Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)


Einfach erklärt

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht trans*, nicht binären und intergeschlechtlichen Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt per Selbstauskunft ändern zu lassen, ohne ärztliche Gutachten, psychologische Begutachtung oder ein gerichtliches Verfahren. Das klingt selbstverständlich, war es aber lange nicht: Bis dahin galt das Transsexuellengesetz von 1980, das Menschen zwang, sich entwürdigenden und kostspieligen Verfahren zu unterziehen. Das SBGG ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Würde und Selbstbestimmung, und gleichzeitig nur ein Baustein: Rechtliche Anerkennung bedeutet nicht automatisch gesellschaftliche Akzeptanz oder Schutz vor Diskriminierung.


Ausführlich erklärt

Das SBGG, offiziell „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, wurde nach jahrelanger politischer Debatte am 12. April 2024 vom Bundestag beschlossen. Es ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980, das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als in Teilen verfassungswidrig beanstandet worden war. Zentrale Regelungen: Die Änderung des Geschlechtseintrags ist einmal pro Jahr möglich. Bei Personen unter 14 Jahren stellen die Eltern den Antrag; ab 14 Jahren stellt die Person selbst den Antrag, bei fehlendem Einverständnis der Eltern entscheidet ein Familiengericht. LGBTQ*-Organisationen kritisieren unter anderem die Jahresfrist und Einschränkungen für Minderjährige. Aus intersektionaler Perspektive ist bedeutsam: trans* Personen, die gleichzeitig von anderen Diskriminierungsformen betroffen sind, etwa durch rassistische Ausgrenzung, Armut oder fehlende Sprachkenntnisse, begegnen bürokratischen Prozessen mit deutlich höheren strukturellen Hürden.


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  • trans*: die Personengruppe, für die das SBGG die rechtliche Anerkennung regelt
  • Intersektionalität: warum bürokratische Hürden nicht für alle trans* Personen gleich hoch sind
  • Inklusion: das übergeordnete gesellschaftliche Ziel hinter dem Gesetz
  • Gleichstellung: das rechtliche Prinzip, das dem SBGG zugrunde liegt

Quellen

  • Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), BGBl. I 2024.
  • Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 128, 109 (2011).
  • Bundesverband Trans* e.V. (2024).



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