Kompakt erklärt
Lieferkettensorgfaltspflicht bezeichnet die Verpflichtung von Unternehmen, in ihrer gesamten Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten, nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei Zulieferern und deren Zulieferern. In Deutschland regelt das seit 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz oder LkSG. Es verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung oder fehlenden Arbeitsschutz in ihren Lieferketten zu erkennen, ihnen vorzubeugen und Betroffenen einen Beschwerdeweg zu bieten. Konkret heißt das: Ein deutscher Modekonzern muss sich nicht mehr allein darauf berufen, selbst fair zu produzieren, sondern auch prüfen, unter welchen Bedingungen die Baumwolle angebaut oder die Nähte genäht wurden. Vorher war das meist freiwillig und damit unverbindlich. Kritiker:innen aus der Wirtschaft sehen vor allem den bürokratischen Aufwand, Menschenrechtsorganisationen dagegen halten das Gesetz für einen überfälligen Schritt, der Verantwortung dorthin verlagert, wo sie eigentlich schon immer lag.
Für Neugierige
Rechtlich verpflichtet das LkSG Unternehmen zu einer abgestuften Sorgfalt: Für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer gilt eine umfassende Prüfpflicht, für mittelbare, also vorgelagerte Zulieferer nur dann, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen. Das Gesetz sieht interne Zuständigkeiten, ein Risikomanagementsystem, jährliche Risikoanalysen, eine veröffentlichte Grundsatzerklärung sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen vor. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, eine eigene zivilrechtliche Klagemöglichkeit für Betroffene schafft das deutsche Gesetz allerdings nicht, anders als die geplante EU-weite Lieferkettenrichtlinie CSDDD, die zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung vorsieht und aktuell noch in nationales Recht umgesetzt wird. Die Bundesregierung plant, das LkSG mittelfristig durch diese EU-Richtlinie abzulösen. Ob daraus tatsächlich bessere Bedingungen in Fabriken und auf Feldern werden, hängt am Ende weniger vom Gesetzestext ab als davon, wie konsequent die Sorgfaltspflichten kontrolliert und durchgesetzt werden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Lieferkettengesetz / Bundesumweltministerium: Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
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