz, dessen Herstellungsprozess nicht CO₂-neutral ablief und der über einen Partner Klimaschutzprojekte unterstützte.[11]

Seit dem 27. September 2026 gilt ein ausdrückliches Verbot.[12] Unzulässig ist nach Nummer 4c im Anhang des UWG eine Aussage, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet und nach der ein Produkt neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.[13] Die Erwägungsgründe der EU-Richtlinie nennen als Beispiele „klimaneutral“, „zertifiziert CO₂-neutral“ und „mit Klimaausgleich“. Solche Aussagen sollen nur zulässig sein, wenn sie auf den tatsächlichen Auswirkungen im Lebenszyklus des Produkts beruhen und nicht auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette.[14]

Unternehmen dürfen weiterhin über ihre Investitionen in Klimaschutzprojekte informieren, sofern das nicht irreführend geschieht.[14] Wer Gutschriften kauft, darf das also sagen, aber nicht mehr daraus ableiten, das eigene Produkt sei klimaneutral. Das Muster hat einen Namen: Greenwashing. Wie es sich bei Kleidung zeigt, beschreibt der Artikel Greenwashing erkennen: 7 Warnsignale bei nachhaltiger Mode.

Was stattdessen zählt

Das Umweltbundesamt hält fest: Emissionen zu vermeiden und zu verringern ist immer besser, denn was nicht ausgestoßen wird, muss nicht aufwendig ausgeglichen werden.[2] Auch die Science Based Targets initiative lässt Gutschriften nicht als Emissionsminderung auf die Klimaziele von Unternehmen anrechnen. Sie seien kein Ersatz für Reduktionen. Ein Ausgleich ist dort nur für Restemissionen vorgesehen, die sich nicht senken lassen, wenn das langfristige Ziel erreicht ist.[15] Was unter Netto-Null-Emissionen fällt, erklärt das Lexikon.

Was du tun kannst

Bei „klimaneutral“ nachfragen. Steht dabei, was genau gemeint ist? Ein Produkt allein wegen Kompensation so zu bewerben, ist in Deutschland seit dem 27. September 2026 unzulässig.[13]

Auf Reduktionen schauen. Aussagekräftiger als die Zahl der gekauften Zertifikate ist, was ein Unternehmen an den eigenen Emissionen senkt, mit Messwerten und Zeiträumen.

Eigene Kompensation prüfen. Wer freiwillig kompensiert, sollte Projekttyp, Standard und unabhängige Prüfung ansehen. Das Umweltbundesamt nennt in seinem Ratgeber „Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte“ die wichtigsten Qualitätsstandards.[2]

Erst vermeiden. Das Umweltbundesamt nennt als Beispiele, weniger zu fliegen oder weniger tierische Produkte zu essen.[2] Das senkt Emissionen, ohne dass ein Ausgleich nötig wird.

Fazit

Gutschriften aus Waldschutzprojekten können Wald schützen, aber unabhängige Messungen finden häufig weniger Wirkung, als die Projekte angesetzt hatten. Ob neue Methodiken das ändern, ist offen. Rechtlich ist die Frage für Produktwerbung inzwischen ausdrücklich geregelt: Kompensation allein begründet keine Klimaneutralität. Wer wirklich etwas ändern will, setzt bei den Emissionen an der Quelle an.

Quellen

[1] Legal Tribune Online (24.03.2025): LG Köln sieht irreführende Werbung, Geldzahlung macht Fliegen nicht automatisch klimaneutral (Urteil vom 21.03.2025, Az. 84 O 29/24). lto.de

[2] Umweltbundesamt (Stand 23.07.2019): Freiwillige CO2-Kompensation. umweltbundesamt.de

[3] The Guardian (18.01.2023): Revealed, more than 90% of rainforest carbon offsets by biggest certifier are worthless, analysis shows. theguardian.com

[4] Verra: Verra Releases Updated Fee Schedule (Gebühren ab 1. Januar 2025, abgerufen im Oktober 2026). verra.org

[5] West, T. A. P. et al. (2023): Action needed to make carbon offsets from forest conservation work for climate change mitigation. Science (DOI 10.1126/science.ade3535). Zahlen aus der frei zugänglichen Manuskriptfassung. repository.cam.ac.uk

[6] Probst, B. S. et al. (14.11.2024): Systematic assessment of the achieved emission reductions of carbon crediting projects. Nature Communications 15, Artikel 9562. doi.org

[7] Verra: VM0048 Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation, v1.0 (aktiv seit 27. November 2023). verra.org

[8] SOMO (06.11.2023): Offsetting human rights, Sexual abuse and harassment at the Kasigau Corridor REDD+ Project in Kenya (gemeinsam mit der Kenya Human Rights Commission). somo.nl

[9] Hassan, T. und Gaughran, A. (10.12.2024): Voluntary carbon market has failed the human rights test. Gastbeitrag der Leitungen von Human Rights Watch und SOMO, Al Jazeera. aljazeera.com

[10] Human Rights Watch (28.02.2024): Cambodia, Carbon Offsetting Project Violates Indigenous Group’s Rights. hrw.org

[11] Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 138/2024: Urteil vom 27. Juni 2024, I ZR 98/23. bundesgerichtshof.de

[12] Drittes Gesetz zur Änderung des UWG vom 12. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 43, Artikel 2 (Inkrafttreten am 27. September 2026). recht.bund.de

[13] Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Anhang zu § 3 Absatz 3, Nummer 4c. gesetze-im-internet.de

[14] Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, Erwägungsgrund 12, Anhang I Nummer 4c und Artikel 4. eur-lex.europa.eu

[15] Science Based Targets initiative: FAQs (Carbon Credits und Net-Zero-Ziele, abgerufen im Oktober 2026). sciencebasedtargets.org

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Ich habe ihn selbst geprüft und verantworte als Inhaber den Inhalt. Mehr zur KI-Nutzung

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