- Bedeutung
- Benachteiligung und Abwertung von Kindern und Jugendlichen allein wegen ihres Alters
- Begriffsgeschichte
- erste Belege 1903, als Fachbegriff in den 1970er und 1990er Jahren
- Rechtlicher Rahmen
- UN-Kinderrechtskonvention, § 1631 Abs. 2 BGB, Art. 6 und 38 GG
- Streitpunkt
- Wo endet berechtigter Schutz, wo beginnt die pauschale Abwertung?
Einfach erklärt
Adultismus (von englisch adult: erwachsen) bezeichnet die Benachteiligung und Abwertung von Kindern und Jugendlichen allein wegen ihres Alters. Gemeint ist die Annahme, junge Menschen seien grundsätzlich weniger kompetent, glaubwürdig oder ernst zu nehmen als Erwachsene und Erwachsene dürften deshalb über sie entscheiden, ohne sie zu fragen.
Beispiele: Eine Jugendliche begründet, warum eine Entscheidung falsch ist, und hört, sie sei dafür noch zu jung. Ein Kind sagt, dass etwas wehtut, und wird nicht ernst genommen. Entscheidungen über Kinder fallen, ohne sie anzuhören.
Adultismus ist kein Vorwurf an einzelne Eltern oder Erwachsene. Der Begriff beschreibt Muster in Sprache, Regeln und Institutionen.
Merke
Nicht jede Altersgrenze und nicht jede Fürsorge ist Adultismus. Kritisiert wird die pauschale Annahme, junge Menschen seien allein wegen ihres Alters unfähig, nicht der Schutz von Kindern an sich.
Ausführlich erklärt
Herkunft des Begriffs
Der Begriff ist älter, als oft behauptet wird. Nach John Wall (Philosophie und Kindheitsforschung, Rutgers University) taucht „adultism“ im Englischen erstmals 1903 in einem Buch von Patterson Dubois auf. Dort bedeutet er, dass Erwachsene dem Kind ihren eigenen Standpunkt aufdrängen. In den 1970er Jahren verwendet Jack Flasher (Entwicklungspsychologie) ihn für den Machtmissbrauch von Bezugspersonen gegenüber Kindern. Der Aufsatz „Adultism“ erschien 1978 in der Zeitschrift „Adolescence“ (Band 13, Heft 51). John Holt nutzt den Begriff 1974 für die Dominanz Erwachsener über Kinder.
In den 1990er Jahren prägt John Bell, Aktivist und Organisator in der US-Jugendarbeit, die heutige Verwendung mit. Das Papier „Understanding Adultism“ (YouthBuild USA, 1995) führt einzelne Fälle auf eine Grundhaltung zurück: die Missachtung junger Menschen. Barry Checkoway (Sozialarbeitswissenschaft) beschreibt 1996 alle Verhaltensweisen, die von der Annahme ausgehen, Erwachsene seien besser und dürften ohne Zustimmung über junge Menschen bestimmen. Bells Papier wurde für diesen Text nicht im Volltext ausgewertet, die Darstellung folgt Wall.
Drei Verständnisse von Adultismus
Wall unterscheidet drei Deutungen, die aufeinander aufbauen. Erstens die Missachtung junger Menschen als Haltung, wie bei Bell. Zweitens, seit den 2000er Jahren, Adultismus als Diskriminierung durch Recht und Institutionen, vergleichbar mit Sexismus oder Rassismus. Drittens, im eigenen Ansatz, ein tiefer liegendes Muster: Kinder gelten als weniger vernünftig, weniger entwickelt und weniger kompetent, und dieses Bild steckt unbemerkt in Sprache und Denken. Wall beschreibt es als Seite des Paternalismus, bei dem die Autorität nicht nur männlich, sondern auch erwachsen gedacht wird.
Ein nicht begutachteter Preprint (Buchkapitel) von Carlie Trott (2024) unterscheidet zwei Formen. Feindlicher Adultismus unterstellt jungen Menschen Unterlegenheit und Inkompetenz. Wohlwollender Adultismus betont Unschuld, Verletzlichkeit und Abhängigkeit und geht mit dem Wunsch einher, zu beschützen.
Ageismus bezeichnet Altersdiskriminierung allgemein, Adultismus richtet den Blick auf Kinder und Jugendliche. Wall weist darauf hin, dass Altersdiskriminierung in Recht und Forschung meist auf ältere Menschen bezogen wird.
Wenn Alter und Rassismus zusammenwirken
Inhaltshinweis
Dieser Abschnitt behandelt rassistische Zuschreibungen und Polizeigewalt gegen Kinder.
Die Forschung zu „Adultification“ zeigt, wie Alter und Rassismus sich überlagern, und ist ein Beispiel für Intersektionalität. Gemeint ist die Wahrnehmung Schwarzer Kinder als älter und weniger unschuldig. Goff und sein Team untersuchten 2014 in vier Studien Schwarze Jungen. Sie wurden als älter und weniger unschuldig wahrgenommen als weiße Gleichaltrige. Eine rassistische, entmenschlichende Assoziation (Schwarze Menschen mit Affen) sagte tatsächliche Unterschiede bei Polizeigewalt gegen Kinder voraus.
Die Georgetown-Studie „Girlhood Interrupted“ (2017) befragte 325 Erwachsene in den USA, überwiegend weiß (74 Prozent) und weiblich (62 Prozent), online mit einem Fragebogen mit neun Punkten. Im Vergleich zu weißen Mädchen gleichen Alters sahen sie Schwarze Mädchen als weniger schutzbedürftig, selbstständiger und mit mehr Wissen über Erwachsenenthemen, besonders im Alter von 5 bis 14 Jahren. Der Bericht hält fest, dass dies zu härteren Strafen in Schule und Jugendjustiz beitragen könnte. Die Studie misst Wahrnehmungen, keine Disziplinarmaßnahmen, und sie erfasst Schwarze Mädchen, nicht alle Jugendlichen of Color. Adultification (Kindern wird Schutz abgesprochen) ist zudem nicht dasselbe wie Adultismus (Kindern wird Kompetenz abgesprochen).
Kinderrechte: was gilt in Deutschland
Die UN-Kinderrechtskonvention bezeichnet als Kind jeden Menschen unter 18 Jahren, sofern die Volljährigkeit nicht früher eintritt (Art. 1). Das Kindeswohl ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Art. 3). Nach Art. 12 hat jedes Kind, das sich eine eigene Meinung bilden kann, das Recht, sie in allen es berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Sie ist entsprechend Alter und Reife angemessen zu berücksichtigen, und das Kind soll in Verfahren gehört werden. Eltern sollen Kinder dabei im Einklang mit ihren sich entwickelnden Fähigkeiten anleiten (Art. 5). Altersdiskriminierung nennt das Diskriminierungsverbot in Art. 2 nicht ausdrücklich, sie kann nur unter „sonstigen Status“ fallen.
Deutschland unterzeichnete die Konvention am 26. Januar 1990 und ratifizierte sie am 6. März 1992 (UN Treaty Collection).
Im Familienrecht gilt: Eltern berücksichtigen die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewusstem Handeln und besprechen Fragen der elterlichen Sorge mit dem Kind, soweit es dessen Entwicklungsstand entspricht (§ 1626 Abs. 2 BGB). Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung ohne Gewalt, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen (§ 1631 Abs. 2 BGB). Den Entwurf dafür brachten SPD und Grüne im Juni 1999 in den Bundestag ein (Drucksache 14/1247).
Das Grundgesetz erwähnt die Grundrechte von Kindern bisher nicht ausdrücklich. Art. 6 Abs. 2 GG nennt Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht seit 1968 betont, dass Kinder selbst Träger von Grundrechten sind. Eine ausdrückliche Verankerung kam 1993 in der Gemeinsamen Verfassungskommission nicht zustande, 2021 scheiterte sie erneut. Der Kompromiss der Koalition vom Januar 2021 sollte Art. 6 ergänzen: Die Rechte der Kinder sind zu achten und zu schützen, das Kindeswohl ist „angemessen“ zu berücksichtigen, der Anspruch auf rechtliches Gehör ist zu wahren, die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.
Kritik kam unter anderem von den Grünen, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Kinderhilfswerk: Der Entwurf bleibe hinter der Kinderrechtskonvention zurück. Aus CDU und CSU kamen dagegen Sorgen vor zu starken staatlichen Eingriffen in die Familien. Das Kinderhilfswerk nennt den 8. Juni 2021 als Datum. Im Volltext des Koalitionsvertrags 2025 von CDU, CSU und SPD kommt das Wort Kinderrechte nicht vor.
Streitfall Wahlalter
Art. 38 Abs. 2 GG knüpft das Wahlrecht bei Bundestagswahlen an das vollendete 18. Lebensjahr. Wall hält Altersgrenzen beim Wählen für ungerechtfertigt, weil Kompetenz kein verlässliches Kriterium sei, räumt aber ein, dass etwa Heirat oder Autofahren legitim altersabhängig sein können. Gegenpositionen nennt Wall selbst, etwa von Cowley und Denver („Votes at 16? The case against“, 2004). Ob eine Altersgrenze Adultismus ist oder berechtigter Schutz der Demokratie, ist offen und wird unterschiedlich beantwortet.
Beteiligung statt Alibi
Bleibt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen symbolisch, spricht die Forschung von Tokenismus. Junge Menschen sind politisch aktiv: Wall nennt die Klimabewegung, zu der auch die Klimastreiks gehören, als jüngstes Beispiel politischer Beteiligung unter 18-Jähriger.
Adultismus fragt nicht nach der Absicht Einzelner, sondern danach, ob das Alter allein darüber entscheidet, wie viel Glaubwürdigkeit und Mitsprache ein Mensch bekommt.
Kerngedanke
Was du tun kannst
- Höre zu, bevor du entscheidest, und stelle eine Rückfrage, statt eine Aussage wegen des Alters abzutun.
- Besprich Entscheidungen, die ein Kind betreffen, mit ihm, soweit es seinem Entwicklungsstand entspricht (§ 1626 Abs. 2 BGB).
- Ersetze Sätze wie „Dafür bist du zu jung“ durch eine Begründung, die das Kind nachvollziehen kann.
Quellen: Wall (2023): Adultism and Voting Age Discrimination, Harvard HRJ 36 / Flasher (1978): Adultism, Adolescence 13(51) (Europe PMC, Nachweis) / Epstein, Blake, González (2017): Girlhood Interrupted, Georgetown Law / Goff u. a. (2014): The essence of innocence, JPSP 106(4) (Abstract) / Trott (2024): Ambivalent Adultism (Preprint, nicht begutachtet, Abstract) / UN-Kinderrechtskonvention (Text), Art. 1, 2, 3, 5 und 12 / UN Treaty Collection: Status der Kinderrechtskonvention, Deutschland / Art. 6 GG / Art. 38 GG / § 1626 BGB / § 1631 BGB / Bundestag, Drucksache 14/1247 (Gesetzentwurf 1999) / Gesetzentwurf der Bundesregierung: Kinderrechte im Grundgesetz (BMJV) / LTO (12.01.2021): GroKo einigt sich auf Kinderrechte ins Grundgesetz / Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte ins Grundgesetz (Sekundärquelle) / Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 2025 (Volltext)
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